Freiberufler – das Wichtigste, das Sie zur Ausübung eines freien Berufs wissen sollten

Mario Breid
26. Juli 2023
Freiberufler

Etwa 1,45 Millionen Menschen sind in Deutschland als selbständige Freiberufler tätig.

Freiberufler werden oft mit Gewerbetreibenden oder Freelancern gleichgesetzt oder verwechselt. Dabei sind es drei verschiedene Arten der Selbstständigkeit. Eine klare Abgrenzung der Freiberufler und Ausführung darüber, was sie sind, ist deshalb wichtig und sinnvoll.

Das erwartet Sie in diesem Beitrag

In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Freiberufler ist, welche Berufe und Berufsgruppen als freie Berufe katalogisiert werden und wie Sie ein Freiberufler werden können.

Außerdem geben wir Ihnen wertvolle Tipps und Ratschläge, wie Sie Ihren Start in die freiberufliche Selbstständigkeit in Deutschland gut meistern werden und eine Übersicht, welche Vor- und Nachteile es Ihnen bieten kann, einer freiberuflichen Tätigkeit nachzugehen.

Das ist ein Freiberufler / eine Freiberuflerin

Freiberufler ist eine Bezeichnung für eine Person, die ihre berufliche Tätigkeit selbständig und nicht in einem Angestelltenverhältnis ausübt Es besteht auch keine Pflicht zur Gewerbeanmeldung, da die Tätigkeit gesetzlich unter die Ausübung eines „freien Berufes“ (sogenannten Katalogberuf) fällt. 

Inhalt der freien Berufe ist in der Regel die Erbringung einer persönlichen, selbständigen und unabhängigen Dienstleistung.

Aber Achtung! Der Begriff Freiberufler ist keine Rechtsform, sondern lediglich die Bezeichnung einer Person, die einen sogenannten Katalogberuf ausübt. Werden Sie Freiberufler, müssen Sie eine Rechtsform für die Ausübung Ihrer Tätigkeit wählen.

Wer darf freiberuflich tätig sein?

Die freiberufliche Tätigkeit ist gesetzlich verankert. Eine der wesentlichen Rechtsgrundlagen dafür ist das Einkommenssteuergesetz.

In § 18 des Einkommenssteuergesetzes (EStG)wird exemplarisch bestimmt, welche selbstständigen Tätigkeiten zu den freien Berufen zählen. Die selbstständig ausgeübten Berufe können in folgende Gruppen eingeteilt werden:

  • Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten
  • Katalogberufe, worunter z.B. die Heilberufe fallen  
  • Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe, z.B. Rechtsanwälte
  • Naturwissenschaftliche Berufe, z.B. Architekten
  • Vermittler von geistigen Gütern und Informationen, z.B. Journalisten
  • Lotsen
  • Lotterieeinnehmer
  • Sonstige selbstständige Tätigkeiten, z.B. Vermögensverwalter, Tätigkeiten in einem Aufsichtsrat
  • „Ähnliche Berufe“ (Die Ausübung eines einem Katalogberuf ähnlichen Berufs wird ebenfalls als freiberufliche Tätigkeit eingestuft, wobei die Formulierung im Gesetz dazu offen gefasst wurde)

Wichtig zu wissen: Die Entscheidung, wer freiberuflich tätig sein darf, trifft das Finanzamt.  Dieses beruft sich in der Regel neben dem EStG auch auf § 1 PartGG (Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe oder Partnerschaftsgesellschaftsgesetz – PartGG)


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Bin ich mit meiner Tätigkeit Freiberufler?

Folgend finden Sie eine Auflistung einer Vielzahl von freien Berufen.

In dieser Liste können Sie nachsehen, ob Ihre (geplante) Tätigkeit einen freien Beruf gemäß § 18 des Einkommenssteuergesetzes bzw. § 1 PartGG darstellt.

