Sachbezug bei Mehrfachnutzung von Fahrzeugen (Poolfahrzeuge)
Auch die Mehrfachnutzung von Fahrzeugen ist für die Bemessung des Sachbezugs zu beachten.
Auch die Mehrfachnutzung von Fahrzeugen ist für die Bemessung des Sachbezugs zu beachten.
Für Elektroautos wird laut neuer Gesetzeslage kein Sachbezug mehr veranschlagt.
Im Allgemeinen ist das Führen eines Fahrtenbuchs in Österreich eine freiwillige Angelegenheit.
Mit 1.1.2016 ist eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung für Firmen-PKW in Kraft getreten.
Ein Fahrtenbuch stellt eine Auflistung aller privat und geschäftlich getätigten Fahrten mit einem Fahrzeug dar.