Alles Wichtige zum Urlaubsrecht – kurz & kompakt

Autor: Kunigunde Leitner
Kategorien: Rechtliches
Veröffentlicht:



Arbeitnehmern steht pro Dienstjahr ein bestimmtes Ausmaß an Urlaub zu Erholungszwecken zu. Urlaubsanspruch, Zeitpunkt und Dauer sowie weitere Details sind per Gesetz geregelt. Wir haben die wichtigsten Informationen zum Urlaubsrecht kurz & kompakt für Sie zusammengefasst.

Urlaubsrecht kurz und kompakt


1. Urlaubsrecht in Deutschland

Kurz & kompakt
 
  • Bei einer 5-Tage-Woche besteht ein Anspruch auf zumindest 20 Urlaubstage pro Jahr.
  • Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach 6 Monaten.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann Urlaub ins Folgejahr mitgenommen werden.

1.1 Wo ist das Urlaubsrecht geregelt?

In Deutschland ist das Urlaubsrecht grundsätzlich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Das betrifft unter anderem Ausmaß und Dauer des Urlaubsanspruchs.

 

Darüber hinaus können Einzelvereinbarungen sowie Tarifverträge oder der Arbeitsvertrag genauere Regeln und Vorgaben zum Urlaubsrecht im Einzelfall beinhalten.

1.2 Soviel Urlaubsanspruch gibt es

Arbeitnehmer haben bei einer vollen 6-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr. In den meisten Fällen ist jedoch eine 5-Tage-Woche üblich. Für viele sind daher 20 Urlaubstage pro Jahr die Regel.

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals 6 Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Auch vorher besteht aber natürlich Urlaubsanspruch: Für jeden Monat hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Bei einem Jobwechsel wird der Urlaubsanspruch je nach Zeitpunkt des Wechsel ebenfalls anteilig gerechnet.

Auch für jene, die in Teilzeit arbeiten, gilt grundsätzlich derselbe Anspruch auf Erholungsurlaub wie für Vollzeitbeschäftigte. Ausschlaggebend für die Anzahl der Urlaubstage ist hier die Anzahl der Arbeitstage, nicht die Anzahl der Arbeitsstunden. Bei einer 5-Tage-Woche stehen auch bei Teilzeit 20 Werktage Urlaub zu. Wird an weniger Tagen gearbeitet, reduziert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

Beachten Sie! Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gelten Sonderregelungen beim Urlaubsanspruch. So stehen zum Beispiel minderjährigen Arbeitnehmern laut Urlaubsrecht je nach Alter mehr Urlaubstage zu.

 

In der Regel muss der Jahresurlaub innerhalb eines Jahres verbraucht werden. Bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen, ist aber auch die Mitnahme von Urlaub über das Urlaubsjahr hinaus zulässig. Ein Grund dafür kann zum Beispiel eine lange Krankheit auf Arbeitnehmerseite sein. Aber auch, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer beispielsweise aus Personalmangel keinen Urlaub gewähren konnte, geht der Urlaubsanspruch ins Folgejahr über.

1.3 Was Sie sonst noch wissen sollten

Zeitpunkt des Urlaubs

Den Zeitpunkt des Urlaubs kann weder von Arbeitgeber- noch von Arbeitnehmerseite einfach einseitig festgelegt werden. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss bei der Genehmigung des Urlaubs laut Gesetz Rücksicht auf die Wünsche der Mitarbeiter nehmen. In der Praxis wird das jedoch nicht immer möglich sein. Beantragen zum Beispiel mehrere Mitarbeiter für den gleichen Zeitraum Urlaub, wird der Arbeitgeber nicht allen freigeben können, da ein gewisser Personalstand für die Fortführung des Betriebes notwendig ist. In diesem Fall sind für die Genehmigung des Urlaubs soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern werden beispielsweise in den Ferien bevorzugt Urlaub erhalten.

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Krank im Urlaub – was jetzt?

Wenn ein Arbeitnehmer vor Antritt oder während des Urlaubs erkrankt, darf bei entsprechender Krankmeldung und Bescheinigung durch einen Arzt für die Dauer der Krankheit kein Urlaubsanspruch abgezogen werden. Jene Tage, die von der Krankmeldung abgedeckt sind, stehen dem Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt als Urlaubstage zur Verfügung. Allerdings darf der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht einfach eigenmächtig verlängern. Der bereits beantragte bzw. bereits begonnene Urlaub endet wie zuvor vereinbart.

