Arbeitszeitbetrug erkennen: So schützen Sie Ihr Unternehmen

Kategorien: Arbeitszeit
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Ob bewusst falsch erfasste Arbeitszeiten, private Erledigungen während der Arbeit oder manipulierte Überstunden: Arbeitszeitbetrug kann in verschiedenen Formen auftreten und ein Risiko für Unternehmen darstellen.

Neben wirtschaftlichen Verlusten leidet auch das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Umso wichtiger ist es deshalb, Verdachtsfälle ernst zu nehmen und vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie sich Arbeitszeitbetrug äußern kann, welche rechtlichen Konsequenzen möglich sind und wie Sie Ihr Unternehmen schützen können.

1. Was ist Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug ist die vorsätzliche Falschangabe oder Manipulation von Arbeitszeiten. Beschäftigte täuschen vor, mehr Arbeitszeit geleistet zu haben, als es tatsächlich der Fall war.

Für den Arbeitgeber bedeutet das: Er vergütet eine Leistung, die nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht wurde.

Gut zu wissen

Rechtlich gesehen stellt Arbeitszeitbetrug eine Pflichtverletzung dar. Denn Arbeitnehmer sind laut § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dazu verpflichtet, während der vereinbarten Arbeitszeit ihre vertraglich geschuldete Tätigkeit zu erbringen. Im Gegenzug ist der Arbeitgeber zur Entgeltzahlung verpflichtet.

2. Welche Arten von Arbeitszeitbetrug gibt es?

Von bewussten Falscheinträgen in der Arbeitszeiterfassung bis hin zu privaten Tätigkeiten während der Arbeitszeit: Arbeitszeitbetrug kann verschiedene Formen annehmen.

Hier ein Überblick über die verschiedenen Arten von Arbeitszeitbetrug inklusive Beispiele:

  • Arbeitszeitbetrug im Homeoffice
  • Falschangaben bei der Zeiterfassung
  • Missbrauch von Pausen
  • Unangemeldetes Verlassen des Arbeitsplatzes
  • Private Tätigkeiten während der Arbeitszeit
  • Erschleichen von Krankzeiten

2.1. Falschangaben bei der Zeiterfassung

Falsches Ein- oder Ausstempeln

  • Zeiten werden absichtlich falsch erfasst oder manuell aufgerundet.
  • Beispiel: Alina stempelt um 8 Uhr ein, obwohl sie noch nicht am Arbeitsplatz anwesend ist. Mit ihrer Arbeit beginnt sie tatsächlich erst um 8:25 Uhr.

Erfinden von Überstunden

  • Mitarbeiter tragen fiktive Mehrarbeit ein, die sie nie geleistet haben, um zusätzliche Vergütung oder Freizeit zu erhalten.
  • Beispiel: Noah gibt an, am Donnerstag 1 Stunde länger im Büro geblieben zu sein. In Wirklichkeit hat er den Arbeitsplatz wie üblich um 17 Uhr verlassen.

Buddy Punching

  • Arbeitskollegen stempeln sich gegenseitig ein oder aus.
  • Beispiel: Martin steht noch im Stau und bittet seinen Arbeitskollegen, ihn um 8 Uhr einzustempeln, damit er einen „pünktlichen“ Arbeitsbeginn hat.

Falschangaben im Außendienst

  • Fahrzeiten oder Besuche bei Kunden werden bewusst fehlerhaft angegeben, obwohl sie kürzer waren oder nie stattgefunden haben.
  • Beispiel: Clara ist Außendienstmitarbeiterin und trägt einen 2-stündigen Kundenbesuch in München ein, obwohl sie ihn nur angerufen hat (inklusive fiktiver Fahrzeit).

2.2. Missbrauch von Pausen

Raucherpausen

  • Arbeitnehmer nehmen regelmäßig Raucherpausen, ohne dies als Pausenzeit zu erfassen.
  • Beispiel: Theo verlässt mehrmals täglich für je 5 Minuten das Büro zum Rauchen, ohne sich auszuloggen.
Raucherpausen Theo

Verlängerte Mittagspausen

  • Die vereinbarte Pausenzeit wird überschritten, ohne dass die zusätzliche Zeit korrekt erfasst wird.
  • Beispiel: Sarah kehrt nach 60 Minuten aus der Mittagspause zurück, obwohl nur 30 Minuten in der Zeiterfassung dokumentiert und generell erlaubt sind.

