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- 1. Definition: Was sind Arbeitszeitmodelle?
- 1.1 Warum gibt es verschiedene Arbeitszeitmodelle?
- 2. Was gibt es für Arbeitszeitmodelle?
- 2.1 Vollzeit
- 2.2 Teilzeit
- 2.3 Gleitzeit
- 2.4 Vertrauensarbeitszeit
- 2.5 Home Office
- 2.6 Schichtarbeit
- 2.7 Rufbereitschaft
- 2.8 Minijob
- 2.9 Job Sharing
- 2.10 Mobile Arbeit
- 2.11 Lebensarbeitszeitkonto
- 2.12 Jahresarbeitszeit
- 2.13 Nachtarbeit
- 3. Welche Bedeutung haben Arbeitszeitmodelle für die Arbeitszeiterfassung?
- 4. Welchen Nutzen haben flexible Arbeitszeitmodelle?

1. Definition: Was sind Arbeitszeitmodelle?
Ein Arbeitszeitmodell regelt die Arbeitszeiten von Mitarbeitern in einem Unternehmen. Arbeitszeitmodelle sind also ein Mittel der Arbeitszeitgestaltung.
Da die Ausgestaltung der Arbeitszeit in unterschiedlichen Branchen und Bereichen verschiedene Formen annehmen kann und muss, gibt es auch eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle. Die Bandbreite reicht – gerade in Zeiten der Arbeitszeitflexibilisierung – von der klassischen Vollzeit bis hin zum Minijob, Vertrauensarbeitszeit, Schichtarbeit oder Home Office.
Das Arbeitszeitmodell wird in der Regel individuell mit jedem Arbeitnehmer einzeln im Arbeitsvertrag vereinbart.
1.1 Warum gibt es verschiedene Arbeitszeitmodelle?
Mit Arbeitszeitmodellen werden die Arbeitszeiten der Mitarbeiter konkret festgelegt und geregelt.
Das hat zum einen rechtliche Gründe. So ist das Arbeitszeitmodell auch die Basis für den Urlaubsanspruch oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Andererseits kann ein Unternehmen durch die Vereinbarung von Arbeitszeiten mit den Mitarbeitern natürlich auch den laufenden Betrieb entsprechend organisieren und planen.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben damit eine gewisse Sicherheit. Bei Verstößen gegen das vereinbarte Arbeitszeitmodell können sich beide Seiten darauf berufen und etwaige Ansprüche geltend machen.
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2. Was gibt es für Arbeitszeitmodelle?
2.1 Vollzeit
Für Vollzeit gibt es keine fixe, rechtlich verbindliche Definition.
Üblicherweise gelten 35 bis maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als Vollzeit. Wie viele Stunden in einem Betrieb tatsächlich als Vollzeit gelten, bestimmt das Unternehmen aber grundsätzlich selbst.
Es gibt allerdings gesetzliche Grenzen für die Höchstarbeitszeit pro Tag und Woche. Diese sind bei der Festlegung des Vollzeit Arbeitszeitmodells im Betrieb jedenfalls zu beachten und einzuhalten.
Ein Beispiel:
Die Firma Mayr hat Montag – Donnerstag jeweils von 8 – 12 Uhr und von 13 – 17 Uhr geöffnet, am Freitag von 8 – 14 Uhr. Auf dieser Basis hat das Unternehmen für seine Mitarbeiter als Vollzeit eine 38-Stunden-Woche definiert und vertraglich festgehalten.
2.2 Teilzeit
Bei Teilzeit sind Mitarbeiter weniger Stunden pro Woche in der Arbeit als Vollzeitmitarbeiter bzw. als gesetzlich oder kollektiv-/tarifvertraglich vorgesehen. Teilzeit ist ein sehr flexibles Arbeitszeitmodell, da das genaue Stundenausmaß mit dem Arbeitnehmer individuell vereinbart wird. Das Gleiche gilt für die Verteilung der Arbeitszeit auf die Arbeitswoche. Es gibt daher sehr viele unterschiedliche Teilzeitmodelle.

Teilzeit kann darüber hinaus dauerhaft oder nur vorübergehend zum Einsatz kommen. Klassische Beispiele für eine zeitlich begrenzte Teilzeit sind zum Beispiel Bildungs-, Pflege- oder Elternteilzeit. Für ältere Arbeitnehmer gibt es auch die Möglichkeit der so genannten Altersteilzeit.
Ein Beispiel:
Bei der Firma Mustermann wird Flexibilität großgeschrieben, einige Mitarbeiter sind daher mit unterschiedlichen Teilzeitmodellen angestellt.