So ist Betriebsurlaub geregelt

Ein Arbeitgeber ist berechtigt Betriebsurlaub anzuordnen, insbesonderewenn dringende betriebsbedingte Gründe dafür sprechen. Das kann der Fall sein, wenn ein normales Fortführen der täglichen Arbeit aufgrund niedriger Auftragslage nicht möglich ist. Das klassische Beispiel sind hier die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr. Aber auch Umbauarbeiten oder die zwingend erforderliche Anwesenheit des Chefs für die Ausübung der Arbeit – wie es zum Beispiel bei einem Arzt der Fall ist – erlauben die Anordnung von Betriebsurlaub.

Wichtig ist hier:

  • Der Arbeitgeber muss den Betriebsurlaub rechtzeitig, also langfristig vorher ankündigen, sodass die Mitarbeiter entsprechend planen können.
  • Der Betriebsurlaub wird vom Jahresurlaub der Mitarbeiter abgezogen. Aber: Ein Teil der Urlaubstage muss dem Arbeitnehmer auf jeden Fall zur freien Verfügung übrig bleiben. Laut einem Urteil des BAG von 1981 gilt als Richtwert, dass 3/5 des Jahresurlaubs als Betriebsurlaub angeordnet werden können.


Ihr Urlaubsanspruch im Überblick

6-Tage-Woche5-Tage-Woche4-Tage-Woche3-Tage-Woche2-Tage-Woche1-Tage-Woche
Gesetzlicher Mindesturlaub
Deutschland
2420161284
5 Wochen Urlaubsanspruch
Deutschland (zB laut Tarifvertrag)
30252015105
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Österreich
30252015105
6 Wochen Urlaubsanspruch
Österreich (zB ab 26. Dienstjahr)
36302418126
Gesetzlicher Mindesturlaub
Schweiz
2420161284
5 Wochen Urlaubsanspruch
Schweiz (zB unter 20 Jahren)
30252015105

Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel Wie Sie Urlaubsanspruch und Urlaubstage berechnen

 



2. Urlaubsrecht in Österreich

Kurz & kompakt
 
  • Bei einer 5-Tage-Woche besteht ein Anspruch auf zumindest 25 Urlaubstage pro Jahr.
  • Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach 6 Monaten.
  • Ein Betriebsurlaub bedarf der individuellen Zustimmung des Arbeitnehmers.

2.1 Wo ist das Urlaubsrecht geregelt?

 

Das Urlaubsrecht ist in Österreich im Urlaubsgesetz geregelt.

Ausgenommen davon sind bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel land- und forstwirtschaftliche Arbeiter, Bauarbeiter oder Angestellte bei Bund, Land oder Gemeinden. Für diese gelten eigene gesetzliche Bestimmungen.

2.2 Soviel Urlaubsanspruch gibt es

Arbeitnehmer haben in Österreich laut Urlaubsrecht einen Urlaubsanspruch von 30 Werktagen pro Jahr, ausgehend von einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche – wie in vielen Fällen üblich – reduziert sich dieser Anspruch auf 25 Tage.

Im ersten Arbeitsjahr gilt der volle Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten Dienstzeit. Vorher hat der Arbeitnehmer pro Monat einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs – bei einer 5-Tage-Woche also auf 2,5 Tage pro Monat.

 

Für Teilzeitkräfte gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen zum Urlaubsanspruch wie für Vollzeitbeschäftigte. Der Urlaubsanspruch in Tagen richtet sich nach den Arbeitstagen. Ein Arbeitnehmer mit einer 20-Stunden-Woche, der an 5 Tagen in der Woche arbeitet, hat also ebenfalls Anspruch auf 25 Werktage Urlaub im Jahr.

2.3 Was Sie sonst noch wissen sollten

Zeitpunkt des Urlaubs

Zeitpunkt und Dauer des Urlaubs sind Vereinbarungssache.

Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer darf einen Urlaubstermin einseitig festlegen. Sowohl die Wünsche des Arbeitnehmers als auch die Erfordernisse des Betriebes müssen berücksichtigt werden.