2.3. Unangemeldetes Verlassen des Arbeitsplatzes

  • Der Arbeitsplatz wird ohne Absprache oder Dokumentation verlassen, etwa für private Termine oder Erledigungen.
  • Beispiel: Emil fährt während der Arbeitszeit zum Zahnarzt, ohne dies mit dem Arbeitgeber zu besprechen bzw. dies als Abwesenheit zu melden. Seine Arbeitszeit läuft während des Arztbesuchs weiter.

2.4. Private Tätigkeiten während der Arbeitszeit

Private Erledigungen

  • Arbeitnehmer nutzen ihre Arbeitszeit für private Besorgungen oder Termine, ohne dies als Pause zu erfassen.
  • Beispiel: Lina fährt mittags einkaufen, ohne diese Zeit als Pause zu buchen. 

Private Internet- und Handynutzung

  • Mitarbeiter nutzen während der Arbeitszeit das Internet für private Zwecke (z. B. Online-Shopping oder Social Media) oder führen längere private Telefonate.
  • Beispiel: Finn telefoniert täglich 20 Minuten privat und verbringt zusätzlich Zeit auf Social Media, während er eingestempelt ist und als „anwesend“ gilt.

Schlafen am Arbeitsplatz

  • Besonders in Nachtschichten oder bei Überstunden kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz schlafen.
  • Beispiel: Kevin, ein Sicherheitsdienstmitarbeiter, schläft regelmäßig in der Nachtschicht ein, obwohl er eigentlich Kontrollgänge machen müsste.
Schlafen am Arbeitsplatz

2.5. Arbeitszeitbetrug im Homeoffice

Vortäuschen von Anwesenheit

  • Der Computer bleibt eingeschaltet, um Anwesenheit vorzutäuschen. Es wird aber keine Arbeitsleistung erbracht.
  • Beispiel: Marie lässt den Laptop aktiv und erledigt 2 Stunden Hausarbeit, während sie offiziell „anwesend“ ist.

Multitasking mit privaten Aufgaben

  • Hausarbeit, Einkäufe oder Betreuung von Kindern finden während der offiziell gebuchten Arbeitszeit statt.
  • Beispiel: Xaver arbeitet im Homeoffice und erledigt am Vormittag für 1 Stunde seine online Einkäufe, während er laut Zeiterfassung offiziell arbeitet.

Unproduktives Arbeiten bei voller Zeiterfassung

  • Obwohl Beschäftigte als „anwesend“ gelten, bringen sie keine nachweisbare Arbeitsleistung.
  • Beispiel: Katrin ist im Homeoffice und im Zeiterfassungssystem durchgehend eingeloggt. Sie verbringt den Arbeitstag aber hauptsächlich mit dem Lesen von Nachrichten und ziellosem Klicken durch interne Tools, ohne konkrete Arbeitsergebnisse zu liefern.
Unproduktives Arbeiten

2.6. Erschleichen von Krankzeiten

Vortäuschen von Krankheit

  • Arbeitnehmer melden sich krank, obwohl sie arbeitsfähig sind.
  • Beispiel: Thorsten meldet sich mit angeblicher Migräne krank. In Wirklichkeit nutzt er den Tag, um mit Freunden wandern zu gehen.

Vorgetäuschte Erkrankungen von Angehörigen

  • Mitarbeiter geben an, ein Familienangehöriger sei krank und brauche Betreuung, obwohl das nicht zutrifft.
  • Beispiel: Victoria meldet sich zur Betreuung ihres angeblich kranken Sohns ab. Dieser ist zwar krank, aber in Wahrheit bei den Großeltern.

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3. Wie können Sie als Arbeitgeber Arbeitszeitbetrug nachweisen?

In der Regel ist es nicht so leicht, den Arbeitszeitbetrug zweifelsfrei nachzuweisen.

