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Die heutige Arbeitswelt ist flexibel und mobil, das gilt auch für die Arbeitszeit. Arbeitnehmer profitieren von mehr und unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen, wie Gleitzeit oder Teilzeit in verschiedener Form. Die Berechnung der täglichen oder monatlichen Arbeitszeit hat man dann nicht mehr so einfach im Kopf. Ein Arbeitszeitrechner kann dann zum Beispiel Abhilfe schaffen. Aber wie wird Arbeitszeit tatsächlich berechnet und was gehört eigentlich alles zur Arbeitszeit?
Ganz ohne Rechnen
Wochenstunden | Durchschnittliche tägliche Arbeitszeit (5-Tage-Woche) | Durchschnittliche monatliche Arbeitszeit |
---|---|---|
40 | 8 | 174 |
38,5 | 7:42 | 167:27 |
30 | 6 | 130,5 |
20 (= 50%) | 4 | 87 |
1. Kurz & kompakt – So berechnen Sie Ihre Arbeitszeit
Die richtige Berechnung der Arbeitszeit ist abhängig von der Sollarbeitszeit und den im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitstagen. Ob Vollzeit (zum Beispiel mit einer 38,5 Stunden Woche) oder Teilzeit – Ihre Arbeitszeit berechnen Sie mit folgenden Formeln:
Tägliche Arbeitszeit = Wochenarbeitszeit / Arbeitstage pro Woche
Durchschnittliche Monatliche Arbeitszeit = Wochenarbeitszeit x 4,35

Wollen Sie sich Zeit und Rechenarbeit sparen?
Mit einer digitalen Zeiterfassung wie timr brauchen Sie keinen Arbeitszeitrechner, sondern bekommen Ihre Arbeitsstunden mit Soll- und Istzeiten automatisch angezeigt.
Wir haben im Folgenden noch weitere interessante Infos für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie mehr Details zum Arbeitszeit berechnen, oder lesen Sie zum Beispiel nach, was genau alles zur Arbeitszeit dazugehört und inwiefern Pausen für die Berechnung Ihrer Arbeitszeit eine Rolle spielen.
2. Tägliche Arbeitszeit berechnen
Zur Berechnung der täglichen Arbeitszeit dividieren Sie einfach die Wochenarbeitszeit Ihres Arbeitszeitmodells durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche. So erhalten Sie die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit.
Tägliche Arbeitszeit = Vereinbarte Wochenarbeitszeit / Anzahl der Arbeitstage pro Woche
Wenn Sie zum Beispiel ein Arbeitszeitmodell mit 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit haben und an 5 Arbeitstagen arbeiten müssen, ergibt sich eine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von 7 Stunden 42 Minuten.
Auch andere Varianten von Arbeitszeitmodellen lassen sich nach diesem Muster berechnen. Wenn Sie im Rahmen eines Arbeitszeitmodells von 40 Stunden am Freitag 6 Stunden fix arbeiten und nur für die restlichen Tage die durchschnittliche Arbeitszeit errechnen wollen, ziehen Sie die 6 Stunden von der Wochenarbeitszeit ab und dividieren das Ergebnis dann durch 4. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden 30 Minuten für Montag bis Donnerstag (40 – 6 = 34 : 4 = 8,5)

Na, raucht Ihnen schon der Kopf?

3. Monatliche Arbeitszeit berechnen
Für die monatliche Arbeitszeit muss zunächst die Wochenanzahl pro Monat ermittelt werden, indem die Anzahl der Wochen pro Jahr (52) durch die Anzahl der Monate (12) dividiert wird. Um einen exakten Wert zu erhalten, sind auch die Schaltjahre zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich eine Wochenanzahl von gerundet 4,35. Davon ausgehend errechnet sich die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit wie folgt:
Durchschnittliche monatliche Arbeitszeit = Vereinbarte Wochenarbeitszeit x 4,35
Haben Sie etwa ein Teilzeitmodell mit 20 Wochenstunden, müssen Sie demzufolge 87 Stunden pro Monat arbeiten. (20 x 4,35 = 87)
Die Monatsarbeitszeit wird auch dazu herangezogen den Stundenlohn zu errechnen => Monatslohn : monatliche Arbeitszeit = Stundenlohn
Lesen Sie bei uns auch nach wie Sie Ihren Urlaubsanspruch berechnen.
4. Arbeitszeit – was alles dazu gehört
Der Begriff “Arbeitszeit” ist komplexer als es auf den ersten Blick scheint. Gerade für das Berechnen der eigenen Arbeitszeit ist es aber wichtig zu wissen, welche Zeiten man tatsächlich berücksichtigen muss. Auch dann, wenn Sie nicht selbst rechnen wollen, sondern einen Arbeitszeitrechner verwenden.
Gesetzliche Definition von Arbeitszeit:
In Österreich ist Arbeitszeit laut § 2 des Arbeitszeitgesetzes (AZG) “[…] die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.”
Im deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) findet sich dieselbe Definition (vgl. § 2 ArbZG).
