Urlaubsanspruch im Mutterschutz: So berechnen Sie ihn richtig

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Beitrag für: Deutschland

Oft sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen unsicher, wie sich der Mutterschutz auf den Urlaubsanspruch auswirkt.

Wie viele Urlaubstage stehen Mitarbeiterinnen im Mutterschutz zu? Dürfen Urlaubstage gekürzt werden? Und was gilt bei Resturlaub?

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie den Urlaubsanspruch im Mutterschutz berechnen und was mit dem Resturlaub passiert.

1. Wie ist der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes gesetzlich geregelt?

Der Urlaubsanspruch von Mitarbeiterinnen, die sich im Mutterschutz befinden, ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt.

Darin ist festgelegt, dass der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes vollständig bestehen bleibt (vgl. § 24 MuSchG).

Denn die Zeiten des Beschäftigungsverbots, das während des Mutterschutzes gilt, zählen als normale Beschäftigungszeiten.

Was ist der Mutterschutz?

Der Mutterschutz ist eine gesetzlich geregelte Schutzzeit für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen. Er umfasst ein Beschäftigungsverbot, finanzielle Leistungen und einen besonderen Kündigungsschutz.

Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten verlängert sich diese auf 12 Wochen nach der Entbindung.

Alle entsprechenden Regelungen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegt.

Übrigens: Für Väter ist in Deutschland ein Vaterschaftsurlaub geplant. Ein entsprechendes Gesetz ist allerdings noch nicht beschlossen (Stand: Dezember 2025).

2. So wird der Urlaubsanspruch im Mutterschutz berechnet

Der Mutterschutz ändert nichts an der Berechnung des Urlaubsanspruchs. Die Monate, in denen eine Mitarbeiterin aufgrund des Beschäftigungsverbots nicht arbeitet, gelten als normale Beschäftigungszeiten.

Das bedeutet: Der jährliche Urlaubsanspruch bleibt vollständig erhalten. Für jeden Monat, der in die Mutterschutzfrist fällt, entsteht 1/12 des vertraglich vereinbarten Jahresurlaubs.

Die Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs lautet daher:

Urlaubstage im Mutterschutz =
Anzahl der Mutterschutz-Monate x (Urlaubstage pro Jahr / 12)

Beispiel

  • Martina geht mit 12. Mai 2026 in den Mutterschutz, da am 23. Juni 2026 der geplante Entbindungstermin ist.
  • Tatsächlich kommt das Baby am 26. Juni 2026 auf die Welt. Die Schutzfrist endet daher am 21. August 2026.
  • Für die 4 Mutterschutz-Monate Mai, Juni, Juli und August entsteht jeweils 1/12 des Jahresurlaubs.
  • In ihrem Arbeitsvertrag sind 30 Urlaubstage pro Jahr vereinbart.
  • Berechnung: 4 Mutterschutz-Monate x (30 / 12) = 10 Urlaubstage
  • Somit sammelt Martina während des Mutterschutzes 10 Tage Urlaubsanspruch.

2.1. Was passiert mit dem Resturlaub im Mutterschutz?

Resturlaub, der vor Beginn des Mutterschutzes noch offen ist, bleibt vollständig bestehen. Betroffene Arbeitnehmerinnen können diesen in das laufende oder nächste Urlaubsjahr übertragen und nach dem Mutterschutz nehmen.

Nimmt die Mitarbeiterin im Anschluss daran Elternzeit, kann sie den Resturlaub auch nach Ende der Elternzeit im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr nehmen (vgl. § 17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG).

Beispiel

  • Sandra hat noch 12 Resturlaubstage, als sie mit 15. Oktober 2026 in den Mutterschutz geht.
  • Der Geburtstermin ist für den 26. November 2026 geplant.
  • Tatsächlich kommt das Baby am 28. November 2026 auf die Welt. Die Schutzfrist endet daher am 23. Januar 2027.
  • Direkt im Anschluss nimmt Sandra ein Jahr Elternzeit und kehrt am 24. Januar 2028 an ihren Arbeitsplatz zurück.
  • Die 12 Tage Resturlaub aus 2026 bleiben vollständig bestehen.
  • Sandra kann somit ihren Resturlaub nach Ende der Elternzeit im Jahr 2028 in Anspruch nehmen oder ihn ins Folgejahr übertragen und spätestens bis Ende 2029 verbrauchen.

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4. Die wichtigsten Fragen zum Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Wird der Jahresurlaub bei Mutterschutz gekürzt?

Der Jahresurlaub wird während des Mutterschutzes nicht gekürzt. Denn die Schutzfristen gelten als normale Arbeitszeiten.

Wie wird der Urlaubsanspruch im Mutterschutz bei angefangenen Monaten berechnet?

Für den Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes zählt jeder Monat vollständig – selbst dann, wenn die Schutzfrist nur teilweise in einen Monat fällt. Beginnt oder endet der Mutterschutz also mitten im Monat, wird der gesamte Monat als voller Urlaubsmonat angerechnet.

Müssen Arbeitnehmerinnen etwas beantragen, um ihren Urlaub nachzuholen?

Grundsätzlich werden Urlaubstage nicht automatisch gewährt. Das heißt: Mitarbeiterinnen müssen den Urlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen, um diesen nach dem Mutterschutz nachzuholen.

Was passiert mit dem Urlaub, wenn Arbeitnehmerinnen während des Mutterschutzes krank werden?

Erkrankt eine Mitarbeiterin während des Mutterschutzes, hat das keine Auswirkungen auf ihren Urlaubsanspruch. Dieser bleibt bestehen und kann nach dem Mutterschutz genommen werden.

Verfällt der Urlaub im Mutterschutz?

Nein, der Urlaub kann während des Mutterschutzes nicht verfallen. Arbeitnehmerinnen können nicht genommene Urlaubstage nach dem Mutterschutz nehmen.

Können Mitarbeiterinnen während des Mutterschutzes Urlaub nehmen?

Während des Mutterschutzes können Mitarbeiterinnen keinen Urlaub nehmen. Denn in dieser Zeit gilt ein gesetzliches Beschäftigungsverbot und somit können auch keine Urlaubstage verbraucht werden.