Arbeitszeitmodelle

Kunigunde Leitner
20. September 2022

1. Definition: Was sind Arbeitszeitmodelle?

Ein Arbeitszeitmodell regelt die genaue Lage und Dauer der Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter. Arbeitszeitmodelle sind also ein Mittel der Arbeitszeitgestaltung.

Da die Ausgestaltung der Arbeitszeit in den verschiedenen Branchen und Bereichen sehr unterschiedlich ausfallen kann, gibt es auch eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle. Gerade in der heutigen Arbeitswelt 4.0, in der die Arbeitszeitflexibilisierung einen hohen Stellenwert einnimmt, reicht die Bandbreite der Arbeitszeitmodelle von der klassischen Vollzeit mit fixer Anwesenheit oder Schichtarbeit, über Teilzeitmodelle wie Minijob und Midijob bis hin zu Vertrauensarbeitszeit und Arbeitsformen wie Homeoffice und Job Sharing.

Teilzeit Arbeitszeitmodelle

Das Arbeitszeitmodell und die Form, in der die Arbeit erbracht werden soll, wird in der Regel individuell mit jedem Arbeitnehmer einzeln im Arbeitsvertrag vereinbart.

1.1 Warum gibt es verschiedene Arbeitszeitmodelle und Arbeitsformen?


Mit Arbeitszeitmodellen werden die genauen Arbeitszeiten Ihrer Arbeitnehmer konkretisiert und einvernehmlich festgelegt.

Das hat zum einen rechtliche Gründe. So ist es gesetzlich notwendig, die genauen Arbeitstage pro Woche und die genaue Lage und Dauer der täglichen Arbeitszeit festzulegen. Damit ist das Arbeitszeitmodell auch die Basis für die Berechnung des zustehenden Urlaubsanspruchs oder einer möglichen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Zum anderen kann ein Unternehmen durch die Ausgestaltung und Vereinbarung von verschiedenen Zeitmodellen auch den laufenden Betrieb entsprechend organisieren und planen.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben damit eine gewisse Rechts- und Planungssicherheit. Bei Verstößen gegen das vereinbarte Arbeitszeitmodell können sich beide Seiten darauf berufen und etwaige daraus entstehende Ansprüche geltend machen.

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2. Welche Arbeitszeitmodelle und Arbeitsformen gibt es?

2.1 Vollzeit

Von Vollzeit oder Vollbeschäftigung wird gesprochen, wenn das vereinbarte Beschäftigungsausmaß der im Tarifvertrag oder der im Gesetz definierten wöchentlichen Normalarbeitszeit entspricht.

Die gesetzliche wöchentliche Normalarbeitszeit ist im Arbreitszeitgesetz (ArbZG) geregelt und beträgt in Deutschland 40 Stunden.

Üblicherweise gelten 35 bis maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als Vollzeit.

Schon gewusst?
Betriebe können auch individuell festlegen, was für sie Vollzeit ist. Dabei sind die gesetzliche Grenzen für die Höchstarbeitszeit pro Tag und Woche und die geltenden Bestimmungen aus dem Tarifvertrag zu beachten. Diese sind bei der Festlegung des Vollzeit Arbeitszeitmodells im Betrieb jedenfalls zu beachten und dürfen für Arbeitnehmer nur besser ausfallen, nicht schlechter. Somit darf die betriebliche festgelegte Vollzeitstelle stundenmäßig nur unter der tarfivertraglichen oder gesetzlichen Normalarbeitszeit liegen.

Ein Beispiel zur betrieblich festgelegten Vollzeit:

Die Firma Mayr hat Montag – Donnerstag jeweils von 8 – 12 Uhr und von 13 – 17 Uhr geöffnet, am Freitag von 8 – 14 Uhr.
Auf dieser Basis hat das Unternehmen für seine Mitarbeiter eine 38-Stunden-Woche als Vollzeit definiert und vertraglich mit allen festgehalten.