Nicht nur die klassische Anwesenheitszeit im Büro oder bei einem Kunden vor Ort ist daher Arbeitszeit. Auch Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zählen beispielsweise als Arbeitszeit. Dasselbe gilt für Reisezeiten, also für Dienstreisen.
Anders verhält es sich bei der Rufbereitschaft. Diese zählt prinzipiell nicht als Arbeitszeit. Nur wenn Sie tatsächlich einen Arbeitseinsatz haben, wird dieser als Arbeitszeit gezählt.
Beachten Sie auch, dass Arbeitszeit in Bezug auf verschiedene Berufsgruppen zum Teil aufgrund von Sonderregelungen unterschiedlich zu bewerten ist. Die Arbeitszeit einer Ärztin umfasst andere Zeiten wie jene eines Büroangestellten. Im Bedarfsfall ist es auf jeden Fall empfehlenswert sich über die relevanten Bestimmungen etwas genauer zu informieren.
Fahrzeit im Rahmen des Arbeitsweges von der Wohnung zur Arbeit (fester Arbeitsort) gilt nicht als Arbeitszeit.
Lesen Sie bei uns auch nach, wann ein Arztbesuch als Arbeitszeit gilt und welche Kriterien dafür ausschlaggebend sind, dass Fortbildung als Arbeitszeit zählt.
5. Pausen während der Arbeitszeit
Wer arbeitet hat sich auch mal Pause verdient und Pausen während der Arbeitszeit sind auch keine freiwillige Angelegenheit. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet Arbeitnehmern nach einer bestimmten Zeit Pausen von festgelegter Dauer zu gewähren.
5.1 So macht Deutschland Pause
In Deutschland sieht das Gesetz eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden vor. Werden mehr als 9 Stunden gearbeitet, müssen 45 Minuten Pause gewährt werden. Eine Teilung der Pausen in Einheiten zu je 15 Minuten ist erlaubt.
Wird die Arbeit für weniger als 15 Minuten pausiert, zählt diese Unterbrechung prinzipiell als Arbeitszeit. In Tarifverträgen können aber andere Vereinbarungen getroffen werden.
Mit einer Zeiterfassungssoftware können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter die gesetzlichen Pausen nicht vergessen. Dazu hinterlegen Sie einfach automatische Pausen.
5.2 So macht Österreich Pause
Der österreichische Gesetzgeber sieht nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden 30 Minuten Pause vor. Die 30 Minuten müssen aber nicht am Stück gewährt werden. Aus betrieblichen Gründen oder im Interesse der Arbeitnehmer, ist es erlaubt die Pausen auf Einheiten von 2 Mal 15 Minuten oder 3 Mal 10 Minuten aufzuteilen. Für bestimmte, vor allem schwere Arbeiten und wo es für die Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich ist, kann das Arbeitsinspektorat auch zusätzliche oder längere Ruhepausen anordnen.
Pausen gelten nicht als Arbeitszeit, sie werden daher auch nicht bezahlt!
5.3 So macht die Schweiz Pause
In der Schweiz ist ab einer Arbeitszeit von mehr als 5,5 Stunden eine Pause von mindestens 15 Minuten Pflicht. Bei mehr als 7 Stunden Arbeitszeit müssen 30 Minuten Pause gemacht werden, ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden 60 Minuten. Eine Aufteilung der Pausen in kleinere Einheiten ist nur erlaubt, wenn die Pause länger als 15 Minuten dauert. Längere Pausen können eingeplant werden. Pausen gelten in der Schweiz grundsätzlich nicht als Arbeitszeit, solange es dem Mitarbeiter frei steht, sich vom Arbeitsplatz zu entfernen. Im Arbeitsvertrag kann das aber auch anders festgelegt werden.
44 Kommentare
Was ist Ihre Meinung dazu?
Guten Tag, Meine Mitarbeiterinnen arbeiten alle Teilzeit, fast alle auch unterschiedliche Stunden an den vereinbarten Arbeitstagen. Viele haben eine 4-Tage-Woche, dies ist vetraglich nicht festgelegt, wegen der Flexibilität in eine Praxis. Alle haben (unabhängig von ihrer tatsächlichen Anwesenheit) einen Vertrag über 5-Tage-Woche.
Meine Mitarbeiterinnen arbeiten alle Teilzeit, fast alle auch unterschiedliche Stunden an den vereinbarten Arbeitstagen. Viele haben eine 4-Tage-Woche, dies ist vertraglich nicht festgelegt, wegen der Flexibilität in eine Praxis. Alle haben (unabhängig von ihrer tatsächlichen Anwesenheit) einen Vertrag über 5-Tage-Woche.
Wie wird die durchschnittliche Arbeitszeit berechnet, wenn:
1. ein oder mehrere Tage frei genommen werden, unterschiedliche Stundenzeit der Arbeitstage
2. ein oder mehrere Tage krankgeschrieben sind, unterschiedliche Stundenzeit der Arbeitstage
3. ein Feiertag auf einen der Arbeitstage fällt?
