Normalarbeitszeit Österreich: Was Sie darüber wissen müssen
40 Stunden, 38,5 Stunden, Teilzeit oder Gleitzeit: Welche Normalarbeitszeit im Betrieb wann gilt, ist in der Praxis oft weniger eindeutig, als es zunächst scheint. Fehler bei der Einordnung wirken sich schnell auf Sollzeiten, Zeitkonten, Mehrarbeit, Überstunden und die Lohnverrechnung aus.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Normalarbeitszeit in Österreich geregelt ist, wie sie sich von Sollzeit, Mehrarbeit und Überstunden unterscheidet und wie flexible Arbeitszeitmodelle korrekt umgesetzt werden. Außerdem zeigen wir typische Fehlerquellen, erklären die wichtigsten Anforderungen an Dokumentation und Arbeitszeiterfassung und stellen Ihnen eine praktische Checkliste für die Umsetzung im Unternehmen zur Verfügung.
1. Was ist die Normalarbeitszeit?
Die Normalarbeitszeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff und bezeichnet die reguläre Arbeitszeit ohne Mehr- oder Überstunden.
In Österreich beträgt sie grundsätzlich höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich, wobei ein Kollektivvertrag eine reduzierte Normalarbeitszeit, zB 38,5 Wochenstunden, vorsehen kann.
Die Normalarbeitszeit ist somit die Grundlage dafür, wie
- Sollzeiten geplant,
- geleistete Stunden bewertet,
- Abwesenheiten berücksichtigt und
- Arbeitszeitkonten geführt werden.
2. Was ist die Sollzeit?
Sollzeit oder Sollarbeitszeit ist die Arbeitszeit, die laut Arbeitsvertrag oder Dienstplan in einem bestimmten Zeitraum geleistet werden soll – etwa 7,7 Stunden an einem konkreten Arbeitstag oder 38,5 Stunden in einer Woche.
Sie kann gleich hoch sein wie die Normalarbeitszeit, muss es aber nicht.
Beispiel: Bei Teilzeit kann die Sollzeit täglich zB 6 Stunden sein, die Normalarbeitszeit bleibt dennoch bei den gesetzlichen 8 Stunden.
3. Wie ist die Normalarbeitszeit gesetzlich geregelt?
Die Normalarbeitszeit ist in Österreich im Arbeitszeitgesetz und in Kollektivverträgen geregelt.
Das Arbeitszeitgesetz (AZG) definiert grundsätzlich eine maximale Normalarbeitszeit von
- 8 Stunden täglich und
- 40 Stunden wöchentlich.
Viele Kollektivverträge (KV) sehen jedoch eine kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit vor, zum Beispiel 38,5 Stunden.
4. Was die Normalarbeitszeit nicht ist
- Normalarbeitszeit ist nicht dasselbe wie Höchstarbeitszeit. Sie beschreibt nicht, wie lange maximal gearbeitet werden darf, sondern welches regelmäßige Arbeitszeitausmaß als Ausgangspunkt für Planung, Zeiterfassung, Mehrarbeit und Überstunden dient.
- Die Normalarbeitszeit ist auch nicht automatisch die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Sie ist der Maßstab, an dem Sollzeit, Zeitguthaben, Mehrarbeit, Überstunden und Abwesenheiten beurteilt werden.
5. Welche Normalarbeitszeit gilt im Betrieb: 40 Stunden, 38,5 Stunden oder etwas anderes?
Welche Normalarbeitszeit im Betrieb gilt, hängt davon ab, woran sich der Betrieb orientiert:
- an der gesetzlichen Normalarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte mit 40 Stunden pro Woche,
- an KV-Bestimmungen mit einer reduzierten Normalarbeitszeit von zB 38,5 Stunden pro Woche oder
- am tatsächlichen Wochenstundenausmaß einer Teilzeitbeschäftigung mit zB 20 Stunden pro Woche.
