Was Sie über den Arztbesuch während der Arbeitszeit wissen sollten

Autor: Kunigunde Leitner
Kategorien: Organisation
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Jeder von uns muss irgendwann einmal zum Arzt. Aber was, wenn der Arztbesuch in die Arbeitszeit fällt? Darf das sein? Und wenn ja, gilt das als Arbeitszeit?

Wann gilt ein Arztbesuch als Arbeitszeit?

Ob ein Arztbesuch als Arbeitszeit gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich muss der Arbeitnehmer jedenfalls nach Möglichkeit einen Arzttermin außerhalb der Arbeitszeit vereinbaren. Unter Umständen kann der Termin aber auch während der Arbeitszeit stattfinden. Das ist zum Beispiel bei folgenden Ausnahmen der Fall:

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  • Der Arztbesuch findet in Folge eines Unfalls oder aus einem anderen akuten Grund (beispielsweise plötzlich auftretende starke Schmerzen, Grippe etc.) statt.
  • Die Untersuchung kann nur zu einem bestimmten Zeitpunkt stattfinden. Eine Blutabnahme wird zum Beispiel nur morgens durchgeführt.
  • Der behandelnde Arzt bietet Sprechstunden ausschließlich während der Arbeitszeit an.
  • Mutter-Kind-Pass Untersuchungen können während der Arbeitszeit gemacht werden.
  • Bei Erkrankung des eigenen Kindes können Arztbesuche ebenfalls während der Arbeitszeit absolviert werden.

Halten Sie Ihren Arztbesuch am besten im Rahmen Ihrer Arbeitszeitaufzeichnungen fest. Am einfachsten geht das mit einer digitalen Zeiterfassung. Der Arztgang kann hier vorab korrekt angelegt werden, sodass Sie nur noch Zeit buchen müssen. Probieren Sie es selbst bei einem Gratistest aus.

Arztbesuche bei Gleitzeit

Für Arbeitnehmer mit einem Gleitzeitmodell gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Für einen Arztbesuch während einer festgelegten Kernzeit müssen Sie als Arbeitnehmer einen triftigen Grund dafür nachweisen können. Wenn ein Artzbesuch aber beispielsweise aufgrund akuter Beschwerden notwendig ist und/oder außerhalb der Kernarbeitszeit nicht möglich ist, dann zählt er als Dienstverhinderungsgrund und gilt somit als Arbeitszeit.

Arztbesuche im Rahmen von Teilzeitarbeit

Bei Teilzeittätigkeit kann der Dienstgeber verlangen, dass Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeiten gemacht werden. Geht der Arbeitnehmer dennoch während der Arbeitszeit zum Arzt, muss er einen Nachweis erbringen, dass beispielsweise der Arzt keinen anderen Termin anbieten konnte. Aber auch hier gilt natürlich: bei entsprechenden Umständen – also beispielsweise bei einem Unfall – kann der Arztbesuch auch während der Arbeitszeit erfolgen.

In Österreich bekommen Angestellte notwendige Arztbesuche während der Arbeitszeit prinzipiell bezahlt. Bei Arbeitern hängt es vom jeweils gültigen Kollektivvertrag ab, ob Sie für den Arztbesuch Entgelt erhalten, oder nicht.

Fazit

Grundsätzlich sind Arztbesuche während der Arbeitszeit gesetzlich bzw. kollektivvertraglich geregelt. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmer ist es aber zu empfehlen, auch betriebsintern abzusprechen, wie ein Arztbesuch während der Arbeitszeit zu handhaben ist. Niemand wird freiwillig gerne zum Arzt gehen. Sollte es aber einmal notwendig sein, sorgt eine gute Kommunikation in jedem Fall auch für ein entsprechendes Betriebsklima.