2.2 Teilzeit

Von Teilzeit Arbeit spricht man, wenn Mitarbeiter vertraglich weniger Stunden pro Woche als Vollzeitmitarbeiter bzw. als die gesetzlich oder kollektiv-/tarifvertraglich vorgesehene Normalarbeitszeit arbeiten.
Teilzeit ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, da das wöchentliche Stundenausmaß mit dem Arbeitnehmer individuell vereinbart wird. Auch die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Tage der Arbeitswoche kann unterschiedlich vereinbart werden. Deshalb gibt es sehr viele verschiedene Teilzeitmodelle.

Bei Teilzeitmodellen kann die genaue Wochenstundenanzahl von wenigen Stunden bis nahezu Vollzeit reichen. Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche und das tägliche Stundenausmaß können ebenfalls unterschiedlich festgelegt werden. So ist es möglich, dass Teilzeitmitarbeiter, so wie ihre Vollzeit-Kollegen, jeden Arbeitstag pro Woche arbeiten. Es gibt aber auch Modelle, in denen die Arbeitszeit zum Beispiel auf eine 3-Tage-Woche aufgeteilt wird. Die Arbeitszeitflexibilisierung bietet hier viele Optionen.

Teilzeit kann darüber hinaus dauerhaft oder nur vorübergehend zum Einsatz kommen.

Klassische Beispiele für eine zeitlich begrenzte Teilzeit sind zum Beispiel Bildungs-, Pflege- oder Elternteilzeit. Für ältere Arbeitnehmer gibt es auch die Möglichkeit der so genannten Altersteilzeit.[/two_third_last]

Für Arbeitgeber bedeutet Teilzeitarbeit geringere Personalkosten je Mitarbeiter, im Gegenzug werden mehr Arbeitskräfte benötigt. Mitarbeiter in Teilzeit haben weniger Verdienst, profitieren grundsätzlich aber von mehr Flexibilität und einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Privatleben.

Ein Beispiel für unterschiedliche Teilzeitmodelle:

Bei der Firma Mustermann wird Flexibilität großgeschrieben, einige Mitarbeiter sind daher mit unterschiedlichen Teilzeitmodellen angestellt.

Herr Lehmann hat eine 32-Stunden-Woche und arbeitet Montag bis Donnerstag jeweils acht Stunden.

Frau Singer ist mit 20 Stunden pro Woche angestellt. Die Arbeitszeit verteilt sich in Ihrem Fall auf Montag bis Freitag von jeweils 8 – 12 Uhr.

2.2.1 Minijob

Der Minijob ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung in Deutschland. Konkret handelt es sich dabei um eine Beschäftigung mit einem geringfügigen und begrenzten Stundenausmaß.

In Deutschland unterscheidet man 2 Arten von Minijobs:

  1. Zeitlich befristete, kurzfristige Beschäftigung ohne Verdienstgrenze, wie zB. Saisonale Jobs oder Ferienarbeit
  2. Langfristige Anstellung mit einer Verdienstgrenze – diese beträgt in Deutschland für 2024 € 538 pro Monat.

Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung gelten grundsätzlich natürlich auch für dieses Arbeitszeitmodell. Das betrifft insbesondere auch die Zeiterfassung oder den Urlaubsanspruch bei Minijobs.

Achtung!
In Österreich spricht man bei einem Minijob von geringfügiger Beschäftigung und die arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen unterscheiden sich von jenen in Deutschland!

2.2.2 Midijob

Neben dem Minijob gibt es in Deutschland ein weiteres besonderes Teilzeit Arbeitszeitmodell: den Midijob.

Darunter fallen Beschäftigungsverhältnisse, bei der Arbeitnehmer durchschnittlich mehr als € 538 aber weniger als € 2.000 pro Monat verdienen und die länger als 3 Monate dauern. Da der Verdienst über der Minijobgrenze, aber unter € 2.000 liegen muss, spricht man auch von einer „Beschäftigung im Übergangsbereich“. Midijobber sind somit Arbeitnehmer mit einem geringen monatlichen Einkommen.

Das Besondere am Midijob ist, dass diese Beschäftigungsverhältnisse hinsichtlich der Sozialversicherungsabgaben begünstigt werden. Kurz gesagt: Midijobber zahlen geringere Sozialversicherungsbeiträge, genießen gleichzeitig aber den vollen Sozialversicherungsschutz.

