So dokumentieren Sie Fahrten mit roten Kennzeichen mittels Fahrtenbuch

Kunigunde Leitner
16. August 2016

Bei Ihrem Autohändler sind Ihnen sicher ein paar rote Kennzeichen ins Auge gefallen. Vielleicht wissen Sie auch, dass diese in Deutschland für Fahrten mit nicht angemeldeten Fahrzeugen benötigt werden. Wenn Sie selbst diese roten Kennzeichen einmal benötigen, um das neu gekaufte Auto vom KFZ-Händler nach Hause zu bringen, dann sollten Sie auf jeden Fall ein paar Details kennen. Wussten Sie zum Beispiel, dass ein Fahrtenbuch für rote Kennzeichen geführt werden muss?

Wofür genau gibt es rote Kennzeichen?

Die Verwendung von roten Kennzeichen ist in Deutschland seit 2007 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. § 16 FZV legt fest:

Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug unbeschadet des § 16a ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führt.

Ein rotes Kennzeichen kann zunächst für ein Jahr beantragt werden. Danach ist es möglich die Laufzeit zu verlängern. Dafür sind ordnungsgemäß geführte Bücher sowie ein aktueller Versicherungsschutz notwendig. Eine Verlängerung kann auch unbefristet erfolgen.

Was es zu beachten gilt

§ 16 FZV erlaubt das Anbringen roter Kennzeichen für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten. Dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten:

  • Als Probefahrt wird eine Fahrt verstanden, die dazu gedacht ist, einem Käufer die Funktionsfähigkeit des Autos zu beweisen. Voraussetzung dafür ist also die Kaufabsicht des Probefahrers. Kostenlose Fahrproben, die eine potenzielle Kauflust erst wecken sollen, sind also nicht erlaubt!
  • Unter einer Prüfungsfahrt laut §16 FZV sind jene Fahrten zu verstehen, die amtlich anerkannte Sachverständige durchführen, um die Funktionalität eines Fahrzeugs zu überprüfen. Es handelt
  • Ein rotes Kennzeichen für Überführungsfahrten ist nur innerhalb der EU zulässig.
Fahrtenbuch rotes Kennzeichen

Dokumentieren von Fahrten mit roten Kennzeichen

Hat ein Händler rote Kennzeichen erhalten, muss er gewisse Auflagen erfüllen. Insbesondere muss er den korrekten Gebrauch der Kennzeichen nachweisen, weshalb ein Fahrtenbuch und ein besonderes Fahrzeugscheinheft zu führen sind. Beide sind explizit den roten Kennzeichen zugehörig.

Alle Fahrten mit den roten Kennzeichen müssen vollständig im Fahrtenbuch vermerkt werden.

Folgende Angaben sind festzuhalten:

  • Kennzeichen
  • Angaben zum Fahrzeug: Marke, Hersteller, Typ, Fahrgestellnummer
  • Datum
  • Uhrzeit am Beginn und am Ende der Fahrt
  • Name und Anschrift des Fahrers

Wer kann ein rotes Kennzeichen beantragen?

Rote Kennzeichen sind speziell für gewerbliche Kraftfahrzeughändler vorgesehen. Sie ersparen sich durch die Beantragung dieser Kennzeichen Kosten. Denn rote Kennzeichen sind im Gegensatz zu Kurzzeitkennzeichen nicht fahrzeuggebunden. Das heißt, Sie können für verschiedene KFZ verwendet werden.

Kurzzeitkennzeichen werden ebenfalls für Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet. Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen sind Sie allerdings nicht auf die Vewendung durch gewerbliche Händler beschränkt!

Grundsätzlich kann jeder gewerbliche KFZ-Händler rote Kennzeichen beantragen. Ob er sie tatsächlich erhält hängt aber davon ab, ob er seine Zuverlässigkeit nachweisen kann. Die Entscheidung liegt beim jeweiligen Sachbearbeiter. Dazu muss der Antragsteller Zuverlässigkeitsnachweise wie ein Führungszeugnis und Auszüge aus dem Verkehrszentralregister bzw. dem Gewerbezentralregister erbringen. Als unzuverlässig wird ein Antragsteller dann eingestuft, wenn beispielsweise rückständige Steuerzahlungen von über EUR 5,- vorliegen.

Neben seiner Zuverlässigkeit muss ein Antragsteller auch den KFZ-Bezug seines Betriebs sowie den Bedarf an Kennzeichen nachweisen.

Für Privatpersonen gibt es kein rotes Kennzeichen

Privatpersonen können keine roten Kennzeichen beantragen. Wenn Private Käufer bzw. Verkäufer beispielsweise ein nicht angemeldetes Fahrzeug überführen, benötigen sie dafür ein Kurzzeitkennzeichen.

Sich ein rotes Kennzeichen auszuleihen ist übrigens auch keine gute Idee. Eine private Überführungsfahrt ist nicht zugelassen und hat somit auch keinen Versicherungsschutz. Und … wer ohne Versicherung fährt, begeht eine Straftat!