Wochenendarbeit: Wann sind Arbeiten am Samstag und Sonntag erlaubt?

Veröffentlicht:
Beitrag für: Deutschland

Ob in der Pflege, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft: Wochenendarbeit ist in vielen Branchen Realität. In Deutschland wird dabei gesetzlich zwischen Arbeit am Samstag und Arbeit am Sonntag unterschieden.

Doch was sagt das Arbeitsrecht genau zur Arbeit am Wochenende?

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Regeln für Wochenendarbeit gelten, wann Ausnahmen zulässig sind und wie Sie Wochenendarbeitszeiten richtig dokumentieren.

1. Was ist Wochenendarbeit?

Wochenendarbeit ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem Samstag oder Sonntag. Dies gehört in vielen Branchen dazu, wie in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in der Pflege.

2. Was sagt das Arbeitszeitgesetz zur Wochenendarbeit?

In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), wann und wie lange Beschäftigte arbeiten dürfen – auch an Wochenenden.

So wird der Samstag als normaler Werktag im Gesetz behandelt. Das bedeutet: Arbeiten am Samstag ist grundsätzlich erlaubt.

Für Sonntage, genauso wie für gesetzliche Feiertage, gilt hingegen ein Beschäftigungsverbot. Nach § 9 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an diesen Tagen von 0 bis 24 Uhr nicht arbeiten.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Welche das sind, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

Gut zu wissen

Für minderjährige Beschäftigte gelten strengere Regeln, was die Wochenendarbeit betrifft. So schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eine 5-Tage-Woche vor und schützt den Samstag als Ruhetag (vgl. §§ 15-16 JArbSchG).

Nur in bestimmten Branchen dürfen Jugendliche am Samstag arbeiten, wenn die Samstagsarbeit zwingend erforderlich ist. Dabei müssen mindestens zwei Samstage im Monat beschäftigungsfrei bleiben.

3. Ausnahmen: Wann ist Wochenendarbeit erlaubt?

Das grundsätzliche Beschäftigungsverbot am Sonntag gilt nicht ausnahmslos. Das Arbeitszeitgesetz kennt drei Situationen, in denen Sonntagsarbeit zulässig sein kann:

  • Gesetzliche Ausnahmen für bestimmte Branchen
  • Ausnahmen durch Tarifverträge
  • Ausnahmegenehmigungen durch Behörden

3.1. Gesetzliche Ausnahmen für bestimmte Branchen

In bestimmten Branchen dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auch an Sonn- und Feiertagen einsetzen. Allerdings nur dann, wenn die betreffenden Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.

Dies betrifft u. a. folgende Branchen:

  • Not- und Rettungsdienste
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Gastronomie und Hotellerie
  • Rundfunk, Presse und Nachrichtendienste
  • Energie- und Wasserversorgungsbetriebe
  • Landwirtschaft und Tierhaltung
Krankenhäuser Wochenendarbeit

Die vollständige Liste der ausgenommenen Bereiche finden Sie in § 10 ArbZG.

3.2. Ausnahmen durch Tarifverträge

Auch Tarifverträge können abweichende Regelungen zur Wochenendarbeit enthalten.

So kann z. B. Folgendes vereinbart werden (vgl. § 12 ArbZG):

  • Weniger als 15 freie Sonntage für einzelne Branchen
  • Wegfall von Ersatzruhetagen für Feiertage, die auf Werktage fallen, oder alternativ eine Freistellung der Beschäftigten innerhalb eines festgelegten Ausgleichszeitraums
  • Sonderregelungen für die Schifffahrt
  • Verlängerung der Schichten an Sonn- und Feiertagen auf bis zu 12 Stunden, wenn dadurch zusätzliche freie Schichten an Sonn- und Feiertagen anfallen

3.3. Ausnahmegenehmigungen durch Behörden

Außerdem können die Aufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer in bestimmten Fällen die Arbeit am Sonntag genehmigen (vgl. § 13 Abs. 3 ArbZG):

