Arbeitsschutzgesetz

Kunigunde Leitner
24. Februar 2022


1. Definition: Was besagt das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz hat zum Ziel die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.

Arbeitsschutz umfasst dabei alle Maßnahmen und Mittel, die diesem Ziel dienen. Im Fokus steht dabei einerseits der Gesundheitsschutz, andererseits aber auch die Unfallverhütung und allgemeine Arbeitssicherheit.

Darüber hinaus schließt der Arbeitsschutz auch die Rahmenbedingungen für Beschäftigte während der Arbeit mit ein. Das Arbeitsschutzgesetz sieht in diesem Zusammenhang ausdrücklich eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit vor.

2. Fragen zum Arbeitsschutz

2.1 Was regelt das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz in Deutschland regelt die Pflichten des Arbeitgebers rund um Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz sowie deren Kontrolle durch die Behörden.

Dazu gehören Maßnahmen, Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit Arbeitsschutz, Unfallverhütung oder Gesundheitsschutz. Auch die psychische Gesundheit sowie menschenwürdige Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz spielen hierbei eine Rolle.

2.2 Was beinhaltet der Arbeitsschutz laut Arbeitsschutzgesetz?

Laut Gesetz umfasst der Arbeitsschutz Folgendes:

Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.


Beispiele:

  • Bereitstellung von Erste Hilfe Ausrüstung für Notfälle
  • Unfallverhütungsmaßnahmen
  • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
  • Einhaltung gesetzlich festgelegter Höchstarbeitszeiten

2.3 Welche Gesetze gibt es zum Arbeitsschutz?

Der Arbeitsschutz ist grundsätzlich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt.

Detailverordnungen sowie weitere Gesetze ergänzen und präzisieren das Arbeitsschutzgesetz und regeln spezifische Einzelbereiche. Dazu gehören unter anderem folgende Gesetze und Verordnungen:


2.4 Wen betrifft das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz gilt mit wenigen Ausnahmen – zum Beispiel Angestellte im privaten Haushalt – für alle Beschäftigten, egal in welcher Branche diese arbeiten.

Beschäftigte im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (§2 Abs. 2, ArbSchG)
1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten
3. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten
4. Beamtinnen und Beamte
5. Richterinnen und Richter
6. Soldatinnen und Soldaten
7. die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten

Für Minderjährige gibt es hingegen ein eigenes Jugendarbeitsschutzgesetz mit strengeren Regelungen.

2.5 Wer kontrolliert das Arbeitsschutzgesetz?

Es ist Aufgabe des Staates die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes in den Betrieben zu kontrollieren.

Die zuständigen Behörden müssen dabei sicherstellen, dass im Zeitraum eines Kalenderjahres eine Mindestanzahl an Betrieben besichtigt und kontrolliert wird.

Neben der Kontrolltätigkeit ist es auch Aufgabe der Behörden die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu beraten.

Um ihren Kontrollpflichten nachzukommen, sind die Behörden befugt Geschäfts- und Betriebsräume während der Arbeits- und Betriebszeiten zu betreten.

Dabei prüfen Sie unter anderem Betriebsanlagen, Arbeitsmittel, persönliche Schutzausrüstung, Arbeitsverfahren und -abläufe sowie damit in Zusammenhang stehende Geschäftsunterlagen.

Neben der Durchführung präventiver Kontrollmaßnahmen untersuchen die Behörden wenn nötig auch Erkrankungen, Unfälle oder sonstige Schadensfälle auf ihre Ursache.

Falls notwendig, können die Behörden dem Arbeitgeber auch Maßnahmen auferlegen, um den Arbeitsschutz zu verbessern.

Kontrolltätigkeit

3. Gefährdungsbeurteilung: Was umfasst sie und wie läuft sie ab?

Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleisten zu können, sind Arbeitgeber verpflichtet potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu eruieren und mit passenden Maßnahmen gegenzusteuern.

Ein zentrales Element beim Arbeitsschutz ist daher die Gefährdungsbeurteilung, die als Grundlage für ein erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement dient.

Die Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber selbst durchführen oder von sachkundigen Personen durchführen lassen.

Bei der Gefährdungsbeurteilung muss nicht jeder einzelne Arbeitsplatz individuell analysiert werden. Stattdessen wird bei gleichartigen Arbeitsbedingungen nach Tätigkeiten gruppiert.