Beispiele für Kollektivverträge mit einer reduzierten Normalarbeitszeit sind der Handel, das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe oder der IT-Kollektivvertrag. (vgl. WKO)
6. Was ist der Unterschied zwischen Normalarbeitszeit, Mehrarbeit und Überstunden?
Der Unterschied ist, dass die Normalarbeitszeit die regulär zulässige Arbeitszeit beschreibt, während Mehrarbeit und Überstunden eine Überschreitung dieser Arbeitszeit betreffen (vgl. WKO).
| Begriff | Bedeutung | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Normalarbeitszeit | gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Rahmen | 40 oder 38,5 Stunden |
| Mehrarbeit | Arbeitszeit über der Teilzeit-Sollzeit aber innerhalb der Normalarbeitszeit oder Differenz zwischen KV und gesetzlicher Normalarbeitszeit | Teilzeit: 32 StundenNormalarbeitszeit: 40 StundenMehrarbeit: 8 Stunden |
| Überstunden | Überschreitung der maßgeblichen Normalarbeitszeit | abhängig von Gesetz, KV und Modell |
Wichtig: Diese Abgrenzung entscheidet in der Praxis darüber, ob die Arbeitszeit korrekt am Zeitkonto erfasst wird, Zuschläge anfallen und somit die Abrechnungsbasis stimmt. Denn die Lohnverrechnung braucht nicht nur die Summe der geleisteten Stunden, sondern auch deren richtige Bewertung.
Beispiel Mehrarbeit und Überstunden bei Teilzeit
Arbeitet eine Teilzeitkraft 35 Stunden pro Woche bei vereinbarten 32 Wochenstunden, gelten die zusätzlichen 3 Stunden als Mehrarbeit. Erst wenn die volle Normalarbeitszeit von zum Beispiel 38,5 Wochenstunden überschritten wird, entstehen Überstunden.
Arbeitszeitmodelle korrekt abbilden
Mit timr hinterlegen Sie Normalarbeitszeit, individuelle Sollzeiten und unterschiedliche Arbeitszeitmodelle zentral im System. Mehrarbeit, Überstunden und Zeitguthaben werden nachvollziehbar erfasst und stehen HR sowie Lohnverrechnung transparent zur Verfügung.
Typischer Fehler bei Überstunden: Gesetz vs. Kollektivvertrag
Ein häufiger Fehler entsteht, wenn Unternehmen intern mit einer 40-Stunden-Logik arbeiten, obwohl der anzuwendende Kollektivvertrag eine kürzere Normalarbeitszeit vorsieht, etwa 38,5 Stunden pro Woche.
Die Folge: Die Differenz zwischen der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit und der gesetzlichen Normalarbeitszeit wird oft falsch eingeordnet. Bei einer 38,5-Stunden-Woche sind die zusätzlichen 1,5 Stunden bis zur 40-Stunden-Grenze in der Regel keine klassischen Überstunden, sondern Mehrarbeit bzw. Mehrstunden.
Ob diese Mehrstunden zuschlagsfrei bleiben, mit Zuschlag zu vergüten sind oder durch Zeitausgleich abgegolten werden können, hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag ab. Überstunden entstehen grundsätzlich erst dann, wenn die gesetzliche Normalarbeitszeit oder die im Kollektivvertrag festgelegten Grenzen überschritten werden.
7. Andere Verteilung der Normalarbeitszeit: flexible Arbeitszeitmodelle
Normalarbeitszeit bedeutet nicht automatisch, dass jeden Tag gleich viele Stunden gearbeitet werden müssen. In der Praxis brauchen viele Betriebe mehr Flexibilität: etwa weil freitags früher Schluss sein soll, die Arbeitszeit auf vier Tage verteilt wird, Fenstertage eingearbeitet werden oder Schichtpläne nötig sind.
Das Arbeitszeitgesetz sieht dafür verschiedene Möglichkeiten vor, mit denen die Normalarbeitszeit anders auf Tage, Wochen oder längere Zeiträume verteilt werden kann.
