Arbeitszeitgesetz in Deutschland einfach erklärt: Das gilt ab 2026
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist eine der zentralen rechtlichen Grundlagen für die Arbeitswelt in Deutschland. Es enthält wesentliche Schutzvorschriften und legt u.a. fest, wann und wie lange Arbeitnehmer arbeiten dürfen, wann Pausen vorgeschrieben sind und welche Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen einzuhalten sind.
Verstoßen Arbeitgeber gegen diese Schutzbestimmungen, können erhebliche Bußgelder drohen.
In diesem Artikel informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte des Arbeitszeitgesetzes – von den allgemeinen Definitionen und Regelungen über besondere Schutzbestimmungen bis hin zu den neuesten Entwicklungen wie der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Inhaltsverzeichnis
1. Die Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland
1.1. Was regelt das deutsche Arbeitszeitgesetz?
Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die zulässigen Arbeitszeiten für Beschäftigte. Es enthält Vorgaben zur Gestaltung von Arbeitszeiten, zu Pausen- und Ruhezeiten, zum Umgang mit Mehrarbeit sowie zu besonderen Formen der Arbeit, wie Nacht-, Schicht- oder Sonntagsarbeit.
1.2. Sind neue Regelungen für 2026 geplant?
Mit dem Koalitionsvertrag 2025 haben die Regierungsparteien arbeitsrechtliche Reformen angekündigt.
So haben sie sich darauf verständigt, die elektronische Zeiterfassung gesetzlich verpflichtend einzuführen. Eine konkrete Umsetzung steht bislang jedoch noch aus (Stand: Januar 2026).
Darüber hinaus soll künftig statt einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit möglich sein. Ziel ist mehr Flexibilität der Arbeitszeitmodelle und somit eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die konkrete Ausgestaltung ist derzeit noch offen und soll im Rahmen eines Dialogs mit den Sozialpartnern erarbeitet werden.
1.3. Für welche Arbeitnehmer gilt das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Dazu zählen:
- Arbeiter und Angestellte
- Auszubildende
Das Gesetz ist branchenübergreifend gültig und betrifft Unternehmen aller Größen. Es spielt auch keine Rolle, welche Art von Arbeitsvertrag besteht oder welche Position die Beschäftigten im Unternehmen ausüben.
1.4. Für welche Arbeitnehmer gilt das Arbeitszeitgesetz nicht?
Bestimmte Personengruppen sind vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen. Das betrifft zum Beispiel:
- Leitende Angestellte und Führungskräfte, die eigenverantwortlich über ihre Arbeitszeit entscheiden können und müssen
- Selbstständig Erwerbstätige
- Arbeitnehmer der Kirchen und religiösen Gemeinschaften
Darüber hinaus bestehen Sonderregelungen für einzelne Branchen, etwa im öffentlichen Dienst oder in der Luftfahrt. Für Beschäftigte unter 18 Jahren findet das Arbeitszeitgesetz ebenfalls keine Anwendung. Hier gilt stattdessen das Jugendarbeitsschutzgesetz.
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2. Das Arbeitszeitgesetz in Deutschland im Überblick
Das Arbeitszeitgesetz ist zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz ein zentrales Gesetz zum Schutz der körperlichen und geistigen Gesundheit der Arbeitnehmer in Deutschland.
Es ist in acht Abschnitte unterteilt, die jeweils unterschiedliche Bereiche der Arbeitszeitgestaltung in Unternehmen regeln.
- Allgemeine Vorschriften
- Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
- Sonn- und Feiertagsruhe
- Ausnahmen in besonderen Fällen
- Durchführung des Gesetzes
- Sonderregelungen
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- Schlußvorschriften
2.1. Allgemeine Vorschriften
Im ersten Abschnitt wird der Zweck des Gesetzes und der Begriff der Arbeitszeit definiert.
