Pausenregelung
1. Definition: Die gesetzliche Pausenregelung im Überblick
Das Arbeitszeitgesetz regelt neben Bestimmungen zur Arbeitszeit auch Pausen- und Ruhezeiten.
Arbeitnehmer haben an jedem Arbeitstag das Recht auf Pausenzeiten. Genaue Regelungen dazu sind im Arbeitszeitgesetz oder auch in Tarifverträgen definiert.
Grundsätzlich versteht man unter einer Pause eine Unterbrechung der Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum. Während dieser Zeit darf der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen. In der Regel darf der Arbeitnehmer die Pause nach seinen Vorstellungen gestalten.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht auf die Einhaltung der Pausenregelung im Arbeitszeitgesetz zu achten und sicherzustellen, dass Arbeitnehmer die vorgesehenen Pausen machen können. Eine digitale Zeiterfassung kann dabei effektiv unterstützen.
2. Pausen im Arbeitszeitgesetz – die wichtigsten Punkte der gesetzlichen Pausenregelung
Im Arbeitszeitgesetz ist eine Pausenregelung enthalten.
Grundsätzlich schreiben die gesetzlichen Vorgaben 30 Minuten Pause nach sechs Stunden Arbeitszeit vor. Länger als sechs Stunden am Stück darf ein Arbeitnehmer ohne Pause also nicht arbeiten.
Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind 45 Minuten Pause vorgesehen. Eine Aufteilung der Pause ist nur dann zulässig, wenn die einzelnen Abschnitte 15 Minuten Dauer nicht unterschreiten.
Die gesetzlichen Pausenregeln gelten auch bei Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit.

Gesetzliche Pausenregelungen im Überblick |
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1) Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben und sind grundsätzlich keine Arbeitszeit. |
2) Eine Pause ist erst ab 6 Stunden Arbeitszeit gesetzlich vorgeschrieben. |
3) Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sieht das Gesetz mindestens 30 Minuten Pause vor. |
4) Eine Aufteilung der Pause auf 2 Einheiten mit 15 Minuten ist möglich. Weniger als 15 Minuten gelten laut Gesetz nicht als Pause. |
5) Wer mehr als 9 Stunden arbeitet hat das Recht auf mindestens 45 Minuten Pause. Auch hier ist eine Aufteilung auf 15-Minuten-Blöcke zulässig. |
6) Pausen müssen klar geregelt sein, sodass der Arbeitnehmer im Voraus weiß, wann er Pause machen kann. Alternativ können Arbeitgeber den Arbeitnehmern unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben eine freie Pauseneinteilung gewähren. |
7) Die maximal zulässige tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 10 Stunden. Danach ist eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden gesetzlich vorgeschrieben. |
8) Für minderjährige Beschäftigte gelten strengere Regeln. Die Maximalarbeitszeit pro Tag beträgt höchstens 8 Stunden. Aber einer Arbeitszeit von 6 Stunden stehen 60 Minuten Pause zu, ab 4,5 Stunden Arbeitszeit ist die erste Pause zu gewähren. |
9) Betriebspausen und Bereitschaftsdienst am Arbeitsort zählen zur Arbeitszeit. Rufbereitschaft gilt grundsätzlich nicht als Arbeitszeit. |
10) In Deutschland können Tarifverträge vom Gesetz abweichende Pausenregelungen enthalten. |
3. Unterschied zwischen Ruhepause, Ruhezeit und Betriebspause
Beim Thema Arbeitszeit und Pause tauchen immer wieder verschiedene Begrifflichkeiten auf. Ruhepause, Ruhezeit und Betriebspause haben die Unterbrechung der Arbeitszeit gemeinsam, sind aber nicht dasselbe.
Eine Ruhepause ist die klassische Pause während der Arbeitszeit. Die Ruhepause unterbricht den Arbeitstag, zählt nicht zur Arbeitszeit und ist somit in der Regel auch unbezahlt.
Die Pausenregelung im Arbeitszeitgesetz sieht mindestens 30 Minuten Ruhepause nach sechs Stunden Arbeitszeit vor.
Ruhezeit
Mit Ruhezeit wird die Zeit zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen bezeichnet. Es handelt sich dabei also um mehr als das, was allgemein als Pause bezeichnet wird.
Laut Gesetz muss zwischen zwei Arbeitstagen eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen.

Betriebspause
Die Betriebspause hat mit dem Pausenbegriff, der im Arbeitszeitgesetzt enthalten ist, nur bedingt zu tun.
Als Betriebspause wird eine (außerplanmäßige) Unterbrechnung der Arbeit bezeichnet. Das ist zum Beispiel bei Störungen, technischen Problemen oder aus sonstigen Gründen der Fall. Oft ist diese Unterbrechnung unvorhergesehen.
Da der Arbeitnehmer in diesem Fall keine Pause oder Ruhezeit im eigentlichen Sinn einlegt, ist die Betriebspause bezahlt.
4. Arbeitszeit oder nicht? Wann Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst zur Ruhezeit zählt
Der klassische Bereitschaftsdienst zählt zur Arbeitszeit. Dabei hält sich der Arbeitnehmer am Arbeitsort bzw. an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort auf und wartet auf einen Arbeitseinsatz. Die Pausenregelung und Regelungen zur Ruhezeit müssen also auch hier eingehalten werden.
Im Gegensatz dazu ist Rufbereitschaft grundsätzlich keine Arbeitszeit. Nur in Ausnahmefällen, wenn der Arbeitnehmer durch Vorgaben des Arbeitgebers in seiner Bewegungsfreiheit während der Rufbereitschaft stark eingeschränkt ist, ist auch Rufbereitschaft Arbeitszeit.
Rufbereitschaft wird in den meisten Fällen daher wie Ruhezeit gehandhabt. Aber Vorsicht: Gibt es einen Einsatz, zählt dieser selbstverständlich als Arbeitszeit. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen zu Ruhepausen bwz. Ruhezeiten und sind einzuhalten!
5. Gibt es Ausnahmen von der gesetzlichen Pausenregelung?
Die Regelungen zu Pausen im Arbeitszeitgesetz gelten nicht uneingeschränkt für alle Arbeitnehmer und Branchen. Es gibt auch Ausnahmen.
In Deutschland ist es zum Beispiel zulässig, dass in einem Tarifvertrag vom Arbeitszeitgesetz abweichende Pausenregelungen getroffen werden. Pausen können zum Beispiel kürzer als gesetzlich verlangt veranschlagt werden, wenn dafür ein entsprechender Ausgleich geschaffen wird.
Ausgenommen von den Pausenregelungen im allgemeinen Arbeitszeitgesetz sind auch bestimmte Personengruppen, für die zum Teil eigene gesetzliche Regelungen gelten. Dazu gehören zum Beispiel Jugendliche unter 18 Jahren, leitende Angestellte und Angehörige bestimmter Branchen und Berufsgruppen wie in der Luftfahrt oder im Straßentransport.