Für Sie als Arbeitgeber besteht die einfachste Möglichkeit darin, Ihren Mitarbeiter direkt bei der Tat zu erwischen. Zum Beispiel, wenn dieser sich in der Zeiterfassung einloggt, obwohl er noch gar nicht im Büro ist.

Was Ihnen ebenfalls helfen kann, um Arbeitszeitbetrug nachzuweisen:

  • Elektronische Zeiterfassungssysteme zeichnen Arbeitszeiten genau auf und machen nachträgliche Manipulationen schwieriger.
  • Andere Kollegen können bestätigen, dass ein Mitarbeiter während seiner angeblichen Arbeitszeit nicht anwesend oder produktiv war.
  • Sie erkennen und dokumentieren auffällige Muster, wie wiederholtes Zuspätkommen, immer am selben Wochentag oder nicht dokumentierte Pausen.
  • In Bereichen mit entsprechender Erlaubnis können Überwachungskameras helfen, Anwesenheit und Abwesenheit zu überprüfen.
  • Sie tracken mit entsprechender Erlaubnis die Mausbewegungen am Computer mit Fernzugriff.

4. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug hat arbeitsrechtliche Folgen, die von einer Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung reichen können.

Welche Maßnahme angemessen ist, hängt vor allem davon ab,

  • wie schwerwiegend der Betrug ist,
  • ob er wiederholt auftritt,
  • und welchen finanziellen Schaden das Unternehmen dadurch erleidet.

4.1. Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrug

Eine Abmahnung ist in der Regel der erste Schritt bei einem erstmaligen oder geringfügigen Verstoß.

Damit weisen Sie Mitarbeiter darauf hin, dass sein Verhalten nicht akzeptabel ist, und geben ihm gleichzeitig die Chance, es zu korrigieren.

Üblicherweise enthält eine Abmahnung:

  • Eine klare Beschreibung des genauen Fehlverhaltens
  • Den Hinweis auf verletzte Vertragspflichten
  • Eine deutliche Warnung vor möglichen arbeitsrechtlichen Folgen
  • Die Aufforderung, das Fehlverhalten in Zukunft zu unterlassen

4.2. Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

Erfolgt nach der Abmahnung keine Verhaltensänderung oder ist der Arbeitszeitbetrug besonders schwerwiegend, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.

4.2.1. Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist.

Diese ist gerechtfertigt, wenn:

  • Ein erheblicher Arbeitszeitbetrug vorliegt.
  • Der Betrug zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
  • Mildere Maßnahmen wie eine Abmahnung bereits erfolglos waren oder nicht ausreichen.
Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

Achtung

Als Arbeitgeber müssen Sie den Betrug klar nachweisen können. Denn Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, gegen eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht vorzugehen. Fehlen stichhaltige Beweise, kann die Kündigung als unwirksam erklärt werden.

4.2.2. Fristlose Kündigung

In besonders schweren Fällen kann eine fristlose Kündigung als Ultima Ratio in Betracht kommen. Diese setzt einen „wichtigen Grund“ nach § 626 BGB voraus.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Der Arbeitszeitbetrug ist so schwerwiegend, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist.
  • Der Betrug ist eindeutig nachweisbar.
  • Eine Interessenabwägung zeigt, dass die sofortige Beendigung verhältnismäßig ist.
  • Das Vertrauens- und Arbeitsverhältnis ist maßgeblich zerstört.
  • Die fristlose Kündigung erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Fehlverhaltens.

4.2.3. Verdachtskündigung

Manchmal liegt kein eindeutiger Beweis vor, wohl aber ein dringender Verdacht auf Arbeitszeitbetrug. In solchen Fällen kann eine Kündigung auf Verdacht gerechtfertigt sein.

Hier sollten Sie den Verdacht sorgfältig prüfen und genau dokumentieren. Denn Sie müssen sicher sein, dass der Vorwurf sehr wahrscheinlich ist (z. B. durch eine vorherige Abmahnung).

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5. Wie können Unternehmen Arbeitszeitbetrug verhindern?

Durch gezielte Maßnahmen können Sie Arbeitszeitbetrug in Ihrem Unternehmen eindämmen.

