Vertrauensarbeitszeit

Kunigunde Leitner
11. Februar 2022

1. Was ist Vertrauensarbeitszeit?

Bei Vetrauensarbeitszeit werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine konkreten Regelungen zur Arbeitszeit vereinbart. Stattdessen liegt der Fokus darauf, dass vereinbarte Aufgaben erledigt werden. Mitarbeiter können in diesem Fall die eigene Arbeitszeit selbständig und eigenverantwortlich einteilen.

1.1 Für wen eignet sich das Modell der Vertrauensarbeitszeit?

Vertrauensarbeitszeit ist natürlich nicht für jede Branche und für alle Tätigkeiten gleichermaßen geeignet.

In der Regel bietet sich Vertrauensarbeitszeit für Tätigkeiten an, bei denen die Anwesenheit nicht unbedingt ausschlaggebend ist bzw. auch dann, wenn der Zeitpunkt, zu dem Aufgaben erledigt werden egal ist.

Für Mitarbeiter in Bürojobs, im Außendienst oder generell im kreativen Bereich ist Vertrauensarbeitszeit ideal. Im Dienstleistungsbereich – zum Beispiel in einem Supermarkt mit fixen Öffnungszeiten – ist diese Form der Arbeitszeitgestaltung hingegen praktisch unmöglich.

1.2 Wie funktioniert Vertrauensarbeitszeit?

Vertrauensarbeitszeit funktioniert nicht nach dem klassischen Anwesenheitsprinzip, sondern – wie der Name impliziert – auf Vertrauensbasis.

Der Arbeitnehmer muss vereinbarte Arbeitsaufträge und Aufgaben erledigen. Wann er daran arbeitet oder wie lange er braucht, ist dem Beschäftigten dabei selbst überlassen. Kurz gesagt kann sich der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit also frei einteilen.

Das Absitzen von Arbeitszeit wird somit unterbunden. Im Gegenzug werden jedoch in der Regel auch eventuell notwendige Überstunden bei Mehrarbeit nicht bezahlt oder durch Freizeit abgegolten.

ACHTUNG!

Auch bei Vertrauensarbeitszeit gelten natürlich die gesetzlichen Vorschriften, zum Beispiel zur Höchstarbeitszeit oder Ruhezeiten. Diese müssen eingehalten werden. Für die Kontrolle der Einhaltung ist der Arbeitgeber verantwortlich.

2. Vertrauensarbeitszeit: Rechte und Pflichten

Vertrauensarbeitszeit bedeutet grundsätzlich viel Freiheit und Gestaltungsspielraum für Mitarbeiter. Allerdings gelten für die Beschäftigten natürlich auch bei Vertrauensarbeitszeit rechtliche Vorgaben und Pflichten.

2.1 Rechte

Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit gelten auch bei Vertrauensarbeitszeit.

Die Vorgaben zur maximalen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sind zu beachten. Im Durchschnitt darf die tägliche Höchstarbeitszeit über einen Zeitraum von sechst Monaten nicht höher als acht Stunden am Tag sein.

Ruhepausen und Ruhezeiten sind auch bei Vertrauensarbeitszeit einzuhalten. Das bedeutet, dass nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Pause vorgeschrieben sind. Zwischen zwei Arbeitstagen haben Beschäftigte das Recht auf 11 Stunden Ruhezeit.

Überstunden werden in der Regel bei Vertrauensarbeitszeit nicht abgegolten, da Beschäftigte sich ihre Arbeitszeit frei einteilen können. Es ist jedoch sinnvoll Regelungen dazu im Arbeitsvertrag festzuhalten.
Wenn Sie als Mitarbeiter Ihr Arbeitspensum nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen erledigen können, sollten Sie unbedingt den Arbeitgeber darüber informieren.

Die Dokumentation von Überstunden ist in Deutschland laut Arbeitszeitgesetz generell Pflicht. Ein Urteil des EuGH vom Mai 2019 schreibt grundsätzlich das Führen von Aufzeichnungen über die gesamte Arbeitszeit vor. Eine Umsetzung auf nationaler Ebene ist in Deutschland noch ausständig.

In Österreich und der Schweiz schreibt die nationale Gesetzgebung bereits jetzt Arbeitszeiterfassung verpflichtend vor.