  • Im Handel an bis zu 10 Sonn- und Feiertagen pro Jahr für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage, wenn besondere Verhältnisse dies erfordern
  • An bis zu 5 Sonn- und Feiertagen, wenn sonst ein unverhältnismäßig hoher Schaden droht
  • An einem Sonntag pro Jahr für die gesetzlich vorgeschriebene Inventur

4. Wochenendarbeit und Ruhezeiten: Darauf müssen Arbeitgeber achten

Arbeitgeber, die Beschäftigte am Wochenende einsetzen, sind an klare Schutzvorschriften gebunden.

  • Es müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei sein (vgl. § 11 Abs. 1 ArbZG).
  • Wenn Beschäftigte am Sonntag arbeiten, steht ihnen ein Ersatzruhetag zu. Dieser muss innerhalb von 2 Wochen gewährt werden (vgl. § 11 Abs. 3 ArbZG).
  • Für Feiertage gilt ein längerer Ausgleichszeitraum: Hier muss der Ersatzruhetag innerhalb von 8 Wochen gewährt werden (vgl. § 11 Abs. 3 ArbZG).
  • Zwischen zwei Arbeitseinsätzen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. (vgl. § 5 ArbZG)

 Beispiel 

  • Katrin arbeitet als Pflegerin im Krankenhaus.
  • Am Samstag hat sie Dienst bis 21:30 Uhr. Am Sonntag beginnt ihr Dienst um 9:30 Uhr.
  • Zwischen Dienstende am Samstag (21:30 Uhr) und Dienstbeginn am Sonntag (9:30 Uhr) liegen 12 Stunden.
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden wird damit eingehalten.

5. Wie sind Arbeitszeiten am Wochenende korrekt zu dokumentieren?

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die täglichen Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Das gilt auch für Arbeiten an Wochenenden.

Die rechtliche Grundlage für die Zeiterfassungspflicht ergibt sich aus mehreren Quellen:

  • Arbeitszeitgesetz: Arbeitgeber müssen Überstunden und Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen aufzeichnen.
  • Urteil des Bundesarbeitsgerichts 2022 (1 ABR 22/21): Arbeitgeber müssen die gesamte tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch und lückenlos erfassen.
  • Koalitionsvertrag 2025: CDU/CSU und SPD haben sich auf eine elektronische Zeiterfassungspflicht geeinigt. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung steht noch aus (Stand Mai 2026).

Konkret müssen Sie bei Wochenendarbeit folgende Angaben für alle Mitarbeiter dokumentieren:

6. Wie unterstützt eine digitale Zeiterfassung bei der Verwaltung von Wochenendarbeit?

Wer auf eine digitale Zeiterfassung setzt, ist nicht nur gut vorbereitet auf die angekündigte elektronische Zeiterfassungspflicht der Regierungsparteien.

Auch lassen sich damit die Arbeitszeiten am Wochenende einfach, genau und rechtssicher dokumentieren.

Häufig unterstützt eine digitale Zeiterfassungslösung in folgenden Bereichen:

  • Mitarbeiter erfassen ihre Arbeitszeiten flexibel (per PC, App am Handy oder Terminal).
  • Individuelle Regeln lassen sich für verschiedene Arbeitszeitmodelle festlegen (z. B. Kernzeiten bei Gleitzeit).
  • Gesetzliche Vorgaben wie Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausenregelungen werden automatisch überprüft.
  • Alle Arbeitszeiten sind jederzeit aktuell und abrufbar.
  • Mitarbeiter sehen immer ihre eigenen Arbeitszeiten und Überstundensalden ein. 
timr

Möchten Sie Wochenendarbeitszeiten einfach & rechtssicher erfassen?

Mit der digitalen Zeiterfassung von timr behalten Sie den Überblick über alle Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter. Die Software prüft automatisch, ob Ruhezeiten & Co. eingehalten werden, und dokumentiert alle Arbeitseinsätze lückenlos.