Maximale Arbeitszeit: so lange dürfen Sie arbeiten

Kunigunde Leitner
15. Juli 2021

Egal, ob Sie fixe Bürozeiten haben oder sich Ihre Arbeit frei einteilen können – längere Arbeitszeiten als geplant sind vermutlich auch Teil Ihres Arbeitsalltags. Vielleicht müssen Sie ein Projekt termingerecht fertig machen. Oder Sie bleiben an einem regnerischen Tag ganz einfach mal länger im Büro, um später ein paar Sommertage in Ruhe genießen zu können. Es gibt viele Gründe, warum Sie länger als vorgesehen arbeiten.
Beachten Sie aber: es gibt gesetzliche Höchstgrenzen für die maximale Arbeitszeit je Tag und Woche!

Maximale Arbeitszeit in Deutschland

Gesetzliche Höchstarbeitszeit

Maximale Arbeitszeit pro Tag: 8 Stunden
Maximale Arbeitszeit pro Woche: 48 Stunden

In Deutschland sieht das Arbeitszeitgesetz eine maximale tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag vor. Da auch der Samstag als Werktag gilt, beträgt die maximale Arbeitszeit pro Woche daher 48 Stunden.

Erfassen Sie Ihre Arbeitszeit überall und minutengenau

Ist es erlaubt 12 Stunden am Tag zu arbeiten?

In Deutschland ist es im Normalfall nicht erlaubt 12 Stunden am Tag zu arbeiten.

Die maximale Arbeitszeit kann vorübergehend auf zehn Stunden pro Tag erweitert werden, wenn in einem Ausgleichszeitraum von 24 Wochen durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden pro Tag gearbeitet werden.

Wann darf man länger als 10 Stunden arbeiten?

Die Arbeitszeit kann laut Arbeitszeitgesetz zehn Stunden pro Tag überschreiten, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt.

Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer dadurch nicht gefährdet ist.

Was passiert, wenn man mehr als 10 Stunden arbeitet?

Wird die maximal zulässige Arbeitszeit pro Tag unerlaubt überschritten, haftet der Arbeitgeber und muss im schlimmsten Fall sogar Bußgeld zahlen.

Wie viele Stunden darf man pro Monat arbeiten?

Das Arbeitszeitgesetz regelt die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit. Diese beträgt im Normalfall acht Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche.

Auf den Monat hochgerechnet bedeutet das, dass ein Arbeitnehmer 208,8 Stunden pro Monat arbeiten darf (48 Stunden x Wochenfaktor 4,35).

Ausnahmen bei der maximalen Arbeitszeit

In Ausnahmefällen können Sie in Ihrem Unternehmen die tägliche Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden pro Tag verlängern. Somit ist kurzfristig eine Wochenarbeitszeit von maximal 60 Stunden möglich. Das ist allerdings nur zulässig, wenn Sie innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten Ihren Mitarbeitern einen entsprechenden Ausgleich gewähren. Die Zeit, die über eine Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag hinausgeht, muss also in der Folgezeit wieder ausgeglichen werden.

Beispiel

Aufgrund verspäteter Materiallieferungen hat sich die Fertigstellung eines Kundenauftrags verzögert, der vereinbarte Endtermin muss aber unbedingt eingehalten werden. Also arbeiten Herr Sommer und sein Team auf Anweisung der Chefin zwei Wochen lang bis zu zehn Stunden täglich.

Um die gesetzlichen Regelungen einzuhalten muss die Chefin Herrn Sommer und seinen Kollegen nun innerhalb von 24 Wochen so viel Ausgleich gewähren, dass insgesamt im Durchschnitt in diesem Zeitraum die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden und die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird.

Ausnahmen aufgrund von Tarifverträgen

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt es im Rahmen von Tarifverträgen die Höchstarbeitszeitgrenzen unter bestimmten Voraussetzungen auszuweiten:

  • Fällt regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst an, kann die Arbeitszeit auf mehr als 10 Stunden ausgeweitet werden.
  • Der Ausgleichszeitraum für Überstunden kann von 24 Wochen auf einen längeren Zeitraum ausgeweitet werden.
  • In Bereichen wie der Landwirtschaft sowie der Pflege und Betreuung von Personen, die besonderen Arbeitsbedingungen unterworfen sind, kann ebenfalls eine Ausweitung der Arbeitszeit erfolgen.
  • In jedem Fall muss durch besondere Regelungen sichergestellt werden, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.

Ausnahmen aufgrund einer Bewilligung der Aufsichtsbehörde

Wenn es aus betrieblichen Gründen erforderlich und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet ist, können Aufsichtsbehörden eine Anhebung der Höchstarbeitszeit bewilligen. Das kann auch der Fall sein, wenn es im Sinne des öffentlichen Interesses ist. In folgenden Bereichen ist dies möglich:

  • In kontinuierlichen Schichtbetrieben um zusätzliche Freischichten zu erreichen
  • Für Bau- und Montagestellen
  • Für Saison- und Kampagnenbetriebe während der Saison

HINWEIS
Eine Überschreitung der grundsätzlich im Arbeitszeitgesetz festgelegten Höchstarbeitszeiten ist jedenfalls nur vorübergehend zulässig. Innerhalb eines festgelegten Ausgleichszeitraums (24 Wochen oder 12 Monate) müssen jedenfalls die Grenzen von durchschnittlich acht Stunden/Tag sowie 48 Stunden/Woche eingehalten werden.

Sonderregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen

Nicht alle Arbeitnehmer dürfen Überstunden machen oder nur in geringerem Ausmaß. Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gelten Sonderregelungen, die eine Ausweitung der Höchstarbeitszeiten beschränken.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Regel laut Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten.

