So erfassen Sie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Fahrtenbuch

Kunigunde Leitner
10. August 2016

Ein Fahrtenbuch, das Sie beim Finanzamt aus steuerlichen Gründen geltend machen wollen, muss grundsätzlich sowohl Aufzeichnungen zu dienstlichen als auch zu privaten Fahrten enthalten. Auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte müssen also auf jeden Fall im Fahrtenbuch festgehalten werden. Ob die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nun als Privat oder als Geschäftsfahrt anzusehen ist und wie diese Fahrten damit im Fahrtenbuch erfasst werden müssen hängt von einigen Faktoren ab.

Fahrtenbuch Wohnung Arbeit
In Deutschland ist es nicht notwendig Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte umfangreich zu dokumentieren. Es genügt ein kurzer Vermerk, beispielsweise “Wohnung – Arbeitsstätte”. Grundsätzlich ist es auch zulässig dafür Abkürzungen zu verwenden, wie “W – A”.

In Österreich gelten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für einen Arbeitnehmer als Privatfahrten. Damit müssen die Angaben im Fahrtenbuch nicht so detailliert erfolgen wie für Dienstfahrten. Es genügt die Kilometerstände bei Beginn und Ende der Fahrt mit einem Vermerk “privat” zu notieren. Bei einem Unternehmer gelten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit als betriebliche Fahrten!

In der Schweiz gelten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als geschäftliche Fahrt. Aus diesem Grund sind hier detailliertere Aufzeichnungen zu führen. Auch für diese Fahrten sind also Angaben wie Fahrer oder Ausgangs- und Zielpunkt im Fahrtenbuch einzutragen.

Weitere Infos dazu, wie Sie ein Fahrtenbuch richtig führen finden Sie in unserem Artikel Wie Sie ein Fahrtenbuch führen und was es enthalten muss.