Ist eine Dienstreise Arbeitszeit? Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten

Kategorien: Arbeitszeit
Veröffentlicht:

Dienstreisen gehören in vielen Unternehmen zum Alltag. Doch gerade bei der Frage, welche Zeiten als Arbeitszeit zählen – etwa bei An- und Abreise, Wartezeiten oder Übernachtungen – herrscht oft Unsicherheit.

Die rechtliche Einordnung ist wichtig, denn sie beeinflusst nicht nur die Vergütung, sondern auch die Einhaltung von Arbeitszeitgrenzen und Ruhezeiten.

Wird hier nicht sauber unterschieden oder dokumentiert, kann das zu unnötigen Diskussionen mit Mitarbeitenden oder Unstimmigkeiten bei Prüfungen führen.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Wann Dienstreisen als Arbeitszeit gelten – und welche Zeiten rechtlich unterschiedlich bewertet werden
  • Was bei der Vergütung von Dienstreisen zu beachten ist – inkl. Unterschiede zwischen aktiver und passiver Reisezeit
  • Wie Sie Dienstreisen rechtssicher und effizient organisieren 
  • Warum eine digitale, mobile Zeiterfassungslösung entscheidend ist

Definition: Was ist eine Dienstreise in Deutschland?

Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn Beschäftigte vorübergehend außerhalb ihrer regelmäßigen Arbeits- oder Dienststätte arbeiten.

Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) umfasst der Begriff “Dienstreisezeit” dabei folgende Zeiten (vgl. BAG Urteil v. 11.07.2006 – 9 AZR 519/05):

  • Die Hin- und Rückfahrt zu einem auswärtigen Arbeitsort (An- und Abreise).
  • Die eigentliche Arbeitserbringung am Einsatzort.
  • Ein erforderlicher Aufenthalt am Einsatzort vor und nach der eigentlichen Arbeitsleistung (Wartezeiten).

Ist in Deutschland eine Dienstreise grundsätzlich Arbeitszeit?

Bei der Frage, ob Dienstreisen als Arbeitszeit zählen, ist zwischen der Bewertung aus Sicht des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und der Frage nach der Vergütung zu unterscheiden:

Arbeitszeitgesetz:

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist die Beanspruchung des Arbeitnehmers im Hinblick auf den Schutzzweck des Arbeitszeitgesetzes ausschlaggebend dafür, ob die Zeit bei einer Dienstreise als Arbeitszeit zählt.

Zählt eine Dienstreise im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitszeit, müssen auch die Reisezeiten in die Berechnung der Höchstarbeitszeit sowie in die Einhaltung der Ruhepausen und Ruhezeiten einbezogen werden.

Vergütung

In der Regel werden Dienstreisen entlohnt. Wann genau und in welchem Ausmaß eine Dienstreise vergütet wird oder nicht, ist üblicherweise im jeweiligen Tarifvertrag geregelt. In der Regel kommt es hier auf die Umstände des Einzelfalls an.. 

Gibt es keine tarifvertragliche Regelung, zählt das, was mit Ihren Mitarbeitern konkret vereinbart wurde. Hier sollten Sie prüfen, ob die Reisetätigkeit zur Haupttätigkeit des Mitarbeiters gehört.

Beachten Sie:

Dienstreisen müssen nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag als Tätigkeit vereinbart werden. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Direktionsrechts eine Dienstreise anordnen, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Bei bestimmten Berufsgruppen ergibt sich die Verpflichtung zu einer Dienstreise zudem bereits aus dem Tätigkeitsfeld, wie z.B. bei Mitarbeitern im Außendienst.

Dienstreise als Arbeitszeit – welche Zeiten zählen wirklich lt. Arbeitszeitgesetz?

Während einer Dienstreise entstehen verschiedene Arten von Zeit – aber nicht alle zählen im arbeitsrechtlichen Sinne gem. Arbeitszeitgesetz als Arbeitszeit. Das ist besonders wichtig, wenn es um Höchstarbeitszeiten, Pausen oder Ruhezeiten geht.

ZeitartArbeitszeit im Sinne des ArbZG?
Erbringung der Arbeitsleistung am ZielortJa – volle Arbeitszeit
Wartezeit (z. B. vor/nach Terminen)Nein – keine Arbeitszeit, außer bei aktiver Tätigkeit
Reisezeit (An-, Ab-, Weiterreise)Kommt darauf an: Wenn der Arbeitnehmer aktiv beansprucht wird (z. B. beim Fahren oder bei Arbeit im Zug), kann sie Arbeitszeit sein. Ohne Beanspruchung (z. B. als Beifahrer) meist nicht.
Ruhezeit (z. B. Nächtigung im Hotel, Wochenende am Einsatzort)Nein – zählt nicht als Arbeitszeit, sondern als gesetzlich vorgeschriebene Erholungszeit

💡 Wichtig zu wissen

  • Reisezeit ist kein Freifahrtschein – ob sie als Arbeitszeit zählt, hängt vom Einzelfall ab.
  • Die Ruhezeit muss auch auf Dienstreisen eingehalten werden – mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 ArbZG).

