Verpflichtende Zeiterfassung bei Minijobs

Kunigunde Leitner
9. August 2016

Was sind Minijobber?

Minijobber sind Personen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Die Verdienstgrenze liegt dabei bei EUR 450 pro Monat. Für einen Minijob sind vom Arbeitnehmer keine Steuern und Abgaben zu entrichten. Der Arbeitgeber zahlt mit 30 Prozent einen Pauschalbetrag, in dem Versicherungsbeiträge und Lohnsteuer enthalten sind.

Minijobber haben zudem wie jeder andere Arbeitnehmer auch bestimmte Rechte. Dazu zählen:

  • das Recht auf Kündigungsschutz
  • das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (für den Zeitraum von 6 Wochen)
  • Urlaubsanspruch (mindestens 24 Werktage pro Kalenderjahr)
  • das Recht auf Urlaubs- und Weihnachstgehalt


Minijob Zeiterfassung

Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit

Für Minijobber – außer Minijobber in privaten Haushalten – gilt eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit. Seit 2015 schreibt das Mindstlohngesetz eine Dokumentationspflicht für geringfügig Beschäftigte vor. Damit soll gewährleistet werden, dass geringfügig Beschäftigte tatsächlich für jede geleistete Arbeitsstunde einen Mindestlohn erhalten. Minijobber müssen daher Aufzeichnungen über die tägliche Arbeitszeit führen. Die Aufzeichnungen müssen 2 Jahre aufbewahrt werden, sodass die zuständigen Behörden wenn nötig Einsicht nehmen können.

Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel Zeiterfassungspflicht im Rahmen des Mindestlohngesetzes in Deutschland.