Telearbeit in der Schweiz: Grundlagen, Grenzgänger und Zeiterfassung
Wie können moderne Arbeitsformen sinnvoll im Unternehmen umgesetzt werden?
Gerade Telearbeit hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen – nicht nur wegen der Pandemie, sondern weil sie mehr Flexibilität, Produktivität und Zufriedenheit bei Mitarbeitenden ermöglicht.

Doch was genau versteht man unter Telearbeit? Welche Modelle gibt es, und wie kann sie konkret im Alltag von Unternehmen in der Schweiz aussehen?
In diesem Beitrag erhalten Sie einen kompakten Überblick: von den wichtigsten Begriffen und Varianten über Besonderheiten für Grenzgänger bis hin zur praktischen Umsetzung – inklusive Zeiterfassung.
Ideal für alle, die Telearbeit im Betrieb strukturieren oder verbessern möchten – praxisnah und auf den Punkt.
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist Telearbeit in der Schweiz? Definition und Modelle
Telearbeit beschreibt eine Arbeitsform, bei der Mitarbeitende ihre Aufgaben ganz oder teilweise ausserhalb des Unternehmensstandorts erledigen und meist über digitale Kommunikationsmittel mit ihren Kollegen zusammenarbeiten. Dabei werden 3 Formen unterschieden:
1.1. Formen der Telearbeit:
- Teleheimarbeit bzw. Homeoffice: hiermit ist das klassische Homeoffice gemeint, bei dem Mitarbeitern ausschließlich von zu Hause aus arbeiten, meist ohne fixen Büroarbeitsplatz
- Alternierende Telearbeit: Wechsel zwischen Büro und Homeoffice
- Mobile Telearbeit: Flexible Arbeit von unterwegs – z. B. bei Kund:innen oder auf Geschäftsreisen. Mobiles Arbeiten ist besonders bei Außendiensttätigkeiten oder flexiblen Projektaufgaben ein gängiges Modell innerhalb der Telearbeit.


Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Kundenberater arbeitet an zwei Tagen pro Woche von zu Hause aus, ist an einem Tag mobil im Außendienst unterwegs und an den restlichen Tagen im Büro. Mit einer passenden Struktur, dem richtigen Arbeitszeitmodell und klarer Absprache funktioniert das reibungslos – auch langfristig. Häufig kommen bei solchen Jobs die Arbeitszeitmodelle Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit zum Einsatz.
2. Telearbeit: So ist sie arbeitsrechtlich geregelt
2.1. Telearbeit – die wichtigsten rechtlichen Grundlagen
In der Schweiz gibt es kein eigenes Gesetz für Telearbeit. Die arbeitsrechtliche Grundlage bildet das Obligationenrecht (Art. 319 ff. OR). Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können die Bedingungen für Telearbeit in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag festlegen – zum Beispiel zu Arbeitszeiten, Erreichbarkeit oder zur Bereitstellung von Arbeitsmitteln. Wichtig ist, dass die Erwartungen von Anfang an klar formuliert sind.
2.2. Überwachung und Datenschutz: Was gilt im Homeoffice?
Auch bei Telearbeit in der Schweiz gilt der Schutz der Privatsphäre. Eine lückenlose Überwachung ist nicht erlaubt.
Gleichzeitig müssen Unternehmen sicherstellen, dass Arbeitszeiten gesetzeskonform erfasst werden. Eine transparente Lösung sind digitale Tools zur Zeiterfassung, die auch im Homeoffice einfach funktionieren – ohne in die Privatsphäre der Arbeitnehmer einzugreifen.
2.3. Gesundheitsschutz bleibt Pflicht – auch ausserhalb des Betriebs
Telearbeit bringt Flexibilität, aber auch neue Anforderungen an den Arbeitsplatz. Beim Thema Gesundheitsschutz sind Arbeitgeber auch bei Telearbeit in der Pflicht. Das betrifft insbesondere Bildschirmarbeitsplätze. Eine ergonomische Ausstattung, z. B. mit passendem Tisch und Stuhl, ist zentral. Die Umsetzung erfolgt in der Regel im Einvernehmen mit den Mitarbeitenden – eine Besichtigung der Wohnung ist nicht vorgesehen.
2.4. Wer haftet bei Telearbeit?
Grundsätzlich gelten bei Unfällen oder Schäden während Telearbeit bzw. im Homeoffice dieselben Regeln wie am Arbeitsplatz. Die Unfallversicherung greift, sofern es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Arbeitgeber tun gut daran, im Voraus zu regeln, wer für welche Arbeitsmittel zuständig ist und welche Sicherheitsvorgaben einzuhalten sind. Eine klare schriftliche Vereinbarung zur Telearbeit schafft hier für den Ernstfall Sicherheit für beide Seiten.
3. Telearbeit und Grenzgänger: Die Regeln seit Juli 2023
In vielen Fällen arbeiten Mitarbeitende für ein Schweizer Unternehmen, wohnen jedoch in einem anderen Staat.
Seit dem 1. Juli 2023 gelten folgende Regeln:
- Bis zu 49,9 % Telearbeit im Wohnsitzstaat sind möglich
- Gilt für Unternehmen, die der neuen Rahmenvereinbarung beitreten
Durch die Vereinbarung profitieren Unternehmen in der Schweiz und in anderen EU-Staaten von klareren Regeln für grenzüberschreitende Telearbeit. Das bringt mehr Flexibilität – und weniger bürokratischen Aufwand.
3.1. Sozialversicherung bei grenzüberschreitender Telearbeit
Dank der neuen Rahmenvereinbarung bleibt die Sozialversicherung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger bei bis zu 49,9 % Telearbeit im Wohnsitzstaat weiterhin in der Schweiz. Das sorgt für klare Zuständigkeiten und reduziert den administrativen Aufwand – insbesondere bei der Anmeldung in anderen Staaten. Für Unternehmen ist das eine wichtige Entlastung.
Diese Regelung bietet vor allem für Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland grosse Vorteile, da sie nicht mehr automatisch die Versicherungspflicht in einen anderen Staat verlagern.
3.2. Was bedeutet Telearbeit für die Besteuerung?
Auch die Besteuerung kann sich durch grenzüberschreitende Telearbeit verändern. Grundsätzlich gilt: Die Steuerpflicht richtet sich nach dem Arbeitsort, wobei Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den betroffenen Staaten greifen.