Bei Dienstreisen können unterschiedliche Zeitarten entstehen:

  • Eigentliche Arbeitszeit am fremden Dienstort
  • Wartezeit
  • Reisezeiten für die An-, Ab- und Weiterreise
  • Ruhezeit für Nächtigung und Wochenende

Pflicht ist Pflicht – machen Sie bei Dienstreisen keine Ausnahme!

Die Zeiterfassungspflicht gilt auch unterwegs. Mit timr erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen – mobil, offline & rechtssicher. Bonus: Inkl. Fahrtenbuch für volle Transparenz.
👉 Sichern Sie sich jetzt Ihre gesetzeskonforme Lösung für unterwegs!

Sind Reisezeiten für die An- oder Abreise Arbeitszeit?

Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist nicht ausdrücklich geregelt, ob Reisezeiten bei Dienstreisen automatisch als Arbeitszeit gelten.
Deshalb ist hier die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entscheidend – insbesondere die sogenannte Beanspruchungstheorie.

Diese Theorie besagt:

Ob Reisezeit als Arbeitszeit anzurechnen ist, hängt davon ab, wie stark der Arbeitnehmer während der Reise tatsächlich beansprucht wird.

Ist die Person aktiv dienstlich tätig, liegt Arbeitszeit im Sinne des ArbZG vor.
Kann die Reisezeit hingegen frei gestaltet werden, zählt sie in der Regel nicht zur Arbeitszeit.

Warum ist die Beanspruchung entscheidend?

Das Ziel des Arbeitszeitgesetzes ist es, Arbeitnehmer vor Überlastung zu schützen – sowohl körperlich als auch psychisch. Während einer Dienstreise kann die Belastung sehr unterschiedlich ausfallen.

Deshalb kommt es auf den konkreten Ablauf der Reise an:

Aktive Tätigkeit = Aktive Reisezeit = Arbeitszeit

Muss der Arbeitnehmer selbst ein Fahrzeug steuern oder ist er verpflichtet, während der Fahrt im Zug oder Flugzeug dienstliche Aufgaben zu erledigen (z. B. E-Mails bearbeiten), gilt diese Zeit als Arbeitszeit.

Aktive Reisezeit

Passives (Mit-)Reisen = Passive Reisezeit = Ruhezeit

Kann der Arbeitnehmer als Beifahrer mitfahren oder die Fahrtzeit in öffentlichen Verkehrsmitteln frei nutzen – etwa zum Schlafen oder Lesen –, wird diese Zeit in der Regel nicht als Arbeitszeit gewertet, da ein Erholungswert angenommen wird.

Achtung: Eigene Regeln für Außendienstmitarbeiter

Für Außendienstmitarbeiter und andere Arbeitnehmer, bei denen Dienstreisen Teil der arbeitsvertraglichen Haupttätigkeiten sind, gilt meist die gesamte Dauer der Dienstreise als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Die Beanspruchungstheorie des BAG greift hier in der Regel nicht!

Dienstreise als bezahlte Arbeitszeit – ja oder nein?

Die Reise während der regulären Arbeitszeit (Normalarbeitszeit)

Dienstreisen, die in die normale Arbeitszeit der Mitarbeiter fallen und vom Arbeitgeber beauftragt wurden, sind grundsätzlich als vollwertige Arbeitszeit zu vergüten. Dies gilt in der Regel auch dann, wenn die Reisetätigkeit nicht in die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers fällt.

Weshalb ist das so?

Die Dienstreise erfolgt in der Regel auf Anweisung des Arbeitgebers. Somit erfüllt der Arbeitnehmer mit der Dienstreise seine Leistungspflicht.

Die Dienstreise außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit

Es gibt keine allgemeingültigen gesetzlichen Regelungen zur Vergütung von Dienstreisen außerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

Ob die Dienstreise in vollem Ausmaß bezahlt wird, hängt von den Regelungen im jeweiligen Tarifvertrag, einer möglichen Betriebsvereinbarung oder einer Einzelvereinbarung ab.

