Vertrauensarbeitszeit in Deutschland: Definition, Regeln & Umsetzung (inkl. Checkliste)
Immer mehr Unternehmen setzen auf flexible Arbeitszeitmodelle, um den unterschiedlichen Bedürfnissen ihrer Mitarbeiter gerecht zu werden. Eines dieser Modelle ist die Vertrauensarbeitszeit, bei der Beschäftigte einen großen Freiraum bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeiten erhalten.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was Vertrauensarbeitszeit ist, wie sie funktioniert, welche gesetzlichen Vorgaben in Deutschland gelten und welche Vorteile und Nachteile dieses Arbeitszeitmodell bietet – inkl. einer hilfreichen Checkliste zur Umsetzung in der Praxis.
Inhaltsverzeichnis
1. Definition: Was ist Vertrauensarbeitszeit?
Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem Beschäftigte ihre vereinbarte Arbeitszeit selbstständig und eigenverantwortlich einteilen.
Sie als Arbeitgeber vertrauen darauf, dass Ihre Mitarbeiter ihre vereinbarten Ziele und Aufgaben in einem festgelegten Zeitraum erfüllen.
Und dies, ohne dass Sie mit den Arbeitnehmern konkrete Vorgaben zur genauen Lage der Arbeitszeit vereinbaren.

2. Wie funktioniert Vertrauensarbeitszeit?
Bei der Vertrauensarbeitszeit legen Sie nur die Normalarbeitszeit (bzw. Sollzeit) mit Ihren Arbeitnehmern fest. Eine genaue Einteilung, wann und wie lange Ihre Mitarbeiter täglich arbeiten müssen, findet nicht statt. Vielmehr geht es darum, dass die Arbeitnehmer ihre vereinbarten Aufgaben und Ziele termingerecht erledigen.

Das heißt: Beschäftigte können selbst über Beginn, Ende sowie Verteilung ihrer Arbeitszeit entscheiden. Sie können also zum Beispiel an einem Arbeitstag von 6 bis 15 Uhr oder von 11 bis 20 Uhr arbeiten.
Die Mitarbeiter müssen jedoch eigenverantwortlich darauf achten, dass sie die im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsstunden pro Woche oder Monat und auch die gesetzlichen Vorgaben zu Pausen und Ruhezeiten einhalten.
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3. Für wen eignet sich Vertrauensarbeitszeit?
Eine zentrale Voraussetzung zur erfolgreichen Umsetzung von Vertrauensarbeitszeit ist das gegenseitige Vertrauen zwischen Ihnen als Arbeitgeber und Ihren Arbeitnehmern.
Beide Seiten müssen dafür persönlich qualifiziert sein und über die notwendigen Kompetenzen verfügen. So sollten Ihre Mitarbeiter ein hohes Maß an Eigenverantwortung und die Fähigkeit zur Selbstorganisation aufweisen. Bei Ihnen als Vorgesetzter werden hingegen Führungsqualitäten, Vertrauensfähigkeit und die Kompetenz vorausgesetzt, realistische Zielvereinbarungen festzulegen.
Dies stellt sicher, dass Beschäftigte ihre Aufgaben tatsächlich in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erfüllen können, ohne dass es zu übermäßiger Arbeit oder zu mangelnder Auslastung kommt.
3.1. Diese Jobs sind für Vertrauensarbeitszeit gut geeignet
Außerdem lassen sich nicht alle Jobs mit Vertrauensarbeitszeit gut vereinbaren. Dies gilt vor allem für Tätigkeiten, die an fixe Öffnungszeiten gebunden sind oder direkten Kundenkontakt voraussetzen.
Vertrauensarbeitszeit ist hingegen für jene Berufe geeignet, bei denen keine zeitlich bestimmte Anwesenheitspflicht gilt und die keinen festen Kundenkontakt haben.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Kreative Berufe, wie Grafikdesigner oder Künstler
- Journalisten oder Texter in der Redaktion bzw. in Agenturen
- Software-Entwickler und IT-Spezialisten
- Projektmanager
- Mitarbeiter im Außendienst
- Beschäftigte in der Forschung und Entwicklung

Übrigens
Häufig kommt die Vertrauensarbeitszeit in Unternehmen bei leitenden Angestellten oder Führungskräften zum Einsatz.
4. Wie ist die Vertrauensarbeitszeit in Deutschland gesetzlich geregelt?