Zweck des Arbeitszeitgesetzes (§ 1 ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz verfolgt zwei Hauptziele:
- Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer
- Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen
Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass Überlastung und gesundheitliche Schäden durch zu lange oder unregelmäßige Arbeitszeiten vermieden werden. Gleichzeitig wird durch Flexibilitätsregeln eine Anpassung an die betrieblichen Bedürfnisse möglich, ohne aber dabei den Schutz der Arbeitnehmer zu gefährden.
Ein wichtiger Grundsatz des ArbZG: An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen soll die Arbeit ruhen.
Definition Arbeitszeit und weitere Begriffsbestimmungen (§ 2 ArbZG)
Im Sinne des ArbZG gilt:
- Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen.
- Das Gesetz gilt für alle Arbeiter, Angestellten und jene, die im Rahmen der Berufsausbildung beschäftigt sind.
- Nachtzeit ist im Regelfall die Zeit von 23 bis 6 Uhr.
- Nachtarbeit liegt vor, sobald die Arbeit mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst.
Achtung
Ist ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, sind die Arbeitszeiten gem. ArbZG zusammen zu rechnen.
2.2. Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
Im zweiten Abschnitt werden die Grundregeln für die tägliche Arbeitszeit festgelegt.
Regelarbeitszeit bzw. Normalarbeitszeit und Ausgleichszeitraum (§ 3 ArbZG)
- Die werktägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden pro Werktag.
- Werktage sind alle Wochentage von Montag bis Samstag.
- Der Sonntag ist arbeitsfrei.
- Die maximale Arbeitszeit täglich kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten ein entsprechender Ausgleich durch kürzere Arbeitszeiten erfolgt oder die acht Stunden innerhalb von 24 Wochen durchschnittlich nicht überschritten werden. Diese Flexibilitätsregel soll sicherstellen, dass Belastungsspitzen in Unternehmen bewältigt werden können, ohne die langfristige Gesundheit der Arbeitnehmer zu gefährden.
Keine gesetzliche Definition von Überstunden
Was Überstunden sind und welche Regelungen zu Überstunden gelten, ist in Deutschland gesetzlich nicht ausdrücklich festgelegt. Allerdings ergeben sich entsprechende Vorgaben für Überstundenarbeit aus § 3 ArbZG, der die maximale Arbeitszeit und Ausgleichszeiträume definiert. Somit dürfen Arbeitgeber Überstunden nur dann anordnen, wenn die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.
Expertentipp
Treffen Sie als Arbeitgeber klare Überstundenregelungen mit Ihrer Belegschaft in Abstimmung mit dem Betriebsrat und den HR-Verantwortlichen. Sorgen Sie auch für ein transparentes System zur Erfassung und Dokumentation von Überstunden. Dadurch vermeiden Sie Konflikte und stellen die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben sicher.
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Gesetzliche Pausen (vgl. § 4 ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz legt folgende gesetzlichen Pausenzeiten fest:
- Eine Pause von mindestens 30 Minuten ist einzulegen, wenn die tägliche Arbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt.
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden erhöht sich die vorgeschriebene Pausenzeit auf 45 Minuten.
- Ruhepausen können auch in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Ruhezeit (vgl. § 5 ArbZG)
Neben den Ruhepausen ist auch die tägliche Ruhezeit geregelt. Laut § 5 ArbZG muss zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen. Diese Regelung sichert notwendige Erholungsphasen und die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter.
Nacht- und Schichtarbeit (vgl. § 6 ArbZG)
Arbeitgeber, die Nacht- oder Schichtarbeit organisieren, müssen besondere Schutzmaßnahmen beachten. Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr gilt als Nachtarbeit und stellt für viele Arbeitnehmer eine zusätzliche Belastung dar. Für Bäckereien und Konditoreien gilt Nachtarbeit von 22 bis 5 Uhr. Um gesundheitliche Risiken zu minimieren, sieht das Gesetz regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen (mind. alle 3 Jahre) für Nachtarbeiter vor. Für Nachtarbeitnehmer gelten die gleichen Arbeitszeitgrenzen von acht bzw. zehn Stunden (vgl. § 3 ArbZG).