Aber Achtung

Bei Auslandseinsätzen ist jede notwendige Hin- und Rückreise zu vergüten (vgl. BAG Urteil vom 17.10.2018 – 5 AZR 553/17). Und bei passiver Reisezeit ist es wichtig darauf zu achten, dass diese außerhalb der regulären Arbeitszeit laut BAG ebenfalls als zu vergütende Arbeitszeit zählt, wenn kein Erholungswert vorliegt.

Kurzüberblick: Dienstreise als Arbeitszeit – ja oder nein

ZeitartZählt als Arbeits- bzw. Dienstreisezeit?*Beispiele
Reisezeit (An-, Ab- und Weiterreise) )Ja, bei aktiver Reisezeit.

Nein, bei passiver Reisezeit.
Aktiv: Lenker eines Autos

Passiv: Zugfahrt, Flug, Taxi zum Kunden
Reisezeit innerhalb der NormalarbeitszeitJa – wie normale Arbeitszeit11 Uhr Meeting in einer anderen Stadt, Abfahrt vom Büro um 9 Uhr
Reisezeit außerhalb der NormalarbeitszeitAktive Reisezeit:  ja

Passive Reisezeit: wenn ausreichend Erholungswert gegeben ist, nein
Aktiv: Heimfahrt mit dem Auto vom Kundentermin spät abends

Passiv: Heimflug am Abend mit anschließender Taxifahrt nach Hause
Arbeitszeit am ZielortJaKundentermin, Montage, Betreuung Messe-Stand
Arbeitsbedingte WartezeitenJa, sobald Sie sich nicht frei erholen können

Nein, wenn Sie sich die Zeit frei einteilen können
Check-in verzögert sich, 

Wartezeit auf Material
Ruhe- und PausenzeitenNein, zählen nicht zur Arbeitszeit, bleiben aber Teil der ReiseplanungNächtigung, Dienstreise über das Wochenende
Private Freizeit vor OrtNeinAbendessen, Stadtrundgang

Wichtig: Vergütung und Anrechnung werden in der Regel durch Arbeits- oder Tarifvertrag bzw.  Betriebsvereinbarung ausgestaltet und können von dieser Übersicht abweichen.

Häufige Fragen zum Thema Dienstreise und Arbeitszeit in Deutschland

Ist auch die Reisezeit zur Fortbildung Arbeitszeit?

Das hängt davon ab, ob die Fortbildung notwendig und vom Arbeitgeber veranlasst wurde. Wenn dies zutrifft, dann zählt die An- und Abreisezeit in der Regel zur Arbeitszeit. 

Ist auf Dienstreise eine Arbeitszeit von über zehn Stunden möglich?

Ja, die gesamte Dauer einer Dienstreise kann aus Fahr-, Warte- und Arbeitszeiten schnell mehr als zehn Stunden ergeben. Welche dieser Zeiten dann als Arbeitszeit angerechnet werden, muss im Einzelfall genau geprüft werden. Arbeitgeber sind bei langen Dienstreisen gut beraten, wenn sie schon bei der Planung auf die Einhaltung des ArbZG achten und entsprechend Pausen und Ausgleichsruhezeiten eintakten. Denn grundsätzlich gilt auch für Dienstreisen: die tägliche Arbeitszeit darf nur auf zehn Stunden erhöht werden, sofern innerhalb von sechs Kalendermonaten bzw. 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden eingehalten wird.

Dienstreise am Wochenende – Freizeit oder Arbeit?

Ordnet der Arbeitgeber eine Dienstreise am Samstag oder Sonntag an, liegt arbeitszeitrechtlich in der Regel Arbeitszeit vor und keine Freizeit. Das ArbZG erlaubt Sonntagsarbeit allerdings nur in Ausnahmefällen und verlangt einen Ersatzruhetag, wenn an einem Sonntag gearbeitet wurde.  

Dienstreisen mit Übernachtungen – was zählt hier als Arbeitszeit?

In der Regel gestaltet es sich wie folgt: 

  • Geleistete Arbeitszeit auf der Reise oder am Zielort zählen zur Arbeitszeit. 
  • An- und Abreise zählen zur Arbeitszeit, wenn sie aktiv erfolgt sind, d.h. wenn man selbst ein Auto gelenkt hat,
  • Passive Reisezeiten zählen ebenfalls zur Arbeitszeit, wenn sie innerhalb der gewöhnlich vereinbarten Arbeitszeit fallen. Außerhalb der Normalarbeitszeit werden sie häufig nicht als Arbeitszeit angerechnet, wenn ausreichend Erholung gegeben ist.
  • Übernachtungen und Wartezeiten sind Ruhezeit und zählen nicht zur Arbeitszeit, ebenso Freizeit am Zielort.

