So ist Arbeitszeit am Wochenende geregelt

Kunigunde Leitner
23. August 2016

Am Wochenende hat jeder gerne frei. Wer möchte da nicht beispielsweise einmal das schöne Wetter genießen, einen lange geplanten Ausflug unternehmen oder einfach nur mal nichts tun? Für viele Arbeitnehmer ist Arbeiten am Wochenende aber keine Seltenheit. Wir haben uns daher einmal angesehen, wie Arbeitszeit am Wochenende eigentlich geregelt ist.

 

Sonntagsruhe in Deutschland

In Deutschland gilt nur für den Sonntag ein Ruhegebot. Eine Wochenendruhe, die den Samstag miteinschließt ist nicht vorgeschrieben. Es gibt aber auch Ausnahmen von der Ruhezeit am Sonntag. Die Grundregel dafür lautet, dass die Arbeit an anderen Werktagen nicht erledigt werden kann.

 

Wochenendruhe in Österreich

In Österreich gilt für Arbeitnehmer prinzipiell eine Wochenendruhe, die auf jeden Fall den Sonntag umfassen muss. Insgesamt haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden pro Kalenderwoche, die spätestens am Samstag um 13 Uhr beginnen muss. Ein späterer Beginn der Wochenendruhe ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Bei unbedingt erforderlichen Abschluss-, Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten
  • Wenn Fenstertage eingearbeitet werden

Wochenende Arbeitszeit


Auch wenn das Gesetz grundsätzlich eine Wochenendruhe vorsieht, ist für viele Arbeitnehmer Arbeiten am Wochenende Alltag. Gesetzlich ist die Arbeit am Wochenende unter anderem für folgende Tätigkeiten und Branchen zulässig:

  • Gastgewerbe und Freizeitbranche
  • Verkehr
  • Gesundheitswesen
  • Pannen- und Notdienste
  • Instandhaltung

Branchenunabhängig kann es sein, dass Arbeitnehmer in Ausnahmefällen am Wochenende arbeiten. Das ist aber nur erlaubt, wenn die Arbeit vorübergehend und unaufschiebbar ist und aus einem der nachfolgenden Gründe erledigt wird:

  • Wenn die Sicherheit oder die Gesundheit von Menschen in Gefahr ist
  • Bei einem Notstand
  • Wenn eine Betriebsstörung einen unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Schaden zur Folge hätte


Anspruch auf Ersatzruhe bei Wochenendarbeit

Arbeitnehmer, die am Wochenende arbeiten müssen, haben natürlich dennoch Anspruch auf Ruhezeit – dafür eben unter der Woche. Für einen Sonntag, an dem gearbeitet wurde, muss dann also ein Ersatzruhetag in der darauffolgenden Zeit gewährt werden.