Wann sind Überstunden erlaubt? So vermeiden Sie Fehler & Konflikte

Veröffentlicht:
Beitrag für: Deutschland

Wenn Aufträge kurzfristig erledigt werden müssen oder das Team unterbesetzt ist, kommt es im Arbeitsalltag schnell zu Überstunden. In der Praxis führt das Thema jedoch häufig zu Unsicherheiten – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Wann liegen Überstunden eigentlich vor? Darf der Arbeitgeber sie anordnen? Und wie müssen sie bezahlt werden?

Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über das Thema Überstunden in Deutschland. Wir erklären die rechtlichen Grundlagen, zeigen Beispiele und beantworten wichtige Fragen zur Vergütung, Berechnung und Dokumentation von Überstunden.

1. Was sind Überstunden?

Grundsätzlich kennt das deutsche Arbeitsrecht keine gesetzliche Definition für Überstunden.

Üblicherweise sind Überstunden jene Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Diese müssen vom Arbeitgeber angeordnet werden.

Wie Überstunden in der Praxis konkret geregelt sind, ergibt sich meist aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelvereinbarungen.

Beispiel

  • Der Arbeitsvertrag von Philipp sieht eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden vor (6 Stunden pro Tag).
  • Zudem enthält der Arbeitsvertrag eine Überstundenregelung.
  • In einer besonders arbeitsreichen Woche arbeitet Philipp an mehreren Tagen länger und kommt am Ende der Woche auf insgesamt 35 Arbeitsstunden.
  • Somit hat er in dieser Woche 5 Stunden mehr gearbeitet als vertraglich vereinbart.
  • Diese zusätzlich geleisteten Stunden gelten als Überstunden.

2. Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?

Genauso wie für Überstunden gibt es auch für Mehrarbeit keine verbindliche Definition.

In der Regel lassen sich die beiden Begriffe jedoch folgendermaßen unterscheiden:

  • Überstunden liegen vor, wenn Mitarbeiter ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten.
  • Als Mehrarbeit hingegen zählt jene Arbeitszeit, die über die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit hinausgeht. Diese beträgt in Deutschland 8 Stunden pro Werktag.

Beispiel

  • In Lenas Arbeitsvertrag ist eine tägliche Arbeitszeit von 7 Stunden bzw. eine Wochenarbeitszeit von 35 Stunden festgelegt.
  • Außerdem sieht der Arbeitsvertrag eine Überstundenregelung vor.

Fall 1: Überstunden

  • In einer arbeitsintensiven Woche arbeitet Lena an mehreren Tagen länger.
  • Am Ende der Woche kommt sie auf insgesamt 40 Arbeitsstunden.
  • Sie hat damit 5 Stunden mehr gearbeitet als vertraglich vereinbart.
  • Das bedeutet: Sie hat 5 Überstunden gemacht.

Fall 2: Mehrarbeit

  • In einer anderen Woche an einem besonders stressigen Arbeitstag bleibt Lena länger im Büro und arbeitet insgesamt 9 Stunden.
  • Die achte Stunde zählt als Überstunde, da sie über die vertraglich vereinbarte Tagesarbeitszeit von 7 Stunden hinausgeht.
  • Die neunte Stunde zählt als Mehrarbeit, da damit die gesetzlich zulässige tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden überschritten wird.

3. Was sind die rechtlichen Grundlagen für Überstunden in Deutschland?

Für Überstunden gibt es in Deutschland keine ausdrückliche gesetzliche Definition.

Vielmehr ergeben sich die rechtlichen Grundlagen aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das u. a. die zulässige Höchstarbeitszeit und deren Ausgleichszeiträume bei Überschreitung festlegt.

Demnach gilt (vgl. § 3 ArbZG):

  • Arbeitnehmer dürfen maximal 8 Stunden pro Werktag arbeiten.
  • Die tägliche Arbeitszeit kann jedoch vorübergehend auf bis zu 10 Stunden verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen eine Arbeitszeit von durchschnittlich 8 Stunden pro Werktag erreicht wird.

3.1. Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Das deutsche Arbeitsrecht legt keine konkrete Anzahl an zulässigen Überstunden fest. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Grenzen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit eingehalten werden.

