Entgeltfortzahlung und Krankenstand in Österreich: gesetzlicher Anspruch, Dauer und Vorteile der digitalen Zeiterfassung

Autor: Nina Zimmer
Kategorien: HR Wissen
Veröffentlicht:

Ein unerwarteter oder langer Krankenstand kann zur Belastung für Teams und Unternehmen werden.

Umso wichtiger ist es, gesetzliche Ansprüche zu kennen – und Prozesse durch digitale Tools schlank und transparent zu gestalten.

In Österreich sorgt die gesetzlich geregelte Entgeltfortzahlung dafür, dass Arbeitnehmer bei Krankheit oder Unfall weiterhin ihr Einkommen erhalten. 

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Welche gesetzliche Regelungen gelten,
  • wie sich die Anspruchsdauer berechnet,
  • was bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gilt,
  • und wie eine digitale Zeiterfassung hilft, Krankenstände rechtskonform und effizient zu verwalten.  

1. Was ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber?

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bedeutet, dass Arbeiter und Angestellte bei einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall weiterhin ihr Gehalt beziehen – ganz oder teilweise, je nach Dauer und Situation. Arbeitgeber übernehmen dabei vorübergehend die volle oder teilweise Zahlung des Entgelts, und bezahlen Mitarbeiter weiter, als würden diese ihre Arbeit leisten.

Dieses gesetzliche Sicherheitsnetz schützt Beschäftigte vor Einkommensverlust und schafft Raum für eine stressfreie Genesung ohne finanziellen Druck.

2. Gesetzliche Grundlage: Wer hat Anspruch – und wie lange?

Die gesetzliche Entgeltfortzahlung für Arbeitsunfähigkeit ist wie folgt geregelt:

gesetz Österreich

Beide Gesetze legen die Dauer und den Umfang des Anspruchs gestaffelt nach der Dauer des ununterbrochenen Dienstverhältnisses fest:

Dauer des DienstverhältnissesEntgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheits- oder Unglücksfall pro Jahr
Bis  zu 1 Jahr6 Wochen volle Zahlung, 4 Wochen 50 %
> 1 Jahr8 Wochen volle Zahlung, 4 Wochen 50 %
> 15 Jahre10 Wochen volle Zahlung, 4 Wochen 50 %
> 25 Jahre12 Wochen volle Zahlung, 4 Wochen 50 %

Quelle: ÖGK

Wichtig

Die Berechnung erfolgt pro Arbeitsjahr bzw. Kalenderjahr. Nach Ablauf dieser Fristen übernimmt die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) die weitere Absicherung einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Urlaub über das Krankengeld. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

2.1. Sonderfall: Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Ist die Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit eingetreten, gelten besondere Bestimmungen – oft mit längerer voller Entgeltfortzahlung:

Dauer des DienstverhältnissesEntgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit pro Anlassfall
Bis  zu 1 Jahr8 Wochen volle Zahlung
> 1 Jahr8 Wochen volle Zahlung
> 15 Jahre10 Wochen volle Zahlung
> 25 Jahre10 Wochen volle Zahlung

Wichtig!

Diese Ansprüche gelten pro Anlassfall (nicht pro Kalenderjahr) und sind im Allgemeinen Solzialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt, insbesondere in § 175 ASVG (Arbeitsunfälle) und § 177 ASVG  (Berufskrankheiten). Zuständig ist die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) .

3. Pflichten und Tipps zur korrekten und fairen Handhabung der Entgeltfortzahlung

Tipps Entgeltfortzahlung

Für Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter):

  • Krankmeldung sofort einreichen:
    Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über einen Krankheits- oder Unglücksfall. Bringen Sie eine ärztliche Bestätigung und reichen Sie die Krankmeldung fristgerecht ein.
  • Kommunikation aufrechterhalten:
    Halten Sie Ihren Arbeitgeber über die Genesung und Ihre voraussichtliche Rückkehr am Laufenden. Bleiben Sie mit Ihrem Arbeitgeber proaktiv in Kontakt, falls es sich um einen längeren Ausfall handelt. 
  • Keine Nebenjobs im Krankenstand:
    Während des Krankenstands ist keine Nebenbeschäftigung erlaubt – halten Sie sich unbedingt daran.
  • Dokumentation sichern:
    Erfassen und dokumentieren Sie Krankenstände zur Sicherung Ihrer Rechte und Pflichten in Ihrem betrieblichen Arbeitszeiterfassungssystem. 