Herr Lehmann hat eine 32-Stunden-Woche und arbeitet Montag bis Donnerstag jeweils acht Stunden.
Frau Singer ist mit 20 Stunden pro Woche angestellt. Die Arbeitszeit verteilt sich in Ihrem Fall auf Montag bis Freitag von jeweils 8 – 12 Uhr.
2.3 Gleitzeit
Gleitzeit ist ein Arbeitszeitmodell mit sehr viel Flexibilität. Bei Gleitzeit wird kein fixer Zeitraum für die Arbeitszeit definiert. Mitarbeiter können sich stattdessen innerhalb eines gewissen Zeitrahmens ihre Arbeitszeit selbständig einteilen. Arbeitsbeginn und Arbeitsende bestimmen die Mitarbeiter also selbst.
In der Regel wird ein so genannter Gleitzeitrahmen vereinbart, der den frühest möglichen Arbeitszeitbeginn und das späteste Arbeitsende festlegt. Auch eine Kernzeit – also ein Zeitrahmen, in dem die Mitarbeiter zwingend anwesend sein müssen – ist zum Beispiel in Dienstleistungsberufen üblich.
Gleitzeit bietet Arbeitnehmern durch die größere Flexibilität den Vorteil einer besseren Work-Life-Balance. Aber auch Arbeitgeber können von Gleitzeit profitieren, wenn die Belegschaft im Ganzen über einen längeren Zeitraum verteilt anwesend und verfügbar ist.
Ein Beispiel:
Tom und Irene arbeiten in einer Marketingagentur. Um die interne Terminplanung einfacher zu gestalten, gibt es eine Kernarbeitszeit von 10 – 14 Uhr. Darüber hinaus können Sie sich ihre Arbeitszeit im Rahmen einer Gleitzeitvereinbarung frei einteilen.
Tom ist Frühaufsteher und Morgens produktiver, er nutzt die Gleitzeitmöglichkeit und startet schon um 7 Uhr. Um 15:30 macht er dafür Feierabend.
Irene hingegen arbeitet lieber am Nachmittag. Sie startet meistens zwischen 9 und 10 Uhr und bleibt dafür länger im Büro.
2.4 Vertrauensarbeitszeit
Vertrauensarbeitszeit ist ein Modell, bei dem Ergebnisse und nicht Präsenz im Vordergrund stehen. Arbeitnehmer müssen daher keine fixe Stundenanzahl pro Woche zwingend anwesend sein, sondern anstehende Aufgaben zufriedenstellend erledigen.
Vertrauensarbeitszeit ist damit ein Arbeitszeitmodell mit größtmöglicher Flexibilität, bei dem sich die Beschäftigten die Arbeit selbst einteilen können. Beruf- und Privatleben lassen sich dadurch natürlich besonders gut vereinbaren. Andererseits ist auch ein gewisses Maß an Selbstorganisation notwendig. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall natürlich – wie der Name schon sagt – Vertrauen in die Verlässlichkeit und Integrität der Mitarbeiter setzen.
Eigene gesetzliche Regelungen für Vertrauensarbeitszeit gibt es nicht, Arbeitszeitgesetze und -vorschriften gelten aber selbstverständlich auch für dieses Arbeitszeitmodell. Im Arbeitsvertrag wird üblicherweise jedenfalls eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Woche oder Monat vereinbart.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit gelten natürlich auch für flexible Arbeitszeitmodelle. Das betrifft zum Beispiel auch die Zeiterfassungspflicht!
2.5 Home-Office – Telearbeit
Home-Office – also das Arbeiten von zu Hause aus – ist mittlerweile eine alltägliche Arbeitsform geworden. Covid-19 hat diese Form des Arbeitens natürlich auch zwangsweise verstärkt etabliert. Nur so war und ist es möglich die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig den Betrieb am Laufen zu halten. Viele Unternehmen und vor allem Arbeitnehmer wussten Home-Office aber bereits vorher zu schätzen.
Selbstverständlich ist Home-Office ein Arbeitszeitmodell, dass nicht in jeder Branche und in jedem Bereich eingesetzt werden kann. Zudem hat nicht jeder Arbeitnehmer zu Hause die Möglichkeit effizient zu arbeiten – sei es wegen begrenzter Räumlichkeiten, oder zum Beispiel auch weil das Arbeiten alleine nicht den persönlichen Bedürfnissen entspricht.
Für viele Beschäftigte sind die Vorteile von Home-Office aber maßgeblich. Die Anfahrtszeiten in die Firma fallen weg, was eine Ersparnis von Zeit und Geld bedeutet. Arbeiten von zu Hause aus bietet in den meisten Fällen auch größere Flexibilität und damit oft bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die Arbeitszeitgestaltung ist bei Home-Office natürlich immer abhängig von den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Im Dienstleistungsbereich müssen auch im Home-Office oft fixe Arbeitszeiten eingehalten werden. In der Regel wird Home-Office jedoch auch oft mit Gleitzeit kombiniert.