Dazu zählen unter anderem folgende Modelle:
Übersicht: Andere Verteilung der Normalarbeitszeit
| Modell | Mögliche tägliche Normalarbeitszeit | Wichtige Voraussetzung | Gesetzliche Grundlage |
|---|---|---|---|
| Kurzer Freitag | bis 9 Stunden | ungleichmäßige Wochenverteilung, schriftliche Vereinbarung | § 4 Abs. 2 AZG |
| Vier-Tage-Woche | bis 10 Stunden | schriftliche Vereinbarung | § 4 Abs. 8 AZG |
| Gleitzeit | grundsätzlich bis 10 Stunden | gültige Gleitzeitvereinbarung | § 4b AZG |
| Erweiterte Gleitzeit | unter Voraussetzungen bis 12 Stunden | gesetzliche Zusatzbedingungen | § 4b AZG |
| Fenstertage | abhängig von der Verteilung | zulässiger Einarbeitungszeitraum 13 Wochen | § 4 Abs. 3 AZG |
7.1 Gleitzeit
Gleitzeit ist in der Praxis eines der häufigsten Arbeitszeitmodelle, mit dem Unternehmen Normalarbeitszeit flexibler verteilen können.
Beschäftigte können dabei Beginn, Ende und die Dauer ihrer täglichen Normalarbeitszeit innerhalb eines vereinbarten Rahmens selbst bestimmen.
Dabei gilt: Die tägliche Normalarbeitszeit darf bei Gleitzeit grundsätzlich 10 Stunden nicht überschreiten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind bis zu 12 Stunden möglich (vgl. arbeitsinspektion.gv.at). Daraus ergeben sich Wochenarbeitszeiten von 50 bzw. 60 Stunden.
Gleitzeit muss durch Betriebsvereinbarung oder — wenn es keinen Betriebsrat gibt — durch schriftliche Einzelvereinbarung geregelt werden (vgl. arbeitsinspektion.gv.at). Folgendes muss in einer Gleitzeitvereinbarung gesetzlich mindestens enthalten sein (vgl. Arbeitszeitgesetz):
- die Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit
- die Dauer der Gleitzeitperiode,
- den Gleitzeitrahmen,
- mögliche Übertragungen von Zeitguthaben und Zeitschulden am Ende der Gleitzeitperiode.
Lesetipp: Mehr Infos zu den rechtlichen Grundlagen, Vorteilen und Herausforderungen von Gleitzeit inkl. Vorlage zum Download erhalten Sie in unserem Beitrag zu
7.2 Was ist die fiktive Normalarbeitszeit?
Die fiktive Normalarbeitszeit spielt bei Gleitzeit eine wichtige Rolle. Sie legt fest, welche Arbeitszeit als erbracht gilt, wenn Arbeitnehmer abwesend sind und Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben — etwa bei Urlaub, Krankenstand, Arztbesuchen während der Arbeitszeit oder sonstigen anerkannten Dienstverhinderungen (vgl. wko.at).
Die fiktive Normalarbeitszeit muss so festgelegt werden, dass sie über die einzelnen Wochentage exakt das vereinbarte Stundenausmaß ergibt, das im Dienstvertrag vereinbart ist (z. B. 38,5 Stunden pro Woche).
Praxisbeispiel: Fiktive Normalarbeitszeit bei Gleitzeit
- Markus hat eine Gleitzeitvereinbarung mit einer 5-Tage Woche und mit 38,5 Stunden wöchentlicher Normalarbeitszeit.
- Verteilt auf 5 Wochentage, ergibt das eine fiktive tägliche Normalarbeitszeit von 7,7 Stunden – etwa von 8 bis 16.12 Uhr (inklusive 30 Minuten unbezahlter Mittagspause).
- Ist Markus an einem Wochentag krank oder im Urlaub, werden ihm diese 7,7 Stunden als bezahlte Abwesenheit auf seine Sollarbeitszeit angerechnet.
- Hat er an einem Tag ganztägig Zeitausgleich, so werden ihm 7,7 Stunden von seinem Gleitzeitkonto abgezogen.
7.3 Durchrechnung der Normalarbeitszeit: Ausgleich über einen Zeitraum
Bei der durchrechenbaren Arbeitszeit wird die Normalarbeitszeit nicht in jeder einzelnen Woche exakt eingehalten, sondern im Durchschnitt eines bestimmten Durchrechnungszeitraums. In einzelnen Wochen darf also mehr gearbeitet werden, wenn die durchschnittliche Normalarbeitszeit über den gesamten Zeitraum stimmt. Diese Arbeitszeitverteilung muss jedoch ausdrücklich durch den Kollektivvertrag zugelassen werden (vgl. Unternehmensserviceportal).