4. Beispiel 1 einzelner UT: eine MA hat Mittwochs einen langen Tag und sie nimmt sich den Mittwoch immer mal frei….. sie macht doch Minusstunden wenn die durchschnittliche tägliche AZ nicht erreicht werden kann. Jedenfalls gibt es immer ein Ungerechtigkeitsgefühl bei den anderen.
Vielen Dank für die Hilfe
Susanne Bitzer
3. ein Feiertag auf einen der Arbeitstage fällt?
Hallo Susanne,
wenn im Vertrag nicht anders definiert, teilt sich die wöchentliche Normalarbeitszeit gleichmäßig auf die 5 Tage auf. Bei einer 20-Stunden-Woche wären das von Montag bis Freitag jeweils 4 Stunden.
Bei Krankschreibungen wird die Normalarbeitszeit auf das Zeitkonto gutgeschrieben. Im Beispiel wären das dann 4 Stunden, egal an welchem Tag. Für Feiertage verhält es sich gleich. Entscheidend ist die Normalarbeitszeit für den jeweiligen Tag.
Auch bei einem Urlaubstag muss die Normalarbeitszeit verwendet werden. Nimmt sich die Arbeitnehmerin am Mittwoch Urlaub, so muss sie an den anderen 4 Tagen die restlichen 4/5 ihrer wöchentlichen Normalarbeitszeit arbeiten. Unabhängig davon wie lange sie üblicherweise sonst an dem Tag arbeitet.
Wenn eine Mitarbeiterin immer am Mittwoch länger arbeitet, dann sollte dies auch vertraglich so definiert sein. Ebenso wenn zum Beispiel der Freitag immer frei ist. Es zählt immer die Normalarbeitszeit laut Vertrag. Wenn die Arbeitstage stark variieren, ist eine Gleitzeitvereinbarung zu empfehlen. Sonst besteht auch die Gefahr von nicht bezahlten Überstunden bis hin zum Lohndumping.
In jedem Fall sollten Sie sich an Ihren Steuerberater wenden, um Ihre Fragen bestmöglich abzuklären und auch Rechtssicherheit zu haben.
Beste Grüße,
Kunigunde
hallo zusammen,
Wie errechne ich meine tägliche Durchschnittsarbeitszeit.
Ich arbeite ei einem saisionschwankendem Betrieb und arbeite
in der Wintersaison (vom 1.1. – 30.4. und vom 1.10. – 31.12.) in der Woche 14 Stunden , in der Sommersaison vom 1.5.-30.9. 28 Stunden) habe 28 Urlaubstage. Es werden 5 Tage pro Woche zur Berechnung zugrunde gelegt. z.Zt. erhalte ich 4 Stunden 19 Minuten- daraus folgt, dass ich immer min 50 Überstunden habe und diese dann als „freie Tage“ im Jan. und Februar nehmen muss, will ich aber nicht. m. E. errechnet sich eine Durchschn. Arbeitszeit von 4 Stunden 34 Minuten.
ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir eine offizielle Berechnung vorlegen könnten.
Vielen Dank
Maria Liebhart
Hallo Frau Liebhart,
als Anbieter einer Zeiterfassungssoftware sind wir leider nicht der richtige Ansprechpartner, wenn es um eine offizielle Berechnung Ihrer Arbeitszeit geht.
Wir würden Ihnen empfehlen sich in diesem Fall an die zuständige Interessenvertretung für ArbeitnehmerInnen zu wenden.
Beste Grüße,
Gundi
Wie rechnet Ihre Software bei meinen folgenden Beschäftigten:
Diese arbeiten 1 Tag in der Woche und 20 Stunden im Monat. Also mal 4 Tage a 5 Stunden oder mal 5 Tage a 4 Stunden. Was trägt die Software dann im Urlaubsfall ein. Das Jahresmittel (als 240/52) oder die jeweilige Stundenzahl des laufenden Monats (also entweder 4 oder 5 Stunden)?
Hallo Franz,
in timr legen Sie eine wöchentliche Sollarbeitszeit fest. Dabei ist es auch möglich die Sollzeit je Wochentag individuell einzugeben. Eine monatliche Sollzeit kann hingegen nicht definiert werden.
Bei Urlaub werden immer jene Stunden verbucht, die am betreffenden Tag als Sollzeit hinterlegt sind.
Beste Grüße,
Gundi
Hallo Gundi,
vielen Dank für Ihre Antwort. Nehmen wir mal an, der betreffende Arbeitstag wäre ein Dienstag. Dann wäre im Januar an jedem Dienstag 4 h zu arbeiten. Im Februar hingegen an jedem Dienstag 5 h. Müsste ich dann jeden Monat manuell eingreifen um die korrekte Sollzeit zu hinterlegen oder kann man das in einem Jahresplan machen. Auf jeden Fall wäre der Wochentag ja je nachdem wie oft er in dem Monat kommt unterschiedlich. Ich suche eine Softwarelösung, die so wenig wie möglich Eingreifen erfordert.. Also wäre es bei Ihrer Software so, dass ich immer zum Monatsanfang das Stundensoll für den betreffenden Tag eingeben muss (ohne dass dies dann Auswirkungen auf die Vergangenheit hätte?)?