Folgende Methoden können Ihnen dabei helfen:

  • Nutzen Sie digitale Zeiterfassungssysteme wie timr: Diese dokumentieren Arbeitszeiten zuverlässig, Manipulationen sind nur schwer möglich und Sie haben immer alle Arbeitszeiten im Blick – auch bei flexiblen Modellen wie der Vertrauensarbeitszeit.
  • Prüfen Sie die Zeiterfassungsdaten: Analysieren Sie auffällige Abweichungen bei Arbeitszeiten, Pausen oder Überstunden und sprechen Sie diese rechtzeitig an.
  • Kommunizieren Sie klare Richtlinien: Einheitliche Regeln zu Pausen, Überstunden und Zeiterfassung schaffen Transparenz und minimieren Missverständnisse.
  • Führen Sie regelmäßige Schulungen durch: Erklären Sie Ihren Mitarbeitern, wie sie Arbeitszeiten korrekt erfassen und welche Folgen Verstöße haben können.
  • Fördern Sie eine offene Gesprächskultur: Geben Sie Ihren Mitarbeitern die Chance, Unklarheiten oder Fragen offen anzusprechen.
  • Dokumentieren Sie Abmahnungen: Wenn es zu Verstößen gegen die Zeiterfassungsregeln kommt, sollten Abmahnungen klar, nachvollziehbar und rechtssicher dokumentiert werden.

6. So unterstützt eine digitale Zeiterfassung beim Schutz vor Arbeitszeitbetrug

Eine digitale Zeiterfassung wie timr unterstützt Unternehmen dabei, Arbeitszeitbetrug effektiv zu verhindern

Denn Arbeitszeiten werden im System in Echtzeit erfasst, wodurch sich Pausen, Überstunden und Fehlzeiten genau nachverfolgen lassen.

Sie erkennen Unregelmäßigkeiten frühzeitig, etwa bei ungewöhnlichen Arbeitszeiten, häufigem Zuspätkommen oder fehlenden Ausstempelungen. 

Auch Manipulationen sind nachträglich kaum möglich, denn jede Änderung wird in den Log Files dokumentiert, womit die digitale Zeiterfassung die beste Grundlage für ein transparentes und faires Arbeitszeitkonto.

Schon gewusst?

Mit dem BAG-Urteil von 2022 wurde für Arbeitgeber in Deutschland die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bestätigt. Zudem haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag 2025 darauf verständigt, die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung einzuführen.

Auch wenn dies noch nicht in geltendes Recht überführt wurde, ist es ratsam, sich schon jetzt darauf vorzubereiten und auf eine digitale Zeiterfassung wie timr umzusteigen.

7. Die wichtigsten Fragen zu Arbeitszeitbetrug

Wann handelt es sich bei Arbeitszeitbetrug um eine Straftat?

In bestimmten Fällen kann Arbeitszeitbetrug auch als Straftat angesehen werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn Arbeitnehmer vorsätzlich falsche Angaben machen, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen (z. B. durch erfundene Überstunden).

In solchen Situationen kommt der Tatbestand des Betrugs nach § 263 des Strafgesetzbuchs in Betracht.

Ist eine fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug gerechtfertigt?

Ja, eine fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Verstoß derart schwerwiegend ist, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht weiter zumutbar ist.

Welche rechtlichen Folgen drohen bei Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug kann ernsthafte arbeitsrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. Diese hängen von der Schwere des Verstoßes, dessen Häufigkeit und nachweisbarem Schaden für das Unternehmen ab.

Mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen sind Abmahnung, ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung.

Strafrechtlich betrachtet können bei besonders schweren Fällen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen drohen.

