Überstundenzuschlag: Wer hat Anspruch und wie wird er berechnet?
Wer Überstunden leistet, erhält diese entweder finanziell vergütet oder durch Freizeitausgleich abgegolten.
Ob dabei auch ein Zuschlag hinzukommt, ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt.
Dies hängt allein davon ab, was die jeweilige Überstundenregelung im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vorsieht.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wann ein Anspruch auf Überstundenzuschlag besteht, wie hoch er ausfallen kann und wie Sie ihn korrekt berechnen inkl. Beispielen.
1. Was ist ein Überstundenzuschlag?
Ein Überstundenzuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den regulären Stundenlohn für geleistete Überstunden. Dieser kann zusätzlich zur normalen Überstundenvergütung gezahlt werden, sofern eine entsprechende Vereinbarung besteht.
Überstunden vs. Mehrarbeit: Was ist der Unterschied?
Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keine gesetzliche Definition von Überstunden und Mehrarbeit.
In der Praxis werden sie jedoch üblicherweise so unterschieden:
- Überstunden liegen vor, wenn Mitarbeiter ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten.
- Mehrarbeit bezeichnet die Arbeitszeit, die über die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag hinausgeht.
Als Beispiel: Magdalenas Arbeitsvertrag sieht eine tägliche Arbeitszeit von 7 Stunden vor. An einem Tag hat sie länger gearbeitet, und zwar insgesamt 9 Stunden. Die 8. Stunde zählt somit als Überstunde, die 9. Stunde als Mehrarbeit.
2. Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Überstundenzuschläge?
Arbeitnehmer in Deutschland haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem seiner Urteile bestätigt (Az. 5 AZR 362/16).
Ob und in welcher Höhe ein Überstundenzuschlag gezahlt wird, hängt allein davon ab, was vertraglich geregelt ist. Der Anspruch kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag ergeben.
2.1. Anspruch durch Tarifvertrag
Viele Tarifverträge in Deutschland regeln Überstundenzuschläge. Für tarifgebundene Unternehmen gelten diese Regelungen verbindlich.
Dazu gehören u. a.:
2.2. Anspruch durch Betriebsvereinbarung
Auch Betriebsvereinbarungen können einen Anspruch auf Überstundenzuschläge regeln. Arbeitgeber und Betriebsrat können gemeinsam festlegen, ab wann Zuschläge fällig werden, und wie hoch sie ausfallen. Diese Überstundenregelung gilt dann für alle Mitarbeiter im Betrieb, die der konkreten Betriebsvereinbarung unterliegen.
2.3. Anspruch durch Arbeitsvertrag
Fehlt eine tarifliche oder betriebliche Regelung, können Arbeitgeber einen Überstundenzuschlag im Arbeitsvertrag vereinbaren. In diesem Fall gilt die Regelung nur für den jeweiligen Mitarbeiter.
Gut zu wissen
Ob Überstunden finanziell vergütet oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden, ist eine separate Frage. Dies ist ebenfalls in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen geregelt.
Wichtig: Ist ein Überstundenzuschlag vereinbart, kann dieser auch dann in Geld ausgezahlt werden, wenn die Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden.
3. Beispiel: Überstundenzuschlag im TVöD
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt für Beschäftigte bei Bundesbehörden sowie bei Kommunen. Dieser regelt u. a. Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und den Umgang mit Überstunden sowie Zuschlägen.
Für geleistete Überstunden haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Zeitzuschlag zusätzlich zur Vergütung (vgl. § 8 Abs. 1 TVöD).
Die Höhe hängt dabei von der Entgeltgruppe ab (Stand: 2026):
- Entgeltgruppen 1 bis 9b: 30 % Zuschlag pro Überstunde
- Entgeltgruppen 9c bis 15: 15 % Zuschlag pro Überstunde
Die Berechnungsgrundlage ist dabei das Tabellenentgelt der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. Das sorgt dafür, dass der Zuschlag innerhalb einer Entgeltgruppe für alle Beschäftigten gleich hoch ist – unabhängig von ihrer tatsächlichen Gehaltsstufe.
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4. Wie hoch ist der Überstundenzuschlag?
Eine gesetzlich festgelegte Höhe für Überstundenzuschläge gibt es in Deutschland nicht. Wie hoch der Zuschlag ausfällt, hängt davon ab, was im entsprechenden Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht.
In der Praxis liegen Überstundenzuschläge häufig zwischen 25 und 50 Prozent des regulären Stundenlohns.