Das ist besonders relevant für Unternehmen mit schwankender Auslastung, etwa in Saisonbetrieben, im Handel, in der Produktion oder bei projektbezogener Arbeit.
Wichtig: Der Durchrechnungszeitraum muss transparent dokumentiert werden. Nach den Vorgaben zur Arbeitszeitaufzeichnung sind Beginn und Dauer eines Durchrechnungszeitraums ausdrücklich festzuhalten (vgl. wko.at)
Praxisbeispiel: Durchrechenbare Arbeitszeit, Normalarbeitszeit und Dokumentation
Ein Produktionsbetrieb in Österreich hat im Frühjahr besonders viele Aufträge. Laut KV darf die wöchentliche Normalarbeitszeit über einen Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen verteilt werden.
In stark ausgelasteten Wochen arbeiten Mitarbeiter daher 44 Stunden. In ruhigeren Wochen werden nur 36 Stunden gearbeitet. Am Ende des Durchrechnungszeitraums wird geprüft, ob die durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit eingehalten wurde.
Entscheidend dabei ist die korrekte Dokumentation: Beginn, Ende, Pausen und tägliche Arbeitszeit müssen nachvollziehbar erfasst werden. Ebenso Beginn, Ende und Dauer des Durchrechnungszeitraums.
Nur so erkennt das Unternehmen, ob die Plusstunden innerhalb des Durchrechnungszeitraums ausgeglichen wurden oder ob am Ende Überstundenarbeit vorliegt, die in der Lohnverrechnung korrekt zu berücksichtigen ist.
Expertentipp: Ohne digitale Arbeitszeitaufzeichnung ist diese Kontrolle fehleranfällig. HR muss wissen:
- Wann beginnt der Durchrechnungszeitraum?
- Wann endet er?
- Welche Sollzeit gilt pro Mitarbeiter?
- Welche Ist-Zeiten wurden tatsächlich geleistet?
- Welche Guthaben wurden ausgeglichen?
- Welche Stunden bleiben am Ende übrig?
8. 10 Typische Fehler bei der Normalarbeitszeit in der Praxis
Rund um die Normalarbeitszeit kommt es in der betrieblichen Praxis immer wieder zu Fehlern. Viele Fehler entstehen durch unklare Regelungen oder falsch hinterlegte Arbeitszeitmodelle. Diese wirken sich häufig direkt auf Zeitkonten, Zuschläge und die Lohnverrechnung aus.
Die folgenden zehn Stolperfallen sollten Unternehmen vermeiden:
1. Die 40-Stunden-Woche wird pauschal als Standard verwendet
1. Die 40-Stunden-Woche wird pauschal als Standard verwendet
Nicht in jedem Betrieb gilt eine Normalarbeitszeit von 40 Wochenstunden. Sieht der anzuwendende Kollektivvertrag beispielsweise 38,5 Stunden vor, muss diese Arbeitszeit auch im Zeiterfassungssystem korrekt hinterlegt sein. Andernfalls können Zeitguthaben und Zuschläge falsch berechnet werden.
2. Sollzeit und Normalarbeitszeit werden verwechselt
2. Sollzeit und Normalarbeitszeit werden verwechselt
Eine Teilzeitkraft mit 25 Wochenstunden hat eine persönliche Sollzeit von 25 Stunden. Die gesetzliche beziehungsweise kollektivvertragliche Normalarbeitszeit beträgt jedoch weiterhin beispielsweise 40 oder 38,5 Wochenstunden. Zusätzliche Stunden über der vereinbarten Sollzeit sind daher nicht automatisch Überstunden, sondern in der Regel zunächst Mehrarbeit.
3. Mehrarbeit wird mit Überstunden gleichgesetzt
3. Mehrarbeit wird mit Überstunden gleichgesetzt
Zusätzlich geleistete Stunden sind nicht automatisch Überstunden. Werden Mehrarbeit und Überstunden nicht sauber unterschieden, können falsche Zuschläge berechnet oder Ansprüche der Mitarbeiter übersehen werden.