2.3 Gleitzeit

Gleitzeit, oder auch gleitende Arbeitszeit, ist ein Arbeitszeitmodell, das Mitarbeitern viel Flexibilität bei ihrer Arbeitszeiteinteilung bietet und die Work-Life-Balance optimal fördern kann. Zugleich werden für den Arbeitgeber mithilfe einer Gleitzeitvereinbarung teure Überstunden aufgrund von Auslanstungsschwankungen minimiert. Somit entsteht eine Win-Win-Situation für Sie und Ihre Mitarbeiter.

Gleitzeit ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, dass sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeit Beschäftigte gut anwendbar ist. Wie der Name schon sagt, wird den Arbeitnehmern bei Gleitzeit gewisse Gleitmöglichkeiten bei ihrer Arbeitszeitzeiteinteilung und im Hinblick auf ihr Zeitkonto eingeräumt.

Was wird üblicherweise bei Gleitzeit vereinbart?

  • Bei einer Gleitzeitvereinbarung können sich Mitarbeiter innerhalb eines gewissen täglichen Zeitrahmens ihre Arbeitszeit selbstständig einteilen. In der Regel wird dazu der so genannte Gleitzeitrahmen vereinbart, der den frühest möglichen Arbeitszeitbeginn und das spätest mögliche Arbeitsende festlegt.
  • Zudem wird häufig eine Kernzeit festgelegt – das ist der Zeitraum am Tag, an dem die Mitarbeiter zwingend anwesend sein müssen. Dies ist zum Beispiel in Dienstleistungsberufen üblich.
  • Je nach konkreter Ausgestaltung, kann die Vereinbarung auch vorsehen, dass Arbeitnehmer zusätzlich auch die Dauer ihrer täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen können und ob sie kürzer oder länger als die Normalarbeitszeit arbeiten.
  • Die Mitarbeiter dürfen somit selbst entscheiden, wann sie ihre Arbeit täglichen beginnen, wie lange sie arbeiten und wann sie die Arbeit beenden.
  • Dadurch können am Gleitzeitkonto Plusstunden oder Minusstunden entstehen, die dann innerhalb einer bestimmten Periode (auch Gleitzeitperiode genannt) entsprechend ausgeglichen werden müssen.

Der Arbeitgeber hat natürlich unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in das relativ freie Zeiteinteilungsrecht seiner Mitarbeiter einzugreifen.

Ein Beispiel für Gleitzeit als Arbeitszeitmodell:

Tom und Irene arbeiten in einer Marketingagentur und sie haben folgende Gleitzeitvereinbarung:

  • Gleitzeitrahmen: 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr
  • Kernarbeitszeit: 10.00 bis 14.00 Uhr
  • Maximale tägliche Arbeitsdauer: 10 Stunden
  • Gleitzeitperiode: 6 Monate (Kalenderhalbjahr)

Wie können sich Tom und Irene ihre Arbeitszeit nun einteilen?

Tom:
Tom ist Frühaufsteher und Morgens produktiver, er nutzt die Gleitzeitmöglichkeit und startet schon um 7 Uhr. Um 15:00 macht er dafür Feierabend. Um die interne Terminplanung einfacher zu gestalten, gibt es in der Agentur eine Kernzeit von 10 – 14 Uhr. Zu dieser Zeit muss Tom jedenfalls anwesend sein.

Irene:
Im Gegensatz zu Tom arbeitet Irene lieber erst später, da sie am Morgen ihre Kinder in den Kindergarten und in die Schule bringt. Sie startet Ihrer Arbeitszeit meistens gegen 9.00 Uhr und ist die Kernzeit über auf jeden Fall im Büro anwesend.
Am Dienstag und am Donnerstag arbeitet sie meist bis 18.30 Uhr – jeweils 10 Stunden, da an diesen Tagen der Papa die Kinder abholt und betreut.
Montags, Mittwochs und Freitags macht sie dafür jeweils schon gegen 16 Uhr Schluss.

