Haftung des Arbeitgebers bei reduziertem Sachbezug

Kunigunde Leitner
13. Juli 2016

Da ein Firmenwagen die Abgaben auf Seiten des Arbeitnehmers, aber auch auf Seiten des Arbeitgebers erhöht, ist es wichtig die Haftung des Arbeitgebers bei einem reduzierten Sachbezug zu beachten.

Der Arbeitgeber haftet für alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung,…) im Zusammenhang mit der Privatnutzung eines Firmenwagens. Wenn also ein reduzierter Sachbezug (z.B. halber Sachbezug) in Anspruch genommen wird, haftet der Arbeitgeber für die korrekte Berechnung und Abfuhr aller Steuern und Beiträge.

Arbeitgeber Haftung Sachbezug

Dass Arbeitnehmer mit reduziertem Sachbezug ein Fahrtenbuch führen, ist daher für den Arbeitgeber unerlässlich. Auch wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt und eine rückwirkende Prüfung ansteht, muss man den geringeren Sachbezug anhand des Fahrtenbuchs nachträglich immer noch nachweisen können.