Viele Grüße
Franz
Hallo Franz,
die Konfiguration der Arbeitszeitmodelle in timr richtet sich nach der gängigen Praxis eine Wochenarbeitszeit zu definieren, die je nach Anzahl der Tage eines Monats, auch unterschiedliche monatliche Sollzeiten ergibt. Ein Jahresplan bei der Festlegung der wöchentlichen Sollstunden ist in timr daher nicht vorgesehen.
In Ihrem Fall hätten Sie die Möglichkeit die Sollzeit je Monat manuell umzustellen. Damit bereits erfasste Zeiten von der Umstellung nicht betroffen sind, müssten Sie dazu regelmäßig einen Abschluss erstellen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne auch an unseren Support unter info@timr.com wenden.
Beste Grüße,
Gundi
Hallo,
Mir raucht jetzt der Kopf. Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe eine 3 Tage Woche mit einer Arbeitszeit von 15 Std.
Wenn ich jetzt die monatlichen Sollstunden errechne (15 x 4,33) komme ich auf 65. so weit so gut. Aber es kommt einfach aufs Jahr gesehen nicht mit meinen Stunden hin….
Ich habe mit 15 Stunden Wocheneeise gerechnet und Summe x als Überstunden raus. Aber mit 65 Sollstunden = 780 im Jahr komme ich auf viel weniger.
Müsste doch eigentlich gleich sein. Kann mir dass jemand erklären?
Vielen Dank!
Jessy
Hallo Jessy,
wir würden Ihnen empfehlen sich für konkrete Fragen zur Berechnung Ihrer vertraglich festgelegten Arbeitszeit an die zuständige Interessenvertretung für ArbeitnehmerInnen zu wenden.
Beste Grüße,
Gundi
Hallo Zusammen,
zu dem obigem Artikel habe ich auch eine Frage; ich arbeite bei einem Versicherungsmakler im Innendienst (Oberösterreich, KV Handel); lt. Dienstvertrag 38,5 h / Woche.
Unsere Arbeitszeiten: MO – FR 07:30 – 16:30 Uhr (1/2 Stunde Pause) und FR 07:30 – 13:00 Uhr.. Das ergibt laut meiner Rechnung jedoch 39,5 h / Woche. Gibt es hierzu eine Sonderregelung oder steht mir daher in der Tat eine längere Pause bzw. ein kürzerer Arbeitstag zu?
Hallo Stefanie,
als Anbieter einer Zeiterfassungssoftware sind wir leider nicht der richtige Ansprechpartner, wenn es um eine konkrete Rechtsauskunft geht.
Grundsätzlich gelten die im Dienstvertrag festgelegten Stunden. Es kann jedoch sein, dass Mehrstunden abgegolten werden, zum Beispiel durch Zeitausgleich.
In diesem Fall würden wir empfehlen, das zunächst mit Ihrem Arbeitgeber abzuklären oder sich gegebenenfalls an die zuständige ArbeitnehmerInnenvertretung zu wenden.
Beste Grüße,
Gundi
Guten Tag,
Guten Tag,
Sie sprechen bei Vollzeit(40h, 5-Tage) von einer durchschnittlichen Monatsarbeitszeit von 174 Stunden. Mit dem Faktor und rein rechnerisch leuchtet mir das ein, aber dabei finden doch weder Feiertage Berücksichtigung, noch die Tatsache, dass es Monate mit unterschiedlicer Tageszahl (28,30,31) oder unterschiedlichen Arbeitstage (20,21,22,23) gibt, oder sehe ich das falsch? Wenn ich z.B. im Februar 174 Stunden arbeiten soll, muss ich täglich mehr als 8 Sunden arbeiten oder an mehr als 5 Tagen pro Woche oder wie komme ich sonst auf die 174 zu erbringenden Stunden?
Muss die wöchentliche Arbeitszeit und ob man eine 5- oder 6-Tage Woche hat, im AV stehen oder die monatliche Sollstundenzahl?
Ich wäre sehr dankbar, wenn sie mir eine verständliche, nachvollziehbare Antwort geben könnten.
Hallo Susanne,
die im Artikel angeführte durchschnittliche Monatsarbeitszeit berücksichtigt noch keine Feiertage oder die unterschiedliche Anzahl an Arbeitstagen je Monat. Abhängig von diesen Faktoren variiert grundsätzlich die tatsächliche monatliche Arbeitszeit.
Regelungen zur Arbeitszeit sind entweder im Arbeitsvertrag festgehalten oder leiten sich aus dem Arbeitszeitgesetz, dem betreffenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab.
Als Anbieter einer Zeiterfassungssoftware sind wir leider nicht der richtige Ansprechpartner, wenn es um eine konkrete Rechtsauskunft geht. Ich würde Ihnen daher empfehlen sich für Detailfragen an die zuständige Interessensvertretung zu wenden.