Aber Achtung: es handelt sich um eine exemplarische Auflistung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Auch „ähnliche Berufe“, zu diesen, die hier angeführt sind, könnten eine freiberufliche Tätigkeit darstellen. Lassen Sie stets vom Finanzamt überprüfen, ob sie mit Ihrer Tätigkeit unter den Freiberufler Status fallen.

Beispiele für Tätigkeiten, die unter die freien Berufe fallen

  • Wissenschaftler und Ersteller von wissenschaftlichen Gutachten
  • Maler, Bildhauer, Dichter, Musiker, Schauspieler
  • Lehrer
  • Erzieher
  • Rechts- und Patentanwälte
  • Notare
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Hebammen
  • Diplom-Psychologen
  • Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Dolmetscher
  • Journalisten
  • Übersetzer
  • Handelschemiker
  • beratende Volks- und Betriebswirte
  • vereidigte Buchprüfer
  • Steuerbevollmächtigte
  • Heilpraktiker
  • Dentisten
  • Krankengymnasten
  • Journalisten
  • Bildberichterstatter
  • Lotsen
  • Lotterieeinnehmer
  • Testamentsvollstrecker
  • Hauptberuflich Sachverständige
  • Nachlasspfleger
  • Vermögens-, Zwangs-, Konkurs-, Vergleichs- oder Hausverwalter
  • Tätigkeit im Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder Beirat
  • und ähnliche Berufe
Architekt
Dolmetscher
Journalist

Für die Ausübung eines freien Berufs sind besondere berufliche Qualifikationen notwendig 

Gehören Sie mit Ihrer Tätigkeit einem freien Beruf an, müssen Sie über die notwendige eigene Fachkompetenz oder handwerklichen Fähigkeiten zur eigenverantwortlichen Ausübung der Tätigkeit verfügen. Deshalb ist Freiberuflichkeit meist mit einer spezifischen Berufsausbildung, einem akademischen Abschluss oder einer ähnlichen Weiterbildung verbunden.

Als Freiberufler können Sie Gehilfen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit heranziehen. Es ist grundsätzlich auch möglich, dass Sie Mitarbeiter beschäftigen. Diese müssen jedoch ebenfalls eine entsprechende Ausbildung und Fachkenntnisse aufweisen. Wer sich als Freiberufler solcher fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient, muss dennoch weiterhin die umfassende fachliche Verantwortung für alle verrichteten Arbeiten übernehmen.


Wichtig! Alle Selbstständigen, die nicht unter die freien Berufe fallen, sind Gewerbetreibende.

Sind Sie selbstständig, ist im Einzelfall zu prüfen, ob der ausgeübte Beruf in die Liste der Freiberufler eingeordnet wird. Hier helfen oft die Rechtspraxis und auch die Meinung von Experten, wie beispielsweise Steuerberater.

Im Zweifelsfall entscheidet jedoch immer das Finanzamt darüber, ob Ihre Selbstständigkeit gewerblich oder freiberuflich ist.


Freiberufler ist kein Gewerbetreibender

Gewerbe Freiberufler

Gewerbetreibende sind selbstständige Personen, die, im Gegensatz zu Freiberuflern, keiner freien oder vergleichbaren beruflichen Tätigkeit nachgehen, sondern stattdessen ein Gewerbe ausüben.

Sie sind also ausdrücklich nicht Freiberufler und müssen beim zuständigen Gewerbeamt Ihr Gewerbe anmelden. Nach dieser Anmeldung bekommen Sie als Gewerbetreibender Ihren Gewerbeschein und sind weiterführend auch verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen.

Wer darf ein Gewerbe anmelden?

Um ein Gewerbe zu betreiben oder zu unterhalten, müssen Sie mehrere Kriterien erfüllen.

