Pausenregelung in Deutschland: Was das Arbeitszeitgesetz vorschreibt
Pausen am Arbeitsplatz dienen der Erholung der Beschäftigten und fördern deren Konzentration.
Um diese Arbeitsunterbrechungen sicherzustellen, sind Pausenzeiten im Arbeitsrecht gesetzlich verankert.

In diesem Artikel erfahren Sie Wissenswertes zur Pausenregelung in Deutschland. Wir erklären, wann Mitarbeiter Anspruch auf Pausen haben, wie lange diese dauern dürfen und welche Ausnahmen gelten.
Inhaltsverzeichnis
1. Was gilt in der Arbeit als Pause?
Im Arbeitsrecht handelt es sich bei einer Pause um eine Unterbrechung der Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum.
Während dieser Zeit ist der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht befreit und darf keine Arbeit leisten.
Es steht den Beschäftigten dabei grundsätzlich frei, wie und wo sie ihre Pausen verbringen – z.B. zu Mittag essen gehen, eine Runde spazieren gehen oder Einkäufe erledigen.
Pausen sind in der Regel unbezahlt und dienen vorrangig der Erholung. Dies kommt dabei nicht nur dem Wohl der Angestellten, sondern auch ihrer langfristigen Leistungsfähigkeit zugute.
2. Welche Arten von Pausen gibt es?
Es wird zwischen folgenden Arten von Pausen unterschieden:
Ruhepause | Eine geplante Unterbrechung während der Arbeitszeit, die der Erholung der Beschäftigten dient. Sie zählt nicht zur Arbeitszeit und wird daher in der Regel auch nicht bezahlt. |
Ruhezeit | Die gesetzlich vorgeschriebene Erholungszeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen. Auch sie zählt nicht zur Arbeitszeit und wird nicht bezahlt. |
Betriebspause | Eine unvorhergesehene und vorübergehende Arbeitsunterbrechung, die durch technische Störungen oder aus organisatorischen Gründen entstehen kann (z. B. Stromausfall, Wartungsarbeiten). Sie zählt zur Arbeitszeit und wird deshalb bezahlt. |
Kurzpause | Eine Pause, die meist nur wenige Minuten dauert und in der Regel zur Arbeitszeit zählt (z. B. Toilettengänge oder der Weg zum Getränkeautomaten). |
Raucherpause | Eine Pause, die im Allgemeinen nicht als Kurzpause gilt und somit nicht zur Arbeitszeit zählt. Die Handhabung solcher Pausen hängt von den betriebsspezifischen Regelungen ab. |

3. Wie lange sind gesetzliche Pausen in Deutschland?
In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), wann und wie lange Arbeitnehmer während der Arbeitszeit eine Pause einlegen müssen – je nachdem, wie viele Stunden sie am Tag arbeiten.
3.1. Gibt es eine Pause bei bis zu 6 Stunden Arbeit?
Wenn Beschäftigte weniger als oder genau 6 Stunden täglich arbeiten, haben sie keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Pause.
Je nach Art der Arbeit kann es allerdings im Sinn des Arbeitgebers sein, auch bei kürzeren Arbeitszeiten Pausen zu gewähren. Dies kann die Erholung und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter fördern.

Beispiel
- Adrian ist in Teilzeit beschäftigt und arbeitet von 8:00 bis 13:00 Uhr.
- Da die Arbeitszeit weniger als 6 Stunden beträgt (in diesem Fall 5 Stunden), hat Adrian keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Ruhepause.
3.2. Wie lange ist die Pause bei mehr als 6 Stunden Arbeit?
Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten gesetzlich vorgeschrieben (vgl. § 4 ArbZG).
Diese kann auch in zwei Blöcke mit je 15 Minuten aufgeteilt werden.