2.4 Vertrauensarbeitszeit

Vertrauensarbeitszeit ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem der Name schon verrät, um was es geht: der Arbeitgeber vertraut darauf, dass Mitarbeiter ihre Arbeitsaufträge gewissenhaft und zielorientiert abarbeiten, ohne ihnen einen fixen zeitlichen Rahmen dafür vorzugeben. Somit stehen bei diesem Modell die Ergebnisse der Mitarbeiter im Vordergrund und nicht ihre Präsenz am Arbeitsplatz.

Arbeitnehmer müssen daher keine fixe Stundenanzahl pro Woche zwingend anwesend sein, sondern anstehende Aufgaben zufriedenstellend erledigen.

Vertrauensarbeitszeit ist in Punkto Arbeitszeiteinteilung damit ein Arbeitszeitmodell mit größtmöglicher Flexibilität, da sich sich die Beschäftigten die Arbeit grundsätzlich selbst einteilen können. Beruf- und Privatleben lassen sich dadurch besonders gut vereinbaren.

Andererseits ist von den Mitarbeitern auch ein hohes Maß an Selbstorganisation notwendig. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall natürlich – wie der Name schon sagt – Vertrauen in die Verlässlichkeit und Integrität der Mitarbeiter setzen.

Im Arbeitsvertrag wird üblicherweise jedenfalls eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Woche oder Monat vereinbart. Und auch, wenn Mitarbeiter mit Vertrauensarbeitszeit grundsätzlich nicht an Anwesenheitszeiten gebunden sind, sind sämtliche gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, wie z.B. Höchstarbeitszeitgrenzen, Pausenzeiten oder tägliche Ruhezeiten trotz der Vertrauensarbeitszeit einzuhalten. Darüber hinaus gilt auch für Vertrauensarbeitszeit die Zeiterfassungspflicht!

Lesen Sie hier weiter, welche Rechte und Pflichten mit Vertrauensarbeitszeit verbunden sind und wie diese im DACH-Raum gesetzlich geregelt ist.

Achtung

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit gelten natürlich auch für flexible Arbeitszeitmodelle. Das betrifft zum Beispiel auch die Zeiterfassungspflicht!

2.5 Jahresarbeitszeit

Um Mitarbeitern mehr Flexibilität zu ermöglichen können Arbeitgeber auch eine Jahresarbeitszeit mit den Beschäftigten vereinbaren.

In diesem Fall wird keine wöchentliche oder monatliche Sollzeit festgelegt, sondern eine Sollzeit für das gesamte Jahr vereinbart.

In der Regel können sich die Beschäftigten dann selbst einteilen wie viel sie wann arbeiten.

Für den Arbeitgeber besteht bei diesem Modell daher die Herausforderung das Arbeitsaufkommen ganzjährig abdecken zu können. Eine gute Planung und das Festlegen bestimmter Regeln und Rahmenbedingungen ist in diesem Fall daher unumgänglich.

Die gesetzlichen Regeln – zum Beispiel zur Höchstarbeitszeit  – sind natürlich auch im Rahmen der Jahresarbeitszeit einzuhalten.

2.6 Lebensarbeitszeitkonto

Bei diesem Arbeitszeitmodell vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl Zeit- als auch Geldguthaben auf das so genannte Lebensarbeitszeitkonto „einzuzahlen“.

Teile des Gehalts, Überstunden, tarifliche Leistungen oder auch nicht konsumierter Urlaub werden auf diesem langfristigen Arbeitszeitkonto angesammelt.

Arbeitnehmer können das angesparte Guthaben dann verwenden um früher in den Ruhestand zu gehen, Altersteilzeit zu nutzen oder auch längere Auszeiten vom Berufsalltag zu nehmen.

2.7 Schichtarbeit

Ein relativ fixes Arbeitszeitmodell mit eher wenig Flexibilität ist die Schichtarbeit. Dabei werden die Beschäftigten nach einem bestimmten Zeitplan versetzt am selben Arbeitsplatz eingesetzt. Schichtzyklen sind üblich. Dabei wechseln sich Früh- und Spät- bzw. Nachtschicht in einem bestimmten Rhythmus ab.