Die Pflicht gilt in allen Fällen für den Arbeitgeber. Dieser darf die Zeiterfassung jedoch an die Mitarbeiter delegieren.

HINWEIS
Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, hat dieser in der Regel ein Mitbestimmungsrecht was Arbeitszeitvereinbarungen betrifft. Das gilt auch bei Vertrauensarbeitszeit!

2.2 Pflichten

Vertrauensarbeitszeit ermöglicht dem Arbeitnehmer freie Zeiteinteilung. Selbstverständlich hat der Beschäftigte aber die Pflicht im Arbeitsvertrag vereinbarte Aufgaben und Leistungen zu erfüllen.

Konkret gilt das, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Der Arbeitnehmer muss jedenfalls seine Aufgaben rechtzeitig erledigen und diese sorgfältig ausführen.

Sollte der Arbeitgeber die Zeiterfassungspflicht an den Arbeitnehmer delegiert haben, muss dieser seine Arbeitszeit gewissenhaft dokumentieren. Wenn eine Zeiterfassung verwendet wird, geht das oft mit einem Arbeitszeitkonto einher.

Grundsätzlich kann Vertrauensarbeitszeit nur dann gut funktionieren, wenn die Beschäftigten über eine gute Selbstorganisation verfügen und auch Eigenverantwortung übernehmen wollen.

3. Wie wird Vertrauensarbeitszeit in DACH geregelt

Eine konkrete gesetzliche Regelung zu Vertrauensarbeitszeit gibt es nicht. Diese kann im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden.

3.1 Welche Regelungen bzgl. der Vertrauensarbeitszeit gibt es in Österreich?

Eine eigene Regelung für Vertrauensarbeitszeit gibt es in Österreich nicht. Vertrauensarbeitszeit entspricht im Grunde genommen oft dem All-In Vertrag, bei dem Überstunden bereits im Fixgehalt inkludiert sind und nicht extra abgegolten werden. In der Regel ist damit auch freie Zeiteinteilung im Rahmen von Gleitzeit verbunden.

Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit gelten natürlich auch bei Vertrauensarbeitszeit. Für den Arbeitgeber besteht Zeiterfassungspflicht.

3.2 Wie ist die Vertrauensarbeitszeit in Deutschland geregelt?

In Deutschland muss für Vertrauensarbeitszeit eine Betriebsvereinbarung getroffen werden. Darüber hinaus ist eine Zielvereinbarung mit dem Arbeitnehmer notwendig. Diese muss Angaben zu den zu erreichenden Zielen, Aufgaben oder auch zum Zeitrahmen der Vertrauensarbeitszeit enthalten.

Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes gelten auch für die Vertrauensarbeitszeit.

3.3 Welche Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit gelten in der Schweiz

Es gibt in der Schweiz kein eigenes Gesetz zu Vertrauensarbeitszeit. Die allgemeinen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind anzuwenden. Es besteht auch eine Zeiterfassungspflicht.

In der Regel wird echte Vertrauensarbeitszeit nur bei Angestellten in höheren Positionen zur Anwendung kommen. Diese sind vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen.

4. Vor- und Nachteile der Vertrauensarbeitszeit

4.1 Vor- und Nachteile für Arbeitgeber

Vorteile

  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Mehr Flexibilität bei guter Auftragslage
  • Ergebnisorientierte Arbeit – kein Absitzen der Arbeitszeit
  • Gutes Betriebsklima
  • Positives Firmenimage

Nachteile

  • Beschäftigte sind unregelmäßiger erreichbar
  • Missbrauchspotenzial – es wird weniger Arbeit erledigt
  • Weniger Kontrollmöglichkeit
  • Hohe Anforderungen an die Mitarbeiter – Selbstmanagement

4.2 Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer

Vorteile

  • Flexible Arbeitszeiten
  • Gute Vereinbarkeit von Arbeit und Familie/Privatleben
  • Arbeitsqualität und nicht Anwesenheit steht im Vordergrund
  • Größere Entscheidungsfreiheit – mehr Eigenveantwortung

Nachteile

  • Terminvereinbarung und Abstimmung mit Kollegen ist schwieriger
  • Hoher Leistungsdruck – Gefahr der Überarbeitung und des ständig erreichbar sein müssen
  • Mehrarbeit und Engagement werden weniger honoriert