4. Gleitzeit wird nicht vollständig vereinbart
4. Gleitzeit wird nicht vollständig vereinbart
Flexible Arbeitszeiten werden häufig gelebt, ohne dass alle notwendigen Eckpunkte klar geregelt sind. Fehlt der Gleitzeitrahmen, können tägliche Arbeitsstunden nicht eindeutig bewertet werden. Ist keine Gleitzeitperiode festgelegt, bleibt unklar, was mit Zeitguthaben am Periodenende passiert und wann Zuschläge anfallen. Fehlt die fiktive Normalarbeitszeit, entstehen vor allem bei Urlaub, Krankenstand, Feiertagen oder Arztbesuchen Unklarheiten im Zeitkonto.
5. Arbeitszeitmodelle sind im System falsch hinterlegt
5. Arbeitszeitmodelle sind im System falsch hinterlegt
Modelle wie eine Vier-Tage-Woche, ein kurzer Freitag oder unterschiedlich lange Arbeitstage müssen im Zeiterfassungssystem korrekt abgebildet werden.
Arbeitet eine Person beispielsweise von Montag bis Donnerstag jeweils neun Stunden und am Freitag nur zwei Stunden, darf das System nicht für jeden Tag pauschal acht Sollstunden ansetzen. Sonst entstehen falsche Plus- und Minusstunden.
6. Änderungen werden nicht rechtzeitig übernommen
6. Änderungen werden nicht rechtzeitig übernommen
Wechselt eine Person von Vollzeit auf Teilzeit oder ändert sich die Verteilung der Wochenstunden, muss das Arbeitszeitmodell ab dem richtigen Stichtag angepasst werden. Bleibt die bisherige Sollzeit hinterlegt, werden Zeitkonto und Abrechnung falsch fortgeführt.
7. Abwesenheiten werden falsch bewertet
7. Abwesenheiten werden falsch bewertet
Bei Urlaub, Krankenstand oder Feiertagen ist jene Arbeitszeit anzusetzen, die an diesem Tag laut Arbeitszeitmodell vorgesehen gewesen wäre. Ein Abwesenheitstag ist daher nicht automatisch immer mit acht Stunden zu bewerten.
8. Durchrechnungszeiträume werden nicht dokumentiert
8. Durchrechnungszeiträume werden nicht dokumentiert
Fehlen Beginn, Ende oder Dauer eines Durchrechnungszeitraums, lässt sich später nur schwer nachvollziehen, ob die Normalarbeitszeit im Durchschnitt eingehalten wurde und wie verbleibende Stunden zu behandeln sind.
9. Zeitkonten werden nicht regelmäßig geprüft
9. Zeitkonten werden nicht regelmäßig geprüft
Plus- und Minusstunden laufen häufig über längere Zeit auf, ohne dass HR oder Führungskräfte reagieren. Das führt spätestens bei Zeitausgleich, Abrechnung oder Austritt zu Rückfragen und aufwendigen Korrekturen.
10. Arbeitszeitaufzeichnungen bleiben unkontrolliert
10. Arbeitszeitaufzeichnungen bleiben unkontrolliert
Auch wenn Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten selbst erfassen, sollten die Aufzeichnungen regelmäßig auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden. Ungewöhnlich lange Arbeitstage, fehlende Pausen oder offene Buchungen dürfen nicht dauerhaft unbemerkt bleiben.
Kostenlose Checkliste: So setzen Sie Normalarbeitszeit im Unternehmen richtig um
Eine korrekte Zeiterfassung beginnt mit klar definierten Arbeitszeitmodellen. Die folgende Checkliste zeigt, welche Punkte Sie prüfen sollten, damit Sollzeiten, Abwesenheiten, Mehrarbeit und Überstunden richtig bewertet werden.
Download:
9. Richtige Dokumentation der Normalarbeitszeit
Eine verlässliche Dokumentation der Normalarbeitszeit umfasst zwei Ebenen: die korrekte Hinterlegung der Normalarbeitszeit sowie der individuellen Arbeitszeitmodelle und die Aufzeichnung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Erst das Zusammenspiel dieser Daten ermöglicht eine richtige Bewertung der geleisteten Stunden.