Tipp
Unternehmen sollten sich bei längeren Telearbeitsphasen im Ausland rechtzeitig über mögliche Auswirkungen auf die Besteuerung informieren.
4. Zeiterfassung bei Telearbeit – einfach und gesetzeskonform umsetzbar
4. Digitale Zeiterfassungslösungen als praxisnahe Unterstützung
Mit einer modernen Zeiterfassungssoftware wie timr behalten Sie als Arbeitgeber jederzeit den Überblick – und stellen sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
Besonders im Zeiterfassung Home Office Kontext braucht es einfache und rechtskonforme Lösungen.

Ihre Vorteile mit timr im Überblick:
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- Übersicht über Arbeitszeiten im Büro, im Homeoffice oder unterwegs
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5. FAQ – Häufige Fragen rund um Telearbeit in der Schweiz
Was ist das Gegenteil von Telearbeit?
Was ist das Gegenteil von Telearbeit?
Das wäre die klassische Präsenzarbeit – also die Tätigkeit ausschließlich vor Ort im Unternehmen.
Wie nennt man Homeoffice im Urlaub bzw. den Ferien?
Wie nennt man Homeoffice im Urlaub bzw. den Ferien?
In der Schweiz nennt man Homeoffice im Urlaub oder in den Ferien meist „Workation“ (Arbeiten an einem Urlaubsort) oder formeller „mobiles Arbeiten aus dem Ausland“. Ferien bedeuten grundsätzlich arbeitsfreie Zeit. Wer während seiner Ferien im Homeoffice arbeitet, bewegt sich außerhalb der üblichen arbeitsrechtlichen Praxis – und sollte das unbedingt mit dem Arbeitgeber klären.
6. Fazit: Telearbeit in der Schweiz erfolgreich umsetzen – mit klarem Rahmen und digitaler Unterstützung
Telearbeit bietet für Unternehmen in der Schweiz zahlreiche Chancen – von höherer Mitarbeiterzufriedenheit bis hin zu mehr Effizienz. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer klaren Struktur, fairen Absprachen und der richtigen technischen Unterstützung. Mit einer digitalen Zeiterfassung wie timr schaffen Sie die Grundlage für eine produktive, transparente und rechtssichere Zusammenarbeit – egal ob im Büro, zu Hause oder unterwegs.
