Der Sachbezug für PKW in Österreich

Kunigunde Leitner
31. Mai 2016

Was ist der Sachbezug?

Wenn Sie als Arbeitnehmer einen Firmenwagen für Privatfahrten nutzen dürfen, wird der Vorteil der Nutzungsmöglichkeit besteuert. Das bedeutet, Sie versteuern den geldwerten Vorteil, den Ihnen ein Firmenwagen bringt und nicht die durch die private Nutzung entstandenen Kosten.

Mit dem geldwerten Vorteil sind automatisch alle Aufwände, wie z.B. Treibstoff, Öl, Service, Reparaturen, Steuern, Vignette, Maut, Parkgebühren, Versicherungen etc. abgegolten.

Der geldwerte Vorteil betrifft nicht nur die von Ihnen bezahlte Lohnsteuer. Durch den geldwerten Vorteil erhöht sich insgesamt die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer, Sozialversicherung und andere Lohnnebenkosten. Das bedeutet, dass auch auf Seite des Arbeitgebers, neben den Kosten für den Firmenwagen, noch zusätzliche Abgaben anfallen, so als ob Ihr Brutto Gehalt eben um den Betrag des geldwerten Vorteils erhöht worden wäre. 

Ein Beispiel: Sie verdienen monatlich Brutto 2.500 EUR und dürfen Ihren Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen. Der monatliche Sachbezug beträgt 500 EUR, das heißt die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer, die Sozialversicherung, etc. beträgt 3.000 EUR.

Für Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, fällt kein Sachbezug an. Dieser wird daher für 12 Monatsgehälter fällig.

Varianten des Sachbezugs

Sachbezug ist nicht gleich Sachbezug. Je nach Umfang der Nutzung und abhängig vom jeweiligen CO2-Emmisionswert des Firmen-PKWs wird der Sachbezug unterschiedlich angesetzt.

Voller Sachbezug

Wenn Sie als Arbeitnehmernehmer den Firmenwagen privat nutzen dürfen, wird der monatliche Sachbezug folgendermaßen berechnet:

CO2-EmissionswertProzentsatz der Anschaffungskosten
= 0g/km 0 EUR (Lesen Sie hier wie Sie mit einem Elektrofahrzeug steuern sparen)
≤ 130g/km1,5% (aber max. EUR 720)
> 130g/km2% (aber max. EUR 960)

Halber Sachbezug

Bei vollem Sachbezug ist grundsätzlich das Führen eines Fahrtenbuchs nicht nötig, sofern dieses nicht vom Arbeitgeber verlangt wird. Da sich durch einen reduzierten Sachbezug sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer Steuern und Abgaben sparen können, ist es natürlich ratsam ein Fahrtenbuch zu führen.

Nutzen Sie den Firmenwagen nachweislich nicht mehr als 500 km pro Monat im Jahresdurchschnitt für private Fahrten, so wird der monatliche Sachbezug mit dem halben Betrag angesetzt (0,75% bzw. 1%).

Um diese Nutzung nachweisen zu können, muss der Arbeitnehmer auf jeden Fall ein Fahrtenbuch führen. Als Unternehmer sollten Sie über dieses Fahrtenbuch verfügen.

Weniger als halber Sachbezug

Eine weitere Möglichkeit einen geringeren Sachbezugswert anzusetzen wird in der Praxis nahezu nie verwendet: Errechnen Sie bei einem Ansatz von 0,50 EUR (CO2-Ausstoß ≤ 130g/km) bzw. 0,67 EUR (CO2-Ausstoß > 130g/km) pro privat gefahrenem Kilometer einen um mehr als 50% geringeren Sachbezugswert als der halbe Sachbezugswert, dann setzen Sie den geringeren an.

Klingt kompliziert, ist es aber nicht wie das folgende Beispiel zeigt:

Max Mustermann führt ein Fahrtenbuch und kann damit nachweisen, dass er im Jahr 2015 insgesamt nur 2500 Kilometer für private Fahrten mit dem Firmenwagen zurückgelegt hat. Diese 2500 km ergeben 208 km pro Monat im Jahresschnitt, damit würde ihm der halbe Sachbezug zustehen. Unter Berücksichtigung von CO2-Emissionswert (≤ 130g/km) und Anschaffungskosten ergibt sich ein halber Sachbezug von 225 EUR pro Monat. Max Mustermann rechnet nun 208 Kilometer mal 0,50 EUR und kommt damit auf einen monatlichen Wert von 104,17 EUR. Dieser Wert ist um mehr als 50% geringer als der halbe Sachbezugswert (225 EUR). Max Mustermann und der Arbeitgeber setzen folglich diesen geringeren Wert von 104,17 EUR als Sachbezug an und sparen damit beiderseits Steuern und Abgaben.

Auch hier gilt, um diese Nutzung nachweisen zu können, muss der Dienstnehmer auf jeden Fall ein Fahrtenbuch führen.

Alle Infos zur Berechnung des Sachbezugs finden Sie in unserem Artikel Berechnung des Sachbezugs für PKW in Österreich