Beste Grüße,
Guten Tag, ich hätte nochmal eine Frage zu einer definierten 4 Tage Woche. Wenn ein Mitarbeiter eine vertraglich festgelegte 4 Tage Woche hat (Arbeitszeit täglich unterschiedlich, Montag bis Donnerstag) werden die Sollstunden dann auch mit einer 4 Tage Woche berechnet oder mit einem Durchschnitt der Stunden auf 5 Tage?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Hallo Anita,
wenn die Sollstunden je Tag vertraglich festgelegt sind, werden diese auch so angewendet. Sind die Arbeitstage von Montag bis Donnerstag definiert, erhält man zum Beispiel für einen Feiertag, der auf einen Freitag fällt, keine Stundengutschrift für eine Entgeltfortzahlung. Umgekehrt wird für einen Freitag aber beispielsweise auch kein Urlaubstag benötigt.
Für mehr Details oder konkretere Fragen können Sie sich gerne an unser Support Team unter info@timr.com wenden.
Guten Tag zusammen;
Ich habe eine 20 Stunden Woche, d.h.
20 Stunden pro Woche x 4,35 = 87 Stunden
Wie verrechnet man die Monate, wo man mehr als 87 Stunden arbeitet,
wie jetzt im Juli’19 = 92 Stunden
Darf ich diese als Überstunden aufschreiben?
Im Vertrag steht nur 20 Stundenwoche, ich bekomme ein Festgehalt und über Überstunden steht nichts.
Ich arbeite im Immobilienbüro, als Mediengestalter und Sekretärin.
Vielen Dank im Voraus!
Sonnige Grüße
Sylke
Hallo Sylke,
bei den errechneten 87 Stunden handelt es sich um die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit bei einer 20-Stundenwoche. Tatsächlich schwankt die monatliche Sollarbeitszeit je nach Anzahl der Tage im Monat.
Als Überstunden zählen jene Stunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Grundsätzlich sollten Details zur Arbeitszeit (Sollzeit, Arbeitstage etc.) im Arbeitsvertrag geregelt sein. Darüber hinaus gelten die relevanten Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes bzw. des betreffenden Tarifvertrags oder einer allfälligen Betriebsvereinbarung.
Als Anbieter einer Zeiterfassungssoftware können wir natürlich keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Wir würden Ihnen daher empfehlen sich in diesem Fall an die zuständige Interessenvertretung für ArbeitnehmerInnen zu wenden.
Hallo,
ich habe eine Mitarbeiterin, die wird für 42 Stunden im Monat bezahlt. Sie arbeitet immer Dienstag und Mittwoch. Nun hat sie mir vorgerechnet, dass ihr Monatsarbeitszeit immer 42 Stunden wären. Ich habe die 42 Stunden durch 4 dividiert und bekomme dann 10,5 Stunden als Wochenarbeitszeit, demzufolge 5,25 Stunden pro Tag. Habe dann alle Arbeitstage pro Monat herausgezählt und dann mit 5,25 multipliziert, komme dann natürlich auf unterschiedliche Sollarbeitszeiten. Wir haben keine Betriebsvereinbarung, habe dies von meines letzten Arbeitgeber so übernommen. Kann man da sagen was richtig und was falsch ist. Vielen Dank
Hallo Gudrun,
grundsätzlich ist ausschlaggebend, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Eine pauschale Aussage lässt sich hier leider nicht treffen. Als Anbieter einer Zeiterfassungssoftware können wir dazu auch keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich mit dem konkreten Fall an Ihre Rechts-/Steuerberatung oder Ihre Interessenvertretung zu wenden.
Liebe Frau Leitner,
Ich muss meinem kurzfristigen Arbeitsgeber, wegen der Krankenkasse angeben wie viele Tage ich im Jahr arbeite, respektiv ob ich unter 70 Tage im Jahr 2020 arbeiten werde, und habe folgendes Problem :
Ich habe einen Vertrag als „Studentische Hilfskraft“ an meiner Hochschule von 22,5 Stunden im Monat. Vertraglich muss ich 3 Tage die Woche arbeiten. Also habe ich eine Tägliche Arbeitszeit von 5,625 : 3 = 1,875
Ich kann jetzt wohl nicht angeben, dass ich 3 Tage die Woche, hochgerechnet auf das Jahr (mal 48 Arbeitswochen, da August entfällt), 144 Tage im Jahr arbeite, oder?
Gibt es einen Stundenwert der einen Arbeitstag definiert, z.B. 8 Stunden = 1 Arbeitstag?
In meinem Fall also 22,5 St/Monat, geteilt durch 8 Stunden = 2,8125 Tage/Monat , also 2,8125 Tage mal 11 Monate (da August entfällt) = 30,9375 Arbeitstage im Jahr.
Wie soll ich diese Rechnung lösen?
