Papamonat in Österreich: Was Arbeitgeber rechtlich wissen und organisatorisch beachten müssen
Der Papamonat ermöglicht Vätern und gleichgestellten Elternteilen, unmittelbar nach der Geburt intensiv Zeit mit ihrem Baby zu verbringen, von Anfang an aktiv mitzuwirken und ihre Familie zu unterstützen. Obwohl die rechtlichen Grundlagen klar geregelt sind, tauchen in der Praxis häufig viele Fragen zu dieser Freistellung, dem Anspruch, der Dauer, Geldleistungen und Anmeldung auf.
Im folgenden Beitrag erfahren Sie alles, was Sie zum Papamonat wissen müssen – verständlich aufbereitet, rechtlich korrekt und mit praktischen Tipps für Arbeitgeber. Darunter zeigen wir Ihnen, welche Vorteile moderne Zeiterfassungssysteme – wie timr – bieten, um Papamonat-Anträge und Abwesenheiten rechtssicher und effizient zu verwalten.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Papamonat?
Der Papamonat ist eine gesetzlich verankerte Freistellung von der Arbeit anlässlich der Geburt eines Kindes. Seit dem 1. September 2019 besteht ein Rechtsanspruch auf diese Freistellung.
Der Papamonat soll frischgebackenen Vätern bzw. gleichgestellten Elternteilen ermöglichen, sich unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes eine berufliche Auszeit zu nehmen, ohne ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
Es handelt sich beim Papamonat nicht um Sonderurlaub im eigentlichen Sinne, sondern um eine spezielle Form der Freistellung, die im Väter-Karenzgesetz (VKG) festgehalten ist. Das Dienstverhältnis ruht während des Papamonats.
- Der Vater bzw. gleichgestellter Elternteil hat das Recht, für die Dauer eines „Naturalmonats“ — also im Kalender gemessenen Monat — von der Arbeit freigestellt zu werden.
- Der Arbeitgeber muss während des Papamonats kein Entgelt zahlen — es handelt sich nicht um bezahlten Urlaub oder klassischen Sonderurlaub.
- Der Papamonat ist auch nicht Teil der klassischen Karenz, sondern eine eigene gesetzliche Regelung.
Der Anspruch auf Papamonat besteht einmalig zur Geburt eines Kindes.
Ein digital unterstütztes Abwesenheits- und Zeiterfassungssystem wie timr unterstützt Sie dabei, Abläufe rund um den Papamonat effizient und rechtskonform zu gestalten.
- Es ermöglicht Abwesenheitsarten wie „Papamonat“ strukturiert zu verwalten.
- Es dokumentiert Beginn und Ende der Freistellung rechtssicher.
- Es erleichtert die interne Kommunikation und Transparenz im HR-Bereich.
Welche Voraussetzungen gelten für den Papamonat?
Damit Väter den Papamonat in Anspruch nehmen können, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind: Der Vater bzw. der Antragstellende lebt mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt.
- Ankündigung: Der Antragsteller muss der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber seinen Wunsch auf Papamonat vor der Geburt ankündigen — spätestens 3 Monate vor dem errechneten Geburtstermin.
- Tatsächlicher Antritt: Nach der Geburt muss der tatsächliche Antritt des Papamonats unverzüglich bzw. spätestens eine Woche nach der Geburt gemeldet werden.
- Beginn: Der Papamonat darf frühestens am Kalendertag nach der Geburt beginnen.
- Einziger Freistellungsgrund: Der Antrag auf Papamonat darf nicht mit einer anderen Dienstfreistellung für dieselbe Zeit kollidieren — bestehende kollektive oder individuelle Sonderurlaube bzw. Vereinbarungen bleiben unberührt.
Wichtig
Wenn alle diese Kriterien erfüllt sind, entsteht der gesetzliche Anspruch auf Papamonat. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber diesen Anspruch nicht verweigern kann.
Wie hoch ist der Geldanspruch bei Papamonat?
Wichtig zu unterscheiden: Der Papamonat selbst beinhaltet keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung — es handelt sich um eine unbezahlte Freistellung. Väter erhalten während dieser Zeit also kein reguläres Gehalt.
Allerdings kann der Familienzeitbonus beantragt werden, der die finanzielle Lücke teilweise finanziell abfedert.
Der Geldanspruch ist so hoch:
- Seit 2025 beträgt der Familienzeitbonus 54,87 Euro pro Tag, also bis zu etwa 1.700,97 Euro (31 Tage) für einen vollen Monat.
- Die Beantragung und Auszahlung erfolgt nicht durch den Arbeitgeber, sondern über die Sozialversicherung.
Der Familienzeitbonus kann den Einkommensausfall somit mildern, ersetzt jedoch kein reguläres Gehalt.
Welche Anspruchsdauer gilt beim Papamonat?
Die Dauer des Papamonats beträgt zwischen einem Tag und 31 Tagen. In der Praxis nutzen die meisten Väter den gesamten Monat.
Arbeitgeber können diese Zeit nicht kürzen oder ablehnen, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Papamonat anmelden – was ist zu beachten?
Damit der Anspruch und die Freistellung wirksam wird, sind bestimmte Schritte und Fristen zu beachten:
Fristen
- Vor der Geburt: Papamonat muss spätestens 3 Monate vor dem errechneten Geburtstermin beim Arbeitgeber angekündigt werden (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns).
- Nach der Geburt: Der Arbeitgeber muss unverzüglich über den tatsächlichen Antrittszeitpunkt verständigt werden, spätestens eine Woche nach der Geburt melden.
