Arbeitsrecht im Wandel: Das steht im Koalitionsvertrag 2025 zur Arbeitszeiterfassung & Co.
Mit dem Koalitionsvertrag 2025 rückt die Arbeitszeiterfassung erneut in den Fokus der politischen Agenda in Deutschland.
Die Regierungsparteien haben sich auf wegweisende arbeitsrechtliche Reformen verständigt: Dazu zählen unter anderem die längst erwartete Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexiblere Arbeitszeitgrenzen, steuerliche Anreize für Mehrarbeit, die Anhebung der Mindestlöhne oder die Digitalisierung der Betriebsratsarbeit.

Auch wenn die gesetzlichen Regelungen noch nicht final verabschiedet sind und die konkrete Ausgestaltung spannend bleibt, sollten sich Arbeitgeber schon jetzt auf kommende Anforderungen vorbereiten – und insbesondere frühzeitig dafür sorgen, mit der Digitalisierung der Arbeitswelt Schritt zu halten.
Inhaltsverzeichnis
1. Aktuelle gesetzliche Regelungen zur Zeiterfassung
In Deutschland sind Arbeitgeber bereits seit dem EuGH-Urteil von 2019 und dem BAG-Urteil von 2022 verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. Dabei müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, einschließlich Pausen und Überstunden, nachvollziehbar dokumentiert werden. Auch wenn ein entsprechendes Gesetz bislang noch nicht verabschiedet wurde, gilt diese Verpflichtung grundsätzlich für alle Betriebe – unabhängig von Größe oder Branche.