Aber Achtung

Prüfen Sie den geltenden Tarifvertrag und achten Sie auf Betriebs- und Einzelvereinbarungen – diese können hiervon erheblich abweichen!

Arbeitszeit bei Dienstreisen – Welche rechtlichen Regelungen gelten?

Diese Rechtsgrundlagen sollten Sie bei Dienstreisen beachten

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – begrenzt die zulässige Arbeitszeit; Reisezeiten dürfen die Höchstgrenzen nicht verletzen und können – je nach Ausgestaltung – als Arbeitszeit gelten. 
  • EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG – EU-Rahmen für tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Jahresurlaub; in Deutschland vor allem durch das ArbZG umgesetzt.

Tarif- und Betriebsvereinbarungen sowie individuelle Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern können spezifische bzw. Detailvereinbarungen enthalten – insbesondere zur Vergütung von Dienstreisen.

Maximale Arbeitszeiten bei Dienstreisezeiten

Auch bei Dienstreisen gelten die Regelungen zur Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz.

Tägliche 8- bzw. 10-Stunden-Grenze: Die Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden. Diese kann auf 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn im 6-Monats bzw. 24-Wochen-Durchschnitt 8 Stunden täglich eingehalten werden.

Täglich 11 Stunden Ruhezeit: Zwischen zwei Reisetagen oder einer Reise und dem nächsten Arbeitstag müssen Arbeitnehmer eine Ruhepause von 11 Stunden einhalten. 
In Ausnahmefällen können die Grenzen der maximalen Arbeitszeit auf Basis von § 7 ArbZG überschritten werden. Das kann zum Beispiel zulässig sein, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt.

Kurz-Checkliste für Compliance bei Dienstreisen

  • Aktive Reisezeit + Einsatzzeiten < 10 Std.?
  • Mindestruhezeit von 11 Std. zwischen 2 Tagen eingeplant?
  • Pausenmöglichkeit nach 6 Stunden Arbeit vorhanden?
  • Ausnahmen schriftlich dokumentiert (falls § 7 ArbZG notwendig)?

Überstundenregelungen bei Dienstreisen

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht sind die Regelungen zur maximalen Arbeitszeit relevant. 

Was im jeweiligen Fall als Überstunde gilt und wie diese im Rahmen von Dienstreisen gehandhabt werden, wird üblicherweise im Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder im Einzelarbeitsvertrag geregelt und ist ein vergütungsrechtliches Thema

3 Praxistipps für eine rechtssichere & stressfreie Dienstreise-Organisation

tipps

1. Klare Kommunikation schützt vor Missverständnissen

  • Was gilt als Dienstreise?
  • Was zählt zur Arbeitszeit – und was nicht? Definieren Sie am besten genau, wie passive Reisezeiten, Wartezeiten usw. gewertet werden.
  • Schaffen Sie Klarheit, bevor es zu Unsicherheiten kommt.
  • Kommunizieren Sie verbindlich, welche arbeitsrechtlichen Regeln in Ihrem Unternehmen gelten – am besten schriftlich und jederzeit abrufbar für Ihre Mitarbeitenden.
  • So sorgen Sie für Sicherheit, vermeiden Diskussionen im Nachhinein und stärken das Vertrauen in Ihre Führungsqualität.

2. Vergütung transparent regeln – Streit vermeiden

 „Bekomme ich die Fahrzeit bezahlt?“ „Wer zahlt die Hotelübernachtung?“ Wenn solche Fragen im Raum stehen, fehlt es an klaren Regelungen. 

Schaffen Sie Transparenz: Falls kein Tarifvertrag gilt, regeln Sie die Vergütung von Dienstreisen in Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag.

Das Ergebnis: Weniger Reibung, höhere Fairness und kein böses Erwachen durch Nachforderungen oder Konflikte.

3. Zeit erfassen – mobil, lückenlos, gesetzeskonform

Papierchaos und Excel-Tabellen sind Fehlerquellen – und ein echtes Risiko bei der Zeiterfassungspflicht, gerade auf Dienstreisen.

 Setzen Sie auf digitale Zeiterfassung mit timr:
✔ Arbeits- & Reisezeiten per App erfassen
✔ funktioniert auch offline – ideal für unterwegs
✔ automatische Regelprüfung für die verschiedenen Zeitarten auf Dienstreisen – kein Nachrechnen mehr
✔ Inkl. Fahrtenbuch
So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, rechnen korrekt ab und sparen Zeit bei der Auswertung.