Schichtarbeit ist überall dort üblich, wo eine durchgängige Aufrechterhaltung des Betriebs über die übliche Tagesarbeitszeit hinaus notwendig oder gewünscht ist.

Vor allem in Bereichen der öffentlichen Dienstleistung ist ein 24/7 Betrieb notwendig. Aber auch in der Privatwirtschaft (vor allem in der Industrie) wird Schichtarbeit genutzt, um die Produktionsleistung zu steigern und einen effizienten Betrieb zu gewährleisten.

2.8 Telearbeit: Home Office, Mobile Work und Workation

Eine zusätzliche Flexibilisierung neben dem eigentlichen Arbeitszeitmodell bieten relativ neue Arbeitsformen der Telearbeit, wie Homeoffice, mobiles Arbeiten und Workation. Umgangssprachlich werden diese Arbeitsformen häufig mit Arbeitszeitmodellen gleichgesetzt, es geht jedoch bei diesen nicht um die Ausgestaltung der Arbeitszeit, sondern um den Arbeitsort.

2.8.1 Telearbeit

Telearbeit bezeichnet als Oberbegriff eine besondere Arbeitsform, bei der Mitarbeiter ihre beruflichen Aufgaben von einem anderen Ort als dem traditionellen Büro aus erledigen. Typischerweise arbeiten Telearbeiter von zu Hause aus (Home Office), können aber auch von anderen Standorten oder von unterwegs aus (mobil) arbeiten, z. B. von einem Café, einer Bibliothek oder einem Co-Working-Space.

Wichtig zu wissen!

Telearbeit ist in Deutschland in § 2 Abs. 7 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt und wie folgt definiert:

„Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat.

Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn

  • Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben
    und
  • die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte
    Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.“

Vorteile der Telearbeit für Mitarbeiter sind unter anderem

  • eine flexiblere Arbeitszeiteinteilung,
  • die Reduzierung von Pendelzeiten und Fahrtkosten,
  • die Möglichkeit, in einer vertrauten Umgebung zu arbeiten oder
  • die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Arbeitgeber können ebenfalls von Telearbeit profitieren, da sie oft

  • zu einer gesteigerten Mitarbeiterzufriedenheit,
  • höherer Produktivität und
  • Kosteneinsparungen durch reduzierte Büroflächen und -ausstattung führt.

2.8.2 Home Office

Homeoffice ist genau genommen kein Arbeitszeitmodell, sondern eine besondere Form der Telearbeit. Eine andere Bezeichnung für Home Office ist „Teleheimarbeit“.

Mit Home-Office ist speziell das Arbeiten von zu Hause aus gemeint. Es ist mittlerweile eine alltägliche Arbeitsform geworden. Covid-19 hat diese Form des Arbeitens auch zwangsweise verstärkt etabliert. Nur so war es möglich die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig den Betrieb am Laufen zu halten. Viele Unternehmen und Arbeitnehmer wussten Home-Office aber bereits vorher zu schätzen.

2.8.3 Mobile Arbeit oder Mobile Office

Mobile Arbeit ist ortsunabhängiges Arbeiten. Auch diese Arbeitsform fällt in Deutschland unter den Begriff Telearbeit und zeichnet sich dadurch aus, dass sie weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden ist.

Die Beschäftigten können in diesem Fall von überall aus arbeiten – ob unterwegs im Zug, in einem Hotel oder sogar in einem Café.

Diese Form der Arbeit ist nur für bestimmte Berufe beziehungsweise Tätigkeiten möglich und geeignet, da ein besonders hohes Maß an Unabhängigkeit in der Arbeitserbringung erforderlich ist.

2.8.4 Workation

„Workation“ ist ein Begriff, der aus den Wörtern „Work“ (Arbeit) und „Vacation“ (Urlaub) zusammengesetzt ist. Es ist eine Telearbeitsform, bei der Mitarbeiter ihre beruflichen Verpflichtungen mit Reisen und Erholung kombinieren. Die Mitarbeiter befinden sich in einem selbst gewählten Urlaubsland und arbeiten dann von dort aus.