Danke im Voraus für Ihre Antwort,
Liebe Grüße,
Felix
Hallo Felix,
wie genau Sie die Arbeitstage in Ihrem Fall zu berechnen haben, kommt auf die von Ihrem Arbeitgeber benötigten Daten an. Sie müssen daher bei Ihrem Arbeitgeber die entsprechenden Informationen einholen. Eine pauschale Antwort lässt sich darauf leider nicht geben.
Guten Tag,
ich arbeite seit fast sechs Monaten über eine Zeitarbeitsfirma bei einem Unternehmen in der Druck und Medien Branche. Ich habe 4 Monate lang 7,5 Stunden (8 Stunden mit Pause, die unbezahlt ist) fünf Tage die Woche gearbeitet. Im Arbeitsvertrag wurden diese 37.5 Wochenstunden vermerkt, aber es wurde bei der Anzahl der durchschnittlichen Monatsstunden der Wert von 151,67 Stunden genommen (der Wert von normalerweise 35 Wochenstunden).
Da ich im Endeffekt Jede Woche dieser ersten vier Monate 2,5 Stunden unbezahlte Überstunden gemacht habe, habe ich nun die Frage ob das gesetzlich gesehen nicht sogar nach § 263 Betrug ist („Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“)
Da dies meine erste Vollzeitbeschäftigung war kannte ich mich zur Zeit der Abschließung des Arbeitsvertrages nicht mit den offiziellen Regelungen aus und habe diesen einfach Unterschrieben. Nun weiß ich nicht wie ich weiter vorgehen soll, um dies meinem Arbeitgeber mitzuteilen.
Ich danke schon mal herzlichst im voraus für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Navid Shokrieh
Hallo Navid,
ausschlaggebend ist, was genau dazu in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Wenn Sie glauben, dass hier etwas zu Ihrem Nachteil geschehen ist, sollten Sie sich an die zuständige Interessenvertretung bzw. an eine Steuer-/Rechtsberatung wenden. Als Anbieter einer Zeiterfassung können wir hier keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen.
Hallo Kunigunde,
Vielen Dank für ihre Antwort. Ich werde zunächst versuchen ein Gespräch mit dem Arbeitgeber aufzusuchen. Wenn sich die Angelegenheit dort nicht klärt, werde ich einen Anwalt mit einbeziehen.
mit freundlichen Grüßen
Navid Shokrieh
Liebe Frau Leitner,
wie berechne ich für Deutschland die Anzahl der Stunden, die in einem Ausgleichszeitraum (24 Wochen) geleistet werden dürfen. Es gilt ja laut Arbeitszeitgesetz, dass im Durchschnitt von 24 Wochen (oder 6 Monaten) nicht mehr als 48h/Woche gearbeitet werden dürfen.
Wenn in einem Betriebs an 6 Tagen in der Woche gearbeitet wird, wie berechne ich dann die höchstzulässige Arbeitszeit in diesem Zeitraum?
1.. Beispiel: In den 24 Wochen gibt es keine Feiertage, die beschäftigte Person ist weder krank noch nimmt sie gesetzlichen Urlaub, noch zusätzlichen Urlaub. Dann darf die beschäftigte Person 24 Wochen x 6 Tage/Woche als an 144 Tagen je 8h arbeiten, also 144×8 an 1152h im Ausgleichszeitraum arbeiten. Ist das richtig?
2. Beispiel: In den 24 Wochen gibt es 4 Feiertage, die beschäftigte Person ist an 5 Tagen krank, nimmt 5 Tage gesetzlichen Urlaub. Dann darf die beschäftigte Person an (144 Tagen weniger 14 Tage)= 130 Tagen je 8h arbeiten, also 130x 8 an 1040h im Ausgleichszeitraum arbeiten. Ist das richtig?
Liebe Frau Leitner,
und nun komme ich zu meinem Problem: Wie berechne ich die Anzahl der Stunden, die in einem Ausgleichszeitraum höchstens geleistet werden, in einem Betrieb in dem nur an 5 Tagen die Woche gearbeitet wird?.
Darf die beschäftigte Person aus dem 1. Bespiel, obwohl sie ja nur an 5 Tagen pro Woche (Annahme: keine Feiertage, keine Urlaubstage, keine Kranktage) nun auch an 1552h im Ausgleichszeitraum arbeiten? Oder verbietet sich das, weil ja die Höchstarbeitszeit von 10h/Tag zu beachten ist und bei einer 5 Tage Woche in 24 Wochen maximal an 120 Tagen gearbeitet werden kann und wenn man jeden Tag 10 Stunden zugrunde legt, nur 1200 h im Ausgleichszeitraum geleistet werden können?
2. Beispiel: In den 24 Wochen gibt es 4 Feiertage, die beschäftigte Person ist an 5 Tagen krank, nimmt 5 Tage gesetzlichen Urlaub. Dann darf die beschäftigte Person an (144 Tagen weniger 14 Tage)= 130 Tagen je 8h arbeiten, also 130x 8 an 1040h im Ausgleichszeitraum arbeiten. Ist das richtig?
