Fahrtenbuch oder 1%-Methode: kurz informiert

Kunigunde Leitner
24. August 2016

Um den Anteil der privaten Nutzung eines Fahrzeugs auszuweisen gibt es sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer zwei Möglichkeiten.

  1. Das Führen eines Fahrtenbuchs
  2. Die so genannte 1% Methode

 

Die 1% Methode

Die Methode der 1%-Regelung dient der pauschalen Versteuerung in Deutschland. Dabei wird 1% des Listenneuwagenpreises eines Fahrzeugs in brutto für jeden Monat, in dem das Fahrzeug auch privat genutzt wird, als Gewinn erhöhend bzw. als geldwerter Vorteil berücksichtigt.

Das bedeutet, dass die Anwendung der 1%-Regelung die günstigere Wahl ist, wenn Sie ihren Dienstwagen ausgiebig privat nutzen. Ist der Anteil der privaten Nutzung hingegen eher gering ist das Führen eines Fahrtenbuchs unbedingt zu empfehlen.

 

Berechnung der pauschalen 1% Versteuerung

Da es darum geht den geldwerten Vorteil  der Nutzungsmöglichkeiten bzw. die Gewinnerhöhung zu ermitteln, werden als Berechnungsgrundlage die tatsächlichen Anschaffungskosten herangezogen. Für Neuwagen ist das der Neupreis, bei gebrauchten KFZ der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung inkl. Umsatzsteuer. Der Preis wird auf volle 100 Euro abgerundet.

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen nutzen, sollten Sie beachten, dass auch hierbei zur Berechnung der 1%-Pauschale  der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung herangezogen wird. Unter Umständen könnte die pauschale Versteuerung damit die schlechtere Wahl sein.

Ein Beispiel: Sie haben einen gebrauchten PKW, der 7 Jahre alt ist und sind bereits 120.000 Kilometer damit gefahren. Zur Berechnung der pauschalen Versteuerung müssen Sie dennoch den Listenneupreis verwenden.

1 Prozent Methode

Berechnung für Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer 1% des Bruttolistenpreises jeden Monat auf den Bruttolohn zur Berechnung der Steuer aufschlagen. Dazu kommen außerdem noch 0,03% des Bruttolistenpreises pro Kilometer für die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Ein Beispiel: Max Mustermann bekommt von seiner Firma einen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von EUR 25.040. Er darf ihn für privat Fahrten nutzen und hat einen Arbeitsweg von 10 Kilometern von der Wohnung zur Arbeit.

Der geldwerte Vorteil wir mit der 1% Methode nun folgendermaßen berechnet:

Bruttolistenpreis gerundet auf volle 100 Euro EUR 25.000
1% des gerundeten Bruttolistenpreises EUR 250
0,03% des ger. Bruttolistenpreis pro 10 Kilometer EUR 7,5 x 10 = EUR 75
Summe geldwerter Vorteil EUR 250 + EUR 75 = EUR 325

Die pauschale Versteuerung für Max Mustermann beträgt also EUR 325 im Monat.

 

Berechnung für Unternehmer

Unternehmer können die 1% Methode nur anwenden, wenn das KFZ zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Dabei ist zu beachten, dass der Privatanteil begrenzt ist. Dieser darf inkl. der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb die tatsächlich angefallenen KFZ-Kosten (= Abschreibungen und sonstige Kosten) nicht übersteigen. Wenn sich bei Anwendung der 1% Methode ein Privatanteil ergibt, der höher ist als die Gesamtkosten für den Dienstwagen, wird der Privatanteil auf die tatsächlichen Kosten begrenzt.

 

Ersparnis bei Elektrofahrzeugen

Für Elektrofahrzeuge gelten Sonderbestimmungen. Hier können die Kosten des Batteriesystems vom Listenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung abgezogen werden. Für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2013 angeschafft wurden, können so EUR 500 pro Kilowattstunde (Kwh) der Batteriekapazität abgezogen werden. In den Folgejahren verringert sich dieser Betrag um jährlich EUR 50 pro Kwh. Die Minderung des Listenpreises ist mit EUR 10.000 gedeckelt und verringert sich in den Folgejahren um jährlich EUR 500.

 

Fahrtenbuch führen zahlt sich aus

Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen und am Jahresende feststellen, dass Sie trotzdem mit der 1%-Methode günstiger aussteigen, können Sie die pauschale Versteuerung wählen. Zeigt sich jedoch, dass eine Besteuerung anhand der Aufzeichnungen im Fahrtenbuch für Sie günstiger ist, kann rückwirkend die Fahrtenbuch-Methode angewandt werden. Am besten ist es daher, in jedem Fall ein Fahrtenbuch zu führen, damit Sie am Ende die Wahl haben!

Für eine der beiden Methoden müssen Sie sich aber entscheiden. Es ist nicht zulässig für einen Dienstwagen in einem Jahr sowohl 1%-Regelung als auch Fahrtenbuch-Methode anzuwenden. Sie können also beispielsweise nicht für ein KFZ von Jänner bis Juli die 1%-Methode anwenden und erst für den Rest des Jahres ein Fahrtenbuch führen. Bei einem Wechsel des Dienstwagens während des Jahres können Sie die Methode aber sehr wohl wechseln.