Für Aufmerksamkeit sorgte 2022 ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums, der erstmals die elektronische Arbeitszeiterfassung verpflichtend vorsah. Lange in der Schwebe, hat sich nun die amtierenden Regierungsparteien darauf geeinigt, diesem Weg zu folgen und die Digitalisierung der Arbeitswelt voranzutreiben.
2. Geplante Neuerungen durch den Koalitionsvertrag 2025
2.1. Die elektronische Zeiterfassung wird zur Pflicht
Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag 2025 darauf verständigt, die elektronische Zeiterfassung gesetzlich verpflichtend einzuführen – ein Schritt, der für mehr Transparenz und Rechtssicherheit in der Arbeitswelt sorgen soll.
2.1.1. Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung: Welche Arbeitgeber sind betroffen?
Da im Vertrag keine konkrete Zielgruppe benannt wird, ist aktuell davon auszugehen, dass die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitgeber gelten wird – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.
2.1.2. Elektronische Zeiterfassung: Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?
Der Koalitionsvertrag enthält keine Hinweise auf Ausnahmeregelungen. Ob bestimmte Berufsgruppen oder Betriebe ausgenommen werden, bleibt abzuwarten und hängt von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung ab.
2.1.3. Gibt es Übergangsregelungen?
Ja. Die Einführung der elektronischen Zeiterfassung soll laut Vertrag unbürokratisch erfolgen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind angemessene Übergangsfristen vorgesehen – wie genau diese ausgestaltet werden, ist derzeit jedoch noch offen.
2.2. Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich bleiben
Im Koalitionsvertrag wird festgehalten, dass Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich bleiben soll – zugleich jedoch im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie stehen muss. Diese wiederum verlangt jedoch eine vollständige und verlässliche tägliche Erfassung der Arbeitszeit, was dem bisherigen Verständnis von Vertrauensarbeitszeit in Deutschland widerspricht.
Wie dieser Widerspruch zwischen gewollter Flexibilität und europarechtlicher Dokumentationspflicht in der Praxis aufgelöst wird, bleibt abzuwarten.
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2.3. Flexibilisierung der Arbeitszeitgrenzen
Beschäftigte und Unternehmen wünschen sich mehr Flexibilität. Daher will die Koalition eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit ermöglichen. Dies trägt zu einer Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle und somit zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Zur konkreten Ausgestaltung soll ein Dialog mit den Sozialpartnern erfolgen.
2.4. Steuerliche Anreize für Mehrarbeit
Um Mehrarbeit attraktiver zu machen, sollen Zuschläge für Arbeitsstunden, die über die tariflich vereinbarte Vollzeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Auch Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten sollen steuerlich begünstigt werden.
2.5. Digitalisierung der Betriebsratsarbeit
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Digitalisierung der Mitbestimmung: Der Koalitionsvertrag 2025 sieht vor, dass Betriebsratssitzungen und -versammlungen künftig auch online stattfinden können. Diese Formate sollen rechtlich gleichwertig zu Präsenzformaten anerkannt werden. Zudem soll die Option der Online-Wahl ins Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen werden. Auch Gewerkschaften erhalten künftig einen digitalen Zugang zu den Betrieben, der ihren analogen Zugangsrechten entspricht.
2.6. Politisches Ziel: Stärkung des Mindestlohns und der Tarifbindung
Der Koalitionsvertrag 2025 bekennt sich klar zum gesetzlichen Mindestlohn als untere Grenze fairer Bezahlung. Dieser soll künftig stärker an der Lohnentwicklung orientiert werden und mittelfristig auf 15 Euro (bis 2026) ansteigen – auf Basis einer Orientierung an 60 Prozent des Bruttomedianlohns. Gleichzeitig soll die Tarifbindung gestärkt werden: Tariflöhne sollen wieder zur Regel werden, nicht zur Ausnahme. Ein neues Bundestariftreuegesetz soll dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die sich an geltende Tarifverträge halten.
3. Was Arbeitgeber jetzt tun sollten
Auch wenn die gesetzlichen Änderungen zur Arbeitszeiterfassung aus dem Koalitionsvertrag 2025 noch nicht in geltendes Recht überführt wurden, ist klar: Die Richtung ist vorgegeben – und die Zeit zum Handeln ist jetzt. Arbeitgeber sind gut beraten, sich frühzeitig mit den absehbaren Anforderungen auseinanderzusetzen und ihre Organisation zukunftssicher aufzustellen.
3.1. Konkret empfiehlt sich
- Laufend informieren: Verfolgen Sie die rechtliche Entwicklung rund um die Arbeitszeiterfassung aktiv – insbesondere im Hinblick auf konkrete Gesetzesentwürfe und Fristen.
- Digitale Systeme einführen: Auch ohne gesetzliche Pflicht lohnt sich die Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems – für mehr Transparenz, Effizienz und Rechtssicherheit.
- Bestehende Prozesse prüfen: Analysieren Sie, ob Ihre aktuellen Arbeitszeitmodelle und Dokumentationsprozesse den kommenden Anforderungen standhalten.
- Mitarbeitende sensibilisieren: Schulen Sie Ihr Team im Umgang mit digitalen Tools und schaffen Sie Akzeptanz für neue Prozesse.
- Betriebsrat einbeziehen: Stimmen Sie Veränderungen frühzeitig mit dem Betriebsrat ab und berücksichtigen Sie Mitbestimmungsrechte.
4. Vorteile digitaler Zeiterfassung: Darum sollten Sie schon jetzt umstellen
Die Einführung eines digitalen Zeiterfassungssystems wie timr bietet Unternehmen schon heute klare Vorteile – auch bevor die gesetzliche Pflicht in Kraft tritt.
Diese fünf Gründe sprechen für einen frühzeitigen Wechsel:

- Rechtssicherheit schaffen: Digitale Systeme erfassen Arbeitszeiten vollständig und nachvollziehbar – genau so, wie es aktuelle Gerichtsurteile und EU-Richtlinien verlangen.
- Transparenz und Vertrauen stärken: Mitarbeitende erhalten mehr Übersicht über ihre Arbeitszeiten – das schafft Fairness und wirkt motivationsfördernd.
- Bürokratie abbauen: Digitale Zeiterfassung spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und entlastet die Personalabteilung erheblich.
- Moderne Arbeitsformen unterstützen: Ob hybrides Arbeiten, Gleitzeit oder Projektarbeit – digitale Tools passen sich flexibel an betriebliche Modelle an.
- Zukunftsfähig bleiben: Unternehmen, die frühzeitig auf digitale Prozesse setzen, sichern sich nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern sind auch technisch und organisatorisch für kommende Anforderungen bestens gerüstet.
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