Die Rechtsgrundlage dafür ist die Gewerbeordnung (GewO). Dieser zu Folge ist ein Gewerbe eine wirtschaftliche Tätigkeit, die Sie auf Ihre eigene Rechnung und in Ihrer eigenen Verantwortung ausüben. Sie müssen auch die Absicht erfüllen, mit Ihrem Gewerbe dauerhaft einen Gewinn zu erzielen. Zudem liegt der Sinn in einem Gewerbe auch darin, dass Sie davon leben können.

Wenn Sie beispielsweise vorhaben, Produkte selbst herzustellen und in einem Online-Shop zu verkaufen, müssen Sie Ihre Tätigkeit bzw. den Shop beim Gewerbeamt registrieren und folglich auch Gewerbesteuer zahlen.

Gemischte Tätigkeit – Freiberufler und Gewerbetreibender

Die Tätigkeitsfelder von Freiberuflern und Gewerbetreibenden können sich auch überschneiden.

Sind Sie beispielsweise ein Arzt und betreiben Sie neben Ihrer Praxis einen Schönheitssalon, in dem Sie Vitaminpräparate und Pflegeprodukte vertreiben, gehen Sie gleichzeitig einer freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeit nach. 

Wenn, wie in diesem Fall, ein Teil Ihrer gesamten Tätigkeit isoliert gesehen als freiberuflich, ein anderer Teil aber als gewerblich anzusehen ist, sollten Sie die Tätigkeiten strikt trennen und in zwei Betriebe (einen freiberuflichen und einen gewerblichen) aufteilen.

Dabei sollten die Einnahmen als Freiberufler und die gewerblichen Einkünfte sowie die betreffenden Ausgaben jeweils über eine separate Buchführung und verschiedene Konten laufen. Für die beiden Betriebe müssen Sie in weiterer Folge den Gewinn jeweils gesondert ermitteln.

Manchmal ist eine derart strikte Trennung jedoch nicht möglich, da die freiberufliche Tätigkeit untrennbar mit der kaufmännischen Tätigkeit verbunden ist. In solchen Fällen würden alle Einkünfte als gewerbliche Einkünfte gewertet werden. 

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler, Gewerbetreibende und Freelancer?

Freiberufler sind Selbstständige, die gesetzlich unter katalogisierte freie Berufe bzw. Berufsgruppen fallen. Freiberufler beziehen „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“. Rechtsgrundlagen bilden§ 18 des Einkommenssteuergesetzes und § 1 PartGG.

Im Gegensatz dazu ist eine gewerbliche Tätigkeit eine selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt sein muss und bei der die Absicht besteht, einen Gewinn zu erzielen. Gewerbetreibende sind gewerbesteuerpflichtig und müssen Ihr Gewerbe anmelden. Rechtsgrundlage ist die Gewerbeordnung.

Freelancer sind freie Mitarbeiter und Dienstleister für andere – das heißt, sie arbeiten selbstständig im Auftrag anderer Unternehmen. Sie sind meist Spezialisten und hoch qualifiziert, was sie als externe Fachkräfte sehr beliebt macht.

Was genau ein Freelancer ist, wird in diesem Beitrag behandelt.

Wie werde ich Freiberufler?

Der Einstieg als Freiberufler führt Sie zu Ihrem zuständigen Finanzamt, denn Sie müssen Ihre freiberufliche Tätigkeit dort anmelden.

Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall, wer als Freiberufler eingestuft wird und wer doch ein Gewerbe anmelden muss.

In folgenden Schritten machen Sie sich als Freiberufler selbstständig bzw. führen die Anmeldung beim Finanzamt durch:

