Arbeitszeit in der Ausbildung

Kunigunde Leitner
29. August 2016

Viele Unternehmen beschäftigen Auszubildende in Ihrem Betrieb. Für diese gelten oft eigene gesetzliche Bestimmungen, insbesondere bei Minderjährigen. Es ist daher besonders wichtig über alle relevanten Regelungen Bescheid zu wissen. Wie ist das beispielsweise mit der Arbeitszeit? Wieviele Stunden sind erlaubt? Und was gilt überhaupt als Arbeitszeit?

 

Wieviel Arbeitszeit ist zulässig?


Die Arbeitszeit für Auszubildende ist in Deutschland und Österreich gesetzlich festgelegt. Dabei ist zu beachten, dass die Arbeitszeit für minderjährige und volljährige Auszubildende unterschiedlich geregelt ist. Die Maximalarbeitszeit für minderjährige Azubis beträgt 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Für volljährige Azubis gelten wie für andere Arbeitnehmer die Regeln des österreichischen bzw. deutschen Arbeitszeitgesetzes. In Deutschland ist die Maximalarbeitszeit für volljährige Auszubildende allerdings auf 48 Stunden wöchentlich begrenzt.

In Deutschland müssen Auszubildende keine Überstunden machen. Nur in Notfällen kann eine Ausnahme gemacht werden. In Österreich sind Überstunden für Auszubildende erst ab einem Alter von 16 Jahren zulässig, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aber auch nur in Ausnahmefällen. Wenn Überstunden geleistet werden, müssen sie extra bezahlt oder mit Zeitausgleich abgegolten werden.

 

Pause muss sein

Auch bei den Pausen gelten für minderjährige Azubis besondere Regelungen. In Österreich ist für Lehrlinge unter 18 Jahren eine halbe Stunde Pause nach 6 Stunden Arbeitszeit gesetzlich festgelegt. In Deutschland gelten für Pausen strengere Regeln. Nach 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit ist für minderjährige Azubis eine halbe Stunde Pause vorgesehen. Werden mehr als 6 Stunden gearbeitet, muss eine Pause von 1 Stunde gemacht werden.

 

Minderjährige Auszubildende haben am Wochenende frei

Grundsätzlich gilt für minderjährige Azubis eine 5-Tage-Woche und sie haben das Recht auf 2 aufeinanderfolgende freie Tage. In Deutschland dürfen Azubis außerdem an Samstagen und Sonntagen nicht arbeiten, in Österreich muss zumindest der Sonntag freigegeben werden.

 

Was gilt in der Ausbildung als Arbeitszeit?

In der Regel gilt als Arbeitszeit die Zeit, die ein Auszubildender im Ausbildungsbetrieb verbringt. Berufsschulzeiten werden sowohl in Österreich als auch in Deutschland ebenfalls ganz oder teilweise als Arbeitszeit angerechnet.

 

Die Regeln in Deutschland

Ein Tag Berufsschule, an dem der Azubi mindestens 5 Unterrichtsstunden hat, wird pauschal mit 8 Stunden Arbeitszeit angerechnet. Erfolgt der Unterricht geblockt, das heißt der Auszubildende besucht an 5 Tagen in der Woche die Berufsschule und hat mindestens 25 Stunden Unterricht, dann wird eine Woche Berufsschule als 40 Stunden Arbeitszeit gerechnet. Auch andere Ausbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise Lehrgänge, müssen als Arbeitszeit angerechnet werden.

Volljährigen Azubis werden Berufsschulzeiten ebenfalls als Arbeitszeit angerechnet. Allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den üblichen Arbeitszeiten des Ausbildungsbetriebes überschneidet. Wenn vor oder nach der Berufsschule noch genügend Zeit bleibt, kann es auch sein, dass volljährige Auszubildende dann noch im Betrieb arbeiten müssen.

 

Die Regeln in Österreich

In Österreich wird die Unterrichtszeit in der Berufsschule auf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet. Das Entgelt wird dem Lehrling dabei weiter bezahlt. Bei Unterricht von 8 Stunden oder mehr, darf der Auszubildenden nicht am selben Tag auch noch im Betrieb beschäftigt werden. Wenn der Unterricht weniger als 8 Stunden dauert, ist eine Mitarbeit im Ausbildungsbetrieb am selben Tag zulässig, wenn insgesamt die Höchstgrenzen der Arbeitszeit nicht überschritten werden. Erfolgt der Unterricht in der Berufsschule als Blockunterricht, ist eine gleichzeitige Beschäftigung im Betrieb nicht zulässig.