9.1 Arbeitszeiterfassungspflicht erfüllen
Arbeitgeber sind in Österreich gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitszeitnachweise für ihre Mitarbeiter zu führen. Daraus müssen insbesondere Beginn, Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Ruhepausen und Ruhezeiten nachvollziehbar hervorgehen.
Lesetipp: Lesen Sie alles Wichtige zur Arbeitszeiterfassungspflicht in unserem Beitrag
Auch wenn Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten selbst erfassen, bleibt der Arbeitgeber für die ordnungsgemäße Führung und Kontrolle der Aufzeichnungen verantwortlich. Die Unterlagen müssen grundsätzlich mindestens ein Jahr aufbewahrt werden. Je nach Zweck können längere Fristen relevant sein. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag zu den Aufbewahrungsfristen für Arbeitszeitaufzeichnungen.
9.2 Normalarbeitszeit und Sollzeit korrekt hinterlegen
Die erfassten Ist-Zeiten allein zeigen noch nicht, wie geleistete Stunden zu bewerten sind. Dafür müssen im Zeiterfassungssystem sowohl die geltende Normalarbeitszeit als auch die individuelle Sollzeit korrekt hinterlegt sein.
Dazu gehören insbesondere:
- die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit,
- das vereinbarte Wochenstundenausmaß,
- die Verteilung der Sollzeit auf die einzelnen Wochentage (Lage und Dauer) und
- das jeweils geltende Arbeitszeitmodell.
Das ist besonders bei Teilzeit und flexiblen Arbeitszeitmodellen sehr wichtig. Wird mit pauschalen Tages- oder Wochenwerten gerechnet, können sehr schnell falsche Plus- oder Minusstunden entstehen.
9.3 Flexible Arbeitszeitmodelle vollständig abbilden
Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen sind zusätzliche Angaben erforderlich. Zwei Beispiele:
- Bei Gleitzeit müssen unter anderem die fiktive Normalarbeitszeit, der Gleitzeitrahmen, die Gleitzeitperiode und die Regeln für die Übertragung von Zeitguthaben und Zeitschulden hinterlegt sein.
- Bei einer Durchrechnung müssen Beginn und Dauer des Durchrechnungszeitraums dokumentiert werden. Nur so lässt sich nachvollziehen, ob Zeitguthaben innerhalb des vorgesehenen Zeitraums ausgeglichen wurden oder am Ende zuschlagspflichtige Stunden vorliegen.
9.4 Digitale Zeiterfassung verbindet Normalarbeitszeit, Soll- und Ist-Zeiten
Eine Zeiterfassungssoftware führt die geltende Normalarbeitszeit, die individuell hinterlegte Sollzeit und die tatsächlich erfassten Ist-Zeiten zusammen. Dadurch wird nachvollziehbar, ob die vereinbarte Arbeitszeit eingehalten wurde und wie zusätzliche Stunden als Zeitguthaben, Mehrarbeit oder Überstunden zu bewerten sind.
So erhalten Mitarbeiter, Führungskräfte, HR und Lohnverrechnung eine gemeinsame und verlässliche Datenbasis. Gleichzeitig sinkt der Aufwand für manuelle Kontrollen, Rückfragen und nachträgliche Korrekturen.
Ihr Vorteil: Sie erkennen auf einen Blick, wie geleistete Stunden zu bewerten sind, vermeiden fehlerhafte Zeitkonten und schaffen eine verlässliche Grundlage für Abrechnung, Kontrolle und Auswertungen. So schaffen Sie eine verlässliche Grundlage für eine korrekte und rechtskonforme Arbeitszeiterfassung.
Arbeitszeiten sicher und transparent abbilden
Mit timr bilden Sie unterschiedliche Arbeitszeitmodelle, individuelle Sollzeiten und Bewertungsregeln digital ab. Das System berechnet Zeitkonten automatisch und trennt Plusstunden, Mehrarbeit, Überstunden und Zuschläge nachvollziehbar voneinander.
So schaffen Sie eine verlässliche Grundlage für HR und Lohnverrechnung, reduzieren manuelle Kontrollen und geben Ihren Mitarbeiter jederzeit transparente Salden.
Bringen Sie Sicherheit in Ihre Arbeitszeitmodelle.
