Krank im Urlaub: wie sich der Ärger in Grenzen hält

Autor: Kunigunde Leitner
Kategorien: Gut zu wissen
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Endlich im Hotel angekommen, die Alltagssorgen hinter sich gelassen und voller Vorfreude auf den kommenden ersten Urlaubstag am Strand und dann….wachen Sie am nächsten Morgen mit höllischen Kopfschmerzen und 40 Grad Fieber auf. Es ist zum Verzweifeln! Im Urlaub oder kurz vor Urlaubsantritt krank zu werden ist ein echtes Ärgernis. Für alle, die längere Zeit ausfallen, darf sich der Ärger aber etwas im Zaum halten. Krank im Urlaub heißt nämlich nicht automatisch, dass der so dringend nötige Urlaub komplett ins Wasser fällt.


Krank Urlaub

Mit Nachweis wird Urlaub bei längerer Erkrankung gutgeschrieben

Werden Sie im Urlaub krank, ist es prinzipiell möglich, dass Sie die Tage der Erkrankung wieder als Urlaub gutgeschrieben bekommen. Dafür gelten aber strenge Nachweispflichten. Es kommt jedenfalls grundsätzlich darauf an wie lange und wie schwer sie erkrankt sind.

Ein entscheidender Punkt ist, ob die Krankheit zur Arbeitsunfähigkeit führt, oder nicht. Ein leichter Schnupfen, der nach 2 Tagen wieder vorbei ist, genügt dafür natürlich nicht. Dauert die Krankheit aber länger als 3 Tage, dann zählen sämtliche Tage als Krankenstand und Sie verbrauchen keinen Urlaub.

 

Gutschrift von Urlaub nur mit ärztlichem Attest

Wenn Sie Urlaub gutgeschrieben haben möchten, müssen Sie in jedem Fall unaufgefordert (!) ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Der behandelnde Arzt muss die Arbeitsunfähigkeit ausdrücklich vermerken, die bloße Diagnose einer Krankheit ist nicht ausreichend. Wichtig ist außerdem, dass Sie sofort am ersten Tag der Erkrankung einen Arzt aufsuchen. Dauert die Krankheit nämlich länger als 3 Tage, ist diese ab dem ersten Tag per Attest nachzuweisen.

 

Ausnahmen von der Regel

Wenn Sie für Ihren Urlaub Zeitausgleich in Anspruch genommen haben und dann krank werden, können Sie sich im Krankheitsfall keinen Urlaub gutschreiben lassen.

In Deutschland können Sie außerdem auch bei Erkrankung Ihres Kindes im Urlaub keine Ansprüche geltend machen. Wird Ihr Kind krank und Sie müssen es pflegen, läuft Ihr Urlaub ganz normal weiter. In diesem Fall haben Sie kein Recht auf Gutschrift von Urlaub.

 

Ein paar wichtige Tipps

✓ Kommunikation ist wichtig! Wenn Sie im Urlaub krank werden, sind der Arbeitgeber und die Krankenversicherung über Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Krankheitsdauer ehestmöglich zu informieren. Wird der Arbeitgeber nicht informiert, kann unter Umständen der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfallen.

✓ Erkranken Sie im Ausland, muss zusätzlich zum ärztlichen Attest ein Nachweis erbracht werden, dass die behandelnde Person als Arzt zugelassen ist.

✓ Den für die Dauer des Krankenstands gutgeschriebenen Urlaub dürfen Sie nicht einfach selbständig an den bereits laufenden Urlaub anhängen. Der ursprüngliche Urlaub endet auch bei Erkrankung zum bereits geplanten Zeitpunkt. Weiterer Urlaub muss beim Arbeitgeber erneut beantragt werden.

✓ Werden Sie noch vor Antritt Ihres Urlaubs krank, haben Sie das Recht Ihren Urlaub zu verschieben.