Der Urlaub kann in zwei Teilen verbraucht werden. Das österreichische Urlaubsgesetz sieht jedenfalls vor, dass ein Teil des Urlaubs mindests 6 Werktage am Stück betragen muss.

Krank im Urlaub – was jetzt?

Wird ein Arbeitnehmer im Urlaub krank, unterbricht das den Urlaub, wenn die Krankheit mehr als drei Kalendertage dauert. Die Tage des Krankenstands werden dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Arbeitnehmer eine Krankmeldung mit ärtzlicher Bestätigung vorweist.

So ist Betriebsurlaub geregelt

Ein Betriebsurlaub ist grundsätzlich erlaubt, bedarf allerdings der Zustimmung des Arbeitnehmers und darf nicht mehr als 2 Wochen pro Urlaubsjahr umfassen.

Das Urlaubsgesetz sieht vor, dass der Zeitpunkt des Urlaubs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell vereinbart wird. Das gilt auch für Betriebsurlaub.

Eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat dazu ist nicht zulässig. Der Arbeitnehmer muss dem Betriebsurlaub individuell zustimmen, eine Klausel im Arbeitsvertrag reicht dazu aber aus.

 


3. Urlaubs-/Ferienrecht in der Schweiz

Kurz & kompakt
 
  • Bei einer 5-Tage-Woche besteht ein Anspruch auf zumindest 20 Ferientage pro Jahr.
  • Den Zeitpunkt der Ferien darf grundsätzlich der Arbeitgeber bestimmen.
  • Wer im Urlaub erkrankt, dem bleiben bei Ferienunfähigkeit die betreffenden Tage als Ferienanspruch erhalten.

3.1 Wo ist das Urlaubs-/Ferienrecht geregelt?

 

Das Schweizer Ferienrecht ist im Obligationenrecht geregelt.

3.2 Soviel Ferienanspruch gibt es

 

Jedem Arbeitnehmer stehen pro Dienstjahr zumindest vier Wochen Ferienanspruch zu. Ausgehend von einer 5-Tage-Arbeitswoche entspricht das 20 Werktagen Ferienanspruch.

Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf mindestens fünf Wochen, also 25 Werktage Ferien pro Jahr.

3.3 Was Sie sonst noch wissen sollten

Zeitpunkt der Ferien

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf zumindest zwei zusammenhängende Ferienwochen im Verlauf eines Dienstjahres.

Es ist möglich Ferienanspruch ins Folgejahr mitzunehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zustimmen. Wenn der Arbeitgeber aus betrieblichen Grünen dem Arbeitnehmer im laufenden Jahr nicht den vollen Ferienanspruch gewähren konnte, kann der Anspruch ebenfalls ins nächste Jahr mitgenommen werden.

Krank in den Ferien – was jetzt?

Wird ein Arbeitnehmer vor Ferienantritt krank, hat er das Recht die Ferien zu verschieben.

Bei einer Erkankung während der Ferien, geht der Ferienanspruch ebenfalls nicht verloren, wenn der Arbeitnehmer ferienunfähig ist. Dazu benötigt er eine Krankmeldung. Für die Dauer dieser Krankmeldung wird der Ferienanspruch gutgeschrieben. Die Ferien müssen dann neu angesetzt werden. Das Bestimmungsrecht über den Zeitpunkt bleibt auch hier beim Arbeitgeber. Ein Arbeitnehmer darf also zum Beispiel nicht einfach selbst entscheiden die bereits genehmigten Ferien zu verlängern.

So sind Betriebsferien geregelt

Bei Betriebsferien gilt ein noch größerer Vorrang betrieblicher Interessen vor den Individualinterressen der einzelnen Arbeitnehmer. Dennoch hat der Arbeitgeber bei der Festlegung des Zeitpunkts der Betriebsferien die Wünsche der Belegschaft zu berücksichtigen. Für Arbeitnehmer muss zudem eine Planung möglich sein, weshalb Betriebsferien nicht kurzfristig angesetzt werden dürfen. Diese müssen rechtzeitig vorher angekündigt werden. Üblicherweise wird hier eine Vorlaufzeit von 3 Monaten als Richtwert genannt.

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