3.2. Dürfen Arbeitgeber Überstunden anordnen?

Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber Überstunden nicht einseitig anordnen. Eine Anordnung ist nur dann zulässig, wenn es im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung eine entsprechende Überstundenregelung gibt.

Fehlt eine solche Klausel, sind Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten.

Achtung

Es gibt Ausnahmefälle, in denen Arbeitgeber Überstunden einseitig anordnen können – auch ohne vertragliche Vereinbarung. Dies gilt bei Notfällen, die allerdings sehr selten auftreten.

Gemeint sind damit unvorhersehbare Ereignisse, die den Betrieb oder seine Existenz ernsthaft gefährden (z. B. Naturkatastrophen). Personalmangel oder ein überraschend eingehender Auftrag gelten jedoch nicht als Notfall.

4. Wer ist von den Regelungen zu Überstunden ausgenommen?

Für bestimmte Personengruppen gelten strengere Regeln, was Überstunden betrifft. Dazu gehören:

Schwangere und stillende Mütter:

  • Schwangere und stillende Mütter dürfen die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit im Monatsdurchschnitt nicht überschreiten.
  • Es sind maximal 8,5 Stunden täglich bzw. 90 Stunden pro Doppelwoche erlaubt (vgl. § 4 Mutterschutzgesetz – MuSchG).

Jugendliche:

  • Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten (vgl. § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG).
  • Überstunden sind nur bei vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen zulässig, wenn keine erwachsenen Beschäftigten verfügbar sind. In diesem Fall sind die Überstunden durch entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit innerhalb von 3 Wochen auszugleichen (vgl. § 21 JArbSchG).

Schwerbehinderte:

5. Wie sind Überstunden zu vergüten?

Wie Überstunden zu bezahlen sind, richtet sich grundsätzlich nach entsprechenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Auch Betriebsvereinbarungen können eine Regelung zur Überstundenvergütung vorsehen.

Gibt es keine solche Regelung, kann sich der Vergütungsanspruch nach § 612 Abs. 1 BGB ergeben. Demnach gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die geleistete Arbeitszeit den Umständen nach nur gegen eine Bezahlung erwartet werden kann.

Überstunden zu vergüten

5.1. Müssen Überstunden bezahlt werden?

In der Regel müssen Beschäftigte für ihre geleisteten Überstunden bezahlt werden. Die Vergütung kann entweder in Form von Freizeitausgleich oder in Geld erfolgen – je nachdem, was vertraglich vereinbart ist.

5.2. Sind unbezahlte Überstunden erlaubt?

Unbezahlte Überstunden sind nur dann zulässig, wenn diese ausdrücklich im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurden. Allerdings sollten entsprechende Klauseln die Anzahl der unbezahlten Überstunden zeitlich begrenzen (z. B. „Ein Anteil von 10 % der Wochenarbeitszeit wird pauschal abgegolten.“).

Unbegrenzte oder pauschale Regelungen sind meist unwirksam, da sie nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB verstoßen (BAG-Urteil vom 17.08.2011, Az. 5 AZR 406/10).

In bestimmten Ausnahmen kann es jedoch zulässig sein, dass Überstunden mit dem Festgehalt abgegolten werden. Das betrifft folgende Fälle:

  • Dienste höherer Art: Nach Auffassung der Rechtsprechung ist die zusätzliche Vergütung von Überstunden bei Diensten höherer Art unüblich. Dazu zählen etwa Tätigkeiten von Ärzten, Rechtsanwälten oder Steuerberatern.
  • Deutlich herausgehobene Vergütung: Auch bei Beschäftigten, die deutlich mehr verdienen als der Durchschnitt, können unbezahlte Überstunden zulässig sein. Dies ist dann gegeben, wenn das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt.

5.3. Wann wird ein Überstundenzuschlag fällig?

Ein Überstundenzuschlag ist eine zusätzliche Vergütung, die auf den Stundenlohn für geleistete Überstunden gezahlt wird. Dieser wird allerdings nur dann fällig, wenn er im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht.