Grundsätzlich gibt es für die Vertrauensarbeitszeit in Deutschland keine konkrete gesetzliche Regelung und keinen allgemeinen Anspruch darauf.
Die Umsetzung dieses Arbeitszeitmodells erfordert eine schriftliche Vereinbarung mit Ihren Arbeitnehmern im entsprechenden Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
Zusätzlich dazu müssen Sie eine Zielvereinbarung mit dem Mitarbeiter schriftlich festhalten. Darin sollten die Ziele oder Aufgaben, die der Arbeitnehmer erfüllen muss, klar definiert und genau formuliert sein. Zusätzlich sollte ein konkretes Zeitfenster festgelegt werden, innerhalb dessen diese Leistungen erbracht werden müssen.
4.1. Die Pflichten eines Arbeitnehmers bei Vertrauensarbeitszeit
Auch bei der Vertrauensarbeitszeit müssen die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eingehalten werden.
Dies betrifft vor allem folgende Regelungen:

- Die tägliche Höchstarbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Diese kann vorübergehend auf bis zu 10 Stunden pro Tag verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Durchschnitt von 8 Stunden pro Tag eingehalten wird.
- Nach 6 Stunden Arbeit steht den Beschäftigten eine Pause von mindestens 30 Minuten zu.
- Nach 9 Stunden Arbeit muss eine Pause von insgesamt mindestens 45 Minuten gemacht werden.
- Zwischen 2 Arbeitstagen haben Arbeitnehmer das Recht auf mindestens 11 Stunden Ruhezeit.
4.2. Vertrauensarbeitszeit und Kernarbeitszeit: Passt das zusammen?
Eigentlich schließen sich Vertrauensarbeitszeit und Kernarbeitszeit gegenseitig aus.
Denn bei der Vertrauensarbeitszeit können Mitarbeiter frei entscheiden, wann sie ihre Arbeit erledigen. Hauptsache, die vereinbarten Ziele und Aufgaben werden termingerecht erledigt.
Eine feste Anwesenheitspflicht, wie sie die Kernarbeitszeit vorsieht, widerspricht diesem Prinzip.

Allerdings können Sie als Arbeitgeber einen Zeitkorridor angeben. Das heißt: Mitarbeiter dürfen ihre Arbeitszeit innerhalb des festgelegten Zeitkorridors frei gestalten – z. B. Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 21 Uhr.
5. Was ist bei der Vertrauensarbeitszeit zu beachten?
Damit die Umsetzung von Vertrauensarbeitszeit in Ihrem Unternehmen gelingt, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Bestimmte Berufe: Nicht jede Position ist für Vertrauensarbeitszeit geeignet. Das Modell lässt sich vor allem mit Berufen ohne feste Anwesenheitspflicht oder Kundenkontakt vereinbaren.
- Selbstorganisation der Arbeitnehmer: Mitarbeiter müssen sich gut strukturieren und eigenverantwortlich arbeiten können.
- Regelmäßige Abstimmungen: Trotz Flexibilität sollten regelmäßige Abstimmungen stattfinden, um den Projektfortschritt zu besprechen.
- Arbeitszeiterfassung: Auch bei der Vertrauensarbeitszeit müssen geleistete Arbeitszeiten erfasst werden.
Unsere kostenlose Checkliste hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Punkte systematisch zu erfassen und sicher umzusetzen.