Auch Workation ist ebenfalls nur für Tätigkeiten oder Berufe geeignet, die eine hohe Flexibilität in Bezug auf den Arbeitsort bieten können.

2.8.5 Arbeitszeitgestaltung und Arbeitszeiterfassung bei Telearbeit

Die genaue Arbeitszeitgestaltung ist bei allen Formen der Telearbeit, egal ob Home-Office, Mobiler Arbeit oder Workation, gesondert zu vereinbaren.

Üblicherweise wird Telearbeit oft mit Gleitzeit, Teilzeit oder Vertrauensarbeitszeit kombiniert.

Es ist wichtig, darauf zu achten, dass Mitarbeiter in Telearbeit effektiv mit Kollegen, Kunden und Vorgesetzten kommunizieren und zusammenzuarbeiten können, ohne physisch anwesend zu sein. Die Erreichbarkeit und der reibungslose Arbeitsablauf setzt dabei den Einsatz von bestimmten Technologien wie Computer, Internetzugang, Telefon und Videokonferenzen voraus.

In jedem Fall sind für alle Formen der Telearbeit die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit einzuhalten. So müssen Sie zum Beispiel dafür Sorge tragen, dass Mitarbeiter dass Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsschutzgesetz einhalten. Ebenso gilt die Zeiterfassungspflicht auch in Telearbeit! Das bedeutet, dass Sie die Zeitaufzeichnungen ihrer Mitarbeiter sicherstellen müssen. Dafür ist timr die optimale Lösung!

Unsere Tipps für Telearbeit, Home Office oder Mobile Arbeit

Ob Telearbeit, insbesondere Home-Office, ein sinnvolles Modell für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein kann, hängt von verschiedenen Aspekten ab und Sie als Arbeitgeber sollten sich folgende Fragen dazu stellen:

  • Ist Home-Office für  für meine Branche und den konkreten Arbeitsbereich geeignet?
  • Hat der Arbeitnehmer zu Hause überhaupt die Möglichkeit effizient zu arbeiten?
  • Entspricht Homeoffice den persönlichen Bedürfnissen des Arbeitnehmers?
  • Müssen neue Arbeitsmittel angeschafft werden oder ist bereits alles vorhanden?

Wichtig: halten Sie alle Vereinbarungen, die Sie zur Telearbeit treffen, unbedingt in einer schriftliche Vereinbarung mit Ihren Arbeitnehmern fest! Ansonsten sind sie unter umständen nicht rechtswirksam!

2.9 Rufbereitschaft

Rufbereitschaft ist eine Form des Bereitschaftsdienstes und wird überwiegend in Dienstleistungsberufen eingesetzt, vor allem auch in Berufen mit Notfalleinsätzen.

Für Haustechniker, IT Dienstleister, aber auch für Feuerwehrleute oder Ärzte gehört Rufbereitschaft zum Arbeitsalltag.

Die Rufbereitschaft ist damit ein Modell für eine Form der Arbeitszeit auf Abruf. Die Beschäftigten müssen sich bei diesem Arbeitszeitmodell auch nicht zwingend am Arbeitsort aufhalten. Ausschlaggebend ist, dass die Arbeit innerhalb eines gewissen Zeitrahmens aufgenommen werden kann.

Abseits der klassischen Anwendungsgebiete ist Rufbereitschaft auch für Unternehmen mit schwankender Auftragslage interessant. Betriebe können Rufbereitschaft einsetzen um Kapazitäten effizienter einsetzen zu können.

Für Arbeitgeber ist Rufbereitschaft damit eine gute Steuerungsmöglichkeit im Betrieb. Aber auch Arbeitnehmer können davon profitieren. Solange kein Einsatz anfällt, können Mitarbeiter in der Regel einer Freizeitbeschäftigung nachgehen und den Aufenthaltsort innerhalb gewisser Grenzen auch frei wählen.

Arbeitszeit Vergütung

2.10 Job Sharing

Job Sharing ist ein relativ junges Arbeitsmodell, das durch die Flexibilisierung der Arbeitswelt mehr und mehr an Beliebtheit erreicht.

