Besteuerung eines Firmenwagens für Selbständige & Unternehmer in Österreich

Kunigunde Leitner
9. Juni 2016

Sie haben als Unternehmer ein Fahrzeug, das Sie sowohl dienstlich, als auch privat nutzen? Dann müssen Sie für Ihre Einkommenssteuererklärung alle privaten und betrieblichen Fahrten mit Ihrem KFZ ermitteln und glaubhaft machen. Dazu ist es dringend anzuraten ein Fahrtenbuch zu führen.

Allgemeines

Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte gelten bei einem Unternehmer als betriebliche Fahrten.

Zu den tatsächlichen Betriebskosten zählen u.a. Versicherung, Treibstoff, Reparaturen, Mautgebühren, Kosten für Garagierung, die AfA, Leasingraten.

Eine Besonderheit im österreichischen Steuerrecht ist die Angemessenheitsgrenze (oft als Luxustangente bezeichnet). Diese gilt für Fahrzeuge deren Neupreis bzw. Anschaffungswert über 40.000 EUR liegt.

Firmenwagen Besteuerung

 

Besteuerung der betrieblichen Fahrten

Je nach Verwendung des Fahrzeugs wird dieses dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zugerechnet.

Fall 1: Kfz wird zu mehr als 50% betrieblich genutzt

Nutzen Sie als Unternehmer ein KFZ zu mehr als 50% betrieblich, so zählt dieses zum Betriebsvermögen. Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, muss – am Besten mit Hilfe eines Fahrtenbuchs – der betriebliche Anteil glaubhaft gemacht werden. Die private Nutzung ist von den Gesamtkosten für das Fahrzeug auszuscheiden.

Die Gesamtkosten sind die tatsächlichen Betriebskosten, von diesen wird der betriebliche Anteil ermittelt.

Ein Beispiel: Die tatsächlichen Betriebskosten für das KFZ betragen 10.000 EUR. Max Mustermann hat das Fahrzeug zu 80% für betriebliche Fahrten genutzt, daraus resultiert also ein betrieblicher Aufwand von  8.000 EUR, der in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt wird. Der Privatanteil von 2.000 EUR wird ausgeschieden.

 

Fall 2: Kfz wird zu weniger als 50% betrieblich genutzt

Wird ein KFZ zu weniger als 50% betrieblich genutzt, zählt er zum Privatvermögen. Sie haben die Wahl zwischen der Verrechnung von Kilometergeld und der Ermittlung der tatsächlichen Betriebskosten für die betriebliche Nutzung.

Das Kilometergeld wird mit 0,42 EUR pro betrieblich gefahrenem Kilometer angesetzt. Dieses ist allerdings nur bis max. 30000 Kilometer pro Kalenderjahr absetzbar, sodass das maximale Kilometergeld 12.600 EUR pro Jahr beträgt.

Ein Beispiel: Max Mustermann ist im Jahr 2015 mit dem PKW 10000 Kilometer für betriebliche Fahrten gefahren. Aufgrund einer Jahreskilometerleistung für 2015 von 25000 km entspricht dies 40% betrieblicher Nutzung. Er hat nun die Wahl zwischen dem Kilometergeld und den tatsächlichen Betriebskosten. Als tatsächliche Betriebskosten für das Fahrzeug sind 20.000 EUR angefallen, 40 % davon ergeben 8.000 EUR. Als Kilometergeld lässt sich 10000 km * 0,42 EUR  -> 4.200 EUR ermittelt. Max Mustermann wird sich daher in diesem Beispiel für die tatsächlichen Betriebskosten als betrieblichen Aufwand entscheiden.