Arbeitszeitrechner

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Der Arbeitszeitrechner berechnet automatisch Ihre Arbeitszeit. Sie geben dazu einfach Ihren Arbeitsbeginn, Ihr Arbeitsende und die Dauer etwaiger Arbeitspausen ein. Das Ergebnis der Berechnung zeigt Ihre Tagesarbeitszeit nach Abzug aller Pausen.

Arbeitszeitrechner

So wird Arbeitszeit am häufigsten berechnet

ArbeitsbeginnPauseArbeitsende
Arbeitszeit (Netto)

Arbeitszeit in Dezimal
07:0000:3016:008:308,50
07:0000:3017:009:309,50
08:0000:3017:008:308,50
08:3000:4516:307:157,25
08:3000:4517:308:158,25
09:0000:3018:008:308,50
09:0001:0018:008:008

Wie funktioniert der Arbeitszeitrechner?

Um Ihre Arbeitszeit zu berechnen, geben Sie folgende Informationen in den Arbeitszeitrechner ein:

  1. Zeitraum: Bestimmen Sie, ob Sie die Arbeitszeit für einen Tag, einen Monat oder ein Jahr berechnen möchten.
  2. Rechtliche Regelungen: Wählen Sie das Land aus, dessen gesetzliche Regelungen in die Berechnung Ihrer Arbeitszeit einfließen sollen (Pausen und Höchstarbeitszeit). Zur Auswahl stehen Deutschland, Österreich und die Schweiz.
  3. Datum: Falls Sie die Arbeitszeit für ein bestimmtes Datum berechnen möchten, setzen Sie ein Häkchen und tragen Start- und Enddatum ein.
  4. Arbeitszeit: Geben Sie Arbeitsbeginn und Arbeitsende an – also wann Sie mit der Arbeit begonnen und wann Sie damit aufgehört haben.
  5. Pausen: Tragen Sie die Gesamtdauer aller Pausen ein, die Sie im Laufe des Arbeitstages gemacht haben. Wenn Sie keine Pause gemacht haben, lassen Sie das Feld leer.

Gesetzliche Bestimmungen in Deutschland

Was gilt als Arbeitszeit?

Die Arbeitszeit ist der Zeitraum von Beginn bis Ende der Arbeit. Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit (vgl. § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Was zählt alles zur Arbeitszeit?

Zur Arbeitszeit zählt nicht nur die eigentliche Ausübung des Berufs, sondern auch weitere Tätigkeiten bzw. Aufgaben, die unmittelbar damit zusammenhängen.

Zum Beispiel

  • Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst
  • Dienstreisen – sofern sie nachweislich erforderlich oder vom Arbeitgeber angeordnet sind
  • Fortbildungen – wenn sie beruflich notwendig oder vom Arbeitgeber angeordnet sind

Was zählt nicht zur Arbeitszeit?

Folgende Zeiten zählen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit:

  • Gesetzliche Pausen
  • Rufbereitschaft – nur die tatsächliche Einsatzzeit während der Rufbereitschaft zählt als Arbeitszeit
  • Wegezeiten zwischen Wohnung und Arbeitsort
  • Arztbesuch während Arbeitszeit – zählt nur dann als Arbeitszeit, wenn der Arztbesuch in die Normalarbeitszeit fällt und kein Termin außerhalb der regulären Arbeitszeit möglich ist

Wie wird die Arbeitszeit berechnet?

Bei der Berechnung der Arbeitszeit wird zwischen Brutto-Arbeitszeit und Netto-Arbeitszeit unterschieden:

  • Brutto-Arbeitszeit ist die Zeit von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende inklusive Pausen
  • Netto-Arbeitszeit ist die tatsächliche Arbeitszeit ohne Pausen

Wann beginnt die Arbeitszeit?

Grundsätzlich gilt: Die Arbeitszeit beginnt, sobald ein Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit aufnimmt.

Dies kann z. B. bei einem Bürojob mit dem Einschalten des Computers der Fall sein. Oder in anderen Berufen können auch Vorbereitungen wie das Anziehen von Dienstkleidung als Beginn der Arbeitszeit zählen.

Davon zu unterscheiden ist jedoch, was als vergütete Arbeitszeit gilt.

Zum Beispiel

Ein Außendienstmitarbeiter verlässt um 7 Uhr das Haus, um zum ersten Kunden zu fahren. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Losfahren, kann aber anders vergütet werden. Meist finden sich dazu Bestimmungen in entsprechenden Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Wie sind die Pausenzeiten gesetzlich geregelt?

In Deutschland gelten folgende Bestimmungen zur Pausenregelung:

Ruhepause (vgl. § 4 ArbZG):

  • Spätestens nach 6 Arbeitsstunden müssen Arbeitnehmer eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen.
  • Arbeiten Beschäftigte mehr als 9 Stunden, stehen ihnen 45 Minuten Pause zu.
  • Es ist erlaubt, die Pausen in Abschnitte von jeweils 15 Minuten einzuteilen.

Ruhezeit (vgl. § 5 ArbZG):

  • Zwischen zwei Arbeitseinsätzen muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen.

Wie hoch ist die maximale Arbeitszeit?

Das Arbeitszeitgesetz regelt auch die maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche.

So dürfen Beschäftigte maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten.

Die maximale wöchentliche Arbeitszeit hängt von der Anzahl der Arbeitstage ab:

  • 40 Stunden bei einer 5-Tage-Woche
  • 48 Stunden bei einer 6-Tage-Woche

In Ausnahmefällen kann die maximale Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden pro Tag verlängert werden, sofern innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag eingehalten wird.

Ist die Zeiterfassung Pflicht?

Mit dem EuGH-Urteil von 2019 wurde die Zeiterfassung für Unternehmen in der EU verpflichtend. 2022 wurde dann die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland durch das BAG-Urteil bestätigt.

Das bedeutet: Arbeitgeber in Deutschland müssen ein System einführen, um Beginn, Ende und Dauer der täglich geleisteten Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen.

Möglich sind etwa einfache Excel-Listen bzw. Stundenzettel-Vorlagen oder digitale Zeiterfassungssysteme, die webbasiert, am Smartphone oder Tablet funktionieren.

Wichtig: Entsprechende nationale Gesetze mit den konkreten Anforderungen sind noch ausständig (Stand: April 2025).