Betriebsurlaub in Österreich: Regeln, Rechte & praktische Tipps für Unternehmen

Autor: Nina Zimmer
Zuletzt aktualisiert:
Beitrag für: Österreich

Betriebsurlaub ist für viele Unternehmen ein praktisches Mittel, um während umsatzschwacher Zeiten – etwa rund um Weihnachten oder im Sommer – den Betrieb geordnet zu schließen.

Doch bei der Umsetzung gilt: Ohne rechtssichere Planung kann es schnell zu Konflikten mit Mitarbeitenden kommen.

Viele Arbeitgeber und HR-Verantwortliche stellen sich deshalb jedes Jahr dieselben Fragen: Wie ist Betriebsurlaub in Österreich geregelt? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es? Darf ein Arbeitgeber Betriebsurlaub überhaupt einseitig anordnen? Und was passiert, wenn Mitarbeitende keine Urlaubstage mehr haben?

Dieser Beitrag erklärt verständlich alle rechtlichen Grundlagen, gibt klare Antworten auf die gängigsten Fragen aus der Praxis und liefert eine bewährte Checkliste, wie Sie Betriebsurlaub effizient planen.

1. Was ist Betriebsurlaub?

Unter Betriebsurlaub versteht man eine geplante Zeitspanne, in der ein Unternehmen den Betrieb ganz oder teilweise einstellt und die Mitarbeitenden gleichzeitig ihren Urlaubsanspruch verbrauchen.

Typische Beispiele für Betriebsurlaub in Österreich:

  • Bauunternehmen, die im Winter mehrere Wochen schließen
  • Produktionsbetriebe mit Sommerpause
  • Büros, die zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleiben

Wichtig

Betriebsurlaub ist kein individuell beantragter Urlaub, sondern eine betrieblich koordinierte Maßnahme – und darf in Österreich grundsätzlich nicht einseitig angeordnet werden.

2. Betriebsurlaub in Österreich: Welche gesetzlichen Regeln gelten?

Obwohl es kein eigenes „Betriebsurlaubsgesetz“ gibt, wird der Betriebsurlaub durch mehrere zentrale Rechtsgrundlagen klar eingeschränkt.

2.1. Urlaub darf nur einvernehmlich erfolgen (Urlaubsgesetz)

Laut § 4 Abs. 1 Urlaubsgesetz (UrlG) muss jeder Urlaub – auch ein kollektiv vereinbarter Betriebsurlaub – zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern abgestimmt werden.

gesetz Österreich

Einen Urlaub einseitig anzuordnen ist in Österreich grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen gelten nur, wenn der Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine entsprechende Regelung vorsieht.

2.2. Arbeitszeitgesetz – indirekte Auswirkungen

Auch wenn das Arbeitszeitgesetz den Betriebsurlaub nicht direkt regelt, beeinflusst es ihn indirekt: Ändert sich durch den Betriebsurlaub der Arbeitszeitrahmen (z. B. bei Gleitzeit), ist auch das zu berücksichtigen.

2.3. Gerichtliche Praxis

Österreichische Gerichte bestätigen regelmäßig: Ein Betriebsurlaub ist nur zulässig, wenn eine Vereinbarung zwischen Mitarbeitenden und Unternehmen besteht. Fehlt diese, kann der Betriebsurlaub rechtlich angefochten werden.

3. Muss ein Betriebsurlaub vereinbart werden?

Ja. Ohne Zustimmung der Mitarbeitenden oder ohne Regelung im Kollektivvertrag kann kein Betriebsurlaub vorgeschrieben werden.

Praxis-Tipp für Arbeitgeber

Um Planbarkeit zu schaffen und spätere Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Betriebsurlaub bereits im Dienstvertrag zu vereinbaren. So wird der Zeitraum klar geregelt und individuell akzeptiert. Das schafft Sicherheit für beide Seiten und reduziert spätere Konflikte.

4. Betriebsurlaub und Urlaubsanspruch

Ein Betriebsurlaub greift direkt in den Urlaubsanspruch der Mitarbeitenden ein. Das bedeutet, dass Mitarbeiter ihre Urlaubstage für Betriebsurlaub konsumieren.

Betriebsurlaub und Urlaubsanspruch

Ein zentrales Thema dabei: Wie lässt sich der Urlaubsanspruch genau berechnen? Nur mit einem aktuellen Überblick über Resturlaub, verbrauchten Urlaub und die individuell zustehenden Urlaubstage lassen sich Fehler und rechtliche Risiken vermeiden. 

Gerade bei der Planung eines Betriebsurlaubs ist Genauigkeit und die frühzeitige Einbindung der Mitarbeiter entscheidend – digitale Zeiterfassungssysteme wie timr unterstützen dabei effizient, in dem sie den korrekten Urlaubsanspruch automatisch berechnen und die Urlaubsverwaltung digital abläuft. Mehr erfahren.

4.1. Was passiert, wenn Mitarbeitende keinen Urlaub mehr haben?

Ist der Urlaubsanspruch bereits verbraucht, gibt es in der Praxis mehrere rechtliche Möglichkeiten, um den Betriebsurlaub dennoch anzutreten:

1. Urlaub vorziehen

Mit beiderseitiger Zustimmung kann Urlaub aus dem nächsten Jahr vorgezogen werden – wichtig ist eine klare Dokumentation.