Was sind Beispiele für Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug kann in verschiedenen Formen auftreten. Die gängigsten Beispiele sind:

  • Falsches Ein- und Ausstempeln: Martin stempelt sich morgens am Firmen-PC ein, geht aber danach erst mal frühstücken und liest die Zeitung.
  • Erfinden von Überstunden: Claudia trägt für Freitagabend zwei Überstunden nach – obwohl sie den Laptop schon um 17 Uhr zugeklappt hat. 
  • Buddy Punching: Alex stempelt seine Kollegin Julia mit ein, weil sie sich verspätet – „ist ja nur einmal“. Tatsächlich passiert das regelmäßig.
  • Missbrauch von Pausen: Leonie geht regelmäßig mit Kollegen eine Raucherpause machen, ohne sich auszustempeln – Pro Tag summiert sich das auf 40 Minuten.
  • Unangemeldetes Verlassen des Arbeitsplatzes: Sebastian verschwindet jeden Dienstag eine Stunde früher zum Fußballtraining – Im System bleibt er aber bis 17:00 Uhr eingeloggt.
  • Private Erledigungen während der Arbeitszeit: Philipp ist im Homeoffice eingeloggt, nutzt aber den Vormittag, um online Urlaubsreisen zu planen und private Mails zu schreiben.

Können Arbeitgeber ebenfalls Arbeitszeitbetrug begehen?

Ja, auch Arbeitgeber können Arbeitszeitbetrug begehen. Beispiele hierfür sind:

  • Arbeitszeiten werden nicht korrekt bezahlt.
  • Bei Finanzbehörden werden geringere Arbeitszeiten als vereinbart angegeben, um Steuern oder Sozialabgaben zu sparen.
  • Zeiten werden in der Zeiterfassung systematisch verändert oder verkürzt, um Überstunden zu vermeiden.

So könnte das konkret aussehen

  • Manipulation digitaler Zeiterfassungssysteme: Im System werden automatisch alle Arbeitszeiten über 8 Stunden gekürzt – unabhängig davon, ob tatsächlich länger gearbeitet wurde.
  • Verschweigen von Überstunden: Die Firma verlangt regelmäßig, „noch schnell ein paar Mails zu erledigen“, obwohl die offizielle Arbeitszeit vorbei ist – Eine Vergütung oder Zeiterfassung erfolgt allerdings nicht.
  • Fehlende Pausenorganisation: Das Unternehmen plant keine Pausen ein, zieht aber pauschal 30 Minuten täglich ab – egal, ob die Mitarbeitenden diese wirklich nehmen konnten.
  • Nicht vergütete Bereitschaftszeiten: Mitarbeitende müssen abends auf Abruf bereitstehen – Die Zeit wird aber nicht als Arbeitszeit bezahlt, obwohl laut Gesetz Bereitschaft vergütungspflichtig wäre.

Was tun, wenn ich bei meinen Mitarbeitern Arbeitszeitbetrug vermute?

Sollten Sie den Verdacht haben, dass Arbeitszeitbetrug in Ihrem Unternehmen stattfindet, ist ein sorgfältiges Vorgehen wichtig.

Denn: Ein voreiliges Handeln ohne Beweise kann zu Konflikten führen. 

  • Beobachten Sie die Zeiterfassung über einen gewissen Zeitraum und notieren Sie jede auffällige Verhaltensweise oder Unstimmigkeit.
  • Sprechen Sie den betroffenen Mitarbeiter in einem angemessenen Rahmen auf Ihre Vermutung an, um etwaige Missverständnisse aufzuklären und eine Erklärung für die abweichende Zeiterfassung zu erhalten. Geben Sie den Betroffenen konkretes Feedback und was Sie sich für die Zukunft erwarten.
  • Bleiben nach dem Gespräch Zweifel bestehen, sollten Sie die Vorgänge weiter beobachten und Beweise schriftlich festhalten. 
  • Sind Sie sich sicher, dass es sich um Arbeitszeitbetrug handelt, sprechen Sie eine Abmahnung aus und protokollieren Sie diese.

Wie kann ich zu viel gezahlten Lohn wegen Arbeitszeitbetrug zurückfordern?

Wenn sich herausstellt, dass ein Mitarbeiter durch Arbeitszeitbetrug zu viel Lohn erhalten hat, können Sie vor Gericht diesen Betrag zurückfordern. Allerdings nur, wenn sie es zweifelsfrei beweisen können. Deshalb ist eine stichhaltige Dokumentation hier sehr wichtig. Dabei wird geprüft, ob die Zahlungen zu Unrecht erfolgt sind und ein Anspruch auf Lohnrückzahlung besteht.