Das Mutterschutzgesetz sieht für werdende Mütter und Stillende eine maximale Arbeitszeit von 8,5 Stunden pro Tag vor.

Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der maximalen Arbeitszeit?

Für die Einhaltung der maximalen Arbeitszeit sowie aller Arbeitszeitregeln ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er haftet auch bei Verstößen.

Wird gegen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes verstoßen können dem Arbeitgeber Strafen in Form von Bußgeld bis zu einer Höhe von € 30.000,- auferlegt werden.

Die Strenge der Vorschriften trägt dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter Rechnung. Die Reglementierung der Arbeitszeiten ist einer von mehreren wichtigen Punkten im Arbeitsschutzgesetz.

Um die Einhaltung der Arbeitszeitregeln kontrollieren zu können, ist der Arbeitgeber verpflichtet Arbeitszeitaufzeichnungen seiner Mitarbeiter zu führen.

Bisher sieht das nationale Recht in Deutschland im Allgemeinen lediglich die Aufzeichnung von Überstunden vor. Lediglich im Rahmen des Mindestlohngesetzes sowie in einigen anderen Fällen gilt bereits jetzt eine generelle Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit.

Ein richtungsweisendes Urteil des EuGH von Mai 2019 verlangt in Zukunft jedoch eine umfassende Arbeitszeitaufzeichnung aller Mitarbeiter, unabhängig in welche Branche.

Maximale Arbeitszeit in Österreich

Die österreichische Gesetzgebung schreibt Höchstgrenzen für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit vor. Seit September 2018 gelten folgende Regelungen:

  • Tägliche Höchstarbeitszeit: 12 Stunden/Tag
  • Wöchentliche Höchstarbeitszeit: 60 Stunden/Woche

Diese Höchstarbeitszeitgrenzen rechnen Überstunden bereits mit ein. Diese müssen innerhalb von vier Monaten wieder entsprechend ausgeglichen werden. Auf Dauer darf in der Regel die Normalarbeitszeit von acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschritten werden.

Im Rahmen verschiedener flexibler Arbeitszeitmodelle ist eine Ausweitung der Normalarbeitszeit grundsätzlich möglich.

Maximale Arbeitszeit

Für bestimmte Berufsgruppen, aber auch für jugendliche Arbeitnehmer gelten Sonderregelungen für die Arbeitszeit!

Auch bei einer 4-Tage-Woche, für Vor- und Abschlussarbeiten, oder bei besonderem Arbeitsbedarf können Sie als Unternehmen die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter erweitern. Allerdings darf im Durchschnitt von 17 Wochen eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden. Im Kollektivvertrag können die Sozialpartner einen längerer Durchrechnungszeitraum festlegen.

Die maximale Arbeitszeit umfasst auch Überstunden. Diese müssen Sie Ihren Mitarbeitern entweder durch einen Zuschlag von 50% oder durch Zeitausgleich abgelten. Überstunden müssen zudem immer einen besonderen Grund haben, sie dürfen nicht die Regel sein.

Normalarbeitszeit

Die Normalarbeitszeit in Österreich ist mit acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche festgelegt. Ruhepausen sind hier nicht mit eingerechnet.

Bei einer Überschreitung der täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit handelt es sich grundsätzlich um Überstunden.

Kurzarbeit

Kurzarbeit wird in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eingesetzt, um die Kündigung von Arbeitnehmern zu verhindern. Dabei wird die Normalarbeitszeit vorübergehend herabgesetzt.

Die Einführung von Kurzarbeit erfordert normalerweise eine Vereinbarung der Sozialpartnerschaft.

Staatliche Unterstützung in Form von Kurzarbeitshilfe ist üblich, die Verringerung der Normalarbeitszeit geht in der Regel aber auch mit einer Entgeltkürzung einher.

Aufzeichnungspflicht von Arbeitsstunden

Arbeitgeber sind verpflichtet die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen aufzubewahren.

Die Aufzeichnungspflicht gilt grundsätzlich für alle Arbeitgeber, bei Verstößen drohen Strafen – meist in Form von Bußgeldern.

Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeiterfassung auch an die Arbeitnehmer delegieren.

Maximale Arbeitszeit in der Schweiz

In der Schweiz gibt es keine einheitliche Höchstgrenze für die wöchentliche Arbeitszeit. Die Arbeitszeit für Industriearbeiter, Büroangestellte, andere Angestellte und technisches Personal ist auf eine 45 Stunden Woche begrenzt. Für alle anderen Arbeitnehmer gilt als Höchstgrenze eine 50 Stunden Woche.

Überstunden dürfen die maximale Wochenarbeitszeit nicht überschreiten. Wenn Arbeitnehmer Überstunden leisten, müssen diese prinzipiell abgegolten werden. Sie werden entweder ausbezahlt oder durch Zeitausgleich kompensiert.

In dringenden Ausnahmefällen dürfen Sie mit Überstunden die vorgesehene Wochenarbeitszeit überschreiten. Diese so genannte Überzeit müssen Sie als Arbeitgeber laut Gesetz aber immer mit 25% Zuschlag abgelten.

Beste Lösung: Automatische Arbeitszeiterfassung

Mit einem automatisch geführten Stundenkonto sehen Sie sofort, wann Sie die Grenzen der gesetzlichen Höchstarbeitszeit überschreiten. Definieren Sie einfach die Sollzeit für jeden Tag. Mit einer Zeiterfassung wie timr werden Überstunden automatisch registriert und sind für Sie im Stundenkonto einsehbar.

Automatischer Stunden- und Urlaubssaldo