Beispiel
- Helene arbeitet von 8:00 bis 16:30 Uhr.
- Spätestens um 14 Uhr muss Helene eine Pause von 30 Minuten einlegen.
- Sie könnte diese auch in 15-Minuten-Blöcke aufteilen – z.B. von 12:00 bis 12:15 Uhr und von 13:45 bis 14:00 Uhr.
3.3. Wie lange ist die Pause bei mehr als 9 Stunden Arbeit?
Arbeiten Beschäftigte mehr als 9 Stunden am Tag, erhöht sich die vorgeschriebene Pausenzeit auf 45 Minuten (vgl. § 4 ArbZG).
Auch diese Ruhepause kann in mehrere Blöcke mit je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Beispiel
- Marc arbeitet von 8:00 bis 16:30 Uhr.
- Meistens nimmt er um 12:00 Uhr seine gesetzliche Pause von 30 Minuten.
- An einem Arbeitstag muss er nun jedoch etwas länger arbeiten, da er ein dringendes Projekt fertigstellen muss.
- Marc kommt daher an diesem Tag auf eine Arbeitszeit von 9,5 Stunden (statt den üblichen 8 Stunden).
- Ihm steht somit am Nachmittag eine weitere Pause von 15 Minuten zu.
- Die Pause von insgesamt 45 Minuten kann er am Stück nehmen (z. B. von 13:00 bis 13:45 Uhr) oder in Zeitabschnitte aufteilen (z. B. von 12:00 bis 12:30 Uhr und von 16:00 bis 16:15 Uhr).
- Inklusive Pausen dauert sein Arbeitstag bis 18:15 Uhr.
3.4. Tabelle: Gesetzliche Pausenzeiten in Deutschland
Die folgende Tabelle zeigt die gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeit in Deutschland je nach täglich geleisteter Arbeitszeit:
Arbeitszeit pro Tag | Gesetzliche Pausenzeit |
---|---|
Bis 6 Stunden | Keine Pause vorgeschrieben |
Ab 6 bis 9 Stunden | Mindestens 30 Minuten |
Mehr als 9 Stunden | Mindestens 45 Minuten |

4. Wer ist für die Einhaltung der Pause verantwortlich?
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Pausenregelung eingehalten wird. Er muss sicherstellen, dass Arbeitnehmer die vorgeschriebenen Pausen tatsächlich nehmen und ihnen dies auch möglich ist.

So behalten Sie als Arbeitgeber die Pausenregelung im Blick
Eine digitale Arbeitszeiterfassung hilft Ihnen dabei, Arbeitszeiten und Pausen Ihrer Mitarbeiter genau zu dokumentieren. Das sichert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und schützt Sie vor rechtlichen Konsequenzen.
4.1. Ihre Mitarbeiter halten sich nicht an die Pausenzeiten? Das können Sie machen
Wenn ein Beschäftigter seine Pausenregelung nicht einhält, sollten Sie mit ihm darüber reden. Finden Sie im Gespräch heraus, warum der Mitarbeiter die Pausenregelung nicht beachtet hat.
Möglicherweise ist sich der Angestellte nicht bewusst, wie wichtig regelmäßige Pausen für die Erholung sind. Oder er hat das Gefühl, dass er durch die Pausenzeit wertvolle Arbeitszeit verliert und deshalb lieber durcharbeitet.
Egal, was die Gründe für die Nichteinhaltung der Pausen sind: Weisen Sie den Mitarbeiter darauf hin, dass Pausen keine Option, sondern gesetzlich vorgeschrieben sind.

Beispiel
- Der Arbeitstag von Anna beginnt um 9:00 Uhr.
- Ihre tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden.
- Anna ist jedoch so oft in ihre Arbeit vertieft, dass sie die gesetzlich vorgeschriebene Pause von 30 Minuten ausfallen lässt.
- Stattdessen isst sie schnell etwas am Schreibtisch und arbeitet durch, um früher Feierabend zu machen.
- Ihre Vorgesetzte bemerkt dies bei der Überprüfung der Zeiterfassung und bittet Anna zu einem Gespräch.
- Sie erklärt ihr, dass Pausen nicht nur eine gesetzliche Vorschrift sind, sondern auch zu ihrer Erholung und Gesundheit beitragen.
5. Müssen Pausenzeiten erfasst werden?
Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wurde in Deutschland die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Unternehmen bestätigt (1 ABR 22/21). Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglich geleisteten Arbeitszeit von Mitarbeitern aufzeichnen, einschließlich Überstunden.
Eine Erfassung der Pausenzeiten ist im BAG-Urteil jedoch nicht explizit festgehalten und es gilt abzuwarten, wie ein neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassungspflicht dahingehend beinhaltet.
Trotzdem empfiehlt es sich schon jetzt, Pausenzeiten zu dokumentieren. Dies hilft Arbeitgebern dabei, sicherzustellen, dass die Schutzbestimmungen eingehalten werden.