10. Häufige Fragen zur Normalarbeitszeit in Österreich
Ist Vollzeit in Österreich 40 oder 38,5 Stunden?
Ist Vollzeit in Österreich 40 oder 38,5 Stunden?
Als Vollzeit gilt jene Beschäftigung, bei der Arbeitnehmer die volle Normalarbeitszeit leisten – gesetzlich also 40 Stunden pro Woche. Sieht der jeweilige Kollektivvertrag eine kürzere Normalarbeitszeit vor (z. B. 38,5 Stunden), gilt diese als Vollzeit.
Arbeiten Beschäftigte weniger Stunden als die anwendbare Normalarbeitszeit, handelt es sich um Teilzeit.
Darf die tägliche Normalarbeitszeit mehr als 8 Stunden betragen?
Darf die tägliche Normalarbeitszeit mehr als 8 Stunden betragen?
Ja, mit einer entsprechenden Vereinbarung darf die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden, in Ausnahmefällen sogar auf bis zu 12 Stunden ausgedehnt werden. Möglich ist das etwa beim Einarbeiten von Fenstertagen, bei der Durchrechnung der Normalarbeitszeit oder im Rahmen einer Gleitzeitvereinbarung.
Sind Normalarbeitszeit und Sollarbeitszeit das gleiche?
Sind Normalarbeitszeit und Sollarbeitszeit das gleiche?
Nein, nicht unbedingt. Die Werte können übereinstimmen, müssen es aber nicht. Bei Teilzeit kann die Sollzeit beispielsweise 25 Stunden betragen, obwohl die betriebliche beziehungsweise kollektivvertragliche Normalarbeitszeit für Vollzeit 38,5 Stunden beträgt. Arbeitszeit über der persönlichen Sollzeit ist außerdem nicht automatisch eine Überstunde; bei Teilzeit kann sie zunächst als Mehrarbeit gelten.
Zählen Pausen zur Normalarbeitszeit?
Zählen Pausen zur Normalarbeitszeit?
Nein, Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Unternehmen müssen trotzdem Beginn, Ende und Dauer der Pausen klar dokumentieren, da dies Teil der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht ist.
Was bedeutet fiktive Normalarbeitszeit?
Was bedeutet fiktive Normalarbeitszeit?
Die fiktive Normalarbeitszeit ist jene Arbeitszeit, die bei Gleitzeit aufgrund der variierenden Arbeitszeitdauer pro Tag in der Zeiterfassung als Basis für bezahlte Abwesenheiten herangezogen wird (z. B. Urlaub oder Arztbesuche).
Muss die tägliche Normalarbeitszeit immer 8 Stunden betragen?
Muss die tägliche Normalarbeitszeit immer 8 Stunden betragen?
Nein, die tägliche Normalarbeitszeit muss nicht immer bei 8 Stunden liegen. So sieht das Arbeitszeitgesetz neben der Gleitzeit und der durchrechenbaren Arbeitszeit noch weitere Modelle vor, mit denen Unternehmen die Arbeitszeit flexibel verteilen können, zB bei ungleichmäßiger Verteilung, einer Vier-Tage-Woche oder beim Einarbeiten von Fenstertagen.
Was ist der Unterschied zwischen Normalarbeitszeit, Sollarbeitszeit, Ist-Arbeitszeit und Plusstunden?
Was ist der Unterschied zwischen Normalarbeitszeit, Sollarbeitszeit, Ist-Arbeitszeit und Plusstunden?
| Begriff | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| Normalarbeitszeit | gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Rahmen | 40 Stunden gesetzlich, 38,5 Stunden laut KV |
| Sollarbeitszeit = vertragliche Normalarbeitszeit | individuell geschuldete Normalarbeitszeit laut Vertrag oder Arbeitszeitmodell | 20 Stunden Teilzeit, 38,5 Stunden Vollzeit |
| Ist-Arbeitszeit | tatsächlich geleistete und aufgezeichnete Arbeitszeit | tatsächliche Arbeit diese Woche 41 Stunden |
| Plusstunden | Differenz zwischen Ist-Zeit und Sollzeit (vertraglicher Normalarbeitszeit) innerhalb des regulären Arbeitszeitkontos | Gleitzeitguthaben am Zeitkonto |