  1. Prüfung, ob Ihre Tätigkeit tatsächlich unter die freien Berufe fällt. Bevor Sie die Anmeldung an das Finanzamt andenken, prüfen Sie zuallererst, ob Ihnen der Status „Freiberufler“ auch tatsächlich zu steht. Dazu können Sie zuerst selbst recherchieren oder auch Experten, wie z.B. eine Steuerberatung, zu Rate ziehen. Sie können auch direkt mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen und dort alle relevanten Informationen erfragen.
  2. Ansuchen um die Vergabe einer Steuernummer. Wenn klar ist, dass Ihre Tätigkeit als freiberuflich eingestuft wird, sollten Sie ein formloses Ansuchen um die Vergabe einer Steuernummer an das Finanzamt richten. Wichtig dabei ist, dass in diesem Ansuchen Ihr Name, Ihre Kontaktdaten, Ihre freiberufliche Tätigkeit und die Bitte um die Vergabe einer Steuernummer enthalten ist.
  3. Nachweis Ihrer fachlichen Eignung. Da die Ausübung eines freien Berufes eine besondere Qualifikation oder schöpferische Begabung erfordert, müssen Sie dem Finanzamt Unterlagen dazu übermitteln, die Ihre fachliche Kompetenz belegen. Nachweise können z.B. Abschlusszeugnisse, Diplome, Zertifikate oder auch Dienstzeugnisse sein. Am besten Sie übermitteln diese gleich mit dem Ansuchen um die Vergabe einer Steuernummer unaufgefordert, um Zeit zu sparen. Oder aber Sie reichen diese auf Anfrage später nach, was den Prozess jedoch in die Länge ziehen kann.
  4. Abgabe des ausgefüllten Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Zur Anmeldung Ihrer Tätigkeit gehört auch, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und an das Finanzamt zurücksenden. Dies ist auch digital und online über ELSTER möglich. Es gibt im Internet zahlreiche Ausfüllhilfen für den Fragebogen. Um auf Nummer Sicher zu gehen, können Sie auch mit Ihrer Steuerberatung Rücksprache dazu halten.
  5. Warten Sie auf Ihre Steuernummer und starten Sie mit Ihrer Tätigkeit. Haben Sie die ersten 4 Schritte erfüllt, können Sie Ihren Freiberuf bereits aufnehmen, auch wenn Sie Ihre Steuernummer noch gar nicht erhalten haben. Sie dürfen dann auch bereits Rechnungen ausstellen, müssen für Ihre Kunden darauf aber vermerken, dass Sie die Steuernummer noch nicht erhalten haben und diese ab Bekanntwerden umgehend nachreichen.

Gut zu wissen

  • Als Freiberufler ist kein Gewerbe anzumelden.
  • Ebenso wenig bedarf es einem Notar, einer Eintragung ins Handelsregister oder einer Mitgliedschaft in der Industrie und Handelskammer.
  • Je nach freier Berufsgruppe kann es aber sein, dass Sie sich bei einer Gewerkschaft eintragen lassen müssen, dies ist z.B. bei Ärzten, Architekten, Rechtsanwälten oder Steuerberatern der Fall.

So klappt der Start in Ihre freiberufliche Tätigkeit

Der Schritt in die freiberufliche Tätigkeit kann eine aufregende und lohnende Reise sein, aber er erfordert auch eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Erfreulicherweise ist die Anmeldung beim Finanzamt als Freiberufler unkompliziert. Aber der Anmeldung sollten wichtige Überlegungen und Tätigkeiten vorausgehen.

Wir haben für Sie wertvolle Ratschläge und Tipps, die Ihnen helfen werden, einen erfolgreichen Start in die Welt der freiberuflichen Tätigkeit hinzulegen.

Verstehen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen

Bevor Sie mit der Ausübung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit starten, ist es wichtig, sich über die rechtlichen Aspekte der Freiberuflichkeit in Deutschland zu informieren.

Es ist wichtig, den freiberuflichen Status zu klären und die Kriterien mit dem Finanzamt und einem Steuerberater zu besprechen. Weiters sollten Sie darüber Bescheid wissen, welche Steuer- und Sozialversicherungspflichten auf Sie zukommen und welche Krankenversicherungsmöglichkeiten für Sie bestehen. Sie sollten sich auch darüber informieren, was die geeignete Rechtsform (z.B. Einzelunternehmer, Partnergesellschaft, GmbH, …) für Ihre Tätigkeit als Freiberufler ist.

