So ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Deutschland geregelt

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Ist ein Mitarbeiter krank und kann daher nicht zur Arbeit kommen, hat er einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dieser ist in Deutschland auf bis zu 6 Wochen begrenzt.

Doch was passiert nach den 6 Wochen und welche Kriterien müssen grundsätzlich erfüllt sein, damit Arbeitnehmer ihren Lohn im Krankheitsfall erhalten?

In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit besteht, welche Pflichten Arbeitnehmer haben und was sonst noch zu beachten ist.

1. Was bedeutet Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bedeutet, dass Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit weiterhin ihren vollen Lohn für eine bestimmte Dauer bezahlt bekommen.Dieser gesetzliche Anspruch ist in Deutschland im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt.

2. Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer in Deutschland, die dem Entgeltfortzahlungsgesetz unterliegen, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Dazu zählen:


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3. Wann haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht dann, wenn folgende 4 Kriterien erfüllt sind:

  1. Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Der Arbeitnehmer muss mindestens 4 Wochen im Unternehmen beschäftigt sein.
  1. Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
  • Der Arbeitnehmer muss aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sein.
  • Das bedeutet: Der Mitarbeiter kann seine im Arbeitsvertrag festgelegten Tätigkeiten nicht ausüben, da die Erkrankung ihn daran hindert oder da die Arbeit den Krankheitszustand verschlechtern würde.
  • In der Regel hängt es vom jeweiligen Beruf ab, ob eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer Erkrankung vorliegt. So kann zum Beispiel ein Bauarbeiter mit einer Beinverletzung seine Arbeit nicht erledigen. Für einen Büroangestellten, der seine Arbeit im Sitzen erbringen kann, wäre dies vermutlich kein Grund für eine Arbeitsunfähigkeit.
  1. Keine grobe Fahrlässigkeit
  • Die Erkrankung muss unverschuldet sein.
  • Das heißt: Der Arbeitnehmer darf die Krankheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Beispiele für unverschuldete Erkrankungen:

  • Erkältung
  • Verletzung durch einen Sturz beim Skifahren auf markierten Pisten

Beispiele für selbstverschuldete Erkrankungen:

  • Unfälle durch das Lenken eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss
  • Verletzungen durch das Ausüben von gefährlich eingestuften Sportarten wie Kickboxen
  1. Arbeitszeit
  • Die Erkrankung muss während der regulären Arbeitszeit des Arbeitnehmers bestehen.
  • Zur Arbeitszeit gehören auch der gesetzliche Erholungsurlaub, im Voraus geplante Gleittage, Dienstreisen sowie Wochenenden und Feiertage, an denen der Beschäftigte arbeiten muss.

Gut zu wissen

Arbeitnehmer haben auch in folgenden Fällen Anspruch auf Entgeltfortzahlung:

4. Wie lange besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Sind die zuvor genannten Kriterien erfüllt, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für eine Dauer von maximal 6 Wochen (vgl. § 3 Abs. 1 EntgFG).

Dieser Anspruch gilt dabei für eine einzelne Erkrankung des Mitarbeiters. Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer anderen Erkrankung entsteht ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung von bis zu 6 Wochen.

Beispiel

  • Max ist wegen einer schweren Lungenentzündung 3 Wochen krankgeschrieben und daher arbeitsunfähig.
  • Für diese 3 Wochen bekommt er weiterhin sein volles Gehalt durch den Arbeitgeber bezahlt.
  • Nach den 3 Wochen beginnt er wieder zu arbeiten.
  • Kurz darauf bricht sich Max zu Hause seinen Arm und ist erneut arbeitsunfähig.
  • Da es sich um eine neue Erkrankung handelt, erhält Max einen neuen Anspruch auf Lohnfortzahlung von bis zu 6 Wochen.
Lohnfortzahlung Max

4.1. Was passiert bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung?

Wenn ein Arbeitnehmer wegen derselben Erkrankung erneut arbeitsunfähig ist, werden die Abwesenheitstage zusammengezählt. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung endet dann nach insgesamt 6 Wochen.