Schichtarbeit muss ebenfalls so gestaltet sein, dass die gesetzlichen Ruhezeiten und Pausen eingehalten werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für Schichtarbeiter empfiehlt zur Gesundheits- und Unfallprävention mindestens 24 Stunden, besser 48 Stunden Ruhezeit für Schichtarbeiter.
Zudem sollten Sie als Arbeitgeber darauf achten, dass Schichten gleichmäßig verteilt und lange Arbeitsphasen durch ausreichend freie Tage ausgeglichen werden.
Abweichende Regelungen mit Tarifvertrag (vgl. § 7 ArbZG)
Laut Arbeitszeitgesetz können in Tarifverträgen Abweichungen von der Arbeitszeit, den Ruhepausen und der Ruhezeit zugelassen werden. Eine entsprechende Auflistung ist in § 7 ArbZG enthalten.
Bitte prüfen Sie hierzu den für Sie geltenden Tarifvertrag und beachten Sie auch etwaige laufende Neuerungen.
2.3. Sonn- und Feiertagsruhe
Der dritte Abschnitt legt fest, dass Ihre Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht arbeiten dürfen. Ausnahmen gibt es jedoch für Branchen, die an diesen Tagen arbeiten müssen, wie das Gesundheitspersonal, die Landwirtschaft oder die Energie- und Wasserversorgung.
Arbeit an Sonn- und Feiertagen (vgl. § 9 ArbZG)
Sonn- und Feiertage sind für Ihre Mitarbeiter gesetzlich arbeitsfrei.
Das Arbeitszeitgesetz sieht allerdings eine Reihe von Ausnahmen vor, wenn betriebliche oder gesellschaftliche Gründe eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen erfordern. Diese Ausnahmen sind in § 10 ArbZG gelistet und beinhalten beispielsweise Arbeiten zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit, bei Verkehrsbetrieben oder in der Gastronomie.
Aber Achtung
Beschäftigen Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter zulässigerweise an einem Sonn- oder Feiertag, müssen Sie für einen Ausgleich sorgen (vgl. § 11 ArbZG). Dieser kann in Form eines Ersatzruhetages erfolgen, der innerhalb von 2 Wochen gewährt werden und einen vollen Werktag abdecken muss. Der Ersatzruhetag für Arbeit am Sonntag muss dabei nicht zwingend ein bezahlter freier Tag sein. Es kann z. B. auch ein Samstag sein, wenn dieser normalerweise nicht zu den regelmäßigen Arbeitstagen zählt.
Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei sein müssen und die Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden dürfen. Auch hier können durch Ihren Tarifvertrag abweichende Regelungen zugelassen sein.
Bei Feiertagsarbeit ist der Ersatzruhetag innerhalb von 8 Wochen zu gewähren.
Auch zu Arbeiten an Sonn- und Feiertagen lässt das Gesetz einige Ausnahmen mit Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung oder Ermächtigung und Bewilligung zu (siehe dazu § 12 ArbZG und § 13 ArbZG).
2.4. Ausnahmen in besonderen Fällen
Im vierten Abschnitt werden Abweichungen für Notfälle und Sonderfälle erläutert, die entweder aufgrund außergewöhnlicher Fälle (vgl. § 14 ArbZG) oder durch Bewilligung/Ermächtigung (vgl. § 15 ArbZG) zulässig sind. Bei Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen können mit Verordnung die Regelarbeitszeiten überschritten werden, um die Funktionsfähigkeit eines Unternehmens oder einer Region sicherzustellen. Die Aufsichtsbehörde kann dann im besonderen Fall die längere tägliche Arbeitszeit bewilligen
Wichtig ist hier, dass die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen trotzdem nicht 48 Stunden überschreiten darf.