In den letzten Jahren hat sich neben Home-Office auch Mobile-Office immer mehr zum Trend entwickelt. Arbeiten also nicht von zu Hause aus, sondern praktisch an jedem möglichen Ort: Im Café, in einem Park, sogar vom Strand aus.
2.6 Schichtarbeit
Ein relativ fixes Arbeitszeitmodell mit eher wenig Flexibilität ist die Schichtarbeit. Dabei werden die Beschäftigten nach einem bestimmten Zeitplan versetzt am selben Arbeitsplatz eingesetzt. Schichtzyklen sind üblich. Dabei wechseln sich Früh- und Spät- bzw. Nachtschicht in einem bestimmten Rhythmus ab.
Schichtarbeit ist überall dort üblich, wo eine durchgängige Aufrechterhaltung des Betriebs über die übliche Tagesarbeitszeit hinaus notwendig oder gewünscht ist.
Vor allem in Bereichen der öffentlichen Dienstleistung ist ein 24/7 Betrieb notwendig. Aber auch in der Privatwirtschaft (vor allem in der Industrie) wird Schichtarbeit genutzt, um die Produktionsleistung zu steigern und einen effizienten Betrieb zu gewährleisten.
2.7 Rufbereitschaft
Rufbereitschaft ist eine Form des Bereitschaftsdienstes und wird überwiegend in Dienstleistungsberufen eingesetzt, vor allem auch in Berufen mit Notfalleinsätzen. Für Haustechniker, IT Dienstleister, aber auch für Feuerwehrleute oder Ärzte gehört Rufbereitschaft zum Arbeitsalltag.
Abseits der klassischen Anwendungsgebiete ist Rufbereitschaft auch für Unternehmen mit schwankender Auftragslage interessant. Betriebe können Rufbereitschaft einsetzen um Kapazitäten effizienter einsetzen zu können.
Für Arbeitgeber ist Rufbereitschaft damit eine gute Steuerungsmöglichkeit im Betrieb. Aber auch Arbeitnehmer können davon profitieren. Solange kein Einsatz anfällt, können Mitarbeiter in der Regel einer Freizeitbeschäftigung nachgehen und den Aufenthaltsort innerhalb gewisser Grenzen auch frei wählen.

2.8 Minijob
Bei einem Minijob handelt es sich um eine Beschäftigung mit einem geringfügigen und begrenzten Stundenausmaß.
Es gibt 2 Arten von Minijobs.
- Zeitlich befristete, kurzfristige Beschäftigung ohne Verdienstgrenze
- Langfristige Anstellung mit Verdienstgrenze (in Deutschland € 450,-/Monat)
In Österreich und der Schweiz spricht man bei einem Minijob von geringfügiger Beschäftigung.
Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung gelten grundsätzlich natürlich auch für dieses Arbeitszeitmodell. Das betrifft zum Beispiel auch für die Zeiterfassung oder für den Urlaubsanspruch bei Minijobs. In Deutschland gibt es bestimmte Regelungen nur für Minijobs.
2.9 Job Sharing
Job Sharing ist ein relativ junges Arbeitszeitmodell, das durch die Flexibilisierung der Arbeitswelt mehr und mehr im Kommen ist.
Beim Job Sharing teilen sich zwei Beschäftigte eine Vollzeitstelle – in aller Regel im Verhältnis 50:50.
Üblicherweise ist die einzige Vorgabe, dass die betreffende Position im Unternehmen während der firmenüblichen Normal- und/oder Kernarbeitszeiten besetzt ist.
Die beiden Jobsharer vereinbaren dann unter sich wer wann konkret arbeitet.
Damit dieses Modell funktioniert, erfordert Job Sharing natürlich eine gute Koordination und Zusammenarbeit der Beteiligten.
2.10 Mobile Arbeit
Mobile Arbeit ist ortsunabhängiges Arbeiten.
Die Beschäftigten können in diesem Fall von überall aus arbeiten – ob daheim auf der Couch, unterwegs im Zug oder sogar in einem Café.
Diese Form der Arbeit ist natürlich nur für bestimmte Berufe beziehungsweise Tätigkeiten möglich und geeignet.
In jedem Fall gelten auch für mobiles Arbeiten die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit. So müssen Sie zum Beispiel dafür Sorge tragen, dass das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsschutzgesetz eingehalten werden.