Laut Arbeitsschutzgesetz sind bei der Gefährdungsbeurteilung jedenfalls folgende Parameter zu berücksichtigen:


1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

3.1 Die psychische Gefährdungsbeurteilung

Psychische Belastungen und Gefährdungen bei der Arbeit sind ein besonders heikles Thema.

Einerseits sind psychische Gefährdungen oft schwerer fassbar. Andererseits ist auch Fingerspitzengefühl bei der Wahl der entsprechenden Gegenmaßnahmen gefragt.

Einer psychischen Belastung kann man beispielsweise nicht einfach mit einer persönlichen Schutzausrüstung entgegenwirken. Zudem spielt hier auch die individuelle Persönlichkeit der Beschäftigten eine größere Rolle.

Aus der Erfahrung weiß man jedenfalls, dass insbesondere Leistungsdruck oder Zeitdruck bei der Erledigung übertragener Aufgaben eine große psychische Belastung darstellen können. Daneben spielt auch das soziale Miteinander am Arbeitsplatz eine Rolle.

Jede Maßnahme, die den Arbeitsprozess sowie die Arbeitsumgebung so sozial wie möglich gestaltet, kann daher entscheidend für die psychische Gesundheit und dadurch natürlich auch für die Motivation der Mitarbeiter sein.

3.2 Prozess für Gefährdungsbeurteilung

Es gibt keine expliziten formalen Vorgaben zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Umfang und Methodik sollten sich aber idealerweise natürlich an den Gegebenheiten vor Ort orientieren.

Üblicherweise umfasst eine Gefährdungsbeurteilung folgende Schritte:

  1. Vorbereitung durch Definition, Festlegung und Beschreibung von Arbeitsabläufen, Zuständigkeiten und Arbeitsmitteln
  2. Ermitteln potentieller Gefahrenquellen
  3. Beurteilung der möglichen Gefahrenquellen
  4. Festlegen konkreter Schutzmaßnahmen auf Basis der vorangegangen Schritte
  5. Durchführen der Maßnahmen
  6. Evaluierung der durchgeführten Maßnahmen und gegebenenfalls Anpassung derselben

4. Arbeitsschutzgesetz – Maximale Arbeitszeit

Ein wichtiger Bereich des Arbeitsschutzes ist auch die Regelung der Arbeitszeiten. Diese sind jedoch nicht direkt im Arbeitsschutzgesetz geregelt, sondern im Arbeitszeitgesetz. Das Arbeitsschutzgesetz nennt aber jedenfalls Lage und Dauer der Arbeitszeit als wichtige Komponenten für den Arbeitsschutz.

Das Arbeitszeitgesetz legt Grenzen für die maximale Arbeitszeit je Tag und Woche sowie Vorgaben zu Pausen und Ruhezeiten fest.

Wichtige Regelungen zur Arbeitszeit

  1. Maximal 48 Stunden/Woche bei einer Sechs-Tage-Woche – maximal 40 Stunden/Woche bei einer Fünf-Tage-Woche
  2. Im Durchschnitt maximal acht Stunden/Tag.

ACHTUNG: Ist ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, werden alle Arbeitszeiten zusammengerechnet!


Ein wichtiges Instrument des Arbeitsschutzes in diesem Zusammenhang ist eine Zeiterfassung im Unternehmen.

Mit einem professionellen Zeiterfassungssystem können Sie sicherstellen, dass die Höchstarbeitsgrenzen eingehalten werden. Der Vorteil dabei: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben mit einer systematischen Arbeitszeiterfassung die Arbeitszeit immer im Blick.

4.1 Arbeitsschutzgesetz Überstunden

Überstunden sind wie die Arbeitszeit im Allgemeinen nicht direkt im Arbeitsschutzgesetz, sondern im Arbeitszeitgesetz geregelt.

In der Regel gilt eine maximale Arbeitszeit pro Tag von acht Stunden. Die tägliche Arbeitszeit kann vorübergehend allerdings auf zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von sechs Monaten bzw. 24 Wochen diese Überstunden wieder ausgeglichen werden.

Im Durchschnitt dürfen in Deutschland acht Stunden/Tag jedenfalls nicht überschritten werden.