6. Wie funktioniert die Zeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit?
Vertrauensarbeitszeit bedeutet nicht, dass Arbeitszeiten gar nicht mehr dokumentiert werden. Ganz im Gegenteil: Auch bei diesem flexiblen Modell sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die geleistete Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter zu erfassen.
6.1. Das sagt das Gesetz zur Zeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit
Mit dem EuGH-Urteil vom Mai 2019 wurde die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für die EU-Mitgliedsstaaten beschlossen (C-55/18). Alle Unternehmen in der EU müssen ein System einführen, um die Arbeitszeit der Mitarbeiter täglich, systematisch und lückenlos zu erfassen.
Im September 2022 bestätigte ein BAG-Urteil diese Pflicht zur Zeiterfassung auch für Unternehmen in Deutschland (1 ABR 22/21). Demnach sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Systeme einzuführen, um Beginn, Ende und Dauer der geleisteten täglichen Arbeitszeit von Ihren Arbeitnehmern aufzuzeichnen.
Eine gesetzliche Umsetzung steht zwar noch aus. Im Koalitionsvertrag 2025 der Regierungsparteien ist jedoch festgehalten, dass Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich sein soll – wie genau, ist bislang noch offen (Stand: August 2025).
Klar ist: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt auch bei Vertrauensarbeitszeit.
Das bedeutet aber nicht das Ende der Vertrauensarbeitszeit.
Beschäftigte erledigen ihre vereinbarten Aufgaben, während sie weiterhin ihre Arbeitszeiten selbstbestimmt und flexibel gestalten. Zusätzlich zeichnen sie fortan Beginn, Ende und Dauer ihrer Arbeitszeiten lückenlos auf.
6.2. So geht Zeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit: Ein Praxisbeispiel
Doch wie lässt sich die Zeiterfassung nun praktisch umsetzen, ohne dass dabei der Gedanke der Vertrauensarbeitszeit verloren geht?
Eine praxisnahe Lösung bietet die digitale Zeiterfassungssoftware timr. Sie ermöglicht es, Arbeitszeiten gesetzeskonform zu erfassen und gleichzeitig das Prinzip des Vertrauens zu bewahren.
So einfach funktioniert’s mit timr:
- Arbeitszeitmodell festlegen: Jeder Mitarbeiter wird in timr einem Arbeitszeitmodell zugeordnet – z. B. 8 Stunden täglich, 40 Stunden pro Woche.
- Vertrauensbasierte Arbeitszeit aktivieren: In einem zweiten Schritt können Sie einstellen, dass es sich um Vertrauensarbeitszeit handelt.
- Transparenz schaffen: Die täglichen Buchungen der Mitarbeiter sind weiterhin einsehbar. Es wird aber kein Zeitsaldo im Zeitkonto des Mitarbeiters gebildet. So bleibt der Fokus auf der Eigenverantwortung des Mitarbeiters.
- Regeln automatisch prüfen: timr erkennt automatisch, wenn z. B. tägliche Ruhezeiten, Pausen, usw. nicht eingehalten wurden – ohne dass Sie als Arbeitgeber aktiv kontrollieren müssen.
Unser Expertentipp
Vertrauensarbeitszeit braucht digitale Unterstützung, damit sie in der Praxis funktioniert. Mit timr setzen Sie auf ein System, das Freiheit und Verantwortung perfekt vereint.
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7. Das sind die Vorteile und Nachteile von Vertrauensarbeitszeit
Vorteile
für Arbeitgeber
- Gesteigerte Motivation und Produktivität der Mitarbeiter
- Gestärkte Mitarbeiterbindung
- Ergebnisorientierte Arbeit ohne Absitzen der Arbeitszeit
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Hohe Flexibilität
- Weniger Fehlzeiten
- Gutes Betriebsklima durch Vertrauen statt Kontrolle
- Attraktives Image als Arbeitgeber
Nachteile für Arbeitgeber
- Weniger Kontrollmöglichkeiten und eventueller Kontrollverlust
- Unregelmäßige Erreichbarkeit der Beschäftigten und dadurch geringere Planbarkeit
- Missbrauchspotenzial durch Beschäftigte, die weniger arbeiten
- Erhöhter Koordinationsaufwand im Team
- Hohe Anforderungen an die Mitarbeiter (Selbstmanagement)
Vorteile
für Arbeitnehmer
- Flexible Gestaltung der Arbeitszeiten
- Bessere Work-Life-Balance
- Mehr Eigenverantwortung und hoher Grad an Selbstbestimmtheit
- Fokus auf Arbeitsqualität und nicht auf Arbeitszeit
- Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Kein Absitzen der Arbeitszeit, wenn keine Arbeit zu erledigen ist
Nachteile für Arbeitnehmer
- Erhöhter Leistungsdruck und dadurch Gefahr der Überarbeitung
- unklare Arbeitszeiten führen häufig zu ständiger Erreichbarkeit, was die Trennung von Beruf und Familie erschwert
- Geringere Wertschätzung bei Mehrarbeit und Engagement
- Schwierigere Koordination und Abstimmung mit Kollegen