Folgend ein paar Beispiele, welche Höhe verschiedene Tarifverträge für den Überstundenzuschlag vorsehen:
| Tarifvertragliche Grundlage | Überstundenzuschlag |
|---|---|
| Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) | 15 % bzw. 30 % (abhängig von der Entgeltgruppe) |
| Manteltarifvertrag IG Metall für Bayern | 25 % (1.–6. Überstunde pro Woche); 50 % (ab der 7. Überstunde) |
| Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) | 25 % |
5. Überstundenzuschlag berechnen: So geht’s richtig
Wie Sie den Überstundenzuschlag berechnen, hängt davon ab, ob Mitarbeitende einen vereinbarten Stundenlohn oder ein festes Monatsgehalt erhalten. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil die Berechnungsgrundlage unterschiedlich ist.
In der Praxis ist dafür nicht nur die Formel entscheidend. Arbeitgeber müssen auch sicherstellen, dass die zugrunde liegenden Zeiten vollständig erfasst wurden – egal ob im Büro, im Homeoffice oder unterwegs. Eine Zeiterfassung per App kann besonders bei mobilen Teams helfen, Überstunden direkt dort zu dokumentieren, wo sie entstehen.
5.1. Überstundenzuschlag bei Stundenlohn berechnen
Bei einem Stundenlohn ist die Grundlage für die Berechnung der Überstunden und etwaiger Überstundenzuschläge bereits festgelegt. Die Überstunde wird grundsätzlich mit dem vereinbarten Grundlohn vergütet. Kommt ein Überstundenzuschlag hinzu, wird dieser zusätzlich auf Basis des Stundenlohns berechnet.
Gerade bei Mitarbeitenden mit wechselnden Einsatzorten, etwa im Außendienst, auf Baustellen oder in der Montage, kann eine mobile Zeiterfassung die Abrechnung deutlich erleichtern. Überstunden werden nicht nachträglich geschätzt, sondern direkt während des Arbeitstags erfasst.
Formel bei Stundenlohn:
Überstundenvergütung = Stundenlohn × Anzahl der Überstunden
Zuschlag = Stundenlohn × Anzahl der Überstunden × Zuschlagssatz
Gesamtvergütung = Stundenlohn × Anzahl der Überstunden × (1 + Zuschlagssatz)
Praxisbeispiel:
Manuel erhält einen vereinbarten Stundenlohn von 18 Euro. Im Abrechnungsmonat leistet er 8 Überstunden. Laut Arbeitsvertrag erhält er für Überstunden einen Zuschlag von 25 Prozent.
Schritt 1: Überstundenvergütung berechnen
18 € × 8 Überstunden = 144 €
Manuel erhält für die geleisteten Überstunden also zunächst 144 Euro Grundvergütung.
Schritt 2: Überstundenzuschlag berechnen
144 € × 25 % = 36 €
Der Überstundenzuschlag beträgt damit 36 Euro.
Schritt 3: Gesamtvergütung für die Überstunden berechnen
144 € + 36 € = 180 €
Für die 8 Überstunden erhält Manuel insgesamt 180 Euro brutto.
Alternativ lässt sich die Berechnung auch in einer Formel zusammenfassen:
18 € × 8 Überstunden × 1,25 = 180 €
5.2. Berechnung bei festem Monatsgehalt
Bei einem festen Monatsgehalt muss der rechnerische Stundenlohn dagegen erst ermittelt werden.
Für die Ermittlung des Stundenlohns gibt es verschiedene Berechnungsvarianten.
Häufig wird mit einem Durchschnitt von 13 Wochen pro 3 Monate oder mit dem Faktor 4,33 Wochen pro Monat gerechnet.
Enthält jedoch ein Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine eigene Umrechnungsformel, ist diese vorrangig anzuwenden.
Welche Methode im Einzelfall zu welchem Ergebnis kommt, zeigt sich am besten an einem konkreten Beispiel.
Werden Überstunden bestimmten Kunden, Projekten oder Tätigkeiten zugeordnet, kann zusätzlich eine Projektzeiterfassung sinnvoll sein. So erkennen Unternehmen nicht nur, wie viele Überstunden angefallen sind, sondern auch, wodurch sie verursacht wurden.
Wichtig: Die drei Berechnungsvarianten führen zwar zu sehr ähnlichen Ergebnissen. Für die Lohnverrechnung kann die gewählte Methode dennoch relevant sein – vor allem, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eine bestimmte Umrechnungsformel vorgeben. Die folgenden Beispiele zeigen die Unterschiede anhand derselben Ausgangsdaten.
6. Praxisbeispiel: Ausgangssituation
Johannes ist Sachbearbeiter. Er verdient 4.150,81 € brutto im Monat. Seine regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche. In einem Abrechnungsmonat leistet er 5 Überstunden. Für die Überstunden erhält er einen Zuschlag von 30 %.