Beim Job Sharing teilen sich zwei Beschäftigte eine Vollzeitstelle – üblicherweise im Verhältnis 50:50.

Häufig haben die Mitarbeiter, die sich eine Stelle teilen, einen großen Gestaltungsspielraum hinsichtlich ihrer Anwesenheitszeit. Oftmals ist es die einzige Vorgabe, dass die betreffende Position im Unternehmen während der firmenüblichen Normal- und/oder Kernarbeitszeiten besetzt ist. Die beiden Jobsharer vereinbaren dann unter sich, wer wann konkret arbeitet.

Damit dieses Modell funktioniert, erfordert Job Sharing natürlich eine klare Beschreibung der Tätigkeiten und Verantwortungen, eine ausgewogenen Aufteilung der Aufgaben sowie eine gute Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten.

In modernen Betrieben wird Job Sharing oftmals mit Telearbeit kombiniert.

3. Welche Rolle spielen Arbeitszeitmodelle für die Arbeitszeiterfassung?

Eine sehr große Rolle, denn das Arbeitszeitmodell bildet die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ab und bildet somit die Grundlage für die Zeiterfassung.

Im Arbeitszeitmodell wird die genaue Lage und Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sowie die Arbeitstage pro Woche festgelegt.

Damit ist das Arbeitszeitmodell die notwendige Basis für die Arbeitszeiterfassung. Das Arbeitszeitmodell bildet somit konkret die Grundlage für:

  • die Ermittlung, ob die Arbeitszeit gemäß der Vereinbarung und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden
  • die Ermittlung des täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Stundensaldos, in dem die im Arbeitszeitmodell zu leisteten Soll-Arbeitszeiten mit den tatsächlich angefallenen Istzeiten verglichen werden
  • die Bewertung, ob die Arbeitszeit in die vereinbarte Normalarbeitszeit fällt oder ob Überstundenarbeit vorliegt
  • die Berechnung des Urlaubsanspruchs
  • die Kontrolle von vereinbarten Anwesenheitszeiten

Mit einer digitalen Arbeitszeiterfassung wie timr, ist es einfach und effizient, die verschiedenen Arbeitszeitmodelle der Mitarbeiter zu verwalten. Und gerade gerade bei flexiblen Arbeitszeitmodellen und der Führung von Zeitkonten, ist ein digitales Zeiterfassungssystem besonders von Vorteil, da Stundensalden und Überstunden automatisch berechnet bzw. erfasst werden.

4. Welchen Nutzen haben flexible Arbeitszeitmodelle?

Vom Einsatz flexibler Arbeitszeitmodelle profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Zu den flexiblen Arbeitszeitmodellen und Arbeitsformen zählen u.a.

  • Teilzeit
  • Minijob
  • Midijob
  • Gleitzeit
  • Vertrauensarbeitszeit
  • Jahresarbeitszeit
  • Telearbeit, Home Office, Mobiles Arbeiten, Workation
  • Job Sharing

Ein Unternehmen kann bei Bedarf flexibler auf die aktuelle Auftragslage reagieren. Gerade in Branchen, die saisonal bedingt eine schwankende Auslastung haben kann das von Vorteil sein. Das betrifft zum Beispiel den Tourismus, dort ist Arbeitszeitflexibilisierung unter Umständen sogar überlebenswichtig.

Für die Beschäftigten bietet Arbeitszeitflexibilisierung beispielsweise die Möglichkeit Familie, Freizeit und Beruf unter einen Hut zu bringen.

Darüber hinaus können Mitarbeitende bei flexiblen Arbeitszeiten dann arbeiten, wenn sie am produktivsten sind. Studien zeigen, dass ein Großteil der Arbeitnehmer sich eine solche Flexibilität in punkto Arbeitszeit wünscht.

Üblicherweise sind Arbeitnehmer, die sich ihre Arbeitszeit mehr oder weniger selbst einteilen können zufriedener und dadurch auch motivierter. Das ist auch für den Arbeitgeber von Vorteil.

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels können flexible Arbeitszeiten daher ein gewichtiges Argument auf dem Arbeitsmarkt sein.