2.11 Lebensarbeitszeitkonto
Bei diesem Arbeitszeitmodell vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl Zeit- als auch Geldguthaben auf das so genannte Lebensarbeitszeitkonto „einzuzahlen“.
Teile des Gehalts, Überstunden, tarifliche Leistungen oder auch nicht konsumierter Urlaub werden auf dem diesem langfristigen Arbeitszeitkonto angesammelt.
Arbeitnehmer können das angesparte Guthaben dann verwenden um früher in den Ruhestand zu gehen, Altersteilzeit zu nutzen oder auch längere Auszeiten vom Berufsalltag zu nehmen.
2.12 Jahresarbeitszeit
Um Mitarbeitern mehr Flexibilität zu ermöglichen können Arbeitgeber auch eine Jahresarbeitszeit mit den Beschäftigten vereinbaren.
In diesem Fall wird keine wöchentliche oder monatliche Sollzeit festgelegt, sondern eine Sollzeit für das gesamte Jahr vereinbart.
In der Regel können sich die Beschäftigten dann selbst einteilen wie viel sie wann arbeiten.
Für den Arbeitgeber besteht bei diesem Modell daher die Herausforderung das Arbeitsaufkommen ganzjährig abdecken zu können. Eine gute Planung und das Festlegen bestimmter Regeln und Rahmenbedingungen ist in diesem Fall daher unumgänglich.
Die gesetzlichen Regeln – zum Beispiel zur Höchstarbeitszeit – sind natürlich auch im Rahmen der Jahresarbeitszeit einzuhalten.
2.13 Nachtarbeit
Nachtarbeit liegt in Deutschland laut Gesetz im Regelfall dann vor, wenn zwischen 23 und 6 Uhr gearbeitet wird. Für bestimmte Branchen wie Bäckereien gilt eine Zeitspanne zwischen 22 und 5 Uhr als Nachtarbeit.
Ausschließlich Nachtarbeit kommt in den wenigsten Fällen vor, allerdings ist sie integraler Bestandteil vieler Branchen mit Schichtarbeit.
Hintergrund dieses Arbeitszeitmodells ist in Privatunternehmen überwiegend die Steigerung der Produktionskapazitäten, die dadurch ermöglicht wird.
Im öffentlichen Sektor – zum Beispiel in Gesundheitsberufen – ist Nachtarbeit hingegen oft eine simple Notwendigkeit.
3. Welche Bedeutung haben Arbeitszeitmodelle für die Arbeitszeiterfassung?
Das Arbeitszeitmodell bildet die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ab. In diesem werden die Arbeitstage, die wöchentliche Sollzeit und bei Bedarf auch die tägliche Sollzeit festgehalten.
Damit ist das Arbeitszeitmodell die Basis für die Arbeitszeiterfassung.
Auf Basis des Arbeitszeitmodells werden Soll- und Istzeiten verglichen und der Stunden- und Urlaubssaldo berechnet. Auf diese Weise werden Plus- und/oder Überstunden und Minusstunden sowie der aktuelle Urlaubsstand ermittelt.
Im Rahmen einer digitalen Arbeitszeiterfassung ist es in der Regel relativ einfach die verschiedenen Arbeitszeitmodelle der Mitarbeiter zu verwalten.
Gerade bei flexiblen Arbeitszeitmodellen ist ein digitales Zeiterfassungssystem von Vorteil.
4. Welchen Nutzen haben flexible Arbeitszeitmodelle?
Vom Einsatz flexibler Arbeitszeitmodelle profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Ein Unternehmen kann bei Bedarf flexibler auf die aktuelle Auftragslage reagieren. Gerade in Branchen, die saisonal bedingt eine schwankende Auslastung haben kann das von Vorteil sein. Das betrifft zum Beispiel den Tourismus, dort ist Arbeitszeitflexibilisierung unter Umständen sogar überlebenswichtig.
Für die Beschäftigten bietet Arbeitszeitflexibilisierung beispielsweise die Möglichkeit Familie, Freizeit und Beruf unter einen Hut zu bringen.
Darüber hinaus können Mitarbeitende bei flexiblen Arbeitszeiten dann arbeiten, wenn sie am produktivsten sind. Studien zeigen, dass ein Großteil der Arbeitnehmer sich eine solche Flexibilität in punkto Arbeitszeit wünscht.
Üblicherweise sind Arbeitnehmer, die sich ihre Arbeitszeit mehr oder weniger selbst einteilen können zufriedener und dadurch auch motivierter. Das ist auch für den Arbeitgeber von Vorteil.
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels können flexible Arbeitszeiten daher ein gewichtiges Argument auf dem Arbeitsmarkt sein.