Hallo Zeynep,
als Anbieter einer Zeiterfassungssoftware sind wir hier leider nicht der richtige Ansprechpartner, wir können auch keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Wir würden Ihnen empfehlen, sich dazu an Ihre Rechts-/Steuerberatung oder Ihre Interessenvertretung zu wenden.
Ich habe auch eine Frage. Ich arbeite mit einem monatlichen Schichtplan. Wir haben täglich geöffnet. Meine monatliche Sollarbeitszeit beträgt 168 Stunden, ich habe 24 Tage Jahresurlaubsanspruch. Wir haben in der Nebensaison nur 6 Stunden täglich geöffnet, in der Hauptsaison arbeite ich allerdings zwischen 8-9 Stunden täglich, 5 Tage auf jeden Fall und jedes zweite Wochenende, ist immer unterschiedlich. Jetzt ist meine Frage. Der Urlaub soll auf Stunden umgelegt werden, da ich durch eine schlechte Saison in Minusstunden gerutscht bin. Ich bin davon ausgegangen, dass ich die 168 Stunden durch 20 generelle Wochenstunden teile, sprich 8,4 Std., die täglich zu arbeiten wären und die ich auch gutgeschrieben bekomme, wenn ich Urlaub nehme bzw. krank bin. Mein Arbeitgeber gibt mir bei Urlaub bzw. Krankheit aber nur 6 Stunden als Gutschrift. Was ist hier richtig?
Hallo Tanja,
das müsste man sich im Detail ansehen, um das konkret beurteilen zu können. Da wir als Anbieter einer Zeiterfassungssoftware keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen können, empfehlen wir, dass Sie sich dazu an die zuständige Interessenvertretung bzw. an eine Steuer-/Rechtsberatung wenden.
hallo, ich habe eigendlich eine einfache frage, aber wie so offt werden einfache sachen schwer gemacht, ich bekomme 750 brutto bei 12,5 pro stunde, also 60 stunden im monat, ich soll aber 15 stunden die woche arbeiten, also komme ich auf über 60 stunden, bekomme ich die stunden über 60 im monat extra bezahlt, oder arbeite ich die for fan
Hallo Diemitri,
ausschlaggebend ist, was dazu im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wenn ein monatliches Fixgehalt vereinbart wurde, wird üblicherweise auch eine Wochenarbeitszeit definiert. Aufgrund der unterschiedlich langen Monate, variiert dadurch der Stundensatz natürlich etwas. Wenn sie auf Stundenbasis angestellt sind, wird jede Stunde mit dem festgelegten Stundensatz beglichen.
Wir empfehlen das direkt mit dem Arbeitgeber abzuklären bzw. sich an Ihre Interessensvertretung zu wenden.
Eine rechtsverbindliche Auskunft können wir dazu als Anbieter einer Zeiterfassungssoftware leider nicht erteilen.
Hallo Frau Leiter,
ich arbeite 5 Tage in der Woche Mo. bis Fr.
Laut meinen Vertrag habe ich 128,3 Stunden im Monat.
Nun wird aber jeder Arbeitstag im Monat im Zeiterfassungssystem gerechnet d. h. als Beispiel im März hatte ich Soll Stunden von 134,5 gearbeitet habe ich 154,6 Std.
Überstunden laut System 20,10
Bei der Abrechnung wurden aber nur die 128,3 plus 20,10 Stunden ausgezahlt.
Also habe ich eine Differenz von 6,2 Stunden.
Laut Aussage der Personalabteilung würde sich das übers Jahr aufrechnen, da ja jeder Monat unterschiedliche Arbeitstage hat ?
Das kann aber nicht sein, da die einzigen 2 Monate Februar und Mai weniger Soll Stunden an Arbeitstagen haben.
Den Rest vom Jahr falle ich nach deren täglichen Berechnung mit der Soll Zeit über meine Grundstunden.
Verstehe ich das falsch?
Hallo Susanne,
es kommt hier auf die Anzahl der Arbeitstage im Monat an.
Der März 2021 hatte zum Beispiel 23 Arbeitstage (8 Wochenendtage). Im Mai 2021 waren es 21 Arbeitstage (10 Wochenendtage).
Grundsätzlich kann es daher durchaus der Fall sein, dass sich das übers Jahr gesehen ausgleicht.
Eine pauschale Beurteilung ist hier aber nicht möglich ohne genauere Details zu kennen.
Wir würden jedenfalls empfehlen, dass Sie sich nochmals an die Personalabteilung/Ihren Arbeitgeber wenden und sich das im Detail zeigen bzw. ausrechnen lassen. Dann lässt sich das sicher aufklären.
Hallo, ich bin neu und habe eine Frage.
Ich habe einen 38 Stunden Vertrag. Ich verstehe darunter, wenn ich die Woche täglich 7,6 Stunden mal 5 rechne habe ich nach 5 Arbeitstagen 38 Stunden erreicht und somit meine Arbeitszeit abgeleistet. Wenn ich somit 20 Arbeitstage habe sind meine Stunden für den Monat erreicht. Oder sehe ich das falsch?