2.5. Durchführung des Gesetzes
Der fünfte Abschnitt regelt die Pflichten von Ihnen als Arbeitgeber und die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden. Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten und gegebenenfalls Nachweise zu führen.
Aushang und Stundenzettel (vgl. § 16 ArbZG)
Laut der aktuell gültigen Version des Arbeitszeitgesetzes sind Sie zurzeit gesetzlich lediglich zur Aufzeichnung von Überstunden und Arbeiten während der Ruhezeiten verpflichtet.
Achtung
Mit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im September 2022 wurde die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung in Deutschland bestätigt. Seitdem sind deutsche Arbeitgeber dazu verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter lückenlos zu dokumentieren. Sie als Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter täglich und lückenlos erfasst werden.
Zudem haben sich die Regierungsparteien mit dem Koalitionsvertrag 2025 auf die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung geeinigt.
Expertentipp
Warten Sie nicht bis zur Verabschiedung eines neuen Arbeitszeitgesetzes, sondern führen Sie schon jetzt vorausschauend eine elektronische Zeiterfassung ein. Mit einer digitalen Zeiterfassung wie timr ist eine tägliche, lückenlose Erfassung der Arbeitszeit für Sie und Ihre Mitarbeiter ein Kinderspiel!
Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass Sie die Stundenzettel mindestens 2 Jahre aufbewahren (nähere Informationen zu Aufbewahrungsfristen finden Sie hier).
§ 16 ArbZG schreibt auch vor, dass Sie Ihren Mitarbeitern jederzeit Einsicht in die im Betrieb geltenden Rechtsverordnungen, Tarifverträge bzw. Dienst- und Betriebsvereinbarung gewähren und die Unterlagen im Unternehmen aufliegen müssen.
Aufsichtsbehörde: Wer kontrolliert Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz? (vgl. § 17 ArbZG)
Die Überwachung des Arbeitsschutzes und des Arbeitszeitgesetzes ist Ländersache. Somit wird auch die Einhaltung der Arbeitszeit von den zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer überwacht.
Diese kann erforderliche Maßnahmen anordnen, damit Sie als Unternehmen Ihren Pflichten nachkommen. Die Aufsichtsbehörde darf Sie kontrollieren, Ihren Betrieb betreten und besichtigen.
Bei Verstößen dürfen Bußgelder verhängt werden, die im Ermessen der Behörde liegen. Besonders teuer können dabei z. B. Verstöße bei nicht erfassten Pausen oder Sonntagsarbeit werden. Schwerwiegende Verstöße, die die Gesundheit von Arbeitnehmern gefährden, können sogar strafrechtlich verfolgt werden.
Allerdings spielt nicht nur der Verstoß selbst eine Rolle, sondern auch die Haltung des Arbeitgebers: Bemüht sich das Unternehmen nachweislich um gesetzeskonforme Prozesse, kann das Bußgeld im Ermessensspielraum der Behörde gemildert werden. Vertuschung oder Untätigkeit wirken sich hingegen negativ aus.
Unternehmen sollten deshalb ein nachvollziehbares Compliance-System mit klaren Prozessen für Verstöße und deren Folgen aufbauen.
2.6. Sonderregelungen
Nicht alle Arbeitnehmer fallen unter die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Nach § 18 ArbZG sind vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen:
- leitende Angestellte und Führungskräfte, die eigenverantwortlich über ihre Arbeitszeit entscheiden können und müssen.
- Leiter öffentlicher Dienststellen und deren Vertreter sowie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit Befugnis zu Personalentscheidungen,
- Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit betreuten Personen leben und diese eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen,
- Arbeitnehmer der Kirchen und religiösen Gemeinschaften
- Selbstständig Erwerbstätige
Für bestimmte Berufsgruppen sieht das Arbeitszeitgesetz Sonderregelungen vor (vgl. § 19 bis § 21a ArbZG), wie z. B. Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder der Luftfahrt. Diese berücksichtigen die spezifischen Anforderungen und Herausforderungen der jeweiligen Branchen.