Würde der Überstundenzuschlag für Johannes nach der Methode 13 Wochen geteilt durch 3 Monate berechnet werden, ergäbe sich folgende Rechnung:
Monatsstunden:
39 × 13 ÷ 3 = 169,00 Stunden pro Monat
Stundenlohn:
4.150,81 € ÷ 169,00 = 24,56 € pro Stunde
Überstundenvergütung ohne Zuschlag:
24,56 € × 5 = 122,80 €
Zuschlag 30 %:
122,80 € × 0,30 = 36,84 €
Gesamtvergütung für die 5 Überstunden:
122,80 € + 36,84 € = 159,64 € brutto
Würde der Überstundenzuschlag für Johannes mit dem Faktor 4,33 Wochen pro Monat berechnet werden, sähe die Rechnung so aus:
Monatsstunden:
39 × 4,33 = 168,87 Stunden pro Monat
Stundenlohn:
4.150,81 € ÷ 168,87 = 24,58 € pro Stunde
Überstundenvergütung ohne Zuschlag:
24,58 € × 5 = 122,90 €
Zuschlag 30 %:
122,90 € × 0,30 = 36,87 €
Gesamtvergütung für die 5 Überstunden:
122,90 € + 36,87 € = 159,77 € brutto
Nehmen wir nun an, Johannes ist Sachbearbeiter bei einer Bundesbehörde. Für ihn gilt der TVöD. Er ist in Entgeltgruppe 9b, Stufe 3 eingruppiert und verdient 4.150,81 € brutto im Monat. Seine regelmäßige Arbeitszeit beträgt ebenfalls 39 Stunden pro Woche. Im Abrechnungsmonat leistet er wieder 5 Überstunden.
Nach § 8 Abs. 1 TVöD beträgt der Überstundenzuschlag für die Entgeltgruppen 1 bis 9b 30 %. Für die Ermittlung des Stundenentgelts gilt im TVöD außerdem eine eigene Umrechnungsformel. Monatliche Entgeltbestandteile werden durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit geteilt.
Monatsstunden nach TVöD:
39 × 4,348 = 169,57 Stunden pro Monat
Stundenentgelt:
4.150,81 € ÷ 169,57 = 24,48 € pro Stunde
Überstundenvergütung ohne Zuschlag:
24,48 € × 5 = 122,40 €
Zuschlag 30 %:
122,40 € × 0,30 = 36,72 €
Gesamtvergütung für die 5 Überstunden:
122,40 € + 36,72 € = 159,12 € brutto
Die Beispiele zeigen: Die Ergebnisse unterscheiden sich nur geringfügig. Trotzdem ist die richtige Berechnungsmethode entscheidend. Gibt es eine tarifliche Regelung wie im TVöD, ist diese vorrangig anzuwenden. Gibt es keine spezielle Vorgabe im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, muss die gewählte Berechnungsmethode nachvollziehbar und einheitlich angewendet werden.
7. Wie digitale Zeiterfassung bei Überstundenzuschlägen hilft
Überstundenzuschläge lassen sich nur dann korrekt berechnen, wenn die zugrunde liegenden Arbeitszeiten vollständig und nachvollziehbar dokumentiert sind. Entscheidend ist also nicht erst die Formel in der Lohnverrechnung, sondern die Frage: Welche Arbeitszeiten liegen überhaupt als verlässliche Datenbasis vor?
Genau hier unterstützt eine digitale Zeiterfassung wie timr: Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden werden zentral erfasst und können einfach ausgewertet werden. HR, Führungskräfte und Lohnverrechnung müssen Überstunden dadurch nicht mehr aus Excel-Listen, Papierzetteln oder einzelnen E-Mails zusammensuchen.
Zusätzlich lassen sich mit dem Urlaubsplaner Abwesenheiten verwalten, sodass Arbeitszeit, Urlaub, Krankenstand und Zeitausgleich gemeinsam betrachtet werden können.
In der Praxis hilft digitale Zeiterfassung vor allem bei diesen Punkten:
- Überstunden erkennen: Mehr geleistete Arbeit wird laufend sichtbar und nicht erst am Monatsende entdeckt. Führungskräfte sehen frühzeitig, wenn in bestimmten Teams dauerhafte Überstunden entstehen.
- Pausen nachvollziehen: Erfasste Pausenzeiten helfen, die tatsächliche Arbeitszeit korrekt zu berechnen.
- Zuschlagsrelevante Zeiten prüfen: HR sieht, welche Stunden für die Abrechnung von Überstunden relevant sind.
- Auswertungen vorbereiten: Die Lohnverrechnung erhält strukturierte Daten statt manueller Einzelmeldungen.
- Fehler reduzieren: Nachträgliche Schätzungen, doppelte Einträge oder vergessene Überstunden werden vermieden.
- Rechtssichere Basis für die Lohnverrechnung: Die erfassten Zeiten sind nachvollziehbar dokumentiert und können als Grundlage für die weitere Abrechnung genutzt werden. Das erleichtert die Prüfung, ob Überstunden korrekt erfasst, genehmigt und nach den geltenden Regelungen vergütet oder bezuschlagt werden.
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