Was Sie als Arbeitnehmer über das Fahrtenbuch wissen sollten

Autor: Kunigunde Leitner
Kategorien: Gut zu wissen
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Wenn Sie als Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen und diesen auch privat nutzen dürfen, freuen nicht nur Sie sich darüber, sondern noch mehr das Finanzamt. Um die Freude des Finanzamts zu begrenzen, empfiehlt es sich ein Fahrtenbuch zu führen.

 

Wann müssen Sie als Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führen?

Als Arbeitnehmer gibt es keine grundsätzliche Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuchs. Sie müssen aber dann ein Fahrtenbuch als Arbeitnehmer führen, wenn Sie einen Firmenwagen sowohl dienstlich als auch privat nutzen und den zu versteuernden Privatanteil so gering wie möglich halten wollen.

Arbeitnehmer in Österreich

Wenn Sie in Österreich einen reduzierten Sachbezug geltend machen möchten, müssen Sie als Arbeitnehmer beim Finanzamt ein Fahrtenbuch vorlegen. Ohne Fahrtenbuch wird automatisch der volle Sachbezug angesetzt.

 

Arbeitnehmer in Deutschland

In Deutschland wird der Privatanteil an der Nutzung des Firmenwagens entweder durch ein Fahrtenbuch ermittelt, oder pauschal mit der 1% Methode versteuert. Wenn die private Nutzung nur einen geringen Anteil ausmacht, ist das Führen eines Fahrtenbuchs daher unbedingt zu empfehlen.

Fahrtenbuch Arbeitnehmer

 

Was gehört ins Fahrtenbuch?

Wenn Sie als Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führen um es geltend zu machen, dann müssen Sie alle dienstlichen und privaten Fahrten ausweisen. Dabei gilt es, die Anforderungen des Finanzamts zu beachten, da nur ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch anerkannt wird.

 

Aber Fahrtenbuch führen ist doch extrem aufwendig, oder?

Zugegeben, mit Papier und Bleistift ja. Aber wir sind ja im Jahr 2016 und mit einem elektronischen Fahrtenbuch sparen Sie sich eine Menge Zeit und Aufwand. Probieren Sie es aus und testen Sie unsere Fahrtenbuchlösung timr gratis und unverbindlich.