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6. Gibt es Ausnahmen von den gesetzlichen Pausenzeiten?
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Pausenregelungen im Arbeitszeitgesetz für alle Arbeitnehmer in Deutschland.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen möglich.

6.1. Regelungen für bestimmte Branchen und Berufsgruppen
Laut § 7 ArbZG sind abweichende Regelungen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten zulässig. Diese können durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen definiert werden.
So können beispielsweise in bestimmten Branchen, wie im Schichtbetrieb oder in Verkehrsbetrieben, die Pausen auf mehrere Kurzpausen von angemessener Dauer aufgeteilt werden (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG).Darüber hinaus gibt es bestimmte Personengruppen, die von den gesetzlichen Pausenregelungen ausgenommen sind (vgl. § 18 ArbZG). Dazu gehören unter anderem leitende Angestellte, Leiter von öffentlichen Dienststellen oder Beschäftigte, die Familienangehörige pflegen, betreuen oder erziehen.
6.2. Regelungen für Minderjährige
Für Beschäftigte unter 18 Jahren gilt nicht das ArbZG, sondern das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Das JArbSchG schreibt strengere Pausenregelungen vor, um minderjährige Beschäftigte vor Überarbeitung zu schützen:
Ruhepause (vgl. § 11 JArbSchG):
- Wenn Jugendliche mehr als 4,5 Stunden arbeiten, müssen sie eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einlegen.
- Beträgt die Arbeitszeit von Jugendlichen mehr als 6 Stunden, ist eine Pause von mindestens 60 Minuten verpflichtend.
Tägliche Freizeit (vgl. § 13 JArbSchG):
- Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen haben Minderjährige das Recht auf mindestens 12 Stunden Freizeit.
7. Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen gesetzliche Pausenzeiten?
Die Landesämter für Arbeitsschutz überwachen, ob Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten einhalten. Diese haben das Recht, den Betrieb zu prüfen und relevante Dokumente über Arbeits- und Pausenzeiten der Mitarbeiter zu verlangen.
Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Pausenregelungen können Arbeitgebern hohe Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro drohen (vgl. § 22 Abs. 2 ArbZG).
Verstöße gegen die Pausenregelungen umfassen:
- Nichtgewährung von Pausen
- Unzureichende Pausenlänge
- Nicht rechtzeitige Pausen
- Nichtgewährung von Mindestruhezeiten
- Verkürzte Ruhezeiten ohne entsprechenden Ausgleich
8. Häufig gestellte Fragen
Gilt eine Arbeitsunterbrechung als Pause?
Gilt eine Arbeitsunterbrechung als Pause?
Kürzere Unterbrechungen, wie Toilettengänge oder Gespräche mit Kollegen, zählen hingegen nicht als Pause und fallen meist in die Arbeitszeit.
Müssen Pausen innerhalb der Arbeitszeit liegen?
Müssen Pausen innerhalb der Arbeitszeit liegen?
Sie dürfen diese nicht an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit legen, um etwa früher Feierabend zu machen.
Was ist der Unterschied zwischen Ruhepause und Betriebspause?
Was ist der Unterschied zwischen Ruhepause und Betriebspause?
Eine Betriebspause hingegen tritt unvorhergesehen auf – etwa bei technischen Störungen. Sie zählt zur Arbeitszeit und wird deshalb bezahlt.
Wie müssen Pausenzeiten dokumentiert werden?
Wie müssen Pausenzeiten dokumentiert werden?
Pausenzeiten können manuell in Stundenzetteln, in Excel-Listen oder über digitale Zeiterfassungssysteme dokumentiert werden.