Berechnung des Sachbezugs für PKW in Österreich

Kunigunde Leitner
28. Juni 2016

Wenn Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat nutzen, wird der Vorteil der Nutzungsmöglichkeiten (= Sachbezug) versteuert. Dabei gibt es unterschiedliche Varianten. Für die Berechnung des Sachbezugs werden die tatsächlichen Anschaffungskosten und der CO2-Emissionswert des Fahrzeugs herangezogen.

Anschaffungskosten

Die tatsächlichen Anschaffungskosten sind für Neuwagen der Neupreis inkl. Kosten für Sonderausstattungen (z.B. Klimaanlage, Autoradio, Allradantrieb, Airbag, Alufelgen, Antiblockiersystem, etc.), inkl. Nova sowie inkl. Umsatzsteuer (auch wenn der Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist). Sogenannte “eigenständige Wirtschaftsgüter”, z.B. ein Autotelefon oder ein nachträglich eingebautes Navi werden nicht dazu gerechnet.

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Bei gebrauchten Kfz wird der Listenpreis (ohne Sonderausstattung) zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung oder die nachgewiesenen tatsächlichen Anschaffungskosten (inkl. Sonderausstattung und Rabatte) beim Ersterwerb herangezogen. Für geleaste oder gemietete Fahrzeuge gelten jene Anschaffungskosten, die der Berechnung der Leasingrate zu Grunde gelegt werden.

Beispiel 1: Der Firmenwagen ist ein neuer Audi A4 mit einem CO2-Emissionswert von < 130g/km und einem Neupreis von 38.000 EUR. Damit müssen 38.000 EUR als Anschaffungskosten für die Bemessung des Sachbezugs angesetzt werden. Wäre dieser Audi A4 zum Zeitpunkt des Kaufes 6 Jahre alt, richtet sich der Sachbezug trotzdem nach den 38.000 EUR Neupreis. Der Vorteil der Nutzungsmöglichkeit ist für Sie (laut Gesetzgeber) derselbe, unabhängig davon ob der Audi A4 neu oder 6 Jahre alt ist.

Beispiel 2: Hätte das Fahrzeug in Beispiel 1 55.000 EUR gekostet würden als Sachbezug monatlich nicht 825 EUR, sondern “nur” 720 EUR angesetzt da der Sachbezug mit 720 EUR monatlich gedeckelt ist.

Mit einem Fahrtenbuch können Sie den zu versteuernden Privatanteil eines Firmenwagens so weit wie möglich reduzieren. Am schnellsten und effizientesten geht das mit einem digitalen Fahrtenbuch wie timr. Nutzen Sie doch die Gelegenheit zu einem Gratistest.


CO2-Emissionswerte für die Sachbezugsberechnung 2016

Für die Berechnung des Sachbezugs sind folgende CO2-Emissionwerte zu beachten:

CO2-EmissionswertSachbezug
> 130 g/km2 % der Anschaffungskosten / maximal 960 € pro Monat
≤ 130 g/km1,5 % der Anschaffungskosten / maximal 720 € pro Monat
= 0 g/km (Elektroauto)Kein Sachbezugswert (vorläufig befrist auf 5 Jahre)

Für Neuwagen gilt: Überschreitet ein im Jahr 2016 angeschafftes Fahrzeug die 130g-Grenze nicht, kommt auch in den Folgejahren ein reduzierter Steuersatz von 1,5% zur Anwendung. Ebenso ist für ein im Jahr 2017 angeschafftes Kfz mit einem CO2-Wert von 125g auch in den Folgejahren der geringere Steuersatz von 1,5% maßgeblich.

Für Gebrauchtfahrzeuge kommt die CO2-Emissionswertgrenze des Jahres der erstmaligen Zulassung des PKWs zur Anwendung. Für einen PKW, der beispielsweise erstmals 2015 zugelassen wurde gilt daher die 130 Gramm-Grenze.

Für sämtliche Fahrzeuge, die im Jahr 2016 oder davor angeschafft wurden/werden, ist daher die 130g-Grenze von Bedeutung.  Nachfolgend reduzieren sich die Emissionswerte jährlich um 3 Gramm, d.h. 2016: 130g, 2017: 127g, 2018: 124g, 2019: 121g usw.

Verminderter Sachbezug durch Kostenbeiträge

Einmalige oder laufende Kostenbeiträge mindern den Sachbezugswert. Achtung: hierzu zählen keine Treibstoffkosten!

Wenn Sie also mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie sich an den Kosten beteiligen, dürfen Sie nicht vereinbaren, dass Sie die Tankkosten tragen, sondern eben einen gewissen Betrag.

Einmalige Beiträge können von den Anschaffungskosten abgezogen werden. Vom Restbetrag (Anschaffungkosten – einmalige Beiträge) wird jährlich der Sachbezug ermittelt. Laufende Kostenbeiträge werden vom monatlichen Sachbezug abgezogen.

Beispiel einmaliger Kostenbeitrag: Sie zahlen 15.000 EUR zum Kauf des Firmenwagens.

Beispiel 1 laufende Kostenbeiträge: Sie zahlen monatlich 150 EUR für Nutzung des Firmenwagens oder beispielsweise 0,20 EUR pro Kilometer.

Beispiel 2 laufende Kostenbeiträge: Anschaffungs-/Listenpreis: 23.435,49 EUR * 1,5 % = 351,53 EUR. Sie zahlen monatlich 100 EUR als laufenden Kostenbeitrag -> Sachbezug monatlich 251,53 EUR.

Ein Kostenbeitrag des Arbeitnehmers führt bei der Veräußerung des betreffenden Fahrzeugs nicht zu einem Erlösanspruch!