Für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren gilt anstelle des Arbeitszeitgesetzes das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Arbeitszeitvorschriften für Schwangere & Stillende
Werdende Mütter oder stillende Arbeitnehmerinnen sind im Arbeitszeitgesetz nicht gesondert erwähnt. Sobald aber eine Schwangerschaft bekannt ist und Sie als Arbeitgeber informiert wurden, gilt für Ihre Mitarbeiterin das Mutterschutzgesetz (MuSchG) mit ganz besonderen Schutzbestimmungen:
- Schwangere und stillende Mütter dürfen nachts nicht arbeiten.
- Für sie gelten alle Zeiten zwischen 20 und 6 Uhr als Nachtarbeit.
- Es ist keine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen und auch keine Mehrarbeit zulässig.
- Die maximale Arbeitszeit beträgt achteinhalb Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche.
2.7. Straf- und Bußgeldvorschriften
Im siebten Abschnitt werden Sanktionen für Verstöße gegen das Gesetz definiert. Wenn Sie als Arbeitgeber die Regelungen des ArbZG missachten, müssen Sie mit empfindlichen Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
2.8. Schlussvorschriften
Der achte Abschnitt behandelt Übergangs- und Schlussregelungen, einschließlich der Zuständigkeiten für die Überwachung und Durchsetzung des Gesetzes.
3. FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wie definiert das Arbeitszeitgesetz Arbeitszeit?
Wie definiert das Arbeitszeitgesetz Arbeitszeit?
Arbeitszeit ist nach dem Arbeitszeitgesetz der Zeitraum von Beginn bis Ende der Arbeit (vgl. § 2 ArbZG).
Ruhepausen werden dabei nicht zur Arbeitszeit gezählt.
Wie viele Stunden darf man pro Tag maximal arbeiten?
Wie viele Stunden darf man pro Tag maximal arbeiten?
Arbeitnehmer dürfen maximal acht Stunden pro Tag arbeiten.
Die Höchstarbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden pro Tag verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt oder der Durchschnitt von acht Stunden innerhalb von 24 Wochen eingehalten wird.
Gilt das ArbZG auch bei Teilzeitbeschäftigten?
Gilt das ArbZG auch bei Teilzeitbeschäftigten?
Ja, das Arbeitszeitgesetz gilt auch für Teilzeitbeschäftigte.
Denn: Das ArbZG betrifft grundsätzlich alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags oder der Wochenarbeitszeit.
Welche Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben?
Welche Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben?
Das ArbZG schreibt folgende Pausen vor:
- Ab 6 Stunden täglicher Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause
- Ab 9 Stunden täglicher Arbeit: mindestens 45 Minuten Pause
Die Pausen können dabei in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Gilt das Arbeitszeitgesetz im Homeoffice?
Gilt das Arbeitszeitgesetz im Homeoffice?
Ja, auch im Homeoffice müssen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.
Arbeitnehmer müssen bei der Arbeit im Homeoffice die Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten beachten. Das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit gilt ebenfalls.
Muss die Arbeitszeit dokumentiert werden und wer ist dafür verantwortlich?
Muss die Arbeitszeit dokumentiert werden und wer ist dafür verantwortlich?
Ja, seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter lückenlos erfassen.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber.
Was passiert bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?
Was passiert bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können zu Bußgeldern führen, die im Ermessen der zuständigen Aufsichtsbehörde der Bundesländer liegen.
Schwerwiegende Verstöße, die die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden, können sogar strafrechtlich verfolgt werden.
Welche Pflichten ergeben sich für Arbeitgeber aus dem Arbeitszeitgesetz?
Welche Pflichten ergeben sich für Arbeitgeber aus dem Arbeitszeitgesetz?
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten sicherzustellen.
Darüber hinaus müssen sie den Mitarbeitern jederzeit Einsicht in die im Betrieb geltenden Rechtsverordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gewähren.