Ist die Vorankündigungsfrist durch Frühgeburt nicht möglich, entfällt sie — der Papamonat kann trotzdem in Anspruch genommen werden, allerdings mit Meldung direkt nach der Geburt.
Ankündigung in der Firma
- Es empfiehlt sich, die Ankündigung schriftlich vorzunehmen — auch wenn das Gesetz keine Pflicht zur Schriftform vorsieht.
- Angaben im Schreiben:
- Hinweis auf gesetzlichen Anspruch und Wunsch der Inanspruchnahme
- voraussichtlicher Geburtstermin
- gewünschter Beginn des Papamonats
- Dauer in Tagen
Antragstellung bei der Sozialversicherung
Für den Familienzeitbonus muss ein Antrag bei der ÖGK bzw. den zuständigen Stellen gestellt werden. Der Papamonat ist eine Dienstfreistellung — keine Karenzierung. Laut Regelungen der zuständigen Sozialversicherungsträger bleibt beim Bezug des Familienzeitbonus die Sozialversicherung für den Arbeitnehmer bestehen.
Gilt ein Kündigungsschutz?
Ja, bei Inanspruchnahme des Papamonats besteht ein spezieller Kündigungs- und Entlassungsschutz. Das bedeutet: Der Arbeitgeber darf das Dienstverhältnis während dieses Zeitraums nicht kündigen — außer mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts.
Beginn des Kündigungsschutzes
Der Schutz beginnt mit der Vorankündigung, jedoch frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Bei Frühgeburt beginnt der Schutz mit der Meldung des Antritts.
Ende des Kündigungsschutzes
Der Schutz endet vier Wochen nach Ende des Papamonats.
Praxistipp: Papamonat und Familienzeitbonus: Zeit versus Geld
Der Papamonat und der Familienzeitbonus sind eng verbunden — sie sind jedoch zwei unterschiedliche Ansprüche:
Der Papamonat regelt die arbeitsrechtliche zeitliche Freistellung vom Job.
Wichtig
Der Arbeitgeber muss fristgerecht informiert werden und es müssen alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Familienzeitbonus regelt die finanzielle Leistung während dieser Freistellung.
Wichtig
Der Familienzeitbonus muss bei der Sozialversicherung beantragt werden. Die Bezugsdauer des Familienzeitbonus muss exakt mit der Dauer der Freistellung übereinstimmen. Nur dann bleibt der Anspruch korrekt bestehen.
10 Tipps für Arbeitgeber zum Papamonat
1. Sorgen Sie für frühzeitige Kommunikation
Ermutigen Sie werdende Väter, den Papamonat so früh wie möglich anzukündigen. Das erleichtert Personalplanung und Vertretungsorganisation.
2. Bestehen Sie auf schriftlicher Dokumentation
Auch wenn nicht verpflichtend, schafft eine schriftliche Ankündigung (voraussichtlicher Geburtstermin, geplanter Zeitraum, endgültiger Antritt) klare und rechtssichere Verhältnisse.
3. Definieren Sie einen klaren internen Ablauf
Regeln Sie intern, wer Anträge entgegennimmt, welche Stellen informiert werden und wie Fristen sowie Abwesenheiten dokumentiert werden.
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter am besten auch über ihre Pflichten und erinnern Sie an die Meldung des tatsächlichen Beginns binnen 7 Tagen nach der Geburt.
4. Nutzen Sie digitale Zeiterfassungssysteme für Ihr Abwesenheitsmanagement
Mit einem System wie timr können Unternehmen die Freistellung deutlich einfacher und fehlerfrei organisieren. Digitale Prozesse schaffen Klarheit, reduzieren Abstimmungsaufwand und unterstützen HR sowie Führungskräfte optimal. Zu den zentralen Vorteilen gehören:
- Eigene Abwesenheitsart „Papamonat“ für klare und konsistente Verwaltung
- Self-Service für Mitarbeiter: Frühzeitige Antragstellung direkt im Tool – auch mobil, für maximale Flexibilität
- Transparente Urlaubs- und Vertretungsplanung für reibungslose Abläufe im Team
- Korrekte Übernahme der Abwesenheit in die Lohnabrechnung
- Revisionssichere Dokumentation für Betriebsprüfung & Compliance
5. Beachten Sie den Kündigungsschutz
Während der gesetzlichen Schutzfrist dürfen keine Kündigungen oder Entlassungen ausgesprochen werden. Eine interne HR-Compliance-Kontrolle ist empfehlenswert.
6. Planen Sie Vertretungen frühzeitig
Bereiten Sie Vertretungsmodelle vor, damit operative Abläufe trotz kurzfristigem Antritt des Papamonats stabil bleiben.
7. Stellen Sie Informationen aktiv bereit
Ein kurzer interner Leitfaden zum Papamonat (inkl. Familienzeitbonus) hilft Mitarbeitenden und verhindert Rückfragen.
8. Binden Sie die Lohnverrechnung rechtzeitig ein
Da der Papamonat eine unbezahlte Freistellung ist, sollten Lohnabrechnung und SV-Meldungen frühzeitig abgestimmt werden.
9. Achten Sie auf dienstzeitbezogene Auswirkungen
Der Papamonat zählt in vielen Bereichen als reguläre Dienstzeit. Dokumentieren Sie dies klar in der Personalakte.
10. Stärken Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität
Ein professioneller und unterstützender Umgang mit dem Papamonat verbessert Ihr Image als familienfreundlicher Arbeitgeber und fördert langfristige Mitarbeiterbindung.