8. Häufig gestellte Fragen zur Vertrauensarbeitszeit
Was passiert mit Überstunden und Minusstunden bei Vertrauensarbeitszeit?
Was passiert mit Überstunden und Minusstunden bei Vertrauensarbeitszeit?
In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz den Umgang mit Überstunden – auch bei der Vertrauensarbeitszeit.
Wenn die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter von 8 Stunden überschritten wird, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, diese zu erfassen. Dasselbe gilt auch für jede Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen.
Allerdings ist es Ihnen frei überlassen, die Aufzeichnungspflicht auf den Mitarbeiter zu übertragen – unter der Voraussetzung, dass regelmäßige, stichprobenartige Kontrollen stattfinden.
Wie die entsprechenden Überstunden der Arbeitnehmer bei der Vertrauensarbeitszeit korrekt erfasst werden und ob ein Abbau der Stunden in Zeitausgleich möglich ist, sollte vor der Einführung des Arbeitszeitmodells konkret geregelt werden.
Möglich ist z.B. die Führung eines Arbeitszeitkontos. Auf diesem werden die Arbeitszeiten sowie die Überstunden und Minusstunden der Beschäftigten genau aufgezeichnet. Die Mitarbeiter können etwaiges Zeitguthaben oder Zeitschulden dann zu einem späteren Zeitpunkt einfach wieder ausgleichen.
Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Vertrauensarbeitszeit?
Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Vertrauensarbeitszeit?
Ja. Nach § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, was die Arbeitszeiten bei Vertrauensarbeitszeit betrifft. Demnach darf dieser Folgendes mitbestimmen:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Pausenregelung
- Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
- Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betrieblichen Arbeitszeit
Ist Vertrauensarbeitszeit noch erlaubt?
Ist Vertrauensarbeitszeit noch erlaubt?
Ja. Denn: Die Urteile von EuGH und BAG zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung in Deutschland schließen die Möglichkeit zur Vertrauensarbeitszeit nicht aus. Solange die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zur Arbeitszeit eingehalten werden und die Arbeitszeiten täglich dokumentiert werden, können Sie mit ihren Arbeitnehmern die Umsetzung von Vertrauensarbeitszeit schriftlich vereinbaren (durch Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen).
Ist Vertrauensarbeitszeit das Gleiche wie Gleitzeit?
Ist Vertrauensarbeitszeit das Gleiche wie Gleitzeit?
Nein, Vertrauensarbeitszeit ist nicht das Gleiche wie Gleitzeit. Es handelt sich zwar in beiden Fällen um ein flexibles Arbeitszeitmodell. Aber sie unterscheiden sich in ihrer jeweiligen Ausgestaltung:
Vertrauensarbeitszeit bietet maximale Flexibilität, da es keine Vorgaben zur Vereinbarung der Lage und Dauer der Arbeitszeit gibt. Der Schwerpunkt liegt auf Eigenverantwortung.
Gleitzeit bietet ebenfalls Flexibilität, jedoch innerhalb vorgegebener Rahmenzeiten, und erfordert eine genaue Zeiterfassung mit einem Arbeitszeitkonto. Welche Gleitzeitmodelle es gibt und was in der Ausgestaltung beachtet werden sollte, lesen Sie hier.
Was passiert mit Überstunden bei der Vertrauensarbeitszeit?
Was passiert mit Überstunden bei der Vertrauensarbeitszeit?
In der Regel fallen bei der Vertrauensarbeitszeit keine Überstunden an. Doch rechtlich gesehen ist das Thema schwierig:
Nach § 16 Arbeitszeitgesetz müssen Sie als Arbeitgeber jene Arbeitszeiten der Mitarbeiter dokumentieren, die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehen.
Durch das EuGH-Urteil von 2019 und das BAG-Urteil 2022 müssen Sie zudem alle Arbeitszeiten Ihrer Beschäftigten systematisch und lückenlos erfassen. Eine gesetzliche Umsetzung steht jedoch noch aus. Der Koalitionsvertrag 2025 der Regierungsparteien sieht außerdem vor, dass Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich sein soll – wie genau, ist allerdings noch offen (Stand: August 2025).
Wie viele Pausen sind bei Vertrauensarbeitszeit erlaubt?
Wie viele Pausen sind bei Vertrauensarbeitszeit erlaubt?
Bei der Vertrauensarbeitszeit können Mitarbeiter grundsätzlich selbst entscheiden, wie viele Pausen sie machen. Entscheidend ist, dass sie ihre vereinbarten Arbeitsziele erreichen.
Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die gesetzlichen Pausenregelungen nach dem Arbeitszeitgesetz eingehalten werden:
- Ab 6 Stunden Arbeit: mind. 30 Minuten Pause
- Ab 9 Stunden Arbeit: mind. 45 Minuten Pause