Für Arbeitgeber:

  • Arbeitszeiterfassungspflicht erfüllen:
    Für Sie als Arbeitgeber besteht eine gesetzliche Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten. Erfassen Sie zusätzlich alle Abwesenheiten wie Krankenstand oder Urlaub lückenlos – am besten mit einer digitalen Zeiterfassung. So vermeiden Sie Missverständnisse und können Ansprüche rechtssicher berechnen.
  • Krankenstand korrekt erfassen:
    Kennzeichnen Sie Zeiten der Arbeitsunfähigkeit eindeutig als Krankenstand. So behalten Sie jederzeit den Überblick und stellen sicher, dass gesetzliche Ansprüche korrekt berücksichtigt werden.
  • Ärztliche Bestätigung einfordern:
    Verlangen Sie als Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
  • Anspruchsdauer berechnen:
    Überprüfen Sie den Anspruch und die Dauer der Entgeltfortzahlung, indem Sie die Dauer der Dienstzeit und die Anzahl der bisherigen Krankenstandstage pro Kalenderjahr berechnen.
  • Missbrauch vorbeugen:
    Bei Zweifel an Bestehen einer Erkrankung können Sie eine Kontrolle durch die ÖGK veranlassen.
  • Dokumentation archivieren:
    Dokumentieren Sie sorgfältig und bewahren Sie Bestätigungen als Beweise auf.

4. So erleichtert eine digitale Zeiterfassung bei Krankenständen und Entgeltfortzahlung

Eine bietet zahlreiche Vorteile im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall:

  • Transparenz und Genauigkeit:
    Durch die präzise Erfassung von Abwesenheiten und Arbeitsunfähigkeiten können sowohl Arbeitgeber als auch Angestellte jederzeit den aktuellen Stand über Krankheitstage einsehen. Eine sorgfältige Dokumentation und Protokollierung stellen sicher, dass alle Ansprüche korrekt ermittelt werden können.
  • Abwesenheiten effizient managen:
    Krankenstände und andere Abwesenheiten können schnell und unkompliziert per digitalem Antrag erfasst, bearbeitet, genehmigt und ausgewertet werden, was den administrativen Aufwand aller Beteiligten deutlich reduziert.
  • Einfachere Anspruchsermittlung:
    Durch die Hinterlegung des Eintrittsdatums Ihrer Mitarbeiter, können Sie die Dauer der Betriebszugehörigkeit und somit auch die Anspruchsdauer zur Entgeltfortzahlung einfacher berechnen
  • Dokumentation mit Notizfunktion:
    Zu jeder Zeitbuchung und jedem Abwesenheitsantrag kann eine individuelle Notiz hinterlegt werden – z. B. zum Beginn, Ende und zur Art des Krankenstands. Besonders bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, bei denen die Entgeltfortzahlung pro Anlassfall und nicht pro Kalenderjahr berechnet wird, ist eine exakte Zuordnung des Ereignisses entscheidend.
  • Berichte und Auswertungen in Echtzeit:
    Moderne Tools liefern Ihnen eine transparente Übersicht über Krankheitstage je Mitarbeiter auf Knopfdruck. Alle Daten zur Zeiterfassung sind jederzeit abruf- und auswertbar – in Echtzeit. So minimieren Sie den administrativen Aufwand erheblich.

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5. FAQ

Was passiert, wenn kein Anspruch (mehr) auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht?

In diesem Fall übernimmt die ÖGK mit dem Krankengeld. Anspruch besteht in der Regel für 26 Wochen, verlängerbar auf 52 Wochen unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr Infos: ÖGK-Website.

Auch die AUVA bietet unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Zuschuss bei Unfall oder Berufskrankheit an, wenn kein Anspruch (mehr) auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht. Klicken Sie hier für weiter Informationen.