Definieren Sie Ihr Angebot

Wenn Sie über spezielle Fachkenntnisse, Fähigkeiten oder Qualifikationen verfügen, die in einem bestimmten Bereich gefragt sind, kann eine freiberufliche Tätigkeit eine großartige Möglichkeit sein, diese Expertise gewinnbringend einzusetzen. Klarheit über Ihr Leistungsangebot ist dabei von entscheidender Bedeutung. Je klarer Ihre Positionierung ist, desto einfacher wird es potenziellen Kunden, Ihr Angebot zu verstehen und in Anspruch zu nehmen.

Erstellen Sie einen Geschäftsplan

Ein durchdachter Geschäftsplan ist Ihr Wegweiser zum Erfolg. Er hilft Ihnen, Ihre Ziele zu definieren, Ihre Zielgruppe zu identifizieren, Marketingstrategien zu entwickeln und finanzielle Prognosen aufzustellen. Ein gut ausgearbeiteter Geschäftsplan dient nicht nur Ihnen selbst, sondern kann auch bei der Akquise von Finanzmitteln hilfreich sein.

Wählen Sie die geeignete Rechtsform

Lassen Sie sich beraten, was die geeignete Rechtsform für Ihre Tätigkeit als Freiberufler ist, denn je nach Rechtsform, werden Sie unterschiedlich besteuert und es können verschiedene Gewinnerzielungsverfahren und Buchhaltungspflichten auf Sie zukommen. Weiters hängt das Thema der Haftung an der Rechtsform.

Die gängigste Rechtsform ist das Einzelunternehmen – dieses werden Sie gründen, wenn Sie sich alleine selbstständig machen. Hierbei haften Sie unbeschränkt, d.h. auch mit Ihrem privaten Vermögen.

Haben Sie vor, sich gemeinsam mit anderen Freiberuflern zusammen zu tun, dann können Sie eine Partnergesellschaft (PartG) oder eine Partnergesellschaft mit beschränkter Haftung (PartGmbH) gründen.

Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Personengesellschaft, die sie gemeinsam mit anderen als Freiberufler gründen können – die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Daneben können Freiberufler auch eine Kapitalgesellschaft, wie beispielsweise eine UG oder GmbH gründen. Voraussetzung ist, dass das entsprechende Berufsrecht der Freiberufler dies erlaubt. Hier profitieren Sie von einer beschränkten Haftung.

Netzwerken Sie

Das Knüpfen von Kontakten ist ein essenzieller Teil des freiberuflichen Erfolgs. Nutzen sie jegliche Möglichkeit, um sich mit anderen Fachleuten auszutauschen. Networking ermöglicht nicht nur Kooperationsmöglichkeiten, sondern auch wertvolle Einblicke in Ihre und andere Branchen.

Behalten Sie Ihre Finanzen im Blick

Bei einer Selbstständigkeit ist eine solide finanzielle Planung unerlässlich. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Preise angemessen kalkulieren, Rücklagen für Steuern und unvorhergesehene Ausgaben bilden und ein effektives Rechnungs- und Buchhaltungssystem etablieren.

Unsere Empfehlung: Denken Sie auch schon von Beginn Ihrer Tätigkeit an die Eröffnung eines eigenen Geschäftskontos und trennen Sie Ihre privaten Finanzen von Ihren geschäftlichen.

Einkommenspotenzial

Minimieren Sie Ihre Risiken und schließen Sie geeignete Versicherungen ab

Freiberufler sollten sorgfältig darüber nachdenken, welche Versicherungen sie abschließen, um sich vor verschiedenen Risiken und unvorhergesehenen Ereignissen zu schützen. Der wichtigste Punkt ist hier die Krankversicherung. Freiberufler sind selbst für ihre Krankenversicherung verantwortlich.