Nicht alle Beschäftigten dürfen für Überstunden herangezogen werden. Jugendliche unter 18 Jahren und werdende Mütter dürfen zum Beispiel keine Überstunden leisten, da sie als besonders schutzwürdig gelten.

Ein Arbeitszeitkonto hilft Arbeitgeber und Arbeitnehmer Überstunden genau im Blick zu behalten.

4.2 Arbeitsschutzgesetz Pausen

Pausen sind Teil des Arbeitsschutzes. Wie die Regeln zu Höchstarbeitszeiten und Überstunden sind auch die Pausenregelungen im Arbeitszeitgesetz enthalten.

Um Unfällen vorzubeugen und dafür zu sorgen, dass Beschäftigte ausgeruht sind, schreibt das Gesetz nach spätestens sechs Stunden durchgehender Arbeitszeit eine Pause von mindestens 30 Minuten vor.

Nach ingesamt neun Stunden Arbeitszeit sind in Deutschland weitere 15 Minuten, insgesamt also 45 Minuten Pause vorgeschrieben.

Die Pausenzeit kann auch aufgeteilt werden, allerdings darf eine Pause 15 Minuten nicht unterschreiten.

Neben den Pausenzeiten während der Arbeitszeit regelt das Arbeitszeitgesetz auch die Mindestruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. Beschäftigten stehen entsprechend der betreffenden Regelung mindestens elf Stunden Ruhezeit zu.

5. Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz beinhaltet auch Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer.

Beschäftigte sind auf Weisung – und nach Unterweisung – des Arbeitgebers verpflichtet auch selbst für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Die Einhaltung dieser Pflicht geht insbesondere mit der richtigen Handhabung von Maschinen, Werkzeugen, sonstiger Arbeitsmittel sowie gegebenenfalls der persönlichen Schutzausrüstung einher.

Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Darüber hinaus sind Beschäftigte auch für die Sicherheit und Gesundheit anderer Personen in ihrem Arbeitsumfeld im Rahmen ihrer Tätigkeit verantwortlich.

Stellt ein Arbeitnehmer eine Gefahr für Sicherheit oder Gesundheit am Arbeitsplatz fest, ist er zudem verpflichtet dies umgehend dem Arbeitgeber zu melden. In diesem Zusammenhang haben Beschäftigte auch das Recht dem Arbeitgeber Vorschläge zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu machen.

Beschäftigte haben außerdem das Recht sich bei Sicherheitsmängel bzw. fehlendem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz an die zuständige Behörde zu wenden, falls der Arbeitgeber auf entsprechende Hinweise oder Beschwerden der Beschäftigten nicht reagiert.

Diverse Einzelverordnungen zum Arbeitsschutz räumen Beschäftigten zudem weitere konkrete Rechte bzw. Mindeststandards am Arbeitsplatz ein.

Die Arbeitsstättenverordnung sieht zum Beispiel die Einrichtung von Sanitäranlagen, Pausen- und Bereitschaftszimmern zur Gestaltung menschengerechter Arbeitsbedingungen vor.

6. Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen bzw. eine Verbesserung dieser anzustreben.

Dazu hat er geeignete Maßnahmen zu treffen sowie bestehende Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und falls notwendig zu adaptieren. Die Maßnahmen müssen zudem dem aktuellen Stand der Technik bzw. der Arbeitsmedizin und sonstiger relevanter wissenschaftlicher Standards entsprechen.

Konkrete Maßnahmen sind zum Beispiel das Bereitstellen von Erste-Hilfe-Ausrüstung, die Planung und Bereitstellung geeigneter Brandbekämpfungsmittel sowie die Benennung von Beschäftigten, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung oder der Evakuierung der Belegschaft übernehmen.

Weitere Pflichten im Rahmen des Arbeitsschutzes sind beispielsweise auch das Ermöglichen arbeitsmedizinischer Untersuchungen für die Arbeitnehmer und die Unterweisung der Beschäftigten zum Thema Arbeitssicherheit.

Sind Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, müssen die Arbeitgeber in punkto Arbeitsschutz zusammenarbeiten.

Die gesetzlichen Vorschriften sehen zudem vor, dass Arbeitgeber die getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten dokumentieren müssen.