Nicht immer ist Fortbildung Arbeitszeit

Autor: Kunigunde Leitner
Kategorien: Gut zu wissen
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Wer im Berufsleben steht weiß: man lernt nie aus. Sich weiterzubilden und Neues dazuzulernen ist der Wunsch von vielen Arbeitnehmern. Gerade in der heutigen Arbeitswelt 4.0, wo in vielen Bereichen eine rasante Entwicklung stattfindet und das Lernen einen höheren Stellenwert bekommt, ist Qualifizierung und Fortbildung der Mitarbeiter auch für Unternehmen unerlässlich.

Aber ist die Teilnahme an Schulungen, Seminaren oder Trainings im Rahmen von Fortbildung und Weiterbildung eigentlich auch Arbeitszeit?

Nicht immer ist Fortbildung Arbeitzeit

Die Beauftragung durch den Arbeitgeber ist entscheidend

Ob Fortbildung oder Weiterbildung als Arbeitszeit zählt, hängt in erster Linie davon ab, ob der Arbeitnehmer den Auftrag vom Arbeitgeber dazu bekommt, oder nicht.

Nimmt der Arbeitnehmer im Auftrag des Unternehmens an einer Fortbildung teil, zählt diese grundsätzlich als Arbeitszeit.

Wenn der Arbeitnehmer sich hingegen auf eigenen Wunsch weiterbildet und entsprechende Veranstaltungen besucht, gilt das in der Regel nicht als Arbeitszeit.

Aber Achtung:
manche Tarifverträge beinhalten genaue Bestimmungen über Qualifizierungen, wie zB
was als Qualifizierungsmaßnahme oder Weiterbildung gilt oder ob mit Mitarbeitern auch Eigenbeiträge in Form von Kosten oder Zeit vereinbart werden können.

Optimal ist es daher, wenn bereits im Arbeitsvertrag genau vereinbart wird, was als Fortbildung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zählt, für welche Weiterbildungsmaßnahmen Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden und ob die dafür aufgewendete Zeit des Mitarbeiters auch als Arbeitszeit gewertet wird.

Arbeitszeit Fortbildung

Wenn Ihre Fortbildung als Arbeitszeit zählt, halten Sie diese am Besten mit einer digitalen Zeiterfassung wie timr fest.

So wissen Sie exakt, wieviel Arbeitszeit Sie in Ihre Schulung investieren.

Gut zu wissen

  • Wenn eine Fortbildungsmaßnahme als Arbeitszeit gewertet wird, dann sind natürlich auch die rechtlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz zu beachten.
  • Ist im Rahmen der Fortbildung eine Dienstreise notwendig, sind auch hier die entsprechenden rechtlichen Vorgaben zu beachten.