Es gibt jedoch 2 Fälle, bei denen ein Arbeitnehmer trotz einer erneuten Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung den Anspruch auf weitere 6 Wochen Lohnfortzahlung erhält (vgl. § 3 Abs. 1 EntgFG):

  • Wenn der Arbeitnehmer vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate lang nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war, oder
  • wenn zwischen dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit und der erneuten Arbeitsunfähigkeit ein Zeitraum von 12 Monaten vergangen ist.

Beispiel

  • Lola ist wegen einer psychischen Erkrankung 6 Wochen krankgeschrieben.
  • Für diesen Zeitraum erhält sie von ihrem Arbeitgeber Lohnfortzahlung.
  • 7 Monate später wird Lola erneut krank wegen derselben Erkrankung.
  • Seit ihrer ersten Arbeitsunfähigkeit mit derselben Erkrankung sind mehr als 6 Monate vergangen.
  • Aus diesem Grund hat sie für die zweite Arbeitsunfähigkeit erneut Anspruch auf volle 6 Wochen Entgeltfortzahlung.
Arbeitsunfaehigkeit Lola

4.2. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank ist?

Ist der Mitarbeiter länger als 6 Wochen am Stück krank und daher arbeitsunfähig, endet die Lohnfortzahlung. Hier springt dann grundsätzlich die Krankenkasse ein, die dem Arbeitnehmer Krankengeld bezahlt.

Gewöhnlich beträgt die Höhe des Krankengeldes 70 % des regelmäßigen Bruttogehalts des Arbeitnehmers, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettogehalts. Normalerweise kann der Mitarbeiter innerhalb von 3 Jahren insgesamt bis zu 78 Wochen Krankengeld erhalten. Allerdings nur, wenn er aufgrund derselben Erkrankung länger als 6 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig ist.

5. Wann endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

  • Wenn die Dauer der Krankheit die 6 Wochen übersteigt
  • Wenn das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers endet, hat dieser keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitsvertrag gekündigt wurde oder befristet war.
  • Der Anspruch endet auch dann, wenn das Dienstverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters endet. Allerdings gibt es bestimmte Fälle, in denen der Arbeitgeber auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses die Lohnfortzahlung leisten muss.

Dies betrifft die folgenden Situationen:

  • Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer aufgrund dessen Arbeitsunfähigkeit gekündigt.
  • Der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten während der Arbeitsunfähigkeit durch einen Aufhebungsvertrag.
  • Der Arbeitnehmer kündigt aus Gründen, die der Arbeitgeber zu verantworten hat.

6. Welche Melde- und Nachweispflichten hat der Arbeitnehmer bei der Entgeltfortzahlung?

Wenn ein Arbeitnehmer krank ist, muss er dies seinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Dabei muss er auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit nennen (vgl. § 5 Abs. 1 EntgFG).

Meist bestimmt das jeweilige Unternehmen, wie Mitarbeiter ihre Krankmeldung übermitteln sollen – z. B. durch einen Anruf bei der Personalabteilung oder per E-Mail an den Vorgesetzten.

6.1. Wann ist ein ärztliches Attest notwendig?

ärztliches Attest

Wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauert, muss der Arbeitnehmer in der Regel ein ärztliches Attest vorlegen, und zwar spätestens am darauffolgenden Arbeitstag.

Dieses enthält Angaben über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer.

Achtung

Als Arbeitgeber dürfen Sie festlegen, dass bereits ab dem ersten oder zweiten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest erforderlich ist.

6.2. Was passiert, wenn sich Mitarbeiter nicht an die Pflichten und Fristen halten?

Wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber nicht meldet oder sich nicht an die Fristen für das ärztliche Attest hält, fehlt er unbegründet bei der Arbeit.

Das heißt: Der Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

7. Wann besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung?

In den folgenden Fällen muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung bei Krankheit leisten:

  • Der Arbeitnehmer hat seine Erkrankung selbst verschuldet.
  • Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber nicht über seine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit informiert.
  • Der Arbeitnehmer hat das ärztliche Attest nicht fristgerecht vorgelegt.

8. So hilft Ihnen eine digitale Zeiterfassung beim Verwalten von Abwesenheiten

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Dies ist besonders nützlich, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu überwachen.

So können Sie im System für jede Erkrankung eine Notiz hinterlegen – z. B. Krankheit A, Krankheit B etc. Dadurch haben Sie stets den Überblick über den aktuellen Stand und können eine korrekte Lohnabrechnung sicherstellen.

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