In Deutschland ist eine Krankenversicherung obligatorisch. Sie haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV), abhängig von Ihrem Einkommen und Ihrer beruflichen Situation.

Hier sind einige der wichtigsten Versicherungen, die für Freiberufler empfohlen werden:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Unfallversicherung
  • Inventarversicherung
  • Welche Rechtsform kann ich als Freiberufler wählen?

Denken Sie an Ihre Work-Life-Balance

Die Freiberuflichkeit bietet Flexibilität, aber es ist wichtig, Ihre Arbeits- und Freizeit gut zu balancieren. Setzen Sie klare Arbeitszeiten, um Belastungen zu vermeiden und Ressourcen zu schonen, und schaffen Sie sich einen angemessenen Arbeitsplatz, um effektiv arbeiten zu können.

Welche Vor- und Nachteile bringt die Freiberuflichkeit?

Ob sich die Freiberuflichkeit lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Einkommenspotenzial, der Flexibilität, Steuervorteilen, dem höheren Risiko, der Krankenversicherung und der Akquise neuer Kunden. Freiberuflichkeit kann für Menschen interessant sein, die unabhängig arbeiten und mehr Flexibilität wollen. Es kann finanzielle Vorteile bieten, erfordert aber auch mehr Arbeit und ein höheres Risiko.

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Vor- und Nachteile für Freiberufler.

Vorteile für Freiberufler

Die Tätigkeit in einem freien Beruf bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die viele Menschen dazu bewegen, sich für die Selbstständigkeit zu entscheiden. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:

  • Flexibilität
  • Selbstbestimmung
  • Berufliche Entfaltung
  • Unternehmerische Freiheit
  • Eigenes Business gestalten
  • Steuerliche Vorteile (keine Gewerbesteuer)
  • Vereinfachte Gewinnermittlung mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Keine Buchführungspflicht
  • Einfacher Anmeldeprozess
  • Eine Firmenregistrierung ist nicht erforderlich
  • Keine Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer
  • Vielfältigkeit der Projekte
  • Höheres Einkommenspotenzial
  • Spezialisierung der Dienstleistung
  • Mehr Eigenverantwortung
  • Persönliche Erfüllung

Die Vorteile der freiberuflichen Tätigkeit können je nach individuellen Präferenzen, Fähigkeiten und beruflichen Zielen variieren. Es ist wichtig, eine sorgfältige Analyse Ihrer Situation durchzuführen, um festzustellen, ob die Selbstständigkeit in einem freien Beruf zu Ihnen passt.

Nachteile für Freiberufler

Die Tätigkeit in einem freien Beruf bietet zwar viele Vorteile, wie Flexibilität und unternehmerische Freiheit, bringt aber auch einige potenzielle Nachteile mit sich. Hier sind einige der häufigsten Nachteile, die mit der Arbeit in einem freien Beruf verbunden sein können:

  • Unregelmäßiges Einkommen
  • Risiko (Haftung mit Privatvermögen)
  • Mangelnde Absicherung bei Krankheit und Urlaub
  • Altersvorsorge
  • Akquiseaufwand
  • Schwankende Auftragslage
  • Isolation, wenn alleine tätig
  • Mangel an Sicherheit
Altersvorsorge für Freiberufler

Es ist wichtig zu betonen, dass die genannten Nachteile nicht für jeden Freiberufler gleichermaßen gelten. Einige Freiberufler sind in der Lage, diese Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen und von den Vorteilen der Selbstständigkeit zu profitieren. Eine gründliche Planung, eine klare Berufsvision und die richtige Vorbereitung können dazu beitragen, die potenziellen Nachteile zu minimieren.

Freiberufler brauchen eine Zeiterfassung

Als Freiberufler ist es enorm wichtig, Ihre Arbeitszeit genau zu erfassen, um den Überblick über Ihre geleisteten Arbeitsstunden zu behalten und Ihre Projekte nach den tatsächlich geleisteten Stunden abrechnen zu können.

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