Die Angemessenheitsgrenze (Luxustangente)

Autor: Kunigunde Leitner
Kategorien: Rechtliches
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Eine Besonderheit im österreichischen Steuerrecht ist die Angemessenheitsgrenze (oft als Luxustangente bezeichnet). Diese gilt für Fahrzeuge deren Neupreis bzw. Anschaffungswert über 40.000 EUR liegt.

Von der Angemessenheitsgrenze betroffen sind anschaffungsabhängige Kosten wie Vollkaskoversicherung, Kreditzinsen, etc. Diese anschaffungsabhängigen Kosten sind nur in entsprechender Höhe (Prozentsatz der Angemessenheitsgrenze) absetzbar. Wird also die Angemessenheitsgrenze überschritten, ist die jährliche Abschreibung um den Prozentsatz der Überschreitung zu kürzen. Dieser Kürzungs-Prozentsatz wird als Luxustangente bezeichnet.


Angemessenheitsgrenze - Luxustangente

Bei der Berechnung der Luxustangente wird bei Neuwagen und Gebrauchtwagen bis 5 Jahre der Neupreis verwendet, bei Gebrauchtwagen die älter als 5 Jahre sind, der Anschaffungswert.

Beispiel 1: Bei einem Neuwagen mit einem Neupreis von 50.000 EUR wird die Angemessenheitsgrenze 40.000 EUR abgezogen (=10.000 EUR) und durch den Anschaffungswert dividiert (10.000/50.000), das ergibt einen Kürzungs-Prozentsatz (Luxustangente) von 20%. Die jährliche Abschreibung von anschaffungsabhängigen Kosten, z.B. die Afa, ist damit um 20% zu reduzieren.

Beispiel 2: Ein 4 Jahre alter Firmenwagen wird für 30.000 EUR gekauft, der Neupreis betrug 50.000 EUR. Zur Bemessung wird der Neupreis von 50.000 EUR genommen, damit ergibt sich derselbe Kürzungs-Prozentsatz wie in Beispiel 1.

Beispiel 3: Ein Firmenwagen ist 5 Jahre und 1 Tag alt, hat einen Anschaffungswert von 45.000 EUR und einen Neupreis von 90.000 EUR. Da das Fahrzeug älter als 5 Jahre ist, wird der Anschaffungswert und nicht der Neupreis zur Bemessung herangezogen. Das heißt auch hier wird die Angemessenheitsgrenze, also 40.000 EUR, abgezogen (=5.000 EUR) und durch den Anschaffungswert dividiert (5.000/45.000), das ergibt einen Kürzungs-Prozentsatz von 11,11%.

Es macht damit einen entscheidenden Unterschied, ob Sie bei einem Gebrauchtwagen ein Fahrzeug kaufen das 4,5 oder 5,5 Jahre alt ist.