Wer ein Fahrtenbuch führt um es geltend zu machen, sollte keine Exceltabelle verwenden. Auch eine Worddatei ist keine gute Idee. Da ein Fahrtenbuch grundsätzlich in einer Form geführt werden muss, die Änderungen nicht erlaubt, bzw. in der diese klar ersichtlich sind und dokumentiert werden, ist ein in Excel oder Word angelegtes Fahrtenbuch nicht finanzamtskonform.
Wer ein Fahrtenbuch führt um es geltend zu machen, sollte keine Exceltabelle verwenden. Auch eine Worddatei ist keine gute Idee. Da ein Fahrtenbuch grundsätzlich in einer Form geführt werden muss, die Änderungen nicht erlaubt, bzw. in der diese klar ersichtlich sind und dokumentiert werden, ist ein in Excel oder Word angelegtes Fahrtenbuch nicht finanzamtskonform.
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich haben Rechtssprechung bzw. Gesetzgeber ein Fahrtenbuch per Exceltabelle als nicht zuverlässigen Nachweis deklariert, da Aufzeichnungen jederzeit nachträglich geändert und manipuliert werden können, ohne dass dies dokumentiert wird (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005, VI R 64/04, BStBl. II 2006, S. 410, D bzw. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis des BFG vom 25.11.2015, RV/7101452/2010, Ö). Auch der Ausdruck eines in Excel geführten Fahrtenbuches wird nicht akzeptiert. Nur Fahrtenbücher, die änderungssicher sind bzw. alle Änderungen einwandfrei dokumentieren, werden in der Regel vom Finanzamt anerkannt.

Fahrtenbuch mit Excel
Infos dazu wie Sie ein Fahrtenbuch korrekt führen finden Sie in unserem Artikel Wie Sie ein Fahrtenbuch führen und was es enthalten muss
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