6. Wie werden Überstunden berechnet?

Um die Vergütung für Überstunden zu berechnen, ermitteln Sie zunächst den Stundenlohn. Dafür brauchen Sie die Monatsstunden:

Monatsstunden = Wochenarbeitszeit * 4,33

Nun können Sie den Stundenlohn berechnen:

Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt / Monatsstunden

Anschließend multiplizieren Sie den Stundenlohn mit den geleisteten Überstunden:

Überstundenvergütung = Stundenlohn * Überstundenanzahl

Beispiel

  • Noah verdient 3.600 Euro brutto im Monat und arbeitet 40 Stunden pro Woche.
  • Er hat im vergangenen Monat 5 Überstunden gemacht.
  • Monatsstunden: 40 * 4,33 = 173,2 Monatsstunden
  • Stundenlohn: 3.600 / 173,2 = 20,78 Euro pro Stunde
  • Überstundenvergütung: 20,78 * 5 = 103,9 Euro

Hinweis

Wenn Zuschläge gelten, werden diese üblicherweise in Prozent ausgewiesen und dann prozentual dazugerechnet.

7. Müssen Überstunden dokumentiert werden?

Ja, Überstunden müssen aufgezeichnet werden. Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Überstunden Ihrer Mitarbeiter zu erfassen (vgl.§ 16 Abs. 2 ArbZG). Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Dokumentation: handschriftliche Stundenzettel, Excel-Tabellen oder digitale Tools.

Wir empfehlen jedoch die Verwendung eines elektronischen Zeiterfassungssystems, um die Arbeitszeiten und Überstunden Ihrer Mitarbeiter korrekt und transparent zu dokumentieren. Denn so bereiten Sie sich schon auf die im Koalitionsvertrag 2025 vorgesehene Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung vor.

Auch wenn diese Vorgaben noch nicht in geltendes Recht überführt wurden (Stand Januar 2026), können Sie Ihre Abläufe rund um Arbeitszeiterfassung bereits jetzt zukunftssicher gestalten.

Überstunden ganz einfach verwalten mit timr

Mit dem digitalen Zeiterfassungssystem von timr behalten Sie immer den Überblick über alle Arbeitszeiten Ihres Teams. Das System liefert die perfekte Grundlage für eine korrekte und transparente Lohn- und Gehaltsabrechnung – ganz ohne manuellen Aufwand!

Das Tool erkennt automatisch Überstunden sowie Zuschläge und weist diese korrekt den entsprechenden Konten zu: Plusstunden werden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, während Überstunden auf dem Überstundenkonto landen. Zuschläge werden automatisch berechnet und auf einem separaten Konto in Zeit ausgewiesen.

8. Die wichtigsten Fragen zu Überstunden in Deutschland

Wie viele Überstunden darf der Arbeitgeber verlangen?

Der Arbeitgeber darf Überstunden nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit verlangen. Bei einer 6-Tage-Woche sind das höchstens 48 Stunden pro Woche (8 Stunden pro Arbeitstag).

Was passiert mit den Überstunden bei Kündigung?

Bei einer Kündigung haben Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass ihre Überstunden vergütet werden. Möglich sind folgende Optionen:

  • Überstundenabbau durch Freizeitausgleich: Der Arbeitnehmer kann seine Überstunden durch Freizeit abbauen, sofern er dem zustimmt oder der Arbeits- bzw. Tarifvertrag dies vorsieht.
  • Finanzieller Ausgleich: Der Mitarbeiter erhält nach der Kündigung einen finanziellen Ausgleich für die geleisteten Überstunden.

Müssen Überstunden im Arbeitsvertrag geregelt sein?

Damit Sie als Arbeitgeber Überstunden anordnen dürfen, müssen diese im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt sein. Ohne eine solche Vereinbarung können Sie den Arbeitnehmer nicht dazu verpflichten, Überstunden zu leisten, außer bei betrieblichen Notfällen.

Dürfen Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten werden?

Grundsätzlich kann im Arbeitsvertrag vereinbart sein, dass Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten werden. Solche Klauseln sind allerdings nur dann zulässig, wenn sie klar und verständlich sind. Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, welche Leistungen er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (BAG-Urteil vom 22.02.2012, Az. 5 AZR 765/10).