Wenn 21 -23 Arbeitstage sind sollten das Überstunden sein, Oder?
Hallo Maik,
ausschlaggebend ist grundsätzlich immer, was im Arbeitsvertrag steht.
Ein Monat hat aber meist mehr als 4 Wochen und somit fast immer mehr als 20 Arbeitstage.
Üblicherweise wird im Vertrag auch geregelt, an welchen Wochentagen zu arbeiten ist. Daraus ergibt sich die monatliche Sollzeit.
Am besten klären Sie Details dazu direkt mit Ihrem Arbeitgeber/der Personalabteilung ab.
Ich habe iene Vereinbarung das ich in der Woche 38,5 Stunden arebite. Meine Arbeitszeit wird mit 7,7 Stunden pro Tag gerechnet. Wenn ich jetzz von Montag bis Donnerstag 8,5 Stunden arbeite und am Freitag nur 4,5 Stunden habe ich das Soll erfüllt. Gehe ich jetzt aber am Montag auf Urlaub muss ich am freitag 5,2 Stunden arbeiten. Das ist ja nicht gerecht. Wie kann man das anders regeln?
Hallo Thomas,
ausschlaggebend ist immer, wie die Verteilung der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festgelegt wurde.
Bei je 7,7 Stunden Sollzeit von Montag bis Freitag wird jeder Urlaubstag auch nur mit 7,7 Stunden gezählt.
Wenn generell als Sollzeit von Montag bis Donnerstag 8,5 Stunden und am Freitag 4,5 Stunden gelten sollen, muss das auch so explizit im Arbeitsvertrag vereinbart werden.
Da wir als Anbieter einer Zeiterfassung keine rechtsverbindliche Auskunft geben können, würden wir aber empfehlen sich für eine konkrete Beurteilung Ihres Falles an Ihre Interessenvertretung zu wenden.
Hallo, ich habe mal eine Frage, da meine neue Kollegin mich heute total verwirrt hat.
Wenn ich eine 38,5h-Woche habe bedeutet es ja, dass ich im Schnitt 7,7h am Tag arbeiten müsste…bedeutet diese Zeit, die reine Arbeitszeit oder ist die Pause da schon inkludiert?
Oder muss ich die 0,5h noch obenauf packen?
Liebe Grüße, Daniela
Hallo Daniela,
Pausen zählen laut Gesetz üblicherweise nicht als Arbeitszeit.
Die 38,5 Sollstunden pro Woche bzw. durchschnittlich 7,7 Sollstunden pro Tag beziehen sich daher in der Regel auf die reine Arbeitszeit ohne Ruhepausen.
Hallo wir arbeiten momentan auf Contischicht modell was wie folgt aussieht.
6 Tage arbeiten (2Früh,2Spät,2Nacht), 3 Tage frei ( 2 1/2 wenn man bedenkt dass man von der Nacht kommt).
Wir haben eine Zeit von 37.5 Stunden zu machen vorher waren es 40 Stunden Die Woche.
Jetzt stellt ich mir die frage ob wir mehrarbeit leisten müssen ( sogesehen XXX an tagen noch nacholen müssen ) Da ja ein 3 Schichtler summe XXX an tagen im Jahr arbeitet.
Gibt es da irgendwie eine art reglung ? Da man ja auch Feiertage arbeiten muss in der contischicht.
mfg
Hallo Philipp,
da es sich hier um einen sehr spezifischen Fall handelt, können wir dazu leider keine konkrete Einschätzung geben.
Ausschlaggebend ist grundsätzlich aber immer, was im Arbeitsvertrag und/oder im betreffenden Tarifvertrag dazu steht bzw. vereinbart wurde.
Am besten klären Sie Details dazu direkt mit Ihrem Arbeitgeber bzw. der Personalabteilung oder ggfs mit Ihrer Interessenvertretung ab.
Hallo,
Ich bin schwerbehindert und kann laut meinem Arzt, und ich merke es auch, nicht länger als drei Stunden am Tag arbeiten. Ich arbeite jetzt 5 Tage die Woche und jeweils drei Stunden, also 15 Wochenstunden. Mein Chef möchte die vier Tage Woche jetzt einführen. Muss ich jetzt auf 12 Wochenstunden herunter oder wie läuft das ab?
Hallo,
da es sich hier um einen sehr spezifischen Fall handelt, können wir als Anbieter einer Zeiterfassung dazu leider keine Auskunft erteilen.
Wenn im gesamten Betrieb die 4-Tage Woche eingeführt wird, sollten Sie aber in erster Linie mit Ihrem Vorgesetzten klären, ob damit auch eine Reduktion der Wochenstunden einhergeht bzw. wie sich das dann für Ihren konkreten Fall ausgestaltet.
Bei weitergehenden rechtlichen Fragen würden wir sonst empfehlen sich an Ihre Interessenvertretung oder einen Rechtsberater Ihres Vertrauens zu wenden.