2. Unbezahlter Urlaub

Ist kein Resturlaub vorhanden, kann unbezahlter Urlaub vereinbart werden. Es besteht keine Arbeitspflicht, aber auch kein Entgeltanspruch. Das Dienstverhältnis bleibt aber weiterhin bestehen.

3. Sonderurlaub

Sonderurlaub (z. B. bei familiären Notfällen) ist nicht Teil des Betriebsurlaubs, kann aber im Einzelfall eine Lösung sein.

timr Illustration

5. FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Betriebsurlaub

Wie lange im Voraus muss Betriebsurlaub angekündigt werden?

Es gibt keine gesetzliche Mindestfrist. In der Praxis haben sich jedoch 6–8 Wochen Vorlaufzeit etabliert, damit Mitarbeitende ausreichend planen können.

Darf der Arbeitgeber Betriebsurlaub anordnen?

Nur bei Einverständnis oder wenn der Kollektivvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung dies vorsieht.

Wie werden Mitarbeitende über den Betriebsurlaub informiert?

Empfohlen wird eine schriftliche Information:

* E-Mail

* Aushang im Betrieb

* Eintrag im Zeiterfassungssystem (z. B. timr)

Wichtig ist, dass die Ankündigung nachvollziehbar dokumentiert wird.

Wer entscheidet über den Betriebsurlaub?

Formal entscheidet die Geschäftsführung – aber immer in Abstimmung mit dem Betriebsrat (falls vorhanden) oder direkt mit den Mitarbeitenden.

Wie viel Betriebsurlaub darf vorgeschrieben werden?

Laut Rechtsprechung dürfen maximal zwei Wochen pro Jahr ohne zusätzliche individuelle Vereinbarung vorgeschrieben werden bzw. muss mindestens die Hälfte des Jahresurlaubs dem Arbeitnehmer zur freien Verfügung bleiben.

6. Betriebsurlaub korrekt dokumentieren

Ein Betriebsurlaub ist nur dann rechtlich sicher, wenn er transparent kommuniziert und sauber dokumentiert wird. Fehlerhafte Urlaubsstände oder unklare Kommunikation können zu Konflikten oder sogar rechtlichen Problemen führen.

Vorteile einer digitalen Urlaubsverwaltung

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  • Mitarbeitende sehen ihren Urlaubsstand und ihren zukünftigen Anspruch in Echtzeit
  • Lückenlose Dokumentation aller Änderungen
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  • Einfache Verwaltung von unbezahltem Urlaub & Sonderurlaub

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7. Kompakte Checkliste: Betriebsurlaub in Österreich rechtssicher planen

7.1. Planung & Terminwahl

  • Zeitraum nachvollziehbar gewählt (z. B. Weihnachtswoche, Sommerpause)?
  • Betriebliche Abläufe, Auftragslage und Kundenkommunikation berücksichtigt?
  • Individuelle Urlaubsstände und Kapazitäten im Team geprüft?

7.2. Rechtliche Grundlagen

  • Betriebsurlaub im Dienstvertrag/Betriebsvereinbarung/Kollektivvertrag geregelt?
  • Einvernehmliche Urlaubsvereinbarung mit allen Mitarbeitenden erfolgt?
  • Mindestanteil des Jahresurlaubs zur freien Verfügung gewährleistet (mind. 50 %)?
  • Anspruchslage (Wartezeit, kein Resturlaub) geprüft und Lösungen dokumentiert?

7.3. Kommunikation & Zustimmung

  • Betriebsurlaub frühzeitig und schriftlich angekündigt (empfohlen: mind. 3 Monate)?
  • Information an alle Mitarbeitenden klar und nachweisbar erfolgt?
  • Zustimmung der Mitarbeitenden dokumentiert (Tool, E-Mail, Rückmeldung)?
  • Betriebsrat – falls vorhanden – ordnungsgemäß eingebunden?

7.4. Organisation, Dokumentation & Digitaler Überblick

  • Alle Urlaubszeiträume korrekt erfasst und für Mitarbeitende einsehbar?
  • Digitale Erfassung von Urlaub, Abwesenheiten und Arbeitszeiten gewährleistet?
  • Klare Vertretungsregelungen und automatische Abwesenheitsinfos eingerichtet?
  • Kunden, Partner und Lieferanten wurden informiert?
  • Dokumentation von Resturlaub, Urlaubsvorgriff oder unbezahltem Urlaub vollständig?


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8. Fazit: Betriebsurlaub in Österreich rechtssicher planen

Ein gut geplanter Betriebsurlaub bringt Vorteile für Unternehmen und Mitarbeitende – vorausgesetzt:

  1. Urlaubsvereinbarungen erfolgen einvernehmlich
  2. Mitarbeitende werden frühzeitig informiert
  3. Bei fehlenden Urlaubstagen gibt es klare Regelungen
  4. Alle